13.07.2015 Aufrufe

Klausur_C_10 Sofortige Beschwerde - Intellex

Klausur_C_10 Sofortige Beschwerde - Intellex

Klausur_C_10 Sofortige Beschwerde - Intellex

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

www.intellex.de – Die intelligente Jura-Hilfe<strong>Sofortige</strong> <strong>Beschwerde</strong> § 7934 M 420/99Amtsgericht KölnB e s c h l u s sIn der Zwangsvollstreckungssachedes Herrn Gustav Gläubiger, Poststr. <strong>10</strong>, 50891 Köln,- Prozessbevollmächtigte: RA'e ... -Gläubigersund <strong>Beschwerde</strong>gegners,g e g e nden Herrn Siegfried Schuldner, Hauptstr. <strong>10</strong>, 50676 Köln,- Prozessbevollmächtigte: RA'e Raffgier ... -Schuldnersund <strong>Beschwerde</strong>führers,hat das Amtsgericht Kölnam 11. März 2002durch den Richter am Amtsgericht Klugb e s c h l o s s e n :Die <strong>Beschwerde</strong> des Schuldners gegen ... wird als unzulässig verworfen.Die <strong>Beschwerde</strong> des Schuldners gegen ... wird zurückgewiesen.Die ... (Entscheidung) des ... vom ...... wird aufgehoben.... wird insoweit aufgehoben, als dass .... Im übrigen wird die Klage abgewiesen.... wird dahingehend abgeändert, dass ...Der Antrag des ... auf ... wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner / Gläubiger.Die Vollziehung dieser Entscheidung wird bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses oder einer anderslautenden Entscheidung über eine sofortige <strong>Beschwerde</strong> ausgesetzt.Auf die <strong>Beschwerde</strong> des ... wird der Beschluss des ... vom ... aufgehoben und die Sache zur erneutenVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten, an das ... zurückverwiesen.Geschichtserzählungunstreitiger SachverhaltTitel, Klausel, Zustellung, Anhörung, EntscheidungG r ü n d eGegen diese ... (Entscheidung) ... wendet sich der Schuldner mit seiner <strong>Beschwerde</strong>.StreitstandBehauptungen und Rechtsansichten des BF (Präsens, Konjunktiv)Anträge (eingerückt, Indikativ Präsens)Behauptungen und Rechtsansichten des BGDie gem. § 793 zulässige sofortige <strong>Beschwerde</strong> ist un/-begründet.(Evt. Auslegung Antrag)Z u l ä s s i g k e i t© Copyright by INTELLEX Seite 1


www.intellex.de – Die intelligente Jura-HilfeStatthaftigkeitgegen Entscheidungen bzw. deren Ablehnung im ZV-Verfahren, die ohne mündliche VH ergehen könnenAbgrenzung zu V-Maßnahme vornehmen (diese ergeht ohne Anhörung, nur 766)ggf <strong>Beschwerde</strong>summe 567 II > 50 €<strong>Beschwerde</strong>befugnisBeschwer durch angegriffene Entscheidungbei PfüB: Gl, wenn RPfl Antrag abgelehnt (Sch/DS/Dr nur dann, wenn PfüB mit Anhörung erlassen)ZuständigkeitAbhilfebefugnis des Entscheidungsgerichts 572 I, sonst Vorlage an568 nächsthöheres Gericht = <strong>Beschwerde</strong>gerichtForm569 II schriftlicher Antrag oder zu Protokoll der GS 569 IIIbeim Entscheidungs- oder <strong>Beschwerde</strong>gerichtFrist= 2 Wochen 569 I Notfrist (ab Zustellung der Entscheidung)ggf Wiedereinsetzung 233 ffRechtsschutzbedürfnisBeginn bis Ende ZVauch wenn ZV-Maßnahme bereits aufgehoben (sonst kein anderer RS möglich)Beschwer"Formelle" Beschwer für alle Beteiligten der EntscheidungDritte nur bei Verletzung drittschützender ZV-Vorschriften, GV nach hM nichtSonstige (Partei-, Prozessfähigkeit)kein Anwaltszwang (auch wenn LG, 78 III)B e g r ü n d e t h e i twenn E hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften rechtswidrig ist,(bzw Ablehnung rechtswidrig ist, weil Anspruch besteht)Fehlen bzw. Vorliegen von ZV-Voraussetzungen (s.o.)Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 97 ZPO.Die Aussetzung der Vollziehung folgt aus § 570 II ZPO._________(Unterschrift Richter)Klauselerinnerung § 732(Rubrum wie Beschluss zu 766)...b e s c h l o s s e n :Die Erinnerung des Schuldners gegen die vom LG am ... erteilte vollstreckbare Ausfertigung zum Urteildes LG vom … Az…. und die Vollstreckung aus ihrwird zurückgewiesen.Die vom LG am ... erteilte vollstreckbare Ausfertigung zum Urteil des LG vom … Az…. und dieVollstreckung aus ihr werden für unzulässig erklärt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner / Gläubiger.G r ü n d eGeschichtserzählungunstreitiger SachverhaltTitel, Klausel, Zustellung, ZV-MaßnahmeGegen Klauselerteilung wendet sich der Schuldner mit der Erinnerung.StreitstandBehauptungen und Rechtsansichten des EF (Präsens, Konjunktiv)Anträge (eingerückt, Indikativ Präsens)© Copyright by INTELLEX Seite 2


