Lebens und Arbeitsbedingungen in der Slowakei - Eures
Lebens und Arbeitsbedingungen in der Slowakei - Eures
Lebens und Arbeitsbedingungen in der Slowakei - Eures
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Arbeiten<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Slowakei</strong><br />
Wer kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Slowakei</strong> arbeiten ?<br />
Der freie Verkehr von Arbeitskräften ist e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>recht <strong>in</strong> den<br />
Mitgliedslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen Union/des Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes (EU/EWR), <strong>der</strong> den Staatsangehörigen e<strong>in</strong>es EU/<br />
EWR-Landes die Möglichkeit gibt, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en EU/EWR-Land<br />
zu arbeiten, <strong>und</strong> zwar zu den selben Bed<strong>in</strong>gungen wie die Bürger<br />
dieses Mitgliedslandes.<br />
Die <strong>Slowakei</strong> führt mit ihrem EU-Beitritt gegen ke<strong>in</strong>es <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union Restriktionen bezüglich des<br />
Zugangs zu ihrem Arbeitsmarkt e<strong>in</strong>.<br />
4______ ______5<br />
Die Beschäftigung von EU-Bürgern auf dem Gebiet <strong>der</strong> SR wird seit<br />
dem1.5.2004 nach den Bestimmungen des EG-Rechts realisiert.<br />
Gemäß <strong>der</strong> Verordnung des Rates (EWG) Nr. 1612/68 über den<br />
freien Verkehr von Arbeitskräften <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Fassung späterer Vorschriften wird <strong>der</strong> freie Verkehr <strong>der</strong> EU-Bürger<br />
<strong>und</strong> ihrer Familienangehörigen garantiert.<br />
Registrierungsprozeduren<br />
ARBEITEN IN DER SLOWAKEI<br />
Bürger von EU/EWR-Mitgliedstaaten haben das Recht auf<br />
Daueraufenthalt auf dem Gebiet <strong>der</strong> Slowakischen Republik. Falls<br />
sie sich ständig <strong>in</strong> <strong>der</strong> Slowakischen Republik aufhalten wollen, s<strong>in</strong>d<br />
sie verpfl ichtet, sich für den Daueraufenthalt anzumelden <strong>und</strong> e<strong>in</strong><br />
gültiges Reisedokument sowie e<strong>in</strong> Dokument, das die Sicherung<br />
e<strong>in</strong>er Unterkunft bestätigt, vorzulegen. Das Daueraufenthaltsrecht<br />
haben auch Familienangehörige <strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong> EU/EWR-<br />
Mitgliedstaaten.<br />
E<strong>in</strong>em EU/EWR-Bürger mit Daueraufenthalt stellt die<br />
Polizeidienststelle e<strong>in</strong> Dokument über den Daueraufenthalt <strong>in</strong> Form<br />
e<strong>in</strong>er Identifi kationskarte mit Foto aus. Dieses Dokument wird<br />
mit e<strong>in</strong>er Gültigkeit für fünf Jahre ausgestellt; nach Ablauf dieser<br />
Frist stellt die Polizeidienststelle e<strong>in</strong> neues Dokument über den<br />
Daueraufenthalt mit e<strong>in</strong>er Gültigkeit für zehn Jahre aus.