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Merkblatt - Stadtwerke Backnang GmbH

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BetriebshandbuchEigenleistung bei TiefbauarbeitenHinweiseNr.12.03.17Seite1/3<strong>Merkblatt</strong>Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten durch den BauherrnSehr geehrte Damen und Herren,Sie haben den Wunsch, die Tiefbauarbeiten für Ihren Netzanschluss in eigener Regiedurchzuführen. Das heißt: Sämtliche Arbeiten müssen von Ihnen fachgerecht nach dengültigen Normen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägiggültigen Rechtsvorschriften durchgeführt werden.Für die einwandfreie Ausführung von Tiefbauarbeiten für Netzanschlussleitungengibt Ihnen die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Backnang</strong> <strong>GmbH</strong> (SWB) mit diesem <strong>Merkblatt</strong> folgendetechnische und organisatorische Vorgaben:• Die Tiefbauarbeiten können nur innerhalb des Baugrundstücks als Eigenleistungausgeführt werden. Aufgrabungen in öffentlichen Flächen dürfen nur vonUnternehmen durchgeführt werden, die bei der SWB zugelassenen sind, und die beiIhrer Gemeinde eine Aufgrabegenehmigung und eine verkehrsrechtliche Anordnungeingeholt haben.• Vor Baubeginn müssen Erhebungen zu Ver- und Entsorgungsleitungen von Ihnendurchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich, ob und in welcher Tiefe desAufgrabungsbereiches Gas-, Strom-, Wasser- und weitere Leitungen liegen. Dieerforderlichen Informationen erhalten Sie von den Planauskunftsstellen derLeitungsbetreiber. Besondere Anweisungen und Informationen der Leitungsbetreibersind zu beachten.• Der Leitungsbereich darf sich nach dem Verfüllen nicht setzen; er ist nach Anhang 1auszuführen um spätere Schäden an der Netzanschlussleitung und dem verfülltenBereich zu vermeiden.• Eine Überbauung der Leitungen ist nicht zulässig. Eine Abweichung bedarfzusätzlicher Maßnahmen und einer Zustimmung der SWB. Baustelleneinrichtungen,Bodenaushub, Baumaterial u. ä. dürfen nur für einen begrenzten Zeitraum über VerundEntsorgungsleitungen gelagert werden.• Bei der Verlegung von Gas- oder Wasserleitungen ist ein Mindestabstand von 0,2 mzu parallel verlaufenden und von 0,1 m zu kreuzenden anderen Ver- oderEntsorgungsleitungen einzuhalten. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden,sind zusätzliche Schutzmaßnahmen mit der SWB abzustimmen.• Die bauseitige Ausführung der Tiefbauarbeiten schließt folgende Arbeiten ein:Arbeiten vor der Leitungsverlegung:1. Das Herstellen des Leitungsgrabens und der Montagegruben erfolgt nach DIN4124 und DIN EN 1610. Im Bereich bestehender Leitungen ist inHandschachtung zu arbeiten. Fremdleitungen sind zu sichern und vorBeschädigung zu schützen. Die Grabensohle ist eben und steinfrei herzustellen.Der Einbau einer Sandschicht von 10 cm Stärke ist erforderlich (Anhang 1).Stand:08.08.2013 Bearbeiter: Ki Freigabe:


