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Ihr Visum für Brasilien - ATENE

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<strong>Ihr</strong> <strong>Visum</strong><strong>für</strong> <strong>Brasilien</strong>6. AuflageMit freundlicherUnterstützung:Herausgeber:


INHALTSVERZEICHNISI. Vorwort: Wer das Verfahren kennt,bekommt es leichter 2II. Transitvisum 3III. Touristenvisum 3Gültigkeitsdauer 5Ausstellung des Touristenvisums 5IV. Kurzaufenthalte in <strong>Brasilien</strong> 6Geschäftsreisen 6Ausstellung des Geschäftsvisums 7V. Technische Dienstleistungen oder Arbeiten vonkurzer Dauer 8VI. Zeitvisa 9Zeitvisa <strong>für</strong> Arbeitnehmer 10Zeitvisa in sonstigen Fällen 12Aufenthaltsdauer 14Verlängerung 15Ausreise 16Dauervisum 16VII. Führungskräfte 17Geschäftsführer und Vorstände einesbrasilianischen Unternehmens 17Investitionen natürlicher Personen 18Zu beachtende Verfahrensweise 19VIII. Andere Fälle 20Hochqualifizierte Forscher und Spezialisten 20Rentner und Pensionäre 20Mit einem brasilianischen Staatsbürger verheirateteAusländer 21Ausländer mit einem brasilianischen Kind 21Einbeziehung nächster Familienangehöriger 22Familienzusammenführung 23


IX. Die ersten Schritte in <strong>Brasilien</strong> 26Registrierung bei der Policia Federal 26Registrierung im Konsulat 26Was man im Alltag in <strong>Brasilien</strong> benötigt 27Personalausweis (RNE) 27Arbeits- und Sozialversicherungsausweis 28Steuerkarte 28Führerschein 28Brasilianische Staatsbürgerschaft 29X. Anhang 30XI. Unsere Sponsoren 32Stand März 2013Die Deutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer São Paulodankt <strong>ATENE</strong> Assessoria Técnica S/C Ltda.<strong>für</strong> die Zusammenarbeit und die Schirmherrschaft bei dieser PublikationHerausgegeben von derDeutsch-Brasilianischen Industrie- und Handelskammer São Paulo


2I. VORWORT: WER DAS VERFAHREN KENNT,BEKOMMT ES LEICHTERNach <strong>Brasilien</strong> zu reisen, gleich ob als Tourist oder Geschäftsreisender,erfordert viel bürokratischen Aufwand. Das Verfahren ist jedocheinfach, wenn die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig und ordnungsgemäßdurchgeführt werden.Welche Dokumente Sie <strong>für</strong> die Beantragung eines <strong>Visum</strong>s benötigen,ist unterschiedlich: bei Touristen aus bestimmten Ländern genügtder Reisepass in Verbindung mit einem Rückflugticket. Hingegenkönnen von Ausländern, die in <strong>Brasilien</strong> zu wohnen und/ oderzu arbeiten beabsichtigen, unter anderem folgende Dokumenteverlangt werden: Lebenslauf, Diplomen und Zertifikate, die die bisherigeBerufserfahrung belegen.Diesen Informationen liegen allerdings Gesetze und Vorschriftenzugrunde, die erst seit März 2013 in Kraft sind und daher Änderungenunterliegen können.Der erste Schritt sollte daher sein, sich beim nächsten brasilianischenGeneralkonsulat darüber zu informieren, welche Dokumente <strong>für</strong> dieEinreise nach <strong>Brasilien</strong> benötigt werden.Transit- und Touristenvisa sind recht einfach zu bekommen. Hingegenist bei der Beantragung von befristeten oder Dauervisa eineganze Reihe von Dokumenten vorzulegen. Es ist daher im Hinblickauf die Bürokratie und die ständigen Gesetzesänderungen sinnvoll,sich von jemandem unterstützen zu lassen, der auf <strong>Visum</strong>sangelegenheitenspezialisiert ist.Das brasilianische Recht kennt insgesamt sieben verschiedene Visaarten:• Transitvisum• Touristenvisum• befristetes <strong>Visum</strong>


3• Dauervisum• Höflichkeitsvisum• Offizielles <strong>Visum</strong>• DiplomatenvisumDie vorliegende Publikation soll einen kurzen Überblick über die erstenvier Visaarten vermitteln, da diese in der Praxis am häufigstenvorkommen. Für das Höflichkeits-, das Offizielle und das Diplomatenvisumgelten gesonderte Bestimmungen, die in dieser Publikationnicht behandelt werden.II. TRANSITVISUMDieses <strong>Visum</strong> wird Ausländern gewährt, die während ihrer Reisein ein anderes Land Zwischenstation in <strong>Brasilien</strong> machen müssen.Diese Situation entsteht typischerweise bei Flugreisen, wenn Passagiereaus dem Ausland kommend in <strong>Brasilien</strong> das Flugzeug undden Flughafen wechseln, um dann ihre Reise in ein drittes Land fortzusetzenoder wenn sie das Transportmittel wechseln müssen. DerErhalt dieses <strong>Visum</strong>s ist sehr einfach - es reicht aus, beim nächstenbrasilianischen Generalkonsulat vorstellig zu werden und dort seinenReisepass und die Flugtickets mit den Flugverbindungen oderTickets <strong>für</strong> andere Transportmittel vorzuzeigen.Wenn die Reise in ein drittes Land auf Grund höherer Gewalt in <strong>Brasilien</strong>unterbrochen werden muss, sollte die Fluggesellschaft sofort mitder Policia Federal (Bundespolizei) in Kontakt treten, damit diese den<strong>für</strong> die Weiterreise erforderlichen Aufenthalt des Ausländers in <strong>Brasilien</strong>genehmigen kann. Die Kosten da<strong>für</strong> hat die Fluggesellschaft zu tragen.III. TOURISTENVISUMNormalerweise ist ein Tourist, wenn er am Flughafen oder einem anderenGrenzübergang ankommt, berechtigt, sich in einem Zeitraumvon 12 Monaten bis zu 90 Tage im Land aufzuhalten. Er muss nur ein


4Rückflugticket vorzeigen und nachweisen können, dass er währendder 90 Tage <strong>für</strong> seinen Unterhalt aufkommen kann. Abhängend vonder Nationalität hat der Tourist einmal (nicht öfter!) die Möglichkeit,die Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der Policia Federal innerhalbdieses Zeitraums von 12 Monaten zu beantragen, was aber vorAblauf der 90 Tage geschehen muss.Da die Verlängerung einmal alle 12 Monate, gerechnet von derersten Einreise an erlaubt ist, ist es theoretisch möglich, 6 Monateinnerhalb von jeweils 12 aufeinanderfolgenden Monaten als Touristin <strong>Brasilien</strong> zu verweilen.Jedoch können wegen bestehender GegenseitigkeitsabkommenTouristen aus Mitgliedsstaaten der europäischen Union diese Möglichkeiteneiner Verlängerung ohne Ausreise nicht in Anspruch nehmen.Die Angehörigen dieser Nationalitäten können erst 90 Tagenach der Ausreise erneut ins Land reisen. Diese Bestimmung gilt nicht<strong>für</strong> Staatsbürger Portugals, Polens, Großbritanniens und Irlands.Zu beachten ist allerdings, dass die gewährte Aufenthaltsdauer vonder Policia Federal verkürzt werden kann. Wenn jemand sich längerals erlaubt im Land aufhält, wird gegen ihn ein Ordnungsgeld (proTag) verhängt und es ergeht unter Androhung der Ausweisung dieAnordnung, innerhalb von 8 Tagen das Land zu verlassen.<strong>Brasilien</strong> praktiziert in Bezug auf Visabestimmungen eine Politik derGegenseitigkeit. Mit anderen Worten verlangt <strong>Brasilien</strong> von Staatsbürgernder Länder ein <strong>Visum</strong>, die ihrerseits ein solches von Brasilianernfordern. Ist ein <strong>Visum</strong> erforderlich, aber nicht vorhanden, ist es auchdurchaus nicht unüblich, dass Touristen auf dem Flughafen die Einreiseverweigert wird. Die offizielle Verfahrensweise in derartigen Fällenist, den Betroffenen in das erste verfügbare Flugzeug zu setzen, ohneRücksicht auf das Reiseziel. Mitunter können Touristen, die nicht imBesitz des erforderlichen <strong>Visum</strong>s sind, durch die Konsularbehörde <strong>Ihr</strong>esHerkunftslandes ein bedingtes <strong>Visum</strong> beim Auβenministerium beantragen,das sie nach Genehmigung des Justizministeriums von derBundespolizei erhalten und das es ihnen erlaubt, sich <strong>für</strong> maximal acht


