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Merkblatt - Stadtwerke Backnang GmbH

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BetriebshandbuchEigenleistung bei TiefbauarbeitenHinweiseNr.12.03.17Seite3/3• Die Sohle der Montagegrube muss grundsätzlich bis 0,40 m unter das Rohrausgeführt werden.• Sollten durch Ihre Grabarbeiten Schäden an Ver- oder Entsorgungsleitungenentstehen sind die zuständigen Leitungsbetreiber unverzüglich zu informieren. DieInformationspflicht gilt auch für geringfügige Druckstellen und Beschädigungen derUmmantelungen.• Bei Schäden an Gasleitungen mit Gasaustritt im Freien ist der Gefahrenbereichunverzüglich abzusichern. Es besteht Explosionsgefahr. Zündquellen sind unbedingtzu vermeiden. Fenster müssen geschlossen bleiben. Brennendes Gas darf nur beiunmittelbarer Gefahr mit einem Pulverlöscher gelöscht werden und sollte ansonstenbrennen gelassen werden.Für Fragen steht Ihnen die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Backnang</strong> <strong>GmbH</strong> unter Tel. 07191 176–0 gernezur Verfügung.Mit freundlichen GrüßenIhre <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Backnang</strong> <strong>GmbH</strong>Stand:08.08.2013 Bearbeiter: Ki Freigabe:

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