Unterkünfte MaUritiUsBadeferien an traumstränden im nordenBeachcomber Le CanonnierPointe aux CanonniersPool Le CannonierBeliebtes ferienresort in einmaliger Lage. Hierfühlen sich sowohl familien als auch aktive Gästeaußerordentlich wohl.Lage: Das Hotel liegt auf der Halbinsel von Pointe auxCanonniers und ist auf drei Seiten von f<strong>la</strong>ch abfallenden,wunderschönen Stränden umgeben. Der bekannte FerienortGrand Baie ist 5 km, der Flughafen 75 km entfernt.resort: Die großzügige An<strong>la</strong>ge ist in einem tropischenGarten rund um das Haupthaus mit Rezeption und Boutiquenangeordnet. Das Hotel verfügt über 3 Restaurants,2 Bars, 2 Süßwasserpools, eine Diskothek und einen originellenKinderclub. Das Sportangebot ist sehr groß. OhneGebühr werden Tennis, Boccia, Bogenschießen, Volleyball,Tischtennis, Segeln, G<strong>la</strong>sbodenboot, Wasserski, Surfen,Kajak, Tretboote, Schnorcheln und Yoga angeboten.Unterkunft: Die 284 Zimmer (Standard 24 m 2 Superior28 m 2 ) sind geschmackvoll eingerichtet und verfügenalle über Bad/Dusche, WC, Klimaan<strong>la</strong>ge, Safe, TV, Radio,Minibar, Tee-/Kaffeezubereiter, Balkon oder Terrasse.Des Weiteren gehören doppelstöckige Familien Duplex-Zimmer und Familien-Apartments zur An<strong>la</strong>ge.Beachcomber Le CanonnierPreise pro Person/Nacht in € Code: 68147bei Belegung mit Pers. 1 2 3Superior-Zimmer Meerseite01.11.13 - 30.11.13 201 134 8801.12.13 - 19.12.13 176 118 7620.12.13 - 08.01.14 300 200 13009.01.14 - 31.01.14 201 134 8801.02.14 - 27.04.14 176 118 7628.04.14 - 30.09.14 158 105 6901.10.14 - 31.10.14 201 134 88Zuschläge:Transfer ab/bis Flughafen pro Person/Weg € 26Halbpension pro Person/Tag € 30All Inclusive pro Person/Tag € 66Kinderfestpreis 6 - 17 Jahre im Zimmer mit zweiErwachsenen - pro Kind/Nacht € 45Leistungen: Übernachtung, FrühstückMindestaufenthalt: 6 Nächte 26.12.13-01.01.14Frühbucherrabatt: 25% Ermäßigung bei Buchungbis 30 Tage vor Anreise (gültig 01.11.-19.12.13, 09.01.-31.10.14), kombinierbar mitLangzeit- und Hochzeitsrabatt.Langzeitrabatt: 5% ab 10 Nächten Aufenthalt,10% ab 13 Nächten Aufenthalt (gültig 28.04.-30.09.14), kombinierbar mit Hochzeits-, Frühbucher-und Last Minute Rabatt.Hochzeitsrabatt: 10% Ermäßigung für beidePartner (gültig 01.11.-19.12.13 und 09.01.-31.10.14), kombinierbar mit Frühbucher- undLangzeitrabatt.abweichende stornobedingungen: siehe Seite 42.5020° sudGrand Baieklein aber fein. Das Boutiquehotel ist eines derbestgehüteten Geheimnisse auf Mauritius. DasJuwel liegt in einem schönen Palmengarten direktam strand mit herrlicher aussicht auf die türkisb<strong>la</strong>ueLagune. ideal für ruhesuchende Gäste undromantische Ur<strong>la</strong>ubstage.Lage: Im Nordwesten der Insel an einem kleinen Sandstrandzwischen der Halbinsel Pointe aux Canonniers undGrand Baie gelegen. 3 km vom Ort Grand Baie und 70 kmvom Flughafen entfernt.resort: Das charmante Hotel ist geschmackvoll undstilsicher eingerichtet. Es bietet ein Restaurant mit Meersicht,eine gemütliche Bar, Bibliothek, Boutique, Spa mitHammam und Whirlpool sowie 2 Swimmingpools. WLANist kostenlos.Unterkunft: Die 28 Zimmer und 6 Suiten befinden sich inkleinen, zweistöckigen Hotelgebäuden und sind mit exklusivemMobiliar ausgestattet. Die 19 Charme-Zimmer sindindividuell eingerichtet und verfügen über Bad/Dusche,WC, Fön, Klimaan<strong>la</strong>ge, Minibar, TV, Tee-/Kaffeezubereiter,Balkon oder Terrase. Die 9 Beachfront-Zimmer sind zusätzlichmit einer Nespresso-Kaffeemaschine ausgestattetund liegen direkt am Meer. Die 6 Suiten sind größer undverfügen über einen privaten Whirlpool.20° sudPreise pro Person/Nacht in € Code: 68108bei Belegung mit Pers. 1 2Standardzimmer Charme01.11.13 - 30.11.13 278 18501.12.13 - 23.12.13 195 13024.12.13 - 02.01.14 478 23903.01.14 - 14.04.14 278 18515.04.14 - 30.09.14 195 13001.10.14 - 31.10.14 278 185Standardzimmer Beachfront01.11.13 - 30.11.13 348 23101.12.13 - 23.12.13 259 17324.12.13 - 02.01.14 585 29303.01.14 - 14.04.14 348 23115.04.14 - 30.09.14 259 17301.10.14 - 31.10.14 348 231Zuschläge:Transfer ab/bis Flughafen pro Person/Weg € 25Vollpension pro Person/Tag € 26Kinderfestpreis 12 - 17 Jahre - im Zimmer mit zweiErwachsenen - pro Kind/Nacht € 78Leistungen: Übernachtung, Halbpension.Mindestaufenthalt: 6 Nächte vom 24.12.13-02.01.14Frühbucherrabatt: 10% Ermäßigung bei Buchungbis 60 Tage vor Anreise (gültig: ganzjährig),nicht kombinierbar.5=6, 5=7, 8=10, 10=13 (gültig 01.02.-31.08.14, 01.10.-31.10.14), nicht kombinierbar.Hochzeitsrabatt: 50% Ermäßigung für einenEhepartner (gültig: 01.05.-30.09.14), 25% Ermäßigungfür einen Ehepartner (gültig:03.01.-30.04.14, 01.10.-25.12.14), nicht kombinierbarmit anderen Rabatten.abweichende stornobedingungen: siehe Seite 42.
