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Schulordnung THG zum downloaden

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2012/13Präambel zur <strong>Schulordnung</strong>:Das Zusammenleben in der Schule fordert gegenseitige Rücksichtnahme,entsprechende Umgangsformen und das Einhalten von Regeln.Die <strong>Schulordnung</strong> soll eine Grundlage bilden für ein gutes Schulklima und ganzbesonders eine positive Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen, Schülern, Eltern,Lehrerinnen und Lehrern möglich machen.Regeln für den Umgang miteinander• Wir (damit sind alle am Schulleben beteiligten gemeint) begegnen uns mitRespekt und gehen offen, höflich und rücksichtsvoll miteinander um.• Wir dulden keine Gewalt, gleichgültig in welcher Form.• Wir hören einander zu und achten die Meinungen anderer.• Kritik äußern wir sachlich, präzise und konstruktiv, keiner darf den anderenverletzen.• Wir stellen uns aufkommenden Konflikten und gehen offen aufeinander zu,um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Finden wir keine gemeinsameLösung, sind wir bereit, die Hilfe Dritter anzunehmen.• Wir pflegen eine Kultur der Anerkennung, in der Engagement und Leistunganderer wahrgenommen und geschätzt werden. Unsere Anerkennungdrücken wir durch persönliches Lob aus.• Getroffene Vereinbarungen werden von allen mitgetragen und eingehalten.


<strong>Schulordnung</strong>1. Teilnahme am UnterrichtJeder Schüler ist verpflichtet, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen.Diese Teilnahmepflicht gilt ebenso für eintägige außerunterrichtlicheVeranstaltungen, insbesondere für Wandertage, Bundesjugendspiele usw.2. EntschuldigungenSchüler, die wegen Erkrankung oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nichtam Unterricht teilnehmen können, melden dies telefonisch im Sekretariat und legeninnerhalb von zwei Tagen dem Klassenlehrer bzw. Tutor eine von einemErziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung vor.Schüler der Oberstufe (J1 und J2) lassen die schriftliche Entschuldigung auch vonden betroffenen Fachlehrern abzeichnen.Schüler, die während der Unterrichtszeit entlassen werden müssen, erhalten aufdem Sekretariat einen Entlassungsschein, der vom Fachlehrer abgezeichnet wird.Die Eltern der Schüler der Klassenstufen 5-9 werden telefonisch durch dasSekretariat über die Entlassung informiert.Mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gilt der Entlassungsschein alsEntschuldigung.Schüler, die nur am Sportunterricht nicht teilnehmen können, entschuldigen sichschriftlich beim Sportlehrer. Die Anwesenheitspflicht wird im Einzelfall geregelt.Der Klassenlehrer/Tutor/ Sportlehrer kann ggf. zusätzlich ärztliche Bescheinigungenverlangen.3. BeurlaubungenBeurlaubungen vom Unterricht müssen rechtzeitig im Voraus schriftlich oderpersönlich beantragt werden.Dies gilt auch für Abwesenheit wegen Führerscheinprüfungen, Eignungsprüfungen,Vorstellungsgespräche u.a.Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können vom Klassenlehrer/Tutor, längereBeurlaubungen von der Schulleitung genehmigt werden.Beurlaubungen sollen Klassenarbeitstermine nicht berühren.Arzttermine sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.4. UnterrichtsbeginnNach dem Gongzeichen <strong>zum</strong> Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler imKlassenzimmer bzw. vor dem Fachraum auf.


