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Ernst & Young (PDF) - Initiative Corporate Governance der ...

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Bestechung ist kein Kavaliersdelikt<br />

Schlagzeilen über Korruptionsfälle, an denen deutsche Unternehmen<br />

beteiligt sind, verdeutlichen regelmäßig, die gestiegene<br />

Brisanz <strong>der</strong> Thematik. Galt Bestechung vor wenigen Jahren noch<br />

als Kavaliersdelikt, sind mittlerweile Gesetze und Strafverfolgung<br />

national und international massiv verschärft worden.<br />

Ende 1997 haben sich die OECD-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet,<br />

die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen<br />

Geschäftsverkehr unter Strafe zu stellen. In Deutschland<br />

wurde dazu das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung<br />

(IntBestG) erlassen. Damit ist seit 1999 die Bestechung<br />

ausländischer und internationaler Amtsträger und Abgeordneter in<br />

Deutschland strafbar – unabhängig vom Recht, das am Tatort<br />

herrscht. Im Jahr 2002 ist auch die Strafbarkeit <strong>der</strong> Bestechung von<br />

Angestellten o<strong>der</strong> Beauftragten im privatwirtschaftlichen „geschäftlichen<br />

Verkehr“ auf Taten im Ausland ausgeweitet worden.<br />

Existenzgefährdende Sanktionen<br />

Die Sanktionen sind massiv und können die Existenz Ihres Unternehmens<br />

gefährden. Es drohen<br />

• Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bei Amtsträgerbestechung<br />

und von bis zu fünf Jahren für Bestechungsdelikte im<br />

privaten Geschäftsverkehr,<br />

• Bußgel<strong>der</strong> nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz,<br />

• die Abschöpfung <strong>der</strong> erzielten Umsatzerlöse und Schadensersatzansprüche<br />

von Wettbewerbern,<br />

• unterschiedliche verwaltungsrechtliche Sanktionen, wie <strong>der</strong><br />

Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und die Untersagung<br />

<strong>der</strong> Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit.<br />

FCPA: Es drohen 20 Jahre Gefängnis<br />

Alle Unternehmen, die in den USA geschäftlich tätig sind, sowie<br />

deutsche Gesellschaften, die an einer Börse in den USA gelistet<br />

sind, und deutsche Tochterunternehmen US-amerikanischer<br />

FRAUD INVESTIGATION &<br />

DISPUTE SERVICES<br />

Anti Corruption Compliance<br />

Korruption in Ihrem Unternehmen systematisch verhin<strong>der</strong>n<br />

!@<br />

Firmen unterliegen außerdem dem Foreign Corrupt Practices Act<br />

(FCPA) <strong>der</strong> USA. Dieses Anti-Korruptionsgesetz sieht neben <strong>der</strong><br />

Bestrafung <strong>der</strong> persönlich Verantwortlichen (Höchststrafe 20<br />

Jahre Haft) eine Unternehmensstrafe von bis zu 25 Mio. US-$<br />

vor. Auch <strong>der</strong> FCPA gilt unabhängig vom Tatort. Außerdem sind<br />

natürlich die jeweiligen Landesgesetze zu beachten, die unterschiedlich<br />

weit reichende Sanktionen vorsehen.<br />

Entdeckung durch den Betriebsprüfer<br />

Seit 1999 sind Schmiergel<strong>der</strong> nicht mehr steuerlich abzugsfähig;<br />

im Jahr 2002 wurde die entsprechende Regelung verschärft.<br />

Dadurch ist das Risiko <strong>der</strong> Entdeckung von Bestechungsdelikten<br />

erheblich angestiegen. Der Betriebsprüfer ist nunmehr verpflichtet,<br />

<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Mitteilung zu machen, wenn er bei<br />

seiner Prüfung den Verdacht von Bestechungstaten erlangt.<br />

Neben den rechtlichen Sanktionen riskieren Unternehmen bei<br />

Verstößen gegen Anti-Korruptionsbestimmungen weitere, teils<br />

schwerwiegende Konsequenzen:<br />

• Reputationsschäden in <strong>der</strong> allgemeinen Öffentlichkeit, bei Auftraggebern<br />

und auf dem Finanz- und Kapitalmarkt,<br />

• enormer Ressourcenaufwand für interne Aufklärungsanstrengungen<br />

und Reorganisationsmaßnahmen,<br />

• negative Auswirkungen auf die Unternehmenskultur und die<br />

Motivation <strong>der</strong> Mitarbeiter.<br />

Korruptionsrisiko im internationalen Geschäft<br />

Verschiedene empirische Erhebungen zeigen, dass Korruption<br />

nach wie vor in zahlreichen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Welt zum Alltag gehört.<br />

Unternehmen, die international tätig sind, vor allem in den wirtschaftlich<br />

interessanten Wachstumsregionen, sind fast zwangsläufig<br />

einem hohen Korruptionsrisiko ausgesetzt. Der Umgang<br />

damit kann schwierig sein. Die Rechtslagen sind unterschiedlich,<br />

kulturelle Gepflogenheiten und Erwartungshaltungen stehen<br />

mancherorts im Wi<strong>der</strong>spruch zum Recht.