www.intellex.de – Die intelligente Jura-HilfeBehauptungen und Rechtsansichten des EGDie gem. § 732 zulässige Erinnerung ist un/-begründet.Z u l ä s s i g k e i tStatthaftigkeit 732 IEinwendungen des Schuldners gegen die Zulässigkeit der KlauselerteilungZuständigkeitGericht, das die Klausel erteilt hat (Prozessgericht)bei notariellen Urkunden 797Form (Antrag 569 II analog)keine FristRechtsschutzbedürfnisKlauselerteilung bis Beendigung d. ZVM ohne FortwirkenKeine entgegenstehende RK 731B e g r ü n d e t h e i twenn Voraussetzungen der Klauselerteilung nicht vorliegen(Einwendungen des 767 sind nicht zu berücksichtigen)Erfordernis einer Klausel (Ausn. 796 I, 929 I, 936, 901)Einfache Klausel 724Antrag des GläubigersZuständigkeitProzessgericht UBGS 724 II oder Notar 797 IIFormell wirksam scheinender TitelVollstreckungsreiferechtskräftig oder vorläufig vollstreckbarVollstreckbarer Inhalt des Titelshinreichend bestimmter Leistungstitelauch bei Sicherheitsleistung 726 I, Kalendermäßige Bestimmung 751 I, Zug-um-Zug Leistung 726 IITitelergänzende Klausel 726Bedingte Leistung (und Bedingung vom Gläubiger zu beweisen)ZuständigkeitProzessgericht Rechtspfleger 20 Nr. 12 RPflG oder Notar 797 IINachweis durch öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunde geführt 415, 417Ausnahme: offenkundig oder zugestanden 288, notarielle UnterwerfungserklärungTitelumschreibende Klausel 727Rechtsnachfolgeauf Seiten des Gl, Sch (str. Schuldübernahme) oder Besitzersauch Partei kraft Amtes (Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker)nach Rechtshängigkeit 727 I, 325ZuständigkeitProzessgericht Rechtspfleger oder Notar 797 IINachweis durch öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunde geführt 415, 417Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 97 ZPO._________(Unterschrift Richter)Arrest, einstweilige Verfügung§§ 916, 935 ff ZPO4 C 420/99Amtsgericht KölnB e s c h l u s s(Verfügungsurteil)In dem einstweiligen Verfügungsverfahren© Copyright by INTELLEX Seite 3


