Ernst & Young (PDF) - Initiative Corporate Governance der ...
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Bestechung ist kein Kavaliersdelikt<br />
Schlagzeilen über Korruptionsfälle, an denen deutsche Unternehmen<br />
beteiligt sind, verdeutlichen regelmäßig, die gestiegene<br />
Brisanz <strong>der</strong> Thematik. Galt Bestechung vor wenigen Jahren noch<br />
als Kavaliersdelikt, sind mittlerweile Gesetze und Strafverfolgung<br />
national und international massiv verschärft worden.<br />
Ende 1997 haben sich die OECD-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet,<br />
die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen<br />
Geschäftsverkehr unter Strafe zu stellen. In Deutschland<br />
wurde dazu das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung<br />
(IntBestG) erlassen. Damit ist seit 1999 die Bestechung<br />
ausländischer und internationaler Amtsträger und Abgeordneter in<br />
Deutschland strafbar – unabhängig vom Recht, das am Tatort<br />
herrscht. Im Jahr 2002 ist auch die Strafbarkeit <strong>der</strong> Bestechung von<br />
Angestellten o<strong>der</strong> Beauftragten im privatwirtschaftlichen „geschäftlichen<br />
Verkehr“ auf Taten im Ausland ausgeweitet worden.<br />
Existenzgefährdende Sanktionen<br />
Die Sanktionen sind massiv und können die Existenz Ihres Unternehmens<br />
gefährden. Es drohen<br />
• Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bei Amtsträgerbestechung<br />
und von bis zu fünf Jahren für Bestechungsdelikte im<br />
privaten Geschäftsverkehr,<br />
• Bußgel<strong>der</strong> nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz,<br />
• die Abschöpfung <strong>der</strong> erzielten Umsatzerlöse und Schadensersatzansprüche<br />
von Wettbewerbern,<br />
• unterschiedliche verwaltungsrechtliche Sanktionen, wie <strong>der</strong><br />
Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und die Untersagung<br />
<strong>der</strong> Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit.<br />
FCPA: Es drohen 20 Jahre Gefängnis<br />
Alle Unternehmen, die in den USA geschäftlich tätig sind, sowie<br />
deutsche Gesellschaften, die an einer Börse in den USA gelistet<br />
sind, und deutsche Tochterunternehmen US-amerikanischer<br />
FRAUD INVESTIGATION &<br />
DISPUTE SERVICES<br />
Anti Corruption Compliance<br />
Korruption in Ihrem Unternehmen systematisch verhin<strong>der</strong>n<br />
!@<br />
Firmen unterliegen außerdem dem Foreign Corrupt Practices Act<br />
(FCPA) <strong>der</strong> USA. Dieses Anti-Korruptionsgesetz sieht neben <strong>der</strong><br />
Bestrafung <strong>der</strong> persönlich Verantwortlichen (Höchststrafe 20<br />
Jahre Haft) eine Unternehmensstrafe von bis zu 25 Mio. US-$<br />
vor. Auch <strong>der</strong> FCPA gilt unabhängig vom Tatort. Außerdem sind<br />
natürlich die jeweiligen Landesgesetze zu beachten, die unterschiedlich<br />
weit reichende Sanktionen vorsehen.<br />
Entdeckung durch den Betriebsprüfer<br />
Seit 1999 sind Schmiergel<strong>der</strong> nicht mehr steuerlich abzugsfähig;<br />
im Jahr 2002 wurde die entsprechende Regelung verschärft.<br />
Dadurch ist das Risiko <strong>der</strong> Entdeckung von Bestechungsdelikten<br />
erheblich angestiegen. Der Betriebsprüfer ist nunmehr verpflichtet,<br />
<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Mitteilung zu machen, wenn er bei<br />
seiner Prüfung den Verdacht von Bestechungstaten erlangt.<br />
Neben den rechtlichen Sanktionen riskieren Unternehmen bei<br />
Verstößen gegen Anti-Korruptionsbestimmungen weitere, teils<br />
schwerwiegende Konsequenzen:<br />
• Reputationsschäden in <strong>der</strong> allgemeinen Öffentlichkeit, bei Auftraggebern<br />
und auf dem Finanz- und Kapitalmarkt,<br />
• enormer Ressourcenaufwand für interne Aufklärungsanstrengungen<br />
und Reorganisationsmaßnahmen,<br />
• negative Auswirkungen auf die Unternehmenskultur und die<br />
Motivation <strong>der</strong> Mitarbeiter.<br />
Korruptionsrisiko im internationalen Geschäft<br />
Verschiedene empirische Erhebungen zeigen, dass Korruption<br />
nach wie vor in zahlreichen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Welt zum Alltag gehört.<br />
Unternehmen, die international tätig sind, vor allem in den wirtschaftlich<br />
interessanten Wachstumsregionen, sind fast zwangsläufig<br />
einem hohen Korruptionsrisiko ausgesetzt. Der Umgang<br />
damit kann schwierig sein. Die Rechtslagen sind unterschiedlich,<br />
kulturelle Gepflogenheiten und Erwartungshaltungen stehen<br />
mancherorts im Wi<strong>der</strong>spruch zum Recht.
