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Dienstbesprechung Bodenschutz am 3. November 2011

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Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Herausforderungen im Vollzug (1)<br />

� Vielfältige Fallgestaltungen<br />

� Behörde muss „zu günstige“ und „zu ungünstige“<br />

Bewertung bei AZB vermeiden<br />

� Mehrzweck- und Vielstoffanlagen (§ 6 Abs. 2 BImSchG):<br />

AZB muss alle später einzusetzenden Stoffe (bei<br />

Mehrzweckanlagen: innerhalb der genehmigten<br />

Betriebsweisen, § 12 Abs. 2b BImSchG) abdecken<br />

(Summenpar<strong>am</strong>eter möglich?)<br />

Dr. Jörg Martin<br />

2<strong>3.</strong>05.2012<br />

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