5Tage im Land aufzuhalten. Dieses Verfahren ist allerdings eher unüblich,und die Beamten der Einwanderungsbehörde können stattdessen aufder Zwangsausreise bestehen. Daher wird allen Touristen eindringlichgeraten, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.Das Touristenvisum wird Personen ausgestellt, die als Touristen einreisenwollen oder Freunde oder Verwandte besuchen wollen. DieReise darf weder der Einwanderung dienen, noch darf der Inhaberdieser Art von <strong>Visum</strong> arbeiten noch sonst entgeltlich tätig werden.Ein Ausländer zum Beispiel, der geschäftlich nach <strong>Brasilien</strong> kommt,um Geschäftspartner zu treffen oder an einem Kongress teilzunehmen,benötigt stattdessen ein <strong>Visum</strong> <strong>für</strong> eben diesen Zweck.Gültigkeitsdauer1995 ist ein neues Gesetz verabschiedet worden, das die Gültigkeitdes Touristenvisums auf bis zu 5 Jahre verlängert hat und mehrereEinreisen ermöglicht, sofern der Einreisende aus einem Landstammt, das ähnliche Bestimmungen und/ oder eine längere Gültigkeitdes <strong>Visum</strong>s <strong>für</strong> Brasilianer vorsieht. Allerdings bezieht sichdiese Vorschrift nur auf das <strong>Visum</strong> als solches, nicht hingegen aufdie Aufenthaltsdauer in <strong>Brasilien</strong>.Ausstellung des TouristenvisumsTouristen, die <strong>Brasilien</strong> besuchen, werden in zwei Kategorien eingeteilt,je nachdem, ob ihr Heimatland mit <strong>Brasilien</strong> ein Abkommengeschlossen hat oder nicht:• Ausländer, die vor ihrer Ankunft in <strong>Brasilien</strong> ein <strong>Visum</strong> benötigen• Ausländer, die ohne <strong>Visum</strong> nach <strong>Brasilien</strong> einreisen dürfenStaaten, deren Angehörige vor ihrer Ankunft in <strong>Brasilien</strong> kein <strong>Visum</strong>benötigen, sind im Anhang dieser Publikation aufgeführt.


6Da die diesbezüglichen Vorschriften ständigen Änderungen unterliegen,empfiehlt es sich, die aktuellen Einreisebestimmungen vorAntritt der Reise beim Brasilianischen Generalkonsulat zu erfragenoder sich auf der Webseite des Außenministeriums www.mre.gov.brzu informieren.Ausländer, die vor ihrer Ankunft in <strong>Brasilien</strong> ein <strong>Visum</strong> benötigen,müssen bei dem <strong>für</strong> sie zuständigen Brasilianischen Generalkonsulatihren Reisepass und ein Rückflugticket vorzeigen sowie nachweisen,dass sie <strong>für</strong> ihren Unterhalt in <strong>Brasilien</strong> aufkommen können. DieKonsulatsgebühren können von Bagatellbeträgen bis US$ 100,00und mehr reichen – je nach dem Gegenseitigkeitsabkommen undKonsulat, bei dem der Antrag gestellt wird.Zu beachten ist, dass alle Touristen, die nach <strong>Brasilien</strong> einreisen, einenReisepass vorzeigen müssen, der noch mindestens 6 Monategültig ist. Außerdem kann die Einwanderungsbehörde von einemgerade angekommenen Touristen verlangen, sein Rückflugticketund die Mittel <strong>für</strong> seinen Lebensunterhalt (Geld, Kreditkarten, Reiseschecksund/ oder andere finanzielle Mittel) vorzuweisen. Es istdaher ratsam, diese Sachen und Dokumente im Handgepäck beisich zu tragen.Für Staatsangehörige Paraguays, Uruguays, Argentiniens, Chiles,Perus, Kolumbien, Ecuador und Boliviens gilt auf Grund entsprechenderAbkommen mit diesen Ländern, dass sie lediglich ihrenPersonalausweis oder ein vergleichbares Dokument vorzeigenmüssen.IV. KURZAUFENTHALTE IN BRASILIENGeschäftsreisenGeschäftsreisen sowie Besuche auf Messen und Kongressen werdender Kategorie „<strong>Visum</strong> <strong>für</strong> nicht in <strong>Brasilien</strong> wohnhafte Ausländer“zugeordnet, das dem Touristenvisum sehr ähnlich ist. EinigeGeschäftsreisende reisen daher auch mit dem Touristenvisum ein,


7ohne dass dies bemerkt wird. Man sollte sich aber dessen bewusstsein, dass die Frage nach dem <strong>Visum</strong> immer gestellt werden kannund dass demjenigen, der nicht mit dem richtigen <strong>Visum</strong> in <strong>Brasilien</strong>ankommt, die Einreise verweigert werden und er mit dem nächstenFlug zurückgeschickt werden kann.Das Geschäftsvisum ist <strong>für</strong> folgende Fälle vorgesehen:• Arbeitskontakte und -gespräche, Bewerbungsgespräche, Vorführungvon Mustern, Verhandlungen etc.• Marktanalyse• Kontaktaufnahme mit dem Ziel, ein Unternehmen in <strong>Brasilien</strong> zugründen• Teilnahme an oder Besuche von Messen, Kongressen, Seminarenetc. (ohne in <strong>Brasilien</strong> da<strong>für</strong> ein Entgelt zu beziehen)Die Gültigkeitsdauer des Geschäftsvisums hängt wie bei dem Touristenvisumwieder von der Staatsangehörigkeit des Einreisendenab und davon, ob <strong>Brasilien</strong> mit dessen Heimatland ein Abkommengetroffen hat. Die Bestimmungen sind im Grundsatz die gleichenwie die <strong>für</strong> ein Touristenvisum. Das heißt, dass auch das Geschäftsvisummehrere Einreisen ermöglicht, bis zu 5 Jahre gültig ist und zueiner Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen und zu deren einmaligerVerlängerung um weitere 90 Tage innerhalb von 12 Monaten seitder ersten Einreise nach <strong>Brasilien</strong> berechtigt.Ausstellung des GeschäftsvisumsNicht alle Geschäftsleute benötigen ein <strong>Visum</strong> vor ihrer Einreisenach <strong>Brasilien</strong>. Vielmehr richtet sich das Erfordernis eines GeschäftsoderTouristenvisums danach, ob der Staat, dem der Einreisende angehört,seinerseits von Brasilianern ein <strong>Visum</strong> verlangt. Die Staaten,deren Angehörige kein <strong>Visum</strong> benötigen, sind im Anhang dieserPublikation aufgeführt.Diese müssen bei ihrer Einreise lediglich den Reisepass vorzeigenoder - wenn das zulässig ist - ein anderes Reisedokument wie zB