ERNST &YOUNG AG<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT<br />
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT<br />
Effektives Compliance-System<br />
Die teils spektakulären aktuellen Fälle zeigen, dass es nicht ausreicht,<br />
einen Verhaltenskodex zu erlassen und einen Zuständigen<br />
zu benennen, um Korruption zu verhin<strong>der</strong>n. Dazu ist vielmehr ein<br />
umfassendes Compliance-System erfor<strong>der</strong>lich, das nicht nur die<br />
Strukturen, son<strong>der</strong>n auch die Kultur eines Unternehmens nachhaltig<br />
beeinflusst. Die Einrichtung eines solchen Compliance-<br />
Systems ist als wesentlicher Bestandteil guter <strong>Corporate</strong><br />
<strong>Governance</strong> anerkannt und auch <strong>der</strong> Deutsche <strong>Corporate</strong><br />
<strong>Governance</strong> Kodex (DCGK; Fassung v. 14.06.07) sieht nun ausdrücklich<br />
vor, dass <strong>der</strong> Vorstand für die Einhaltung gesetzlicher<br />
Bestimmungen und interner Regeln zu sorgen hat und den Aufsichtsrat<br />
regelmäßig über Compliance informiert.<br />
Stufe 4<br />
Stufe 3<br />
Stufe 2<br />
Stufe 1<br />
Compliance-Office<br />
und -Beauftragte<br />
Trainings- Meldesystem/<br />
programme Ombudsstelle<br />
Grundwerte-<br />
Erklärung<br />
Dr. Stefan Heißner<br />
Partner<br />
Telefon +49 (211) 9352 11397<br />
Telefax +49 (181) 3943 11397<br />
stefan.heissner@de.ey.com<br />
Boris Baltruschat<br />
Partner<br />
Telefon +49 (211) 9352 23776<br />
Telefax +49 (211) 3943 23776<br />
boris.baltruschat@de.ey.com<br />
Compliance-Organisation<br />
„Tone at the Top“<br />
Chefsache<br />
Management-Instrumente<br />
Regeln und Geschäftsprozesse<br />
Policies & Procedures: Arbeitsverträge, Arbeitsanweisungen,<br />
Geschenkerichtlinie, Third Party Due Dilligence<br />
Unternehmenswerte und Grundsätze<br />
Verhaltenskodex<br />
Compliance<br />
Committee<br />
Program Monitoring<br />
(AR/VS/Revision)<br />
Risiko- Anreizsysteme Compliancebeurteilung<br />
Sanktionen Audits/Remediation<br />
Mission, Vision,<br />
Values<br />
Ein solches Programm umfasst vier Stufen:<br />
• Basis ist die Verständigung über und Festlegung von Werten und<br />
Grundsätzen (Stufe 1). Diese spiegeln zum einen die rechtlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen und zum an<strong>der</strong>en die Unternehmensphilosophie<br />
und -strategie wi<strong>der</strong>.<br />
• Bei Stufe 2 geht es darum, den geltenden Verhaltensstandards<br />
Relevanz im Unternehmensalltag zu verschaffen, indem u. a.<br />
mittels Richtlinien und Anweisungen festgeschrieben wird, in<br />
welchen Prozessen und Verfahren die Standards zu welchen<br />
konkreten Anfor<strong>der</strong>ungen führen.<br />
www.de.ey.com/fids<br />
Dr. Stephan Grüninger<br />
Senior Manager<br />
Telefon +49 (211) 9352 10582<br />
Telefax +49 (0181) 3943 10582<br />
stephan.grueninger@de.ey.com<br />
• Stufe 3 umfasst die Instrumente zur Implementierung. Dazu<br />
zählt z. B. ein auf die jeweiligen Län<strong>der</strong>- und Geschäftsrisiken<br />
ausgerichtetes Trainingsprogramm.<br />
• Stufe 4 beinhaltet schließlich die langfristige Verankerung in<br />
<strong>der</strong> Organisationsstruktur.<br />
Wir unterstützen Sie in Compliance-Angelegenheiten<br />
Unsere Compliance-Experten helfen Ihnen bei <strong>der</strong> Konzeption,<br />
Implementierung und Überprüfung eines solchen Programms. Ausgehend<br />
von einer Erhebung und Analyse Ihrer konkreten Risikosituation<br />
sowie <strong>der</strong> bereits vorhandenen Kontrollen erarbeiten wir<br />
eine für Ihr Unternehmen maßgeschnei<strong>der</strong>te Compliance-Lösung,<br />
die den nationalen und internationalen Anfor<strong>der</strong>ungen genügt. Zu<br />
unserem Angebot gehören u. a.<br />
• die Unterstützung bei <strong>der</strong> Erstellung eines Code of Conduct,<br />
• die Erarbeitung von Richtlinien, Prozessbeschreibungen, Vertragsklauseln<br />
und Anweisungen,<br />
• die Konzeption und Durchführung zielgruppenorientierter<br />
Trainings inklusive <strong>der</strong> Erstellung von Trainingsmaterial,<br />
• die Überprüfung und Gestaltung von Anreizsystemen hinsichtlich<br />
Compliance,<br />
• die Ausgestaltung <strong>der</strong> Aufbau- und Ablauforganisation, inklusive<br />
Hinweisgebersystem („Whistleblowing“, Ombudsmann),<br />
• die Durchführung von Due-Diligence-Überprüfungen Ihrer Geschäftspartner<br />
(z. B. Vertriebsagenten, Makler).<br />
Internationales Experten-Netzwerk<br />
Wir verfügen im Bereich Fraud Investigation & Dispute Services<br />
(FIDS) über Experten in 53 Län<strong>der</strong>n. Dadurch kann unser multilinguales<br />
Team auf ein Netzwerk von weltweit mehr als 1.000<br />
erfahrenen FIDS Mitarbeitern zurückgreifen. Dies ermöglicht<br />
auch eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Bereichen Fraud<br />
Investigation, Fraud Detection und Dispute Services.<br />
Haben Sie Interesse? Wir beraten Sie gerne.<br />
Cor/300/0807/HFI