Ist der Fachlehrer fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht in der Klasse, meldetder Klassen- bzw. Kurssprecher dies sofort dem Sekretariat.5. Aufenthalt im SchulbereichDas Schulgebäude darf in der Regel ab 7.30 Uhr betreten werden und ist unmittelbarnach dem Unterrichtsende zu verlassen.Die Schüler können vor bzw. nach dem Unterricht oder in der Mittagspause dieAufenthaltsbereiche im Erdgeschoss des Hauptgebäudes und der Rosa Villa nutzen.Zusätzlich steht das Zimmer E 21 („Kinderzimmer“) den Schülern derJahrgangsstufen J1 und J2 als Aufenthaltsraum zur Verfügung.Schüler der Klassen 5 – 9 dürfen in Hohlstunden und in den Pausen dasSchulgelände nur dann verlassen, wenn sie eine schriftliche Einverständniserklärungder Eltern vorweisen können. Diese muss zu Beginn des Schuljahres von den Elternaktualisiert werden.Sie halten sich während einer Hohlstunde im Klassenzimmer auf.In der Großen Pause müssen alle Schüler die Pausenbereiche aufsuchen.Pausenbereiche sind Pausenhof, Stadtgarten und das Erdgeschoss desHauptgebäudes, für die Schüler der Jahrgangsstufen J1 und J2 auch dieOberstufenbibliothek und das "Kinderzimmer".Fünf Minuten vor Ende der Großen Pause (1. Gongzeichen) begeben sich dieSchüler wieder in ihren Unterrichtsraum.6. Verhalten im SchulbereichJeder Schüler hat sich in den Schulgebäuden und im Pausenbereich so zuverhalten, dass Unfälle oder Sachbeschädigungen vermieden werden.Um Schäden und Unfälle zu vermeiden, ist im gesamten Schulbereich das Werfenmit Gegenständen jeder Art verboten. Das gilt im Winter auch für das Werfen mitSchneebällen.Im gesamten Schulbereich ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen verboten. (Ausnahme:Anlieferung von Unterrichtsmaterialien)Das Fahren mit Fahrrädern ist im Schritttempo erlaubt - Fußgänger haben aberabsoluten Vorrang.Zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten muss nach dem Unterrichtsende (vor- undnachmittags) aufgestuhlt werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet,Klassenzimmer, Fachräume und Flure aufzuräumen und insbesondere Abfälle undPapier zu beseitigen.Zu Beginn der Großen Pause, nach dem Vormittags- und Nachmittagsunterrichtwerden die Klassenzimmer und Fachräume von den Fachlehrern abgeschlossen.Das Rauchen ist im gesamten Schul- und Pausenbereich verboten.Für den Schulbereich und für alle schulischen Veranstaltungen besteht grundsätzlichein Alkoholverbot.


Aus Sicherheitsgründen muss die Einfahrt <strong>zum</strong> Schulhof freigehalten werden.7. Ordnungsaufgaben von Klassensprechern und TagebuchordnernJeder Schüler informiert sich täglich vor Beginn des Unterrichts und in der GroßenPause an den Anschlagtafeln über die Vertretungspläne.Jede Klasse bestimmt einen Ordnungsdienst, der für das Ausschalten des Lichts,das Schließen der Fenster, das Aufstuhlen, das Reinigen der Tafel sowie für dieReinhaltung des Klassenzimmers zuständig ist.Die Tagebuchordner sorgen dafür, dass das Tagebuch zu jeder Unterrichtsstunde imUnterrichtsraum vorliegt und nach dem Unterricht (vormittags und nachmittags) aufdem Sekretariat abgegeben wird.8. Verhalten bei Gefahr oder AlarmprobenSolange keine andere Regelung getroffen wird, gilt folgendes:Bei einem (Probe-)Alarm verlassen die Schüler geschlossen das Klassenzimmeroder den Fachraum und begeben sich auf dem kürzesten Weg auf dem Schulhof.Die Fluchtwege sind gekennzeichnet. Der Fachlehrer kontrolliert anhand desTagebuchs im Schulhof, ob alle Schüler seiner Klasse das Schulgebäude verlassenhaben.Taschen und Unterrichtsmaterialien bleiben im Klassenzimmer.In anderen Gefahrensituationen werden Anweisungen grundsätzlich über dieLautsprecheranlage gegeben.9. Handys, Kameras und andere digitale DatenverarbeitungsgeräteWährend des Unterrichts und in den Pausen sind Handys und andere digitaleDatenverarbeitungsgeräte auszuschalten.Im Schulbereich (einschließlich Mensa) sind Tonaufzeichnungen, das Fotografierenund das Filmen verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Aufnahmen unter Aufsichteines Lehrers und nicht für öffentliche Schulveranstaltungen. Über weitereAusnahmen im Einzelfall entscheidet der Schulleiter.Eine Weitergabe oder eine Verbreitung von Bild-, Film- und Tonmaterial aus demSchulbereich (einschließlich Mensa) ohne ausdrückliche Zustimmung allerBetroffenen ist untersagt.Bei Verstößen kann das entsprechende Gerät vom Lehrer eingezogen werden. AmEnde des Unterrichtstages kann es im Sekretariat abgeholt werden.10. Wertsachen im SportunterrichtSportlehrer stellen vor dem Unterricht ein Behältnis bereit, in dem Wertsachenabgelegt werden können. Dieses Behältnis wird in der Turnhalle bzw. auf derSportanlage so platziert, dass die Schüler es während des Unterrichts im Augebehalten können. Die Schüler sind jedoch allein für die sichere Verwahrung der darinbefindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerleiVerantwortung oder Aufsicht.

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