8den Personalausweis und auf dem Ein- und Ausreiseformular, das imFlugzeug verteilt wird, die Option „Business“ ankreuzen.Das Procedere, ein Geschäftsvisum zu erhalten, ist grundsätzlichdasselbe wie das bei einem Touristenvisum, zusätzlich muss aberdas Unternehmen, das den Geschäftsreisenden beschäftigt, ein Formularausfüllen, das Auskunft über die Art und den Grund seinerReise gibt. Dieses Formular sollte zudem die Erklärung beinhalten,dass der Einreisende keinerlei Bezahlung in <strong>Brasilien</strong> erhält, und dieReisedauer angeben. Einige Generalkonsulate verlangen danebendie Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.V. TECHNISCHE DIENSTLEISTUNGENODER ARBEITEN VON KURZER DAUERFür Einreisen zum Zwecke technischer Dienstleistungen benötigenAusländer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, vor ihrer Ankunftin <strong>Brasilien</strong> das befristete <strong>Visum</strong> „Item V“. Sie dürfen allerdingsnicht bei dem brasilianischen Unternehmen, <strong>für</strong> das sie die technischenDienste leisten, angestellt sein, sondern müssen bei einemausländischen Unternehmen angestellt sein.Liegt ein Notfall (höhere Gewalt, die das Leben, die Umwelt oderdas Vermögen gefährdet oder einen Produktions- oder Dienstleistungsausfallerzeugt hat) vor, kann ein bis zu 30 Tage gültiges <strong>Visum</strong>direkt beim Brasilianischen Konsulat, das <strong>für</strong> den Wohnsitz desAusländers zuständig ist, beantragt werden. Dieses <strong>Visum</strong> erlaubteine einmalige Einreise und kann erst nach Ablauf von 90 Tagen abAusstellung erneut beantragt werden. Es ist nicht verlängerbar.Sofern keine Notlage vorliegt, kann ein <strong>Visum</strong> <strong>für</strong> 90 Tage oder wenigerbeantragt werden. Dazu musste das brasilianische Unternehmen,<strong>für</strong> das die Dienstleistung erbracht wird, bislang einen Antragauf Genehmigung von vorübergehender Arbeit an die AllgemeineEinwanderungskoordination des Arbeitsministeriums stellen. Nunmehrist der Antrag direkt beim zuständigen Generalkonsulat des


9Landes zu stellen. Dieses <strong>Visum</strong> erlaubt mehrfache Einreisen, insgesamtdarf der Aufenthalt im Land nicht die beantragten 90 Tageüberschreiten. Diese Genehmigung kann zwar nicht verlängertwerden, darf aber nachfolgend/ sukzessiv neu ausgestellt werden.Bezüglich Dienstleistungen <strong>für</strong> ein brasilianisches Unternehmen dieeinen längeren Aufenthalt erfordern, enthält der Abschnitt „VI. Zeitvisa“unter „Zeitvisa <strong>für</strong> Arbeitnehmer“ nähere Informationen.VI. ZEITVISA<strong>Brasilien</strong> stellt Zeitvisa in veschiedenen Fällen aus. Die Aufenthaltsdauer,zu der die Visa berechtigen, ist unterschiedlich (siehe unten),einige Charakteristika sind aber bei allen Zeitvisa gleich - alle erforderneinen höheren bürokratischen Aufwand als ein einfaches Touristen-oder Geschäftsvisum und alle erlauben dem Einreisenden,seine persönlichen Gegenstände und seinen Hausrat mitzubringenunter der Bedingung, diesen am Ende seines Aufenthalts wiedermitzunehmen.Diese Visa werden auch auf bestimmte Tätigkeiten bezogen ausgestelltund geben dem Inhaber die Möglichkeit, wenn er in <strong>Brasilien</strong>wohnt, seine Anstellung einmal zu wechseln.Das Zeitvisum ist vorgesehen <strong>für</strong>:• Führungskräfte, Wissenschaftler, Lehrer, Techniker und anderequalifizierte Arbeitskräfte, die bei einem Unternehmen in <strong>Brasilien</strong>oder der brasilianischen Regierung unter Vertrag stehen• die Durchführung von Dienstleistungen, z.B. Kundendienste, <strong>für</strong> einbrasilianisches Unternehmen, ohne bei diesem angestellt zu sein,• Praktikanten• hochqualifizierte Professoren, Forscher oder Wissenschaftler• Kulturreisende• Unterhaltungskünstler und Profisportler• Leistende von Freiwilligenarbeit bei religiösen oder sozialen Einrichtungenbzw. bei NGOs,


10• <strong>für</strong> Studenten• Journalisten• Geistliche einer Religionsgemeinschaft o. ä.• die Beteiligung an einem internationalen Projekt• die Teilnahme von Sportlern an einem Trainingslager• die Arbeit an Bord eines ausländischen Wasserfahrzeugs odereiner ausländischen Plattform• Auch die Besatzungsmitglieder eines ausländischen Fischereischiffs• Für die Arbeit an Bord eines Touristenschiffs• Für ProfisportlerInhaber eines befristeten <strong>Visum</strong>s, welcher Art auch immer, mit derErlaubnis, sich 90 Tage oder länger im Land aufzuhalten, müssensich innerhalb von 30 Tagen seit ihrer ersten Einreise nach <strong>Brasilien</strong>bei der Policia Federal registrieren lassen. Diese wird ihnen Papiereausstellen, die sie während ihres Aufenthalts in <strong>Brasilien</strong> benutzenkönnen. Die Registrierung kann jedoch erst erfolgen, nachdem derAusländer eine befristete oder permanente Aufenthaltsgenehmigungbeim brasilianischen Generalkonsulat in seinem Heimatlanderhalten hat. Im allgemeinen kann der Antrag gleichzeitig auch <strong>für</strong>die nächsten Familienangehörigen gestellt werden.Zeitvisa <strong>für</strong> ArbeitnehmerDieses <strong>Visum</strong> wird Führungskräften, Wissenschaftlern, Lehrern, Technikernund anderen qualifizierten Arbeitskräften, die <strong>für</strong> ein Unternehmenin <strong>Brasilien</strong> oder die brasilianische Regierung arbeiten,ausgestellt, unabhängig davon, ob sie bei dem Unternehmen unterVertrag stehen oder nicht. Das brasilianische Unternehmen stellt indem Fall den Antrag auf Arbeitsgenehmigung bei der Einwanderungs-Koordinierungsstelledes Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit (CoordenaçãoGeral de Imigração do Ministério de Trabalho), das die Genehmigungüber das Außenministerium an das brasilianische Konsulat, das <strong>für</strong>den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist, weiterleitet.


11Die Anforderungen, die seitens des Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit gestelltwerden, unterscheiden sich nach der Art des Aufenthaltes:Fachkräfte und andere in <strong>Brasilien</strong> angestellte Arbeitnehmermüssen durch Vorlage von Diplomen und Arbeitsverträgenoder -bestätigungen nachweisen, dass sie über eine anerkannteHochschulbildung verfügen und mindestens ein Jahr in demBereich gearbeitet haben, in dem sie in <strong>Brasilien</strong> tätig werdensollen. Besitzt die entsprechende Person keinen Hochschulabschluss,muss sie nachweisen, dass sie eine mindestens neunjährigeSchulbildung durchlaufen hat und zwei Jahre Arbeitserfahrungin dem Bereich besitzt, in dem sie in <strong>Brasilien</strong> arbeitenwird. Besitzt der Bewerber einen Master- oder Doktortitel miteiner Kursdauer von mindestens 360 Stunden, ist der Nachweisder Berufserfahrung entbehrlich.Zu beachten ist, dass Art. 352 des brasilianischen Arbeitsgesetzbuchs(CLT) bestimmt, dass bei Unternehmen mit drei oder mehr Arbeitnehmernzumindestens 2/3 der Beschäftigten Brasilianer sein müssen.Gleiches gilt auch hinsichtlich der Bezahlung. Die Löhne der imUnternehmen beschäftigten Ausländer darf 1/3 der insgesamt gezahltenLöhne nicht übersteigen. Ausnahmen bestehen a) bei Ausländern,die seit mehr als 10 Jahren mit einem Dauervisum in <strong>Brasilien</strong>leben und mit einem brasilianischen Staatsangehörigen verheiratetsind oder ein brasilianisches Kind haben und b) bei portugiesischenStaatsangehörigen. Diese werden wie Brasilianer behandelt.Personen, die kein Arbeitsverhältnis mit einem brasilianischen Unternehmeneingehen: Sowohl Dienstleister als auch Spezialisten <strong>für</strong>Technologietransfer, müssen mit dem Zweck, brasilianische Arbeitskräftezu schulen, eingesetzt werden und dies durch Vorlage vonDokumenten nachweisen. In diese Kategorie fallen Personen, dieim Rahmen einer Kooperation oder eines ähnlichen Regimes arbeitenoder die mit dem Aufbau und der Wartung von Maschinen oderAusrüstung beauftragt sind, wenn diese eine vorherige Berufserfahrungvon mindestens drei Jahren nachweisen können.