ReisebedingungenSehr geehrter Reisender,bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden <strong>Best</strong>immungendurch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen,Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchungzwischen Ihnen - nachstehend „Reisender“ genannt - unddem in der konkreten Reiseausschreibung genanntenReiseveranstalter - nachstehend „RV“ genannt - zustandekommt. Für einzelne Angebote können abweichendeReise-, Geschäfts- und Beförderungsbeding ungen gelten.Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur dieseund nicht die nachfolgenden <strong>Best</strong>immungen.1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen derBuchungsperson1.1. Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich,mit E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietetder Reisende dem in der jeweiligen Reiseausschreibungals Reise veranstalter genannten RV den Abschluss einesReisevertrages auf der Grund<strong>la</strong>ge der konkreten Reiseausschreibung,den „Allgemeinen Hinweisen zu den Reisegebieten“,den „Wichtigen Informationen für alle Reisen“und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrund<strong>la</strong>ge(Reiseprospekt, Sonderangebot), soweit diese demKunden vorliegen, verbindlich an. 1.2. Der Reisevertragkommt mit der telefonischen, schriftlichen, per Fax, per E-Mail oder online übermittelten Buchungsbestätigung des RVan den Reisenden zustande. Bei telefonischen Buchungenoder Buchungen über ein vermittelndes Reisebüro erhältder Reisende unverzüglich eine Buchungsbestätigung inSchrift- oder Textform übermittelt. 1.3. Bei der Anmeldungmehrerer Reisender durch einen einzelnen Reisenden hatder Anmeldende für die Verpflichtungen aller mitangemeldetenReisenden aus dem Reise vertrag einzustehen, soweitder diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderteErklärung im Anmeldeformu<strong>la</strong>r übernommen hat.2. Leistungen2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlichaus dem Inhalt der Buchungsbestätigung inVerbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigenProspekt unter Maßgabe sämtlicher, im Prospektenthaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondereden Länderinformationen, den „Allgemeinen Hinweisenzu den Reisegebieten“ und den „Wichtigen Informationenfür alle Reisen“. 2.2. Leistungsträger (z.B. Hotels,Fluggesellschaften) und Reisebüros sind vom RV nichtbevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungenzu treffen, die über die Reiseausschreibung oderdie Buchungsbestätigung des RV hinausgehen oder imWiderspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhaltdes Reisevertrages abändern. 2.3. Orts- und Hotelprospekte,Prospekte lokaler Partner, Prospekte vonKooperationspartnern oder Internetinformationen vonLeistungsträgern oder Partnern des RV, die nicht vom RVherausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezüglicheVereinbarung für den RV nicht verbindlich.3. Anzahlung und Restzahlung3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung desSicherungsscheines gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlungzu leisten, die auf den Reisepreis angerechnetwird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderesvereinbart ist, mindestens 15% des Reisepreises. 3.2.Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergebenund im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbartist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wennfeststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.1genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.3. DieReiseunter<strong>la</strong>gen erhält der Reisende nach vollständigerBezahlung des Reisepreises unverzüglich ausgehändigt.3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oderdie Restzahlung nicht entsprechend den vereinbartenZahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßenErbringung der vertraglichen Leistungen bereitund in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertraglichesZurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so istder RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vomReisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskostengemäß Ziffer 6.2. zu be<strong>la</strong>sten.4. PreiserhöhungDer RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbartenPreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oderder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oderFlughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffendeReise geltenden Wechsel kurse entsprechend dennachfolgenden <strong>Best</strong>immungen wie folgt zu ändern. 4.1.Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, s<strong>of</strong>ern zwischenVertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseterminmehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führendenUmstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetretenund bei Vertragsabschluss für den RV nicht vorhersehbarwaren. 4.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertragesbestehenden Beförderungskosten, insbesonderedie Treibst<strong>of</strong>fkosten, so kann der RV den Reisepreis nachMaßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a)Bei einer auf den Sitzp<strong>la</strong>tz bezogenen Erhöhung kannder RV vom Kunden den Erhöhungsbetrag ver<strong>la</strong>ngen. b)Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmenpro Beförderungsmittel ge forderten, zusätzlichen Beförderungskostendurch die Zahl der Sitzplätze des vereinbartenBeförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebendenErhöhungsbetrag für den Einzelp<strong>la</strong>tz kann der RV vomKunden ver<strong>la</strong>ngen. 4.3. Werden die bei Abschluss desReise vertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oderFlughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kannder Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betragheraufgesetzt werden. 