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Klausur_C_10 Sofortige Beschwerde - Intellex

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www.intellex.de – Die intelligente Jura-HilfeStatthaftigkeitgegen Entscheidungen bzw. deren Ablehnung im ZV-Verfahren, die ohne mündliche VH ergehen könnenAbgrenzung zu V-Maßnahme vornehmen (diese ergeht ohne Anhörung, nur 766)ggf <strong>Beschwerde</strong>summe 567 II > 50 €<strong>Beschwerde</strong>befugnisBeschwer durch angegriffene Entscheidungbei PfüB: Gl, wenn RPfl Antrag abgelehnt (Sch/DS/Dr nur dann, wenn PfüB mit Anhörung erlassen)ZuständigkeitAbhilfebefugnis des Entscheidungsgerichts 572 I, sonst Vorlage an568 nächsthöheres Gericht = <strong>Beschwerde</strong>gerichtForm569 II schriftlicher Antrag oder zu Protokoll der GS 569 IIIbeim Entscheidungs- oder <strong>Beschwerde</strong>gerichtFrist= 2 Wochen 569 I Notfrist (ab Zustellung der Entscheidung)ggf Wiedereinsetzung 233 ffRechtsschutzbedürfnisBeginn bis Ende ZVauch wenn ZV-Maßnahme bereits aufgehoben (sonst kein anderer RS möglich)Beschwer"Formelle" Beschwer für alle Beteiligten der EntscheidungDritte nur bei Verletzung drittschützender ZV-Vorschriften, GV nach hM nichtSonstige (Partei-, Prozessfähigkeit)kein Anwaltszwang (auch wenn LG, 78 III)B e g r ü n d e t h e i twenn E hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften rechtswidrig ist,(bzw Ablehnung rechtswidrig ist, weil Anspruch besteht)Fehlen bzw. Vorliegen von ZV-Voraussetzungen (s.o.)Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 97 ZPO.Die Aussetzung der Vollziehung folgt aus § 570 II ZPO._________(Unterschrift Richter)Klauselerinnerung § 732(Rubrum wie Beschluss zu 766)...b e s c h l o s s e n :Die Erinnerung des Schuldners gegen die vom LG am ... erteilte vollstreckbare Ausfertigung zum Urteildes LG vom … Az…. und die Vollstreckung aus ihrwird zurückgewiesen.Die vom LG am ... erteilte vollstreckbare Ausfertigung zum Urteil des LG vom … Az…. und dieVollstreckung aus ihr werden für unzulässig erklärt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner / Gläubiger.G r ü n d eGeschichtserzählungunstreitiger SachverhaltTitel, Klausel, Zustellung, ZV-MaßnahmeGegen Klauselerteilung wendet sich der Schuldner mit der Erinnerung.StreitstandBehauptungen und Rechtsansichten des EF (Präsens, Konjunktiv)Anträge (eingerückt, Indikativ Präsens)© Copyright by INTELLEX Seite 2

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