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IT Compliance aus Sicht der Wirtschaftsprüfung - Fern FH

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Vorwort / DanksagungIch möchte mich an dieser Stelle bei meinen Betreuern, Herrn Mag. Latzenhofer und HerrnMag. Neuroth Pfeiffer herzlich für die aufgebrachte Geduld, unkomplizierte Zusammenarbeitund Betreuung bedanken.Weiters möchte ich mich bei allen bedanken die mich während schwierigen Phasen dieserDiplomarbeit immer wie<strong>der</strong> motiviert und unterstützt haben, beson<strong>der</strong>s bei meiner Frau undFamilie sowie bei Herrn Dr. Adriaan van Eck, ehemaliger Wirtschaftsprüfer bei KPMG sowieein lieber Kollege und Freund.ErklärungIch versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine an<strong>der</strong>en alsdie angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.Mit <strong>der</strong> Einstellung dieser Arbeit in die Bibliothek bin ich einverstanden. Der Veröffentlichungdieser Arbeit im Internet stimme ich zu.Wien, im Mai 20132


KurzzusammenfassungAufgrund <strong>der</strong> Bilanzskandale <strong>der</strong> letzten Jahre haben sich die Anfor<strong>der</strong>ungen an die <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>und an die Transparenz und Kontrolle <strong>der</strong> internen Abläufe im Unternehmenstark verän<strong>der</strong>t. Da heute <strong>IT</strong>-Systeme die Grundlage für die Finanzberichterstattung darstellen,wurden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die Korrektheit und Zuverlässigkeit<strong>der</strong> Prozesse <strong>der</strong> Rechnungslegung über interne Kontrollen zu steuern. Aus <strong>der</strong> Geschichte<strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> ist aber her<strong>aus</strong>zulesen das es immer wie<strong>der</strong> Wirtschaftskriminalitätgab und versucht wurde die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu umgehen. Zieldieser Arbeit ist es, anhand <strong>der</strong> Skandale ENRON, PARMALAT und COMROAD darzustellen,wo die Gründe und Ursachen dafür lagen und inwieweit <strong>IT</strong>-Systeme und <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>dolose Handlungen begünstigen.Anhand <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen <strong>aus</strong> dem Sarbanes Oxley Act wird dargestellt, wie interne Kontrollsystemeund <strong>IT</strong> Audits konzeptioniert sein sollen, und versucht ein allgemein gültiges Konzeptmit den Modellen COSO, COB<strong>IT</strong>, <strong>IT</strong>IL zu erarbeiten und alle Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen.Am Ende soll die Frage beantwortet werden ob sich Wirtschaftskriminalität durch Gesetzeund Framework verhin<strong>der</strong>n lässt, o<strong>der</strong> nur eingedämmt werden kann.Weiters wird die Rolle <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> in diesen Skandalen hinterfragt und dargestelltob <strong>der</strong> gewählte Prüfungsansatz und Interessenkonflikte zwischen Auftraggeber und AuftragnehmerWirtschaftskriminalität begünstigen o<strong>der</strong> beeinflussen.Am Ende <strong>der</strong> Arbeit wird ein Ausblick auf künftige Anfor<strong>der</strong>ungen und Problemstellungen imBereich <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> und Wirtschaftskriminalität gegeben.3


AbstractOn account of the balance scandals of the last years the demands on financial audits, transparencyand control of the internal processes and risks have strongly changed in the companies.Today <strong>IT</strong> systems are the base for accounting and financial reporting. Due to thatfact, legal basic conditions were legislated to control the correctness and reliability of theprocesses by internal control systems. However, from the history of the audit it is a fact thatfraud activities are present and laws are avoided. It is an aim of this work, with the help ofthe scandals ENRON, PARMALAT and COMROAD to find out the reasons and c<strong>aus</strong>es forfraud and the influence of <strong>IT</strong>-systems and auditing approach on fraud actions.With the help of the demands from the Sarbanes Oxley Act it is shown how internal controllingsystems and <strong>IT</strong> audits should be designed, and a generally accepted concept withthe models COSO, COB<strong>IT</strong>, <strong>IT</strong>IL to compile and fulfill all legal demands. At the end the questionshould be answered whether fraud can be prevented by laws and frameworks, or fraudonly can be dammed.Furthermore the role of the auditors and their auditing approach will be discussed in relationon conflicting interests between principal and agent favour or influence frauds.At the end of the work a view on future demands and problem formulations is given in thearea of the <strong>Compliance</strong> and fraud.4


InhaltsverzeichnisABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................7TABELLENVERZEICHNIS ....................................................................................................8ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ..............................................................................................9KAP<strong>IT</strong>EL 1 EINFÜHRUNG UND GRUNDLAGEN ............................................................101.1 Problemstellung .................................................................................................10KAP<strong>IT</strong>EL 2RECHTLICHER RAHMEN UND STANDARDS.............................................142.1 Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> ................................................................142.1.1 Geschichtliche Entwicklung ..................................................................................142.1.2 Ziele und Prüfungsansätze...................................................................................162.2 Gesetzliche Anfor<strong>der</strong>ungen ...............................................................................202.2.1 Grundsätze <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Buchführung .................................................202.2.2 SOX und IFRS .....................................................................................................222.2.3 Sonstige ...............................................................................................................262.2.4 Unterschiede IFRS / HGB nach BilMoG ...............................................................262.3 Frameworks ........................................................................................................282.3.1 COB<strong>IT</strong> ..................................................................................................................282.3.2 COSO ..................................................................................................................302.4 Vor und Nachteile von Frameworks ..................................................................32KAP<strong>IT</strong>EL 3 COMPLIANCE UND WIRTSCHAFTSKRIMINAL<strong>IT</strong>ÄT ..................................343.1 Wirtschaftskriminalität .......................................................................................343.1.1 Bilanzskandale <strong>der</strong> letzten Jahre..........................................................................383.1.2 Ursachen und Gründe ..........................................................................................433.1.3 Verlauf und Folgen ...............................................................................................453.2 <strong>Compliance</strong> .........................................................................................................473.2.1 Rolle <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> ................................................................................49KAP<strong>IT</strong>EL 4 <strong>IT</strong> AUD<strong>IT</strong> UND WIRTSCHAFTSPRÜFUNG ..................................................514.1 <strong>IT</strong> Audit................................................................................................................514.1.1 Anwendung von Frameworks ...............................................................................564.1.2 Problemstellung ...................................................................................................614.2 <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> ............................................................................................624.2.1 Ziele und Prüfungsansatz ....................................................................................624.2.2 Problemstellung ...................................................................................................635


4.3 Internes Kontrollsystem (IKS) ........................................................................... 63KAP<strong>IT</strong>EL 5 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN UND KÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN...... 685.1 Erkenntnisse <strong>der</strong> Untersuchung ....................................................................... 685.2 Grenzen von <strong>Compliance</strong> .................................................................................. 715.3 Grenzen in <strong>der</strong> Anwendung von Frameworks ................................................. 725.4 Künftige Entwicklungen .................................................................................... 735.5 Handlungsempfehlungen .................................................................................. 77KAP<strong>IT</strong>EL 6 ZUSAMMENFASSUNG UND ERKENNTNISSE ........................................... 816.1 Zusammenfassung ............................................................................................ 816.2 Erkenntnisse ...................................................................................................... 83L<strong>IT</strong>ERATURVERZEICHNIS ................................................................................................. 856