BetriebshandbuchEigenleistung bei TiefbauarbeitenHinweiseNr.12.03.17Seite2/32. Die Abmessungen und Lage des Leitungsgrabens und der Montagegruben,sowie der Eintrittspunkt der Netzanschlussleitung in das Gebäude sind mit derSWB abzustimmen.3. Die Verlegung der Leitung durch die SWB kann erst erfolgen, wenn derArbeitsraum zugänglich ist, das heißt bis auf Höhe der Untermauerung, bzw.Höhe der Sandbettung verfüllt und verdichtet ist. Der Bereich desLeitungsgrabens muss frei zugänglich sein (keine Gerüste, Baumaterial etc.).Herstellen der Maueröffnung:1. Ob der Eintrittspunkt der Netzanschlussleitung in das Gebäude als Kernbohrunganzulegen ist, muss im Vorfeld mit der SWB abgestimmt werden. DerDurchmesser der Kernbohrung für einen Standard Gas- und Wasseranschluss(siehe Anhang 1) beträgt 100 mm. Abweichend hiervon beträgt derDurchmesser für einen 2“ (Zoll) Anschluss 120 mm.2. Die Leitungsverlegung erfolgt durch die SWB. Hierzu ist eine hinreichend früheAbstimmung mit der SWB erforderlich.Arbeiten nach Leitungslegung(en)/-montage(n):1. Unmittelbar nach der Leitungslegung und dem Einmessen der Leitung ist diesevon Ihnen mit einer Überdeckung von 15 cm mit Flusssand (rundkörnig)einzusanden und die Leitungs- und Montagegruben zu verfüllen und zuverdichten.Hinweise:• Soll der Netzanschluss durch die Fußbodenplatte hergestellt werden oder weicht vonder Regelzeichnung (siehe Anhang 1) ab, sind zusätzliche Informationenerforderlich, die Sie bei der SWB erhalten.• Der Kunde haftet für Schäden bei nicht fachgerechter Durchführung seiner Arbeiten.Bei zusätzlichen Aufwendungen, die durch den Kunden zu vertreten sind (z.B. nichtEinhalten von Terminen, Mehrfachfahrten durch die SWB etc.), behalten sich dieSWB eine Weiterverrechnung der entstandenen Kosten an Sie vor.• Für die von Ihnen durchzuführenden Arbeiten haben Sie die allgemeineVerkehrssicherungspflicht. Das heißt, die Sicherstellung einer ordnungsgemäßenAbsperrung, das Aufstellen von Warnhinweisen und das Herstellen eineshinreichenden Verbaues liegen in Ihrer Verantwortung. Ab 1,25 m Tiefe ist derGraben abzuböschen oder fachgerecht zu verbauen, ab 1,75 m Tiefe zwingend zuverbauen.• Mindestabmessungen der Leitungsgräben innerhalb des Baugrundstücks werdenvon der SWB nach Absprache festgelegt. Zur Planung können jedoch nachstehendeMaße als Anhaltspunkt herangezogen werden:GasWasserGas + WasserLeitungsgraben (Grabensohle)Breite x Tiefe0,40 m x 1,15 m0,40 m x 1,25 m0,60 m x 1,25 mStand:08.08.2013 Bearbeiter: Ki Freigabe:


BetriebshandbuchEigenleistung bei TiefbauarbeitenHinweiseNr.12.03.17Seite3/3• Die Sohle der Montagegrube muss grundsätzlich bis 0,40 m unter das Rohrausgeführt werden.• Sollten durch Ihre Grabarbeiten Schäden an Ver- oder Entsorgungsleitungenentstehen sind die zuständigen Leitungsbetreiber unverzüglich zu informieren. DieInformationspflicht gilt auch für geringfügige Druckstellen und Beschädigungen derUmmantelungen.• Bei Schäden an Gasleitungen mit Gasaustritt im Freien ist der Gefahrenbereichunverzüglich abzusichern. Es besteht Explosionsgefahr. Zündquellen sind unbedingtzu vermeiden. Fenster müssen geschlossen bleiben. Brennendes Gas darf nur beiunmittelbarer Gefahr mit einem Pulverlöscher gelöscht werden und sollte ansonstenbrennen gelassen werden.Für Fragen steht Ihnen die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Backnang</strong> <strong>GmbH</strong> unter Tel. 07191 176–0 gernezur Verfügung.Mit freundlichen GrüßenIhre <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Backnang</strong> <strong>GmbH</strong>Stand:08.08.2013 Bearbeiter: Ki Freigabe:


7110 cm2515 cm3861.2. Details zum NetzanschlussWohnhaus1.1. Draufsicht des LeitungsgrabensNetzanschlussleitungAStraßeLeitungsgrabenMontagegrubeA1Netzanschlussleitung2Sandbett unterhalb der Netzanschlussleitung(en) - 10 cm3Sandbett oberhalb der Netzanschlussleitung(en) - 15 cm4Gashauseinführung mit Hauptabsperreinrichtung5Leitungsgraben6Lageweise verdichteter Boden7Montagegrube8Kernbohrung Ø 100 mm (bei Hauseinführung 2" Ø 120 mm)4Schlachthofstraße 6-10, 71522 <strong>Backnang</strong>, Telefon: 0 71 91/ 176 - 0, Fax: 0 71 91/ 176 - 24, E-Mail: info@stadtwerke-backnang.deTechnische RegelausführungHerstellen des NetzanschlussesAnstehender BodenLeitungsgraben Gas min. 115 cm - Wasser min. 125 cm10 cm15 cmSandbettungLageweise verdichteterBodenÜberdeckung Gas min. 100 cm Wasser min. 110 cm1.3. Schnitt A - AAnhang 1 - Herstellendes Netzanschlusses

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