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Kaufvertrag und Softwarenutzungslizenz Multitool MC 10Vertragsleistungen Österreich1. Vertragsgegenstand1. 1 Der Käufer kauft von S+ ein Diagnose- und Steuerungsgerät Multitool MC 10, im Folgenden „Multitool“nach Maßgabe der Regelungen dieser Vertragsleistungen. Das Multitool dient der Ausführung speziellerSonderfunktionen an einer MC 10 Aufzugssteuerung. Der Umfang dieser Funktionen ergibt sich abschließendaus der Bedienungs- und Betriebsanleitung, die Bestandteil des Vertrags ist.1. 2 Zugleich erwirbt der Käufer eine Nutzungslizenz für die auf dem Multitool vorinstallierte Software nachMaßgabe der Regelungen der Ziffer 2.1.3 Die Nutzung und Übertragung des Multitools und der auf ihm vorinstallierten Software unterliegen denEinschränkungen der Ziffern 3 bis 6.2. Softwarelizenzierung2.1 Das Multitool wird gemeinsam mit einer auf diesem vorinstallierten Software ausgeliefert. Diese wird vomKäufer nicht gekauft und verbleibt vollumfänglich im Eigentum von S+.2.2 Dem Käufer wird durch S+ eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Software auf dem von ihm erworbenenMultitool für die lizenzierten Aufzugsanlagen erteilt. (Softwarenutzungslizenz)2.3 Gegenstand der Softwarenutzungslizenz ist das Recht, die auf dem Multitool installierte Software zu denin der Bedienungs- und Betriebsanleitung beschriebenen Zwecken an bestimmten Aufzugsanlagen zu nutzen,wobei Gegenstand der Lizenz nur das Nutzungsrecht, nicht jedoch Rechte an der Software oder ihrem Quellcodeselbst sind. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- undsonstigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben uneingeschränkt bei S+.2.4 Der Käufer ist darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass Konstruktion und Funktionalitäten des Multitoolsein Betriebsgeheimnis von S+ darstellen. Er wird Dritte, an die er das Multitool weitergibt, hierauf hinweisenund jegliche unbefugte und/oder über die Nutzung der in der Bedienungs- und Betriebsanleitung beschriebenenFunktionen hinausgehende Verwendung untersagen.2.5 Der Käufer verpflichtet sich zum Ersatz des Schadens, der dadurch entsteht, dass das Multitool oderdieses betreffende Informationen, z.B. zu Wettbewerbszwecken, durch ihn selbst oder Dritte unbefugt verwertetwerden.2.6 S+ hat das Recht, jegliche Manipulation an dem körperlichen Multitool oder der aufgespielten Softwaremit sofortigem Widerruf der Lizenz zu ahnden. S+ ist in diesem Fall unverzüglich zu gestatten, die aufgespielteSoftware vom Multitool zu entfernen; das Multitool-Gerät ist zu diesem Zweck an S+ zu übersenden.3. Nutzungsbedingungen3.1 Nutzer des Multitool-Gerätes und der Multitool-Software können ausschließlich natürliche und juristischePersonen sowie Personengesellschaften sein, die sich gewerblich mit der Wartung und Instandsetzung vonAufzugsanlagen befassen und über die entsprechende Fachkenntnis verfügen, sowie befähigte Personen imSinne der jeweils geltenden Normen.3.2 Der Käufer darf das Multitool-Gerät und die Multitool-Software nur dann persönlich an einer Aufzugssteuerungnutzen, wenn er selbst zu dem unter Ziffer 3.1 dargestellten Personenkreis gehört.3.3 Der Käufer verpflichtet sich, die Sicherheitshinweise gemäß des, zusammen mit dem Multitool MC 10übergebenen Benutzerhandbuchs, der anlagenspezifischen Prüfanleitung und dem Aufzugsbuch, sowie dieeinschlägigen Gesetze und Normen, insbesondere auch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu beachtenund das Multitool nur fachgerecht zu verwenden. S+ weist ausdrücklich darauf hin, dass bei unsachgemäßerNutzung des Multitools erhebliche Gefahrensituationen für Leib und Leben entstehen können.3.4 Die Nutzung des Multitools und der Software an einer Steuerung setzt den Erwerb einer gültigenNutzungslizenz und die einmalige Einrichtung der Zugangsberechtigung an der Aufzugssteuerung voraus.Hierzu ist der Zugang zur Aufzugsanlage erforderlich.3.5 Die Nutzungslizenz ermöglicht die Verwendung, der in der Benutzungs- und Betriebsanleitung genanntenSonderfunktionen, an den Aufzugsanlagen, auf die sich die Software-Lizenz erstreckt.3.6 Mit Ablauf von 10 Jahren nach Nutzungsbeginn