AbbildungsverzeichnisAbbildung 1: Entwicklung Prüfungsansätze ......................................................................... 17Abbildung 2: Risikoorientierter Prüfungsansatz ................................................................... 18Abbildung 3: Eckpunkte des SOX ........................................................................................ 22Abbildung 4: Zusammenhang SOX 302- 404 - COSO ......................................................... 24Abbildung 5: Aufbau IFRS ................................................................................................... 25Abbildung 6: Historie COB<strong>IT</strong>................................................................................................ 28Abbildung 7: COB<strong>IT</strong> Würfel ................................................................................................. 29Abbildung 8: Referenzmodell COB<strong>IT</strong> 5.0 ............................................................................. 30Abbildung 9: COSO Würfel .................................................................................................. 32Abbildung 10: Fraud Dreieck ............................................................................................... 36Abbildung 11: Frau Treu <strong>der</strong> ACFE ..................................................................................... 38Abbildung 12: Betrugsschema ENRON ............................................................................... 39Abbildung 13: Betrugsschema Comroad AG ....................................................................... 42Abbildung 14: Unregelmäßigkeiten nach IDW PS210 .......................................................... 46Abbildung 15: Aufbau Risk <strong>IT</strong> .............................................................................................. 48Abbildung 16: Aufbau <strong>IT</strong>-Audit ............................................................................................. 52Abbildung 17: Ziele des <strong>IT</strong> Audits ........................................................................................ 56Abbildung 18:PDCA Prozess ............................................................................................... 57Abbildung 19: Überleitung <strong>der</strong> Prozesse nach COB<strong>IT</strong> ......................................................... 59Abbildung 20: Zusammenhang COB<strong>IT</strong> - RISK <strong>IT</strong> - VAL <strong>IT</strong> ................................................... 60Abbildung 21: IKS Komponenten nach COSO ..................................................................... 64Abbildung 22: Glie<strong>der</strong>ung eines IKS .................................................................................... 65Abbildung 23: Implementierungsschritte eines IKS .............................................................. 66Abbildung 24: Continuous Audit und Continuous Monitoring ............................................... 74Abbildung 25: <strong>der</strong>zeitige Normen und Vorschriften .............................................................. 78Abbildung 26: KPMG - 9 Box Modell ................................................................................... 797


TabellenverzeichnisTabelle 1: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung .......................................................21Tabelle 2: Unterschiede HGB-BilMoG-IFRS .........................................................................278


AbkürzungsverzeichnisAFM Anti Fraud ManagementACFE Association of Certified Fraud ExaminersBilMog Bilanzrechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetzBRA Business Risk Auditbzw. BeziehungsweiseCOSO Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway CommissionCOB<strong>IT</strong> Control Objectives for Information and Related TechnologyCoC Code of ConductCSR Corporate Social ResponsibilityD&T Deloitte Touche TohmatsuGAAP Generally accepted accounting principlesGoB Grundsätze ordnungsgemäßer BuchführungGoBS Grundsätze ordnungsgemäßer DV- gestützter BuchführungHGB HandelsgesetzbuchIFRS International Financial Reporting StandardsIKS internes KontrollsystemIS Informationssystem<strong>IT</strong> InformationstechnologieNYSE New York Stock ExchangePCAOB United States Public Company Accounting Oversight BoardPDCA Plan – DO – CHECK – ACTPWC PriceWaterhouseCoopersStgB StrafgesetzbuchSOX Sarbanes Oxley ActToD Test of DesignToE Test on operating effectivenessVwGH VerwaltungsgerichtshofVfGH VerfassungsgerichtshofWP <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>9