12Generell ist bei der Beantragung von zeitlich befristeten Visa zubeachten, dass Diplome, Nachweise der Arbeitserfahrung undsonstige Urkunden in dem Heimatland von der zuständigenBehörde oder einem Notar beglaubigt und darüber hinaus voneinem brasilianischen Konsulat in dem Heimatland legalisiertwerden müssen. Ausnahmen sind die Urkunden aus Frankreichund Argentinien, aufgrund von Abkommen zwischen <strong>Brasilien</strong>und diesen Ländern.Zeitvisa in sonstigen FällenIn den übrigen Fällen gilt Folgendes:• Hochqualifizierte Professoren, Forscher oder Wissenschaftler müssenihr <strong>Visum</strong> beim brasilianischen Ministerium <strong>für</strong> Arbeit beantragen.• Kulturreisende stellen über das brasilianische Konsulat, das <strong>für</strong>ihren Wohnsitz zuständig ist, einen Antrag beim Außenministerium.Hier<strong>für</strong> muss ein Einladungsbrief oder eine Empfehlungeiner wissenschaftlichen oder kulturellen Institution vorgelegtwerden, welche die Gründe der Reise rechtfertigt, die Länge desAufenthalts angibt und die Mittel <strong>für</strong> die Bestreitung des Lebensunterhaltbelegt.• Unterhaltungskünstler und Profisportler wiederum müssen voneiner brasilianischen Einrichtung / Unternehmen beauftragtsein und hierüber eine Arbeitserlaubnis zur Erbringung derDienstleistung vom Ministerium <strong>für</strong> Arbeit erwirken.• Leistende von Freiwilligenarbeit bei religiösen oder sozialenEinrichtungen bzw. bei NGOs können sowohl ein befristetes alsauch ein dauerhaftes <strong>Visum</strong> beantragen und müssen auch beieinem brasilianischen Unternehmen unter Vertrag stehen. Der<strong>Visum</strong>santrag muss in dem zuständigen brasilianischen Generalkonsulatgestellt werden.


13• Die Antragstellung von Studenten erfolgt persönlich bei dembrasilianischen Konsulat, das <strong>für</strong> den betreffenden Wohnsitz zuständigist. Es ist ein Nachweis erforderlich, wonach der StudentEmpfänger eines Stipendiums an einer Universität <strong>für</strong> eine bestimmteZeit ist, das unter ein von der brasilianischen Regierunggenehmigtes kulturelles Abkommen fällt. Anderenfalls muss derKandidat ausreichende Mittel <strong>für</strong> seinen Lebensunterhalt währendseines Aufenthaltes darlegen.• Praktikanten im Rahmen eines Hochschulstudiums stellen einen<strong>Visum</strong>santrag über das brasilianische Konsulat, das <strong>für</strong> ihrenWohnsitz zuständig ist, beim brasilianischen Außenministerium.Der Praktikant muss rechtmäßig an einer Hochschule immatrikuliertsein. Der Antrag verlangt weiterhin den Nachweis überdie Beteiligung eines Unternehmens, das <strong>für</strong> die Zahlung desStipendiums aufkommt.• Praktikanten, Absolventen (bis zu einem Jahr), beantragenein <strong>Visum</strong> beim brasilianischen Minsterium <strong>für</strong> Arbeit. DerPraktikant soll eine entsprechende Vergütung erhalten.Weiterhin wird der Nachweis verlangt über die Beteiligungeines Unternehmens, das <strong>für</strong> die Überwachung des Praktikumsverantwortlich ist.• Praktikanten. Die Antragstellung auf ein <strong>Visum</strong> erfolgt beim brasilianischenMinisterium <strong>für</strong> Arbeit. Der Kandidat muss bei einemausländischen Unternehmen unter Vertrag stehen, welches eineFiliale in <strong>Brasilien</strong> hat. Bei diesem Visa-Typ ist jegliche Tätigkeitengegen Entgelt untersagt.• Anträge auf Erteilung von Zeitvisa <strong>für</strong> Journalisten werden beidem brasilianischen Konsulat, das <strong>für</strong> ihren Wohnsitz zuständigist, gestellt.• Geistliche einer Religionsgemeinschaft o.ä. stellen den Antragbei dem brasilianischen Konsulat, das <strong>für</strong> ihren Wohnsitz zuständigist. Sie müssen eine Bestätigung der Religionsgemeinschaft


14in <strong>Brasilien</strong> vorlegen, die die finanzielle und vertragliche Verantwortung<strong>für</strong> deren Aufenthalt in <strong>Brasilien</strong> und <strong>für</strong> die Rückkehr inihr Heimatland übernimmt.• Die Tätigkeit bei einem internationalen Projekt erfordert einenAntrag beim Außenministerium.über das brasilianische Konsulat,das <strong>für</strong> den Wohnsitz des Reisenden zuständig ist.• Für die Teilnahme eines Sportlers an einem Trainingslager mussder <strong>Visum</strong>santrag ebenfalls über das brasilianische Generalkonsulatbeim Außenministerium gestellt werden.• Der Antrag <strong>für</strong> die Arbeit an Bord eines Wasserfahrzeugs odereiner ausländischen Plattform ist an das Arbeitsministerium, AllgemeineEinwanderungskoordination, zu stellen.• Auch der Antrag <strong>für</strong> Besatzungsmitglieder eines ausländischesFischereischiffs ist an das Arbeitsministerium, Allgemeine Einwanderungskoordination,zu stellen.• Für die Arbeit auf einem Touristenschiff ist der Antrag gleichfallsan das Arbeitsministerium, Allgemeine Einwanderungskoordination,zu stellen.• Gleiches gilt auch bei Profisportlern: Auch hier ist der Antrag andas Arbeitsministerium, Allgemeine Einwanderungskoordination,zu stellen.AufenthaltsdauerDie verschiedenen Zeitvisa variieren in der Gültigkeitsdauer. Die maximaleAufenthaltsdauer beträgt <strong>für</strong>:• Fachkräfte, Techniker und andere qualifizierte Arbeitskräfte, diebei der brasilianischen Regierung oder einem brasilianischenUnternehmen unter Vertrag stehen bzw. <strong>für</strong> diese Dienstleistungenerbringen - bis zu 2 Jahre


15• Arbeitskräfte, die Dienstleistungen <strong>für</strong> ein brasilianisches Unternehmenerbringen, ohne bei diesem angestellt zu sein - bis zu 1 Jahr• hochqualifizierte Professoren, Forscher oder Wissenschaftler - biszu 2 Jahre• Kultur- oder Studienreisen - bis zu 2 Jahre• Künstler und Sportler - bis zu 90 Tage• Leistende von Freiwilligenarbeit bei religiösen oder sozialen Einrichtungenbzw. bei NGOs - bis zu 2 Jahre• Studenten - bis zu 1 Jahr, Verlängerung möglich• Praktikanten, die einen Kurs an einer brasilianischen Universitätbelegen - bis zu 1 Jahr, Verlängerung möglich• Praktikanten in Aus- oder Weiterbildung - bis zu 1 Jahr, Verlängerungnicht möglich• Journalisten bei Zeitungen, Zeitschriften, Radio, TV oder Nachrichtenagenturen- bis zu 4 Jahre• Geistliche einer Religionsgemeinschaft - bis zu 1 Jahr• Arbeiten an einem internationalen Projekt - bis zu 2 Jahre, Verlängerungnicht möglich• die Teilnahme an einem Trainingslager - bis zu 1 Jahr, Verlängerungnicht möglich• Arbeit an Bord von Wasserfahrzeugen oder ausländischen Plattformen- bis zu 2 Jahre• Für Besatzungsmitglieder eines ausländischen Fischereischiffs -bis zu 2 Jahre, einmalig verlängerbar• Bei Arbeit an Bord eines Touristenschiffs - bis zu 180 Tagen• Für Profisportler - bis zu 2 Jahre, einmalig verlängerbarZu beachten ist, dass die Aufenthaltsdauer mit der ersten Einreisein <strong>Brasilien</strong> beginnt, nicht schon mit der Erteilung des <strong>Visum</strong>s. DerInhaber eines zeitlich befristeten <strong>Visum</strong>s muss das Original des Formulars“<strong>Visum</strong>santrag” bei seiner ersten Einreise bei sich führen.VerlängerungAußer bei den vorgenannten Ausnahmen können zeitlich befristeteVisa grundsätzlich einmal maximal um den ursprünglich gewährtenZeitraum verlängert werden. Die Verlängerung eines zeitlich befri-


