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Lebens und Arbeitsbedingungen in der Slowakei - Eures

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Arbeiten<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Slowakei</strong><br />

Wer kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Slowakei</strong> arbeiten ?<br />

Der freie Verkehr von Arbeitskräften ist e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>recht <strong>in</strong> den<br />

Mitgliedslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen Union/des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes (EU/EWR), <strong>der</strong> den Staatsangehörigen e<strong>in</strong>es EU/<br />

EWR-Landes die Möglichkeit gibt, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en EU/EWR-Land<br />

zu arbeiten, <strong>und</strong> zwar zu den selben Bed<strong>in</strong>gungen wie die Bürger<br />

dieses Mitgliedslandes.<br />

Die <strong>Slowakei</strong> führt mit ihrem EU-Beitritt gegen ke<strong>in</strong>es <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union Restriktionen bezüglich des<br />

Zugangs zu ihrem Arbeitsmarkt e<strong>in</strong>.<br />

4______ ______5<br />

Die Beschäftigung von EU-Bürgern auf dem Gebiet <strong>der</strong> SR wird seit<br />

dem1.5.2004 nach den Bestimmungen des EG-Rechts realisiert.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Verordnung des Rates (EWG) Nr. 1612/68 über den<br />

freien Verkehr von Arbeitskräften <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Fassung späterer Vorschriften wird <strong>der</strong> freie Verkehr <strong>der</strong> EU-Bürger<br />

<strong>und</strong> ihrer Familienangehörigen garantiert.<br />

Registrierungsprozeduren<br />

ARBEITEN IN DER SLOWAKEI<br />

Bürger von EU/EWR-Mitgliedstaaten haben das Recht auf<br />

Daueraufenthalt auf dem Gebiet <strong>der</strong> Slowakischen Republik. Falls<br />

sie sich ständig <strong>in</strong> <strong>der</strong> Slowakischen Republik aufhalten wollen, s<strong>in</strong>d<br />

sie verpfl ichtet, sich für den Daueraufenthalt anzumelden <strong>und</strong> e<strong>in</strong><br />

gültiges Reisedokument sowie e<strong>in</strong> Dokument, das die Sicherung<br />

e<strong>in</strong>er Unterkunft bestätigt, vorzulegen. Das Daueraufenthaltsrecht<br />

haben auch Familienangehörige <strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong> EU/EWR-<br />

Mitgliedstaaten.<br />

E<strong>in</strong>em EU/EWR-Bürger mit Daueraufenthalt stellt die<br />

Polizeidienststelle e<strong>in</strong> Dokument über den Daueraufenthalt <strong>in</strong> Form<br />

e<strong>in</strong>er Identifi kationskarte mit Foto aus. Dieses Dokument wird<br />

mit e<strong>in</strong>er Gültigkeit für fünf Jahre ausgestellt; nach Ablauf dieser<br />

Frist stellt die Polizeidienststelle e<strong>in</strong> neues Dokument über den<br />

Daueraufenthalt mit e<strong>in</strong>er Gültigkeit für zehn Jahre aus.

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