wird ein funktionserhaltendes Sicherheitsupdate desMultitools erforderlich. Dies wird kostenlos von S+ für den Käufer durchgeführt. Der Käufer sendet zu diesemZweck das Multitool-Gerät mit Fristablauf S+ zu.4. Nutzung durch Dritte4.1 Der Käufer ist berechtigt, das Multitool Dritten zum Zwecke der Inspektion, Wartung oder Instandsetzungseiner Aufzugsanlage, zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, diese erfüllen die Anforderungen gemäß Ziffer3.1.4.2 Der Käufer weist Dritte, bevor er ihnen das Multitool überlässt, auf diese Lizenzvereinbarung hin undverpflichtet sie, diese, insbesondere auch die Haftungsregelung nach Ziffer 7 anzuerkennen und einzuhalten.5. Schutz vor unbefugter VerwendungDie Nutzung des Multitools erfordert die Authentifizierung des Nutzers mit einem persönlichen Passwort.Stand 09/2013


Kaufvertrag und Softwarenutzungslizenz Multitool MC 10Vertragsleistungen Österreich6. Wechsel des Betreibers der Aufzugsanlage / Übertragung der Softwarelizenz6.1 Veräußert der Käufer das Multitool an den neuen Betreiber einer Aufzugsanlage, so geht die Software-Lizenz auf den Erwerber über, sofern im Vertrag zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer der folgendePassus aufgenommen wird: „Der Käufer tritt in die mit Schmitt + Sohn bestehende Lizenzvereinbarungüber das Multitool ein.“ und eine Kopie des Vertrags an S+ übersandt wird.6.2 Ist der Käufer des Mulitools nicht Eigentümer der mit der S+ MC 10 Steuerung ausgestatteten Aufzugsanlage,so geht die Software-Lizenz nur dann auf den Erwerber über, wenn der Eigentümer der Aufzugsanlageund S+ dem zustimmen. Es obliegt dem Käufer, rechtzeitig vor der Veräußerung die erforderlichen Zustimmungeneinzuholen. Anderenfalls erlischt die Software-Lizenz mit der Veräußerung. S+ ist in diesem Fallunverzüglich zu gestatten, die aufgespielte Software vom Multitool zu entfernen; das Multitool-Gerät ist zudiesem Zweck an S+ zu übersenden.7. Haftung7.1 S+ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern auf Grundlage des Lizenzvertrages Schadensersatzansprüchegeltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzesoder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.7.2 S+ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern auf Grundlage dieses Vertrags Schadensersatzansprüchegeltend gemacht werden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflichtberuhen.7.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt;dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.7.4 Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung von S+ - ohne Rücksicht auf die Rechtsnaturdes Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschuldenbei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz vonSachschäden.7.5 Die Haftung von S+ ist bei durch den Käufer zu vertretender missbräuchlicher Nutzung des Multitools,etwa bei Schäden, die auf einer vom Käufer zu vertretenden unbefugten Weitergabe des Passwortes und desMultitools beruhen, ausgeschlossen.7.6 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber S+ ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch imHinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreterund Erfüllungsgehilfen.8. EigentumsvorbehaltS+ behält sich an dem gekauften Multitool das Eigentum in der Form vor, dass das Gerät unter der aufschiebendenBedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung übereignet wird.9. DatenschutzIm Zusammenhang mit der Lizenzierung und der Nutzung des Multitools fallen unter Umständen personenbezogenenDaten des Käufers und Dritter an. Diese werden von S+ vertraulich und unter Beachtung dergesetzlichen Regelungen des Datenschutzgesetzes 2000 gespeichert und behandelt.10. Sonstiges10.1 Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich.10.2 Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichenBestätigung.10.3 Sofern der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien für jegliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhangmit diesem Vertrag Innsbruck als Gerichtsstand. S+ kann den Käufer jedoch auch an seinem allgemeinenGerichtsstand verklagen.Stand 09/2013

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