16steten <strong>Visum</strong>s muss beim Justizministerium vor Ablauf des ersten<strong>Visum</strong>s beantragt werden und erfordert neben besonderen Anforderungenden Nachweis, dass die Verlängerung notwendig ist.AusreiseDer Inhaber eines zeitlich befristeten <strong>Visum</strong>s kann während derGültigkeit seines <strong>Visum</strong>s unbegrenzt ein- und ausreisen, sofern das<strong>Visum</strong> mehrfache Einreisen erlaubt. Als Aufenthalt in <strong>Brasilien</strong> wirddabei aber der volle Zeitraum von der ersten Einreise an gezählt,folglich auch die Zeiten, in denen der <strong>Visum</strong>sinhaber sich außerhalbdes Landes befindet. Wenn das <strong>Visum</strong> ausläuft, während derInhaber sich außerhalb <strong>Brasilien</strong> aufhält, muss er <strong>für</strong> die Rückkehrnach <strong>Brasilien</strong> ein neues <strong>Visum</strong> beantragen, z.B. ein Touristen- oderGeschäftsvisum.DauervisumDieses <strong>Visum</strong> wird nur unter den engen Voraussetzungen der NationalenEinwanderungsbehörde, des Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit und desMinisteriums <strong>für</strong> Justiz ausgestellt. Grundsätzlich gibt es folgendesechs Konstellationen, in denen ein Ausländer ein <strong>Visum</strong> <strong>für</strong> den dauerhaftenAufenthalt in <strong>Brasilien</strong> (visto permanente) erhalten kann:• Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen mit ausländischerBeteiligung• Ausländer, die in <strong>Brasilien</strong> Devisen in die Produktion investieren undlokale Arbeitskräfte anstellen, aus- oder weiterbilden möchten• Hochqualifizierte Forscher oder Spezialisten• Rentner und Pensionäre, die eine monatliche Rente von mindestensR$ 6.000,00 erhalten• Mit einem brasilianischen Staatsangehörigen verheirateteAusländer• Ausländische Eltern finanziell abhängiger (i.d.R. minderjähriger)brasilianischer Kinder


17Um ein Dauervisum zu erhalten, muss der Antragsteller viele Dokumenteeinreichen, die nachfolgend genauer aufgeführt werden.Außerdem ist es wichtig, dass der Antragsteller sich bei den zuständigenBehörden informiert. Das Verfahren wird von der Policia Federalim Namen des Ministeriums <strong>für</strong> Justiz durchgeführt, das Ministerium<strong>für</strong> Arbeit kann dabei auch involviert sein.Grundsätzlich können die nächsten Familienmitglieder in den <strong>Visum</strong>santragmit einbezogen werden. Siehe dazu unten „Einbeziehungnächster Familienangehöriger“.Die grundlegenden individuellen Anforderungen ebenso wie diegrundsätzlich erforderlichen Dokumente werden weiter unten dargestellt.VII. FÜHRUNGSKRÄFTEFührungskräfte, die ein Dauervisum benötigen, gehören im Normalfalleiner der folgenden Gruppen an:Geschäftsführer und Vorstände eines brasilianischenUnternehmensDie Kategorie wurde gebildet <strong>für</strong> die Entsendung oder Anstellunghochqualifizierter Führungskräfte, die die Funktion eines Geschäftsführersmit Vertretungsvollmacht in einem brasilianischen Unternehmenübernehmen sollen.Folgende Dokumente sind erforderlich:• der Nachweis, dass das ausländische Unternehmen oder dasMutterunternehmen pro Arbeitsgenehmigung <strong>für</strong> einen ausländischenGeschäftsführer Kapital in Höhe von mindestens R$600.000,00 investiert hat. Der Nachweis dieser Investition erfolgtüber einen Auszug, der belegt, dass die Investition von der Zen-


18tralbank <strong>Brasilien</strong>s registriert wurde und durch Vorlage des geändertenGesellschaftsvertrags der brasilianischen Unternehmung,mit dem Ausweis der Kapitalerhöhung und der vollständigenEinzahlung des investierten Betrags;• Wenn das einstellende Unternehmen eine solche Investition vonR$ 600.000,00 nicht nachweisen kann, kann es alternativ auch belegen,dass eine Investition in Höhe von R$ 150.000,00 erfolgt istund dass nach Ablauf von zwei Jahren 10 (zehn) neue Arbeitsstellen<strong>für</strong> brasilianische Staatsbürger geschaffen wurden.• In beiden Fällen muss der Ausländer als Geschäftsführer desUnternehmens angestellt sein und als solcher im Gesellschaftsvertragausgewiesen sein, eine Bedingung <strong>für</strong> die Erteilung desDauervisums.Investitionen natürlicher PersonenDiese Kategorie wurde <strong>für</strong> diejenigen Ausländer geschaffen, dieKapital in ein produzierendes Unternehmen investieren möchten(mindestens R$ 150.000,00). Das „Dauervisum“ <strong>für</strong> Investoren ist zunächstauf 3 Jahre beschränkt. Die investierte Summe muss hierbeiin das Gesellschaftsvermögen flieβen. Der Antrag wird beim NationalenEinwanderungsrat (Conselho Nacional Imigração) gestellt,wenn es sich um eine Investition handelt, die substanzielle ökonomischeund soziale Auswirkungen mit sich bringen. Die Beurteilungdes Antrags erfolgt in erster Linie unter gemeinnützigen Gesichtspunkten,wie der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Generierungvon Gewinnen in <strong>Brasilien</strong>, Produktivitätssteigerungen, demtechnologischen Fortschritt oder der Gewinnung von Rohstoffen.Zu diesen Punkten muss das Unternehmen in Form eines InvestitionsplansStellung nehmen.Liegt die Höhe der Investition unter R$ 150.000,00, kann der NationaleEinwanderungsrat ausnahmsweise dennoch ein Dauervisumerteilen. Hierzu werden folgende Kriterien untersucht:


19• Anzahl der in <strong>Brasilien</strong> geschaffenen Arbeitsplätze• Höhe der Investitionen und Standort• Betroffener Wirtschaftssektor der Investition und Beitrag zur Produktionssteigerungoder zum technologischen FortschrittDie Einwanderungsbehörde (Coordenação Geral de Imigração)kann nach Ankündigung diesbezüglich Überprüfungen im Unternehmendurchführen.Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der Nationale Einwanderungsratbesonders Investitionen aus anderen südamerikanischenStaaten.Das Ausweisdokument RNE („Registro Nacional de Estrangeiros“) istzunächst <strong>für</strong> 3 Jahre gültig und ist vor seinem Ablauf zu erneuern. ZurErneuerung müssen folgende beide Dokumente vorgelegt werden:• eine Kopie des jährlichen Sozialberichts (RAIS), der belegt, dassin den letzten beiden Jahren der Investitionsplan im Hinblick aufdie Schaffung von Arbeitsplätzen eingehalten wurde;• eine Kopie der letzten Aufstellung der Einzahlung in den gesetzlichenRentenfond FGTS („Fundo de Garantia por Tempo de Serviço“)<strong>für</strong> alle Arbeitsverhältnisse.Zu beachtende VerfahrensweiseIn den zuvor geschilderten Fällen sollte der Antrag in <strong>Brasilien</strong> beimMinisterium <strong>für</strong> Arbeit gestellt werden, ähnlich wie der Antrag auf einZeitvisum. Hat das Ministerium <strong>für</strong> Arbeit den Antrag einmal bewilligt,kann der Antragsteller das weitere Verfahren beim Brasilianischen Generalkonsulatdurchführen. Zu beachten ist, dass alle im Ausland ausgestelltenDokumente sowohl von den zuständigen Behörden in demHeimatland als auch vom brasilianischen Generalkonsulat beglaubigtund im folgenden von einem vereidigten Übersetzer in <strong>Brasilien</strong> übersetztwerden müssen. Des weiteren ist zu beachten, dass Ausländer, die