Kapitel 1Einführung und Grundlagen1.1 ProblemstellungDie Bilanzskandale <strong>der</strong> letzten Jahre haben dazu geführt, dass <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> inaller Munde ist. Die Gründe für diese Art <strong>der</strong> Wirtschaftskriminalität liegen einerseits in <strong>der</strong>manipulativen Anwendung <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Systeme und an<strong>der</strong>seits im Prüfungsansatz <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer.In dieser Arbeit sollen die Hintergründe und Motivationen, die zu diesem Vergehenführen, beleuchtet und untersucht werden.Als Ergebnis <strong>der</strong> Arbeit soll die Erkenntnis stehen, ob durch regulative, gesetzliche VorgabenBilanzfälschungen verhin<strong>der</strong>t und im Rahmen des <strong>IT</strong> Audits präventiv erkannt werdenkönnen. In meiner beruflichen Tätigkeit bin ich mit <strong>der</strong> Thematik <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> undÜberwachung und Einhaltung <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong>-Richtlinien konfrontiert. Daher sehe ich <strong>aus</strong><strong>Sicht</strong> des Klienten, wo es zu einem teilweise erheblichen Mehraufwand kommt bzw. tauchenim Rahmen von <strong>IT</strong> Audits Schwachstellen auf, die systembedingt aber nicht än<strong>der</strong>bar sind.Es soll aufgezeigt werden, wo die Grenzen in <strong>der</strong> Anwendung von Frameworks liegen undinwieweit darauf <strong>der</strong> Interessenskonflikt zwischen Wirtschaftsprüfer, Prüfungsansatz undUnternehmensinteressen Einfluss nehmen kann. Wie tragen <strong>der</strong> gewählte Prüfungsansatzund <strong>IT</strong>-Systeme zur Verhin<strong>der</strong>ung krimineller Handlungen bei und welche Risiken könnennicht dadurch eliminiert werden?Aus dem Konflikt von verfügbarer Zeit und genehmigten Kosten kommt im Rahmen einerJahresabschlussprüfung nur eine Prüfung über Stichproben zur Anwendung, es ist daherunwahrscheinlich, dass im Rahmen einer normalen Prüfung Unregelmäßigkeiten aufgedecktwerden. Die zur Erkennung solcher Handlungen notwendige vollständige Systemprüfungkommt im Normalfall nicht zur Anwendung, daher soll die Frage beantwortet werden ob undwie durch die Wahl des Prüfungsansatzes die Entstehung von Fraud begünstigt wird.Die These, dass Wirtschaftskriminalität durch gesetzliche Regulierungen und Vorschriftennicht verhin<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n nur eingedämmt werden kann, soll durch die Erkenntnisse dieserArbeit bestätigt werden.Im Rahmen des <strong>IT</strong>- Audits findet eine Überprüfung im Sinne <strong>der</strong> GoBS statt, und es soll <strong>der</strong>Frage nachgegangen werden ob <strong>IT</strong>-Systeme das Entstehen von dolosen Handlungen beeinflusseno<strong>der</strong> begünstigen. Es wird die These aufgestellt, dass betrügerische Handlungennicht von <strong>IT</strong>-Systemen <strong>aus</strong>gehen, son<strong>der</strong>n immer aufgrund von bewusst gesetzten Handlungen,überwiegend von Personen des Managements <strong>aus</strong>gehen, auch diese Frage soll in Kapitel6 beantwortet werden.Das vorliegende erste Kapitel ist eine Einführung in die Thematik und die dar<strong>aus</strong> entstehendenProblemstellungen. Es werden die wesentlichen Inhalte und Forschungsfragen in einerKurzzusammenfassung dargestellt.10


Im zweiten Kapitel wird die geschichtliche Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> von den erstenZeichen im alten Babylon bis zur Einführung <strong>der</strong> Prüfpflicht für Unternehmen im vorigenJahrhun<strong>der</strong>t und den Entwicklungen zur <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> wie wir sie heute kennen. Eswerden die heute gebräuchlichen Prüfungsansätze wie <strong>der</strong> bilanzposten-, Risiko-, o<strong>der</strong> geschäftsrisikoorientierteAnsatz vorgestellt. Im zweiten Teil werden rechtlichen Entwicklungenwie die Grundsätze <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) sowie <strong>der</strong>en Erweiterungenfür elektronische Buchführung, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV- Buchführung (GobS)vorgestellt.Anschließend werden die Frameworks für die Finanzberichterstattung wie <strong>der</strong> SarbanesOxley Act (SOX) und die europäischen International financial accounting Standards (IFRS)und <strong>der</strong>en Entstehen und Grund<strong>aus</strong>sagen diskutiert. Als international bedeutende Frameworkswerden noch kurz die Generally accepted accounting principles (GAAP) sowie <strong>der</strong>eneuropäisches Gegenstück, das deute Bilanzrechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz (BilMog) vorgestellt.Als Abschluss von Kapitel 2 werden noch die im Rahmen <strong>der</strong> Finanzberichterstattung anwendbarenFrameworks des Committee of Sponsoring Organizations of the TreadwayCommission (COSO) und die Control Objectives for Information and Related Technology(COB<strong>IT</strong>) und <strong>der</strong>en Aufbau erläutert.Abschließend werden die Vor- und Nachteile <strong>der</strong> Frameworks und <strong>der</strong>en Unterschiede in <strong>der</strong>Konzeption dargestellt.Im dritten Kