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Infoprospekt zur Reise - Volksbank Modau eG

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Blumenriviera und Cote d`A<strong>zur</strong>Dolce Vita und französischer CharmeMonaco – Monte-Carlo – Menton – Taggia –Sarola – Alassio – Antibes – Cannes – SanRemo – Dolceacqua – Nizza – St. Paul de Vence14. bis 21. Oktober 2014Flüge ab/bis FrankfurtÜbernachtung im 4-Sterne Hotel inkl.HalbpensionUmfangreiches AusflugspaketinklusiveIhr <strong>Reise</strong>preispro Person im Doppelzimmer:€ 1199,-<strong>Volksbank</strong><strong>Modau</strong><strong>eG</strong>www.vb-modau.de-service@vb-modau.de


BLUMENRIVIERA UND COTE D`AZURWer hat nicht schon vom unvergleichlichblauen Meer, dem Glanz von Cannes1. Tag: Flug nach Nizzaund der Schönheit der Dörfer im Einflussder Provence geträumt? Die Ihrem Hotel in Diano Marina. Begrüßungs-Flug von Frankfurt nach Nizza. Transfer zuCôte d’A<strong>zur</strong> vereint all dies - das cocktail, Abendessen und Übernachtung imMeer mit herrlichen Stränden und Hotel.Landschaften von atemberaubender2. Tag: Ganztagesausflug Monaco - Monte-Schönheit. Städte an den SträndenCarlo - Mentondes Mittelmeeres mit Nizza als Frühstück im Hotel. Heute entdecken Sie Monaco,das kleine Fürstentum am Mittelmeer. Nachbekannteste und größte Stadtmit der berühmten „Promenadedes Anglais”, sowie das Hin-die Residenz des Fürsten, die im 13. Jahrhundert aufeinem Rundgang durch die Altstadt erreichen Sieeiner alten Festung erbaut wurde. Hier können Sieterland mit seinen zahlreichenum 12.00 Uhr die Wachablösung vor dem PalastSehenswürdigkeiten und seinenTraditionen.schließend die Kathedraleerleben. Unweit des Palastes besichtigen Sie an-Notre-Dame-Immaculée,die Grabeskirche der Grimaldis. Am Nachmittag, haltenSie am legendären Casino in Monte Carlo. GenießenSie das luxuriöse Flair hier am Place du Casino, an demSie auch das berühmte Café de Paris und das gleichnamigeHotel sehen. Über die Küstenstraße geht esweiter nach Menton, der östlichsten Stadt der französischenCôte d’A<strong>zur</strong>. Durch die verwinkelten Gassen spazierenSie <strong>zur</strong> Michaelskathedrale, der größten Barockkircheder Region. Anschließend haben Sie noch ZeitMenton auf eigene Faust zu erkunden, bevor es zum Hotel<strong>zur</strong>ück geht. Abendessen und Übernachtung im Hotel.3. Tag: Ganztagesausflug Taggia – Sarola - AlassioFrühstück im Hotel. Vom Hotel aus fahren Sie zunächstnach Taggia, der Wiege der berühmten Olivensorte „Taggiasca”,die von den Gefolgsleuten des Hl. Benedikt eingeführtwurde. Taggia, eine typische ligurische Burg auf einemHügel, besitzt viele historische Zeugnisse aus vergangenerZeit. Anschließend fahren Sie durch das Imperia-Tal. Unterwegsbesichtigen Sie eine Ölmühle und können dort auchdas gewonnene Olivenöl probieren. Weiterfahrt zu einemtypischen Mittagessen im Restaurant „Le Mignole”, das fürseine besonderen Pasta Gerichte bekannt ist. Entlangausladender Blumenfelder geht es weiter über die ViaAurelia, eine schon zu Zeiten der Römer genutzte Strecke,über Andora und Laigueglia nach Alassio. Hier verbringenSie den Nachmittag an einem der schönsten Strände derRegion. Abendessen und Übernachtung im Hotel.4. Tag: Ganztagesausflug Antibes - CannesFrühstück im Hotel. Die heutige Fahrt geht die Küsteentlang bis Antibes. Hier unternehmen Sie einen Spaziergangüber die „Remparts”, die Stadtmauer aus dem 17.Jh. mit herrlichem Blick auf Nizza und die Seealpen.Gleich in der Nähe treffen Sie auf die Altstadt und dasChateau Grimaldi mit dem Picassomuseum. Weitergeht es entlang der Küste, über Juan le Pins und GolfeJuan, bis Sie Cannes, die Perle der Côte d´A<strong>zur</strong> erreichen.Über die „Croisette”, die Strandpromenade mitihren berühmten Hotels und Boutiquen geht es biszum Palast des Filmfestivals. Die „Rue d´Antibes”in unmittelbarer Nähe lädt zu einem Einkaufsbummelein. Aufs Meer blickend sehen Sie dieLerins Inseln: herrliche Landschaften mit Waldund Klosterbauten aus dem 11. Jahrhundert.Rückfahrt zum Hotel. Abendessen und Übernachtungim Hotel.5. Tag: Ganztagesausflug San Remo - DolceacquaFrühstück im Hotel. Am Vormittag besuchen Siedie „Hauptstadt” der Blumenriviera, San Remo.Sie sehen das Spielkasino sowie die prachtvollenHotels aus der Belle-Époque. Hier trafensich bereits Anfang des 20. Jahrhunderts diereichen Gäste. Auf einem Spaziergang durch dieStadt sehen Sie außerdem die romantischeAltstadt und die Einkaufsmeile Corso Matteotti.Anschließend fahren Sie durch die Weinbergeim ligurischen Hinterland weiter nach Dolceacqua.Das mittelalterliche Dorf mit der BurganlageCastello dei Doria liegt in einem malerischenTal. Das berühmteste Motiv ist die SteinbrückePonte Vecchio di Dolceacqua, die den Nervia-Fluss in einem hohen Bogen überspannt. In derkleinen Kellerei „Gajaudo” machen Sie, bei einemkleinen Imbiss, eine Verkostung ligurischerWeine. Rückfahrt zum Hotel. Abendessen undÜbernachtung im Hotel.6. Tag: Ganztagesausflug Nizza - St. Paul deVenceFrühstück im Hotel. Auf der Blumenautobahngeht es nach Frankreich. In Eze Village besichtigenSie eine Parfumfabrik. Anschließend fahrenSie weiter nach Nizza. Dort angekommen, lernenSie bei einer Stadtrundfahrt die charmanteMetropole der Cote d´A<strong>zur</strong> kennen. Sie sehen u.a. die berühmte Engelsbucht, die Engländerpromenadesowie die russische Kirche. AnschließendWeiterfahrt nach St. Paul de Vence.Dieses zauberhafte Städtchen inspirierte Künstlerwie Picasso und Mirò. Namhafte Schriftstellerund Schauspieler verhalfen dem Ort zu seinerheutigen Berühmtheit. Ein Spaziergang führtdurch enge Gassen, zu malerischen kleinenPlätzen mit anmutigen Brunnen. Die mittelalterlichenHäuser beherbergen zahlreiche Galerienund Läden mit Kunst und Kunsthandwerk.Rückfahrt zum Hotel. Abendessen undÜbernachtung im Hotel.7. Tag: <strong>zur</strong> freien VerfügungFrühstück im Hotel. Genießen Sie Ihren freienTag in der Hotelanlage oder nutzen Sie diesenfür eigene Entdeckungen. Abendessen undÜbernachtung im Hotel.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / <strong>Reise</strong>bedingungenmundo <strong>Reise</strong>n GmbH & Co. KG1. Abschluss des <strong>Reise</strong>vertragesDer <strong>Reise</strong>vertrag, den der <strong>Reise</strong>nde dem <strong>Reise</strong>veranstaltermit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der <strong>Reise</strong>bestätigungdurch den <strong>Reise</strong>veranstalter zustande. Die Anmeldungkann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommenwerden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch füralle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für derenVertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenenVerpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderteVerpflichtung durch ausdrückliche und gesonderteErklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner bestimmtenForm. Weicht der Inhalt der <strong>Reise</strong>bestätigung vomInhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des <strong>Reise</strong>veranstaltersvor, an das er für die Dauer von 10 Tagen abZugang der <strong>Reise</strong>bestätigung gebunden ist und das der <strong>Reise</strong>ndeinnerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssigeErklärung (Zahlung des <strong>Reise</strong>preises) annehmen kann.2. BezahlungBei Vertragsabschluss (Zugang der <strong>Reise</strong>bestätigung) ist eineAnzahlung von mindestens 15 % des <strong>Reise</strong>preises zu leisten.Mit der <strong>Reise</strong>bestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein(für die geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche<strong>Reise</strong>preis ist spätestens 28 Tage vor <strong>Reise</strong>antritt zu leisten.3. LeistungenDer Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus derLeistungsbeschreibung des <strong>Reise</strong>veranstalters sowie aus denhierauf bezugnehmenden Angaben in der <strong>Reise</strong>beschreibung.Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungenverändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nichteingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahlzeitenund Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trinkgelder,Telefon, Minibar.Die EU-Verordnung <strong>zur</strong> Unterrichtung von Fluggästen über dieIdentität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtetden <strong>Reise</strong>veranstalter, den <strong>Reise</strong>nden über die Identitätder ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen dergebuchten <strong>Reise</strong> zu erbringenden Flugbeförderungsleistungenbei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung dieausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der <strong>Reise</strong>veranstalterverpflichtet, dem <strong>Reise</strong>nden die Fluggesellschaftzu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobaldder <strong>Reise</strong>veranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flugdurchführen wird, muss er den <strong>Reise</strong>nden informieren.Wechselt die für den <strong>Reise</strong>nden als ausführende Fluggesellschaftgenannte Fluggesellschaft, muss der <strong>Reise</strong>veranstalterden <strong>Reise</strong>nden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglichalle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen,dass der <strong>Reise</strong>nde so rasch wie möglich über einen Wechselunterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseitehttp://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.4. Leistungs- und Preisänderungen4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner <strong>Reise</strong>leistungenvon dem vereinbarten Inhalt des <strong>Reise</strong>vertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die vom <strong>Reise</strong>veranstalternicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sindnur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten <strong>Reise</strong>nicht beeinträchtigen.4.2 Der <strong>Reise</strong>veranstalter behält sich vor, den im <strong>Reise</strong>vertragvereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskostenoder der Abgaben für bestimmte Leistungen wieHafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für diebetreffende <strong>Reise</strong> geltenden Wechselkurse entsprechendwie folgt zu ändern.1) Erhöhen sich die bei Abschluss des <strong>Reise</strong>vertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,so kann der <strong>Reise</strong>veranstalter den <strong>Reise</strong>preis nachMaßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der<strong>Reise</strong>veranstalter vom <strong>Reise</strong>nden den Erhöhungsbetrag verlangen.b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmenpro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskostendurch die Zahl der Sitzplätze des vereinbartenBeförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetragfür den Einzelplatz kann der <strong>Reise</strong>veranstalter vom<strong>Reise</strong>nden verlangen.2) Werden die bei Abschluss des <strong>Reise</strong>vertrages bestehendenAbgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem<strong>Reise</strong>veranstalter erhöht, so kann der <strong>Reise</strong>preis um den entsprechenden,anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des<strong>Reise</strong>vertrages kann der <strong>Reise</strong>preis in dem Umfange erhöhtwerden, in dem sich die <strong>Reise</strong> dadurch für den <strong>Reise</strong>veranstalterverteuert hat.4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschlussund dem vereinbarten <strong>Reise</strong>termin mehr als 4 Monateliegen und die <strong>zur</strong> Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschlussnoch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den<strong>Reise</strong>veranstalter nicht vorhersehbar waren.5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des <strong>Reise</strong>preises hatder <strong>Reise</strong>veranstalter den <strong>Reise</strong>nden unverzüglich zu informieren.Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor <strong>Reise</strong>antritt sind unwirksam.Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der <strong>Reise</strong>ndeberechtigt, ohne Gebühren vom <strong>Reise</strong>vertrag <strong>zur</strong>ückzutretenoder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen <strong>Reise</strong>zu verlangen, wenn der <strong>Reise</strong>veranstalter in der Lage ist, einesolche <strong>Reise</strong> ohne Mehrpreis für den <strong>Reise</strong>nden aus seinem Angebotanzubieten.5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, ErsatzpersonDer <strong>Reise</strong>nde kann jederzeit vor <strong>Reise</strong>beginn von der <strong>Reise</strong><strong>zur</strong>ücktreten. Dem <strong>Reise</strong>nden wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung istder Eingang beim <strong>Reise</strong>veranstalter. Tritt der <strong>Reise</strong>nde vom<strong>Reise</strong>vertrag <strong>zur</strong>ück oder tritt er, ohne vom <strong>Reise</strong>vertrag <strong>zur</strong>ückzutreten,die <strong>Reise</strong> nicht an, so kann der <strong>Reise</strong>veranstaltervom <strong>Reise</strong>nden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigungder gewöhnlich ersparten Aufwendungen und desdurch anderweitige Verwendung der <strong>Reise</strong>leistung gewöhnlichmöglichen Erwerbs verlangen. Dem <strong>Reise</strong>nden steht derNachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlichniedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen geltenals Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pauschalierteRücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer werdenberechnet:bis 60 Tage vor <strong>Reise</strong>antritt: 10 % des <strong>Reise</strong>preisesbis 30 Tage vor <strong>Reise</strong>antritt: 25 % des <strong>Reise</strong>preisesbis 15 Tage vor <strong>Reise</strong>antritt: 45 % des <strong>Reise</strong>preisesbis 07 Tage vor <strong>Reise</strong>antritt: 60 % des <strong>Reise</strong>preisesab 06 Tage vor <strong>Reise</strong>antrittbis Abreisetag:85 % des <strong>Reise</strong>preisesEintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungnur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %) erstattetwerden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.6. Rücktritt und Kündigung durch den <strong>Reise</strong>veranstalterDer <strong>Reise</strong>veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der<strong>Reise</strong> vom <strong>Reise</strong>vertrag <strong>zur</strong>ücktreten oder nach Antritt der<strong>Reise</strong> den <strong>Reise</strong>vertrag kündigen:a) Ohne Einhaltung einer Frist.Wenn der <strong>Reise</strong>nde die Durchführung der <strong>Reise</strong> ungeachteteiner Abmahnung des <strong>Reise</strong>veranstalters nachhaltig störtoder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigtist. Kündigt der <strong>Reise</strong>veranstalter, so behält er den Anspruchauf den <strong>Reise</strong>preis; er muss sich jedoch den Wert derersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnenlassen, die er aus einer anderweitigen Verwendungder nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachtenBeträge.b) Bis 2 Wochen vor <strong>Reise</strong>antritt.Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichfestgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der <strong>Reise</strong>ausschreibungfür die entsprechende <strong>Reise</strong> auf eine Mindestteilnehmerzahlhingewiesen wird. In jedem Fall ist der<strong>Reise</strong>veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglichnach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführungder <strong>Reise</strong> hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärungunverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhältden eingezahlten <strong>Reise</strong>preis unverzüglich <strong>zur</strong>ück. Ein weitergehenderAnspruch des Kunden besteht nicht. Sollte bereitszu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass dieMindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der<strong>Reise</strong>veranstalter den Kunden davon zu unterrichten.7. <strong>Reise</strong>versicherungenZu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigenAbschluss einer <strong>Reise</strong>-Rücktrittskosten-Versicherung(RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teilder vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grundvon der <strong>Reise</strong> <strong>zur</strong>ückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitigeroder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekostenersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungs-Paketes.Es bietet umfassenden Versicherungsschutzund garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit.8. Haftung des <strong>Reise</strong>veranstalters8.1 Der <strong>Reise</strong>veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichteines ordentlichen Kaufmanns für:1. die gewissenhafte <strong>Reise</strong>vorbereitung;2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten<strong>Reise</strong>leistung.8.2 Der <strong>Reise</strong>veranstalter haftet für ein Verschulden der mitder Leistungserbringung betrauten Person.8.3 Wird im Rahmen einer <strong>Reise</strong> oder zusätzlich zu dieser eineBeförderung im Linienverkehr erbracht und dem <strong>Reise</strong>ndenhierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt,so erbringt der <strong>Reise</strong>veranstalter insoweit Fremdleistungen.9. Beschränkung der Haftung9.1 Die Haftung des <strong>Reise</strong>veranstalters ist für vertraglicheSchadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden– auf den dreifachen <strong>Reise</strong>preis beschränkt,1. soweit ein Schaden des <strong>Reise</strong>nden weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder2. soweit der <strong>Reise</strong>veranstalter für einen dem <strong>Reise</strong>ndenentstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldenseines Leistungsträgers verantwortlich ist.9.2 Der <strong>Reise</strong>veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungenim Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungenlediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,Ausstellungen usw.) und die in der <strong>Reise</strong>ausschreibungausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnetwerden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungenauf einem schuldhaften Verhalten des <strong>Reise</strong>veranstalters imRahmen der Vermittlung beruhen.9.3 Kommt dem <strong>Reise</strong>veranstalter die Stellung eines vertraglichenLuftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nachden Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindungmit den internationalen Abkommen von Warschau, DenHaag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nurfür Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommenbeschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführersfür Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungenvon Gepäck.10. Mitwirkungspflicht des <strong>Reise</strong>nden10.1 Falls der <strong>Reise</strong>nde seine <strong>Reise</strong>dokumente nicht rechtzeitigvor Abreise erhalten hat, hat er den <strong>Reise</strong>veranstalter umgehendzu benachrichtigen.10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der<strong>Reise</strong>nde verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen<strong>Reise</strong>leitung bzw. Agentur <strong>zur</strong> Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist; ist eineörtliche <strong>Reise</strong>leitung oder Agentur nicht erreichbar oder kanndiese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungenunverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentraledes <strong>Reise</strong>veranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangendes <strong>Reise</strong>nden hat die örtliche <strong>Reise</strong>leitung oder Agentur eineNiederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen.Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die <strong>Reise</strong>leitungbzw. Agentur nicht befugt.11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und GesundheitsvorschriftenDer <strong>Reise</strong>nde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriftenerwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich dieseVorschriften nach der Buchung geändert haben.12. EintrittskartenFür im Rahmen der <strong>Reise</strong> vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungenerbringt der <strong>Reise</strong>veranstalter Fremdleistungen.Der <strong>Reise</strong>veranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführungdieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedingungen(s. Ziffer 5).13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und VerjährungIm Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesonderedie Vorschriften des <strong>Reise</strong>vertragsgesetzes §§651 a ff.BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssenSie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten<strong>Reise</strong>ende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachungnur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltungder Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ansprüche– gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren ein Jahr nach dervertraglich vereinbarten Beendigung der <strong>Reise</strong>, es sei denn, esliegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögenvor. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungverjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in dreiJahren.14. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des <strong>Reise</strong>vertrageshat nicht die Unwirksamkeit des gesamten <strong>Reise</strong>vertrages<strong>zur</strong> Folge.15. GerichtsstandDer <strong>Reise</strong>nde kann den <strong>Reise</strong>veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.Für Klagen des <strong>Reise</strong>veranstalters gegen den <strong>Reise</strong>ndenist der Wohnsitz des <strong>Reise</strong>nden maßgebend, es sei denn, dieKlage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen,die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oderderen Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunktder Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällenist der Sitz des <strong>Reise</strong>veranstalters maßgebend.mundo <strong>Reise</strong>n GmbH & Co. KGJahnstraße 64D-63150 HeusenstammTelefon: +49 (0) 6104/407 41 - 0Telefax: +49 (0) 6104/407 41 - 99E-Mail: info@mundo-reisen.deSite: www.mundo-reisen.de

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