13.07.2015 Aufrufe

Miet- und Dienstleistungsvertrag über Fernwirktechnik - LSW Netz

Miet- und Dienstleistungsvertrag über Fernwirktechnik - LSW Netz

Miet- und Dienstleistungsvertrag über Fernwirktechnik - LSW Netz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Lebens, des Körpers oder der Ges<strong>und</strong>heit gelten die vorstehendenHaftungsbeschränkungen nicht.7. Nutzung der <strong>Miet</strong>sache7.1 Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, das <strong>Miet</strong>objekt pfleglich <strong>und</strong> schonend zubehandeln. Schäden sind <strong>LSW</strong> <strong>Netz</strong> unverzüglich anzuzeigen.7.2 Der Anlagenbetreiber haftet <strong>LSW</strong> <strong>Netz</strong> für Schäden, die durch Verletzung der ihmobliegenden Obhuts-, Sorgfalts- <strong>und</strong> Anzeigepflicht sowie unsachgemäße Nutzungschuldhaft verursacht wird. Er haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch Dritteverursacht werden, die mit seinem Willen oder seiner Kenntnis Zugang <strong>und</strong> Zugriffauf das <strong>Miet</strong>objekt erlangen. Die Schäden sind vom Anlagenbetreiber unverzüglichzu beseitigen.7.3 Umbauten, Einbauten, Änderungen der Funktion, Parametrierung, des Anschlussesusw. des <strong>Miet</strong>objektes sind nur mit Zustimmung der <strong>LSW</strong> <strong>Netz</strong> <strong>und</strong> auf Kosten desAnlagenbetreibers gestattet.7.4 Eine Weitervermietung oder Nutzungs<strong>über</strong>lassung des <strong>Miet</strong>objektes durch denAnlagenbetreiber ist unzulässig.8. Schlussbestimmungen8.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder solltesich im Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oderzur Ausfüllung der Lücke werden die Vertragspartner eine angemessene Regelungherbeiführen, die dem Sinn <strong>und</strong> Zweck des Vertrages am nächsten kommt.8.2 Änderungen <strong>und</strong>/ oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.8.3 Als Gerichtsstand wird der Sitz der <strong>LSW</strong> <strong>Netz</strong> vereinbart.8.4 Der Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt, jeder Vertragspartner erhält einOriginal.8.5 Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Vertrages.…………………….., den……………..Wolfsburg, den……………………………............................................................ ..……........................................................(Unterschrift des Betreibersggf. mit Firmennamen bzw. Firmenstempel)<strong>LSW</strong> <strong>Netz</strong> GmbH & Co. KG<strong>Miet</strong>e FWA, Stand 01.10.2013 Seite 4 von 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!