ERNST &YOUNG AG<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT<br />

STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT<br />

Effektives Compliance-System<br />

Die teils spektakulären aktuellen Fälle zeigen, dass es nicht ausreicht,<br />

einen Verhaltenskodex zu erlassen und einen Zuständigen<br />

zu benennen, um Korruption zu verhin<strong>der</strong>n. Dazu ist vielmehr ein<br />

umfassendes Compliance-System erfor<strong>der</strong>lich, das nicht nur die<br />

Strukturen, son<strong>der</strong>n auch die Kultur eines Unternehmens nachhaltig<br />

beeinflusst. Die Einrichtung eines solchen Compliance-<br />

Systems ist als wesentlicher Bestandteil guter <strong>Corporate</strong><br />

<strong>Governance</strong> anerkannt und auch <strong>der</strong> Deutsche <strong>Corporate</strong><br />

<strong>Governance</strong> Kodex (DCGK; Fassung v. 14.06.07) sieht nun ausdrücklich<br />

vor, dass <strong>der</strong> Vorstand für die Einhaltung gesetzlicher<br />

Bestimmungen und interner Regeln zu sorgen hat und den Aufsichtsrat<br />

regelmäßig über Compliance informiert.<br />

Stufe 4<br />

Stufe 3<br />

Stufe 2<br />

Stufe 1<br />

Compliance-Office<br />

und -Beauftragte<br />

Trainings- Meldesystem/<br />

programme Ombudsstelle<br />

Grundwerte-<br />

Erklärung<br />

Dr. Stefan Heißner<br />

Partner<br />

Telefon +49 (211) 9352 11397<br />

Telefax +49 (181) 3943 11397<br />

stefan.heissner@de.ey.com<br />

Boris Baltruschat<br />

Partner<br />

Telefon +49 (211) 9352 23776<br />

Telefax +49 (211) 3943 23776<br />

boris.baltruschat@de.ey.com<br />

Compliance-Organisation<br />

„Tone at the Top“<br />

Chefsache<br />

Management-Instrumente<br />

Regeln und Geschäftsprozesse<br />

Policies & Procedures: Arbeitsverträge, Arbeitsanweisungen,<br />

Geschenkerichtlinie, Third Party Due Dilligence<br />

Unternehmenswerte und Grundsätze<br />

Verhaltenskodex<br />

Compliance<br />

Committee<br />

Program Monitoring<br />

(AR/VS/Revision)<br />

Risiko- Anreizsysteme Compliancebeurteilung<br />

Sanktionen Audits/Remediation<br />

Mission, Vision,<br />

Values<br />

Ein solches Programm umfasst vier Stufen:<br />

• Basis ist die Verständigung über und Festlegung von Werten und<br />

Grundsätzen (Stufe 1). Diese spiegeln zum einen die rechtlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen und zum an<strong>der</strong>en die Unternehmensphilosophie<br />

und -strategie wi<strong>der</strong>.<br />

• Bei Stufe 2 geht es darum, den geltenden Verhaltensstandards<br />

Relevanz im Unternehmensalltag zu verschaffen, indem u. a.<br />

mittels Richtlinien und Anweisungen festgeschrieben wird, in<br />

welchen Prozessen und Verfahren die Standards zu welchen<br />

konkreten Anfor<strong>der</strong>ungen führen.<br />

www.de.ey.com/fids<br />

Dr. Stephan Grüninger<br />

Senior Manager<br />

Telefon +49 (211) 9352 10582<br />

Telefax +49 (0181) 3943 10582<br />

stephan.grueninger@de.ey.com<br />

• Stufe 3 umfasst die Instrumente zur Implementierung. Dazu<br />

zählt z. B. ein auf die jeweiligen Län<strong>der</strong>- und Geschäftsrisiken<br />

ausgerichtetes Trainingsprogramm.<br />

• Stufe 4 beinhaltet schließlich die langfristige Verankerung in<br />

<strong>der</strong> Organisationsstruktur.<br />

Wir unterstützen Sie in Compliance-Angelegenheiten<br />

Unsere Compliance-Experten helfen Ihnen bei <strong>der</strong> Konzeption,<br />

Implementierung und Überprüfung eines solchen Programms. Ausgehend<br />

von einer Erhebung und Analyse Ihrer konkreten Risikosituation<br />

sowie <strong>der</strong> bereits vorhandenen Kontrollen erarbeiten wir<br />

eine für Ihr Unternehmen maßgeschnei<strong>der</strong>te Compliance-Lösung,<br />

die den nationalen und internationalen Anfor<strong>der</strong>ungen genügt. Zu<br />

unserem Angebot gehören u. a.<br />

• die Unterstützung bei <strong>der</strong> Erstellung eines Code of Conduct,<br />

• die Erarbeitung von Richtlinien, Prozessbeschreibungen, Vertragsklauseln<br />

und Anweisungen,<br />

• die Konzeption und Durchführung zielgruppenorientierter<br />

Trainings inklusive <strong>der</strong> Erstellung von Trainingsmaterial,<br />

• die Überprüfung und Gestaltung von Anreizsystemen hinsichtlich<br />

Compliance,<br />

• die Ausgestaltung <strong>der</strong> Aufbau- und Ablauforganisation, inklusive<br />

Hinweisgebersystem („Whistleblowing“, Ombudsmann),<br />

• die Durchführung von Due-Diligence-Überprüfungen Ihrer Geschäftspartner<br />

(z. B. Vertriebsagenten, Makler).<br />

Internationales Experten-Netzwerk<br />

Wir verfügen im Bereich Fraud Investigation & Dispute Services<br />

(FIDS) über Experten in 53 Län<strong>der</strong>n. Dadurch kann unser multilinguales<br />

Team auf ein Netzwerk von weltweit mehr als 1.000<br />

erfahrenen FIDS Mitarbeitern zurückgreifen. Dies ermöglicht<br />

auch eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Bereichen Fraud<br />

Investigation, Fraud Detection und Dispute Services.<br />

Haben Sie Interesse? Wir beraten Sie gerne.<br />

Cor/300/0807/HFI

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