20ein Dauervisum bekommen haben, um in einem brasilianischen Unternehmeneine Funktion als Geschäftsführer oder Vorstandsmitgliedzu bekleiden, in den ersten 5 Jahren der Gültigkeitsdauer des <strong>Visum</strong>s indiesem Unternehmen arbeiten müssen. Für Ausländer, die in eigeneGeschäfte in <strong>Brasilien</strong> investieren, gilt eine Befristung von drei Jahren.Die Nichteinhaltung dieser Laufzeiten hat den Entzug der Aufenthaltserlaubnis(Wegfall der Grundlage) zur Folge.VIII. ANDERE FÄLLEAntragsteller, die ein Dauervisum anstreben, aber nicht der KategorieFührungskräfte angehören, werden normalerweise folgendenGruppen zugeordnet:Hochqualifizierte Forscher und SpezialistenSie müssen folgende Dokumente vorlegen:• Dokument, dass das Interesse einer brasilianischen Forschungsanstaltan der betreffenden Person bestätigt• Lebenslauf sowie angemessene akademische Empfehlungenund DiplomeRentner und PensionäreDer Antragsteller muss offiziell Rentner sein. Er kann einen <strong>Visum</strong>santrag bei dem brasilianischen Konsulat stellen, das <strong>für</strong> seinenWohnsitz zuständig ist. Die Anzahl der von ihm wirtschaftlich abhängigenPersonen, die ebenfalls ein Dauervisum erhalten sollen,ist nicht begrenzt, die wirtschaftliche Abhängigkeit der Familienangehörigenmuss gemäß dem Beschluss 36/99 des Nationalen Immigrationsratesaber nachgewiesen werden.Er muss zudem belegen, dass ihm ein monatliches Einkommen vonmindestens R$ 6.000,00 zur Verfügung steht. Dies rechtfertigt einDauervisum <strong>für</strong> den Antragsteller und zwei von ihm wirtschaftlichabhängige Personen.


21Für jede weitere abhängige Person muss ein monatliches Einkommenvon weiteren R$ 2.000,00 nachgewiesen werden.Außerdem muss der Antragsteller folgende Dokumente einreichen:• Eine Bescheinigung über den monatlichen Gesamtwert derRente bzw. Pension der zuständigen Behörde des Heimatlandes• Eine Bescheinigung der Bank, die die monatliche Überweisungvon R$ 6.000,00 bestätigtMit einem brasilianischen Staatsbürger verheirateteAusländerDieser Fall ist durch die Resolution Normativa 36/99 der NationalenEinwanderungsbehörde, sowie durch Art. 75 des Gesetzes 6815/80geregelt worden. Der Antrag auf Erteilung des Dauervisums wirdbeim brasilianischen Justizministerium (i.d.R. über die Bundespolizei- Polícia Federal - die das Justizministerium in den Bundesstaatenvertritt) oder bei einem brasilianischen Konsulat gestellt. Die formelleWirksamkeit der Ehe muss durch die Vorlage der Heiratsurkundeund ggf. mittels Bestätigung von Zeugen dargelegt werden.Kontrollbesuche der Behörden am angegebenen Wohnsitz desEhepaares sind durchaus üblich.Ausländer mit einem brasilianischen KindAuch dieser Fall ist durch die Resolution Normativa 36/99 der NationalenEinwanderungsbehörde und durch Art. 75 des Gesetzes6815/80 geregelt worden. Traditionell wird das Dauervisum demausländischen Elternteil ausgestellt. Der Antrag muss beim Justizministeriumgestellt werden (normalerweise über die Behörde beider Polícia Federal, die das Justizministerium in den einzelnen Bundesstaatenrepräsentiert). Das Kind muss wirtschaftlich von demausländischen Eltern/teil abhängig sein und sich in der Obhut derAntragsteller befinden.


22Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Art des <strong>Visum</strong>s zu ändern.Daher kann zwar der Inhaber eines Touristenvisums ein Zeit- oderDauervisums beantragen, er muss dabei aber ein separates Verfahrendurchführen und das zuvor dargestellte Prozedere einhalten.Die folgenden Gruppen bilden eine Ausnahme:• Wissenschaftler, Professoren, Techniker oder andere qualifizierteArbeits kräfte, die bei einem Unternehmen in <strong>Brasilien</strong> oder <strong>für</strong>die brasilianische Regierung unter Vertrag stehen bzw. gegenüberdiesen Dienstleistungen erbringen• Geistliche von Religionsgemeinschaften o. ä.• Verwandte, die mit einem Familienmitglied zusammen lebenwollenDiese Gruppen können während des Aufenthalts in <strong>Brasilien</strong> beantragen,dass eine zeitlich beschränkte in eine Daueraufenthaltsgenehmigungumgeändert werde. Die Änderung wird nur danngewährt, wenn der Antragsteller den Bedingungen zur Erteilungeiner Daueraufenthaltsgenehmigung genügt.Der Antrag ist bei der Amtsstelle der Bundespolizei, die dem Wohnsitzdes Ausländers in <strong>Brasilien</strong> am nächsten liegt, mindestens 30Tage vor Ablauf der zeitlich beschränkten Aufenthaltsgenehmigungeinzureichen. Vor Erteilung des Dauervisums kann die Einreise alsTourist erfolgen.Einbeziehung nächster FamilienangehörigerGrundsätzlich kann das <strong>Visum</strong> auch nächste Familienangehörigeeinbeziehen. Das Zeit- und das Dauervisum können wirtschaftlichabhängigen Verwandten ausgestellt werden - vor allem Ehepartnern,Eltern und Kindern, ledige Kinder unter 24 Jahren, sofern dieseanlässlich des Erstantrags aufgeführt sind. Normalerweise erhaltendie wirtschaftlich abhängigen Verwandten das gleiche <strong>Visum</strong> wieder Hauptantragsteller, wobei dieses ebenso lange gültig ist.


23Allerdings ist bei den temporären visa item V zu beachten, dass dievon dem <strong>Visum</strong>sinhaber wirtschaftlich abhängigen Personen keineArbeitsgenehmigung in <strong>Brasilien</strong> erhalten werden.Diese Einschränkung kann bei Ehepaaren Probleme verursachen,wenn der eine eine Stelle in <strong>Brasilien</strong> annimmt und der andere keineArbeitserlaubnis hat.Das Arbeitsvisum kann von dem Ehepartner nach dessen Ankunftin <strong>Brasilien</strong> beantragt werden, die Kriterien sind aber die gleichenwie die <strong>für</strong> den Ehepartner, der bereits eine Arbeitserlaubnis hat.Eine weitere Möglichkeit ergibt sich nunmehr aus der Resolution99/12 des Nationalrats <strong>für</strong> Immigration, in Form einer Arbeitserlaubnis„einfacher Art¨. In diesem Fall richtet sich die Gültigkeitsdauer derArbeitserlaubnis nach der des <strong>Visum</strong>s des Ehepartners und ist andessen Titel gebunden.Deshalb sollten Bewerber, die eine Arbeitsgenehmigung <strong>für</strong>den(die) Ehegatten(in) anstreben, bereits <strong>für</strong> die Beantragung desOriginalvisums einen erfahrenen Berater heranziehen.FamilienzusammenführungDie brasilianische Regierung kann auch zum Zwecke der FamilienzusammenführungZeit- oder Dauervisa erteilen.Die folgenden Kategorien von Ausländern können, sofern eine wirtschaftlicheAbhängigkeit zu einem Brasilianer oder einem Ausländermit einem Zeit- oder Dauervisum besteht, selbst ein Zeit- oderDauervisum erhalten:• ledige Kinder unter 24 Jahren; Studenten und von den Elternwirtschaftlich Abhängige• Eltern und Großeltern eines brasilianischen Staatsbürgers• Geschwister oder Enkel, falls diese Waisen, unverheiratet und unter18 Jahre sind