4.4. Bei einer Änderung derWechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann derReisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sichdie Reise dadurch für den RV verteuert hat. 4.5. Im Falleeiner nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RVden Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungensind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beimKunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% istder Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertragzurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestensgleichwertigen Reise zu ver<strong>la</strong>ngen, wenn der RV in derLage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kundenaus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesenAnspruch unverzüglich nach der Mitteilung des RV überdie Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.5. Rücktritt durch den RV5.1. Der RV kann bis vier Wochen vor Reise beginn beiNichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertragnach Maß gabe folgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der konkretenReiseausschreibung oder, soweit sie einheitlich für alleoder bestimmte Reisen des RV gilt, in einem entsprechendenProspekt hinweis deutlich unter Angabe derFrist, bis wann die Mindestteilnehmerzahl erreicht seinmuss, zu bezeichnen. b) Die Mindestteilnehmerzahl istin der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oderdort auf die entsprechenden Angaben im Prospekt Bezugzu nehmen. c) Der RV ist verpflichtet, dem Reisendengegenüber die Absage der Reise unverzüglich zuerklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichender Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführtwird. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahmean einer mindestens gleichwertigen anderenReise ver<strong>la</strong>ngen, wenn der RV in der Lage ist, einesolche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinemAngebot anzubieten. e) Nimmt der Reisende nichtan einer Ersatz reise teil, erhält er an den RV bereits geleisteteZahlungen unverzüglich voll zurück erstattet. 5.2.Der RV kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen,wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachteteiner Abmahnung nachhaltig stört oder wenner sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dassdie s<strong>of</strong>ortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis;der RV muss sich jedoch den Wert ersparterAufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen<strong>la</strong>ssen, die er aus einer anderweitigen Verwendungder Reiseleistung er<strong>la</strong>ngt, einschließlich der ihr eventuellvon den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.Die örtlichen Bevollmächtigen des RV sind in diesen Fällenbevollmächtigt, die Rechte des RV wahrzunehmen.6. Rücktritt durch den Reisenden6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durchErklärung, die schriftlich erfolgen sollte, vom Reisevertragzurück treten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärungbeim RV. 6.2. Dem RV stehen in jedem Falldes Rücktritts folgende pauschale Entschädigungen zu,bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen sowiedie gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung vonReise leistungen berücksichtigt sind: Flug-, Bahn-, Busreisen,Landarrangements bis 31 Tage vor Reisebeginn 15 %, ab30. - 21. Tag vor Reisebeginn 25 %, ab 20. - 11. Tagvor Reisebeginn 40 %, ab 10. Tag vor Reisebeginn 60 %des Reisepreises. Für Schiffsreisen gelten, soweit wirksamvereinbart, besondere Storno bedingungen, die inden jeweiligen Katalogen i.d.R. direkt beim Produkt aufgeführtsind oder über die der Kunde vor der Buchunginformiert wird. 6.3. Dem Reisenden ist es gestattet,dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oderwesentlich geringere Kosten als die geltend gemachteKostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist derReisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenenKosten verpflichtet. 6.4. Der RV behält sich vor, anstelleder vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigungzu fordern, soweit der RV nachweist, dassihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweilsanwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RVeinen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet,die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigungetwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zubeziffern und zu belegen.7. Umbuchungen7.1. Ein Anspruch des Kunden auf Um buchungen (Änderungenvon Reisebeginn/ende/-dauer, Abflugs- bzw.Abfahrtsort, Zielflughafen, Hotel, Ausgangs- und Zielhafen,Verpflegungs- oder Unterbringungsart, Fahrzeugtyp oder-ausstattung bei Mietwagen oder Campmobilen) nach Vertragsschlussbesteht nicht. 7.2. Ist eine Umbuchung möglichund der RV zur Vornahme bereit, wird jeweils bis zumZeitpunkt der ersten Staffel der vorstehend angegebenenStornopauschalen der einzelnen Reisearten eine Kostenpauschalevon EUR 50 pro Person und Umbuchungsvorgangerhoben. 7.3. Umbuchungswünsche, die zur Folge haben,dass weitere Reiseleistungen ebenfalls geändert werdenmüssen, sowie solche, die später als die jeweilige Frist vorReisebeginn beim RV eingehen, können, s<strong>of</strong>ern ihre Erfüllungüberhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Reisendenvom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen undgleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. 7.4.Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Umbuchungswünsche,die nur gering fügige Kosten verursachen.8. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolgevorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen,nicht vom RV zu vertretenden Gründen, nicht inAnspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden aufanteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den Reisendenjedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobaldund soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlichan den RV zurückerstattet worden sind.9. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durchden Reisenden9.1. Die sich aus §§ 651 d Abs. 2 BGB ergebendeVerpflichtung zur Mänge<strong>la</strong>nzeige ist bei Reisen mit demRV dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtetist, auftretende Mängel unverzüglich der vomRV beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agenturanzuzeigen und Abhilfe zu ver<strong>la</strong>ngen. Über die Erreichbarkeitder örtlichen Reiseleitung oder Agentur wird derReisende spätestens mit Übersendung der Reiseunter<strong>la</strong>genunterrichtet. 9.2. Ist vom RV keine Reiseleitungeingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungenauch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet,den RV direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungenzu geben und um Abhilfe zu ersuchen. DerKontakt mit dem RV kann unter der in den Reiseunter<strong>la</strong>genangegebenen Adresse aufgenommen werden.9.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht,wenn die dem Reisenden obliegende Mänge<strong>la</strong>nzeigeunverschuldet unterbleibt. 9.4. Bei Reisegepäck sindVerlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmenanzuzeigen. Dies gilt insbesondere beiVerlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen istzur Ausstellung einer schriftlichen <strong>Best</strong>ätigung verpflichtet.Ohne Anzeige besteht Gefahr des Anspruchsverlustes.9.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblichbeeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertragkündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolgeeines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbarenGrund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung isterst zulässig, wenn der RV bzw. seine Beauftragten(Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisendenbestimmte, angemessene Frist haben verstreichen<strong>la</strong>ssen, ohne Abhilfe zu leisten. Der <strong>Best</strong>immung einerFrist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich istoder vom RV oder seinem Beauftragten verweigertwird oder wenn die s<strong>of</strong>ortige Kündigung des Vertragesdurch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigtwird. 9.6. Der Reisende ist verpflichtet, Ansprüchewegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungeninnerhalb eines Monats nach der vertraglichvorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RVgeltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einenSonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkanntenallgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt andie Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. DieGeltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber demRV selbst unter nachste-hender Anschrift erfolgen. Eineschriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.Nach Ab<strong>la</strong>uf der Frist kann der Kunde Ansprüche nurgeltend machen, wenn er ohne Verschulden an derEinhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Fristgilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oderZustellungs-verzögerungen beim Gepäck im Zusammenhangmit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den§§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGBgeltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruchwegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, einSchadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.10. Pass-, Visa-, & Gesundheitsbestimmungen10.1. Der RV informiert über die obigen Vorschriften, diefür das jeweilige Reise<strong>la</strong>nd gültig sind. Diese Informationenwerden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denenkeine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Persondes Reisenden begründete persönliche Verhältnisse(z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühereEintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) könnendabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem RVnicht ausdrücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.10.2. Der RV wird den Reisenden vor Vertragsschlussüber etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibungwiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften informieren.10.3. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entsprechendden vorstehenden <strong>Best</strong>immungen nachkommt, ist derReisende zur Einhaltung dieser Vorschriften selbst verpflichtet,es sei denn, dass sich der RV ausdrücklich zurBeschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtethat. Der RV haftet auch dann, wenn er im Einzelfalldie Beschaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeitigeErteilung und den Zugang solcher Unter<strong>la</strong>gen, essei denn, dass der RV die Verzögerung zu vertreten hat.11. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen11.1. Der RV informiert den Kunden entsprechend derEU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über dieIdentität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oderspätestens bei der Buchung über die Identität der ausführendenFluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher imRahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.11.2. Steht/stehen bei der Buchungdie ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, soist der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaftbzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlichden Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald derRV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt,wird er den Kunden informieren. 11.3. Wechselt diedem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannteFluggesellschaft, wird der RV den Kunden unverzüglichund so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist,über den Wechsel informieren. 11.4. Die entsprechendder EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften,denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaatenuntersagt ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbarund in den Geschäftsräumen des RV einzusehen.12. Haftungsbeschränkung12.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, dienicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzungvor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) istauf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) einSchaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder b) der RV für einen demReisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldenseines Leistungsträgers verantwortlich ist. 12.2.Der RV haftet nicht für Leistungs störungen, Personen- undSachschäden im Zusammen hang mit Leistungen, die alsFremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,Sportveranstaltungen, Theater besuche, Ausstellungen,Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenenAusgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in derReiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklichund unter Angabe des vermittelten Vertragspartnersals Fremdleistungen so gekennzeichnet werden,dass sie für den Kunden erkennbar nicht <strong>Best</strong>andteil derReiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) fürLeistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenenAusgangsort der Reise zum ausgeschriebenenZielort, Zwischenbeförderungen während der Reiseund die Unterbringung während der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden dieVerletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichtendes RVs ursächlich geworden ist. 12.3. SoweitEinzelleistungen (Hotelunterkünfte,- Mietwagen, Campmobile)ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnetsind und nach den Grundsätzen des § 651aAbs. 2 BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass derRV solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, istder RV nur Vermittler und haftet nur für die Verletzung vonVermittlerpflichten, nicht jedoch für die vermittelte Leistungselbst. Entsprechendes gilt, soweit der RV Pauschalreisender anderen Anbieter in diesem Katalog vermittelt. Die vorstehendeRegelung gilt nach Maßgabe der <strong>Best</strong>immungunter Ziffer 12.2 auch für vermittelte Flüge.13. Verjährung13.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651cbis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprücheauf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigenPflichtverletzung des RV oder einer vorsätzlichen oderfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertretersoder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjährenin zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatzsonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigenPflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichenoder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis fBGB verjähren in einem Jahr. 13.3. Die Verjährung nachZiffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tagfolgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungenenden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einenSonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinenFeiert ag oder einen Sonnabend, so tritt an dieStelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 13.4.Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungenüber den Anspruch oder die den Anspruchbegründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungenverweigert. Die Verjährung tritt frühestens dreiMonate nach dem Ende der Hemmung ein.14. Gerichtsstand, Rechtswahl14.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörigeeines Mitgliedstaats der Europäischen Union oderSchweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamteRechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und dem RV die ausschließliche Geltung desdeutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisendekönnen den RV ausschließlich an desen Sitz verk<strong>la</strong>gen.14.2 Für K<strong>la</strong>gen des RV gegen Kunden, bzw. Vertragspartnerdes Reisevertrages, die Kaufleute, juristischePersonen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personensind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsortim Aus<strong>la</strong>nd haben, oder deren Wohnsitz odergewöhnlicher Aufenthalt im Zeit-punkt der K<strong>la</strong>geerhebungnicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RVvereinbart.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.RA Rainer Noll, Stuttgart 2002-2014