www.intellex.de – Die intelligente Jura-Hilfe(In dem Rechtsstreit)des Herrn Egon Eigen, Poststr. <strong>10</strong>, 50891 Köln,- Prozessbevollmächtigter: RA ... -Antragstellers(Verfügungsklägers),g e g e nden Herrn Balduin Besitzer, Hauptstr. <strong>10</strong>, 50676 Köln,Antragsgegner(Verfügungsbeklagter),hat das Amtsgericht Kölnam 11. März 2002(auf die mündliche Verhandlung vom 11. März 2002)durch den Richter am Amtsgericht Klugb e s c h l o s s e n:(für Recht erkannt:)Der Antrag vom ... auf Erlass einer einstweiligen Verfügung / eines dinglichen Arresteswird zurückgewiesen.(Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung / eines dinglichen Arrestes wird abgewiesen.)Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den ... (genau bezeichneter Gegenstand) ... an denzuständigen Gerichtsvollzieher als Sequester herauszugeben.Dem Antragsgegner wird verboten, ... zu behaupten und zu verbreiten.Zulasten des Miteigentumsanteils des Antragsgegners an dem Hausgrundstück ... ist folgendeVormerkung einzutragen: Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs des Antragstellers auf ...Nur bei Zurückweisung:(Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durchSicherheitsleistung in Höhe von 2.000 DM abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin Sicherheit ingleicher Höhe leistet.)Arrest:Wegen einer ... Forderung des ASt gegen den AG aus dem ... Vertrag in Höhe von .... € nebst 5 %Zinsen seit dem ... wird der dingliche Arrest in das Vermögen des AG angeordnet.Der dingliche Arrest darf nur gegen Sicherheitsleistung des ASt in Höhe von ... € vollzogen werden.Die Vollziehung des Arrestes wird gehemmt und der AG darf die Aufhebung derVollstreckungsmaßnahmen beantragen, wenn er ... € hinterlegt.Die Kosten des Verfahrens (des Rechtsstreits) trägt der Antragsteller / Antragsgegner.Der Streitwert wird auf 3.000 € festgesetzt. (½ - 1/3 der HS)Vortrag des AntragstellersGlaubhaftmachung (zB eidesstattliche Versicherung)G r ü n d e(Tatbestand)Der Antragsteller beantragt,den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt, ...(oder Tatbestand wie bei normalem Zivilurteil)(Entscheidungsgründe)© Copyright by INTELLEX Seite 4


www.intellex.de – Die intelligente Jura-HilfeZ u l ä s s i g k e i tAllgemeine ProzessvoraussetzungenZuständigkeitArrest 919Verfügung 937 I, 943Gericht der HauptsacheAmtsgericht 942 (Eilfall oder Vormerkung)Ordnungsgemäßer Antrag 920, 936, 253Statthaftigkeitsubsidiär zu eA in der ZV (707, 719, 766 II, 769, 732, 771 III)Arrest 917, 018Sicherung der ZV wegen Zahlungsanspruch 916 I, keine Vorwegnahme der HauptsacheSicherungsverfügung 935Gefährdung eines Individualanspruchs durch drohende VeränderungRegelungsverfügung 940Erforderlichkeit einer einstweiligen Regelung zur Abwendung wesentlicher NachteileLeistungsverfügung analog 935, 940einstweilige Befriedigung eines Zahlungsanspruchs (nur bei Unzumutbarkeit)Arrestgrund 917 fstr. ob Zulässigkeitsvoraussetzung, hM Behauptung reichtB e g r ü n d e t h e i tDer Antrag auf einstweilige Verfügung ist (nicht) begründet.Der Antragsteller hat (keinen) Verfügungsanspruch aus § 935 ZPO ...Arrestanspruch 917, 018Sicherung der ZV wegen Zahlungsanspruch 916 I, keine Vorwegnahme der HauptsacheVerfügungsanspruch 935, 940Sicherung / Regelung / Leistungmaterielle Prüfung (schlüssiger Vortrag eines Individualanspruchs?)Arrest- / VerfügungsgrundVeränderung / Vereitelung / Gefährdung / Erforderlichkeitunwiderlegbare Vermutung bei Eintragung Vormerkung 886 BGB oder Widerspruch 899 BGB(keine Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache)Glaubhaftmachung der streitigen Tatsachen 935, 920 II, 294, 138 IIIDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 92 ZPO.(Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 6, 711 ZPO.)Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 12, 20 GKG, 3 ZPO.[Streitwert: 6.000 € (§§ 12, 20 GKG, 3 ZPO)]_________(Unterschrift Richter)© Copyright by INTELLEX Seite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!