24• Ehepartner eines Brasilianers oder eines Ausländers mit einemzeitlich befristeten oder Dauervisum in <strong>Brasilien</strong>• Lebenspartner eines Brasilianers oder eines Ausländers miteinem zeitlich befristeten oder Dauervisum in <strong>Brasilien</strong>Die Erteilung dieses <strong>Visum</strong>s setzt bei einem Ausländer dessen ZeitoderDauervisum voraus. Ein typischer Fall sind die Ehefrau undKinder eines Geschäftsführers oder leitenden Angestellten, der <strong>für</strong>seine berufliche Tätigkeit ein zeitlich befristetes oder ein Dauervisumerhalten hat.Dabei kann der Antrag des nachziehenden Familienmitglieds erst gestelltwerden, nachdem der andere bereits Inhaber seines <strong>Visum</strong>s ist.Der Antrag auf Erteilung des <strong>Visum</strong>s kann direkt beim Justizministeriumin Brasília gestellt werden oder bei den regionalen Bundespolizeistellen(Polícia Federal), sofern der Ausländer Inhaber einesDauervisums ist. Ein Zeitvisum muss bei dem brasilianischen Konsulatbeantragt werden, das <strong>für</strong> den Wohnsitz der Familie in ihremHeimatland zuständig ist.Vorzulegen sind folgende Unterlagen:• ein Verwandschaftsnachweis (i.d.R. Geburts- oder Heiratsurkunden,die von dem zuständigen brasilianischen Konsulat legalisiertwurden)• Nachweis des in <strong>Brasilien</strong> schon wohnhaften Familienmitglieds,dass es über ausreichende finanzielle Mittel <strong>für</strong> den Unterhaltder Familie verfügt• Bescheinigung des in <strong>Brasilien</strong> lebenden Familienmitglieds, dasses die Verantwortung <strong>für</strong> das Familienmitglied während dessenAufenthaltes in und <strong>für</strong> dessen Ausreise aus <strong>Brasilien</strong> übernimmt• Polizeiliches FührungszeugnisZu beachten ist, dass die ausländischen Unterlagen von den Behördendes Ausstellungslandes beglaubigt und danach vom zuständigenbrasilianischen Konsulat überbeglaubigt werden müssen.


25Die Familienmitglieder bekommen bei Bewilligung das gleiche <strong>Visum</strong>mit der gleichen Gültigkeitsdauer wie das schon in <strong>Brasilien</strong>wohnhafte Familienmitglied. Das bedeutet, dass, wenn das in <strong>Brasilien</strong>wohnhafte Familienmitglied die brasilianische Staatsangehörigkeitbesitzt oder Inhaber eines Dauervisums ist, auch die anderenFamilienmitglieder auf Antrag ein Dauervisum erhalten. Da dasZeitvisum hinsichtlich der Ausübung einer bestimmten Funktionausgestellt werden und dem Inhaber während der Dauer der Befristungweder das Recht geben, den Arbeitsplatz zu wechseln nochdas Recht, anderweitig auf dem brasilianischen Arbeitsmarkt Fuß zufassen, darf das ihm nach <strong>Brasilien</strong> folgende Familienmitglied in diesemFall nicht arbeiten.Der Antrag auf Familienzusammenführung wird direkt beim nationalenImmigrationsrat gestellt. Er muss mindestens einen der folgendenNachweise enthalten:• Eine Bescheinigung der dauerhaften Lebensgemeinschaft, ausgestelltvon dem staatlichen Organ des Herkunftslandes oder• eine Bescheinigung der dauerhaften Lebensgemeinschaft, ausgestelltvon einem zuständigen Gericht in <strong>Brasilien</strong> oder einerentsprechenden ausländischen Behörde• Fehlen die oben genannten Dokumente müssen folgendeNachweise erbracht werden• Eine Urkunde oder ein gleichwertiges Dokument, ausgestelltvon der nationalen Zivilstandsbehörde oder einer gleichwertigenausländischen Stelle und• eine Erklärung zweier Personen zur Glaubhaftmachung des Bestehenseiner dauerhaften Lebensgemeinschaft, in Kenntnis dergesetzlich vorgesehenen Strafen sowie• mindestens zwei der folgenden Dokumente:a) Nachweis der wirtschaftlichen Abhängigkeit, ausgestelltvon einer Steuerbehörde oder einem der Bundeseinnahmestelleentsprechenden Organb) Urkunde über die kirchliche Trauungc) Letztwillige Verfügungen, die die Bindung beweisen


26d) Lebensversicherungspolice, worin einer der Interessentenals Versicherungsnehmer und der andere als Begünstigteraufgeführt wirde) Beim Grundbuchamt eingetragene Kauf- bzw. Verkaufsurkunde,worin die Interessenten als Eigentümer, oder Mietvertrageiner Immobilie, worin sie als Mieter aufgeführt sindf ) gemeinsames Bankkontog) Wenn die vorgelegten Unterlagen diejenigen der Punkte„b“ und „f“ sind, ist eine Lebensgemeinschaft von mindestenseinem Jahr erforderlichIX. DIE ERSTEN SCHRITTE IN BRASILIENDie ersten Tage in einem fremden Land werden normalerweisedamit verbracht, sich einzugewöhnen. Aber einige Maßnahmensollten getroffen werden:Registrierung bei der Policia FederalSofern der Ausländer schon ein Zeit- oder Dauervisum in seinenHänden hält, müssen er und seine Familie sich innerhalb von 30Tagen nach ihrer Ankunft in <strong>Brasilien</strong> bei der Vertretung der PoliciaFederal registrieren lassen, die ihrem Wohnsitz am nächsten ist. DieseRegistrierung ist obligatorisch und erforderlich, um die brasilianischenPapiere <strong>für</strong> den Aufenthalt zu bekommen.Registrierung im KonsulatWenn ein Ausländer beabsichtigt, länger als 90 Tage in <strong>Brasilien</strong> zusein, muss er bei dem Konsulat in seinem Heimatland seine neueAdresse in <strong>Brasilien</strong> angeben.Dieses Verfahren ist nicht Pflicht, jedoch kann es die Umständeeines Besuchers erleichtern, falls er Urkunden benötigen sollte, wel-


27che von den Konsulatsbehörden ausgestellt oder beglaubigt werdenmüssen.Alle Staaten, die diplomatische Beziehungen zu <strong>Brasilien</strong> unterhalten,haben eine Botschaft oder eine Vertretung in <strong>Brasilien</strong>. Staatenwie z.B. die USA, Deutschland und Japan haben zudem in den wichtigstenStädten in <strong>Brasilien</strong> ein Konsulat.Was man im Alltag in <strong>Brasilien</strong> benötigtTouristen und Geschäftsreisende erhalten keinerlei Ausweispapierevon der brasilianischen Regierung. Es ist daher erforderlich, immer eine(beglaubigte) Kopie der ersten Seiten des Reisepasses (Identifizierungsseiten)und des <strong>Visum</strong>s mit dem Einreisestempel bei sich zu haben. DerOriginalpass sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.Für Ausländer mit zeitlich befristeten oder Dauervisa werden spezielleAusweispapiere ausgestellt, die die bürokratischen Anforderungenim Alltag erfüllen.Diese Dokumente können erst nach der Einreise in <strong>Brasilien</strong> mitder zeitlich beschränkten oder der Daueraufenthaltsgenehmigungbeantragt werden.Die wesentlichen Dokumente sind:Personalausweis (RNE)Alle in <strong>Brasilien</strong> wohnhaften Ausländer (mit Ausnahme von Diplomaten)sind gesetzlich verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzenund mit sich zu führen. Dieser ist innerhalb der ersten 30 Tage nachEinreise in <strong>Brasilien</strong> zu beantragen. Der Personalausweis (RNE – RegistroNacional de Estrangeiros / Brasilianisches Ausländerregister) ist diewichtigste Urkunde des Ausländers und die Grundlage <strong>für</strong> den Erhaltaller weiteren Urkunden. Die Brasilianer nennen den Personalausweis


28kurz “RG”(Registro Geral / Zentralregister). Die Personalausweise <strong>für</strong> Ausländersehen aus wie die Personalausweise, die den Brasilianern ausgestelltwerden, sind aber im Brasilianischen Ausländerregister aufgeführt.Von den Regierungsbehörden abgesehen, werden überall beide Personalausweiseanerkannt und als „RG“ bezeichnet.Arbeits- und SozialversicherungsausweisAlle Berufstätigen in <strong>Brasilien</strong> sind verpflichtet, einen Arbeits- undSozialversicherungsausweis zu besitzen. Dieses Dokument ist imallgemeinen als Arbeitsausweis bekannt, ist tatsächlich aber einkleines blaues Buch. Ohne diese Urkunde dürfen brasilianische Unternehmenkeine Personen anstellen. Alle Ausländer, die in <strong>Brasilien</strong>zu arbeiten beabsichtigen, ob vorübergehend oder dauerhaft, müssendiesen Ausweis bei dem Arbeitsamt, das ihrem Wohnsitz amnächsten liegt, beantragen.SteuerkarteDiese wird in der Praxis CPF (Cadastro de Pessoa Física) oder CIC(Cartão de Identificação do Contribuinte) genannt und ist <strong>für</strong> alleBewohner <strong>Brasilien</strong>s, ob Brasilianer oder Ausländer, Pflicht. Für denAusländer ohne brasilianischen Wohnsitz (wie z.B. Touristen) bleibtes hingegen freigestellt eine CPF zu beantragen. Allerdings ist sie <strong>für</strong>die Eröffnung eines Bankkontos notwendig. Die Steuerkarte enthältdie Steuernummer und den Namen des Steuerpflichtigen.FührerscheinDieser Ausweis wird als „carteira nacional de habilitação“ oder als„carteira de motorista“ bezeichnet. Die Bestimmungen <strong>für</strong> die Ausstellungdes Führerscheins hängen von dem jeweiligen Bundeslandab und werden vom Código Nacional de Transito (Verkehrsgesetz)vorgegeben. Ausländer, deren Führerschein durch einen Unterzeichnerstaatdes Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde,


29dürfen diesen die ersten 180 Tage ab Ankunft nutzen. Dies gilt unabhängigvon dem jeweiligen Aufenthaltstitel. Nach Ablauf diesesZeitraums wird der Führerschein als Grundlage <strong>für</strong> die Erlangungeines nationalen Führerscheins genutzt.Brasilianische StaatsbürgerschaftDie brasilianische Staatsbürgerschaft kann Ausländern gewährtwerden, die• seit mehr als vier Jahren ununterbrochen Inhaber einesDauervisums sind• Inhaber eines Dauervisums und mit einem Brasilianer verheiratetsind oder ein brasilianisches Kind haben und mindestens <strong>für</strong> einJahr nach der Gewährung des Dauervisums aus den oben genanntenGründen in <strong>Brasilien</strong> gelebt habenDie brasilianische Verfassung von 1988 sieht vor, dass die ursprünglicheStaatsangehörigkeit von Ausländern, die die brasilianischeStaatsangehörigkeit erhalten, von der brasilianischen Regierungnicht mehr anerkannt wird.Die Verfassung verbietet grundsätzlich die unterschiedliche Behandlungvon in <strong>Brasilien</strong> geborenen und eingebürgerten Brasilianern.Einzige Ausnahme ist die Besetzung von bestimmten Ämtern,die geborenen Brasilianern vorbehalten sind: Präsident undVize-Präsident der Republik <strong>Brasilien</strong>, Vorsitzender der Abgeordnetenkammer,Vorsitzender des Senats, Minister des Obersten Bundesgerichts,Diplomaten und Offiziere der brasilianischen Streitkräfte.Die Einbürgerung wird vom Justizministerium vorgenommen,welches zunächst eine ganze Reihe von Dokumenten prüft. Dazugehören polizeiliche und behördliche Führungszeugnisse, Nachweiseeiner Berufsausübung und ausreichender finanzieller Mittelzur Bestreitung des Lebensunterhaltes des Antragstellers.


30X. ANHANGStaatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Touristenvisum<strong>für</strong> <strong>Brasilien</strong>:Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Bulgarien,Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador, El Salvador,Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala,Honduras, Hong Kong, Irland, Island , Israel, Italien, Kolumbien,Kooperative Republik Guyana, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,Luxemburg, Macao, Malaysia, Malta, Marokko, Monaco, Namibia,Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama,Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland,San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien,Spanien, Südafrika, Süd-Korea, Surinam, Thailand, Tschechische Republik,Tunesien, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay,Vatikan (Heiliger Stuhl), Venezuela (<strong>für</strong> einen Aufenthalt bis zu60 Tagen), Zypern.Für Bürger folgender Länder ist eine Rückfrage inBrasília erforderlich:Nigeria, Nordkorea, Senegal und die Zentralafrikanische Republik.Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Geschäftsvisum<strong>für</strong> <strong>Brasilien</strong>:Argentinien, Belgien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark,Deutschland, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Großbritannien, Honduras, Hong Kong, Irland,Island, Israel, Italien, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,Macao, Malta, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande,Norwegen, Österreich, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal,Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, SlowakischeRepublik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Süd-Korea, Surinam, Thai-


31land, Tschechische Republik, Tunesien, Trinidad und Tobago, Türkei,Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vatikan (Heiliger Stuhl), Venezuela (<strong>für</strong>einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen), Zypern.Laisse-Passer Touristen- und Geschaftsvisum:Kosovo, Taiwan


32XI. UNSERE SPONSOREN<strong>ATENE</strong>Mit 24 Jahren Erfahrung auf dem Markt und als Teil der Gruppe CiBT mitBüros in mehr als 20 Ländern in Nordamerika, Europa und Asien leistet<strong>ATENE</strong> Consultoria Jurídica natürlichen Personen, nationalen und multinationalenUnternehmen Beratungs- und Consultingsdienste im Zusammenhangmit Visafragen. Die angebotenen Dienstleistungen zielendarauf ab festzustellen, welche Art <strong>Visum</strong> <strong>für</strong> den Aufenthalt des Ausländersim Lande adäquat ist, die Durchführung der <strong>für</strong> die Erteilung des<strong>Visum</strong>s erforderlichen Tätigkeiten, die Beschaffung der erforderlichenUnterlagen <strong>für</strong> den Aufenthalt des Ausländers - gleich welcher Art - inallen Ländern, insbesondere aber in <strong>Brasilien</strong> (RNE, CTPS, CNH und CPF),das Follow Up <strong>für</strong> die Verlängerung (Visa, RNE, CNH, etc.), ebenso aberauch die Beglaubigung von Dokumenten durch Konsulate und Botschaftensowie die juristische Beratung der Personalabteilung bezüglichder Einstellung und Entlassung ausländischer Arbeitskräfte.Hier<strong>für</strong> verfügt unser Unternehmen über ein spezialisiertes Teamvon Fachkräften in verschiedenen Rechtsgebieten und dem Bereichder internationalen Wirtschaftsbeziehungen, das Englisch, Spanischund Französisch beherrscht, und auf die Bedürfnisse jedes Kundenindividuell zugeschnittene Dienstleistungen bietet. Die gesamteTätigkeit wird Online über „SisAtene“ verfolgt, ein EDV-System, dasspeziell entwickelt wurde, um den Stand jedes Verfahrens überwachenzu können, wodurch Schnelligkeit, Effizienz und Zuverlässigkeitgewährleistet sind.Außer dem Hauptsitz in São Paulo verfügt <strong>ATENE</strong> Consultoria Jurídicaüber Vertretungen in Brasília und Rio de Janeiro zur Begleitungder Verfahren bei den zuständigen Bundesbehörden sowie einTeam, das an jedem Ort des Bundesgebiets Ausländer bei Behördengängenbegleitet.Die grundlegenden Prinzipien, die die Tätigkeit von <strong>ATENE</strong> beherrschen,sind die Erwartungen des Kunden zu übertreffen, Vertraulichkeitund Ethik.


Für weitere Informationen über <strong>ATENE</strong> und die von ihrangebotenen Dienstleistungen, kontaktieren Sie uns bitte:Alameda Santos, 2441 - 4º andarCEP 01419-002 - São Paulo - SP, <strong>Brasilien</strong>Tel.: (55-11) 3065-0655Tel./Fax: (55-11) 3068-0799E-Mail: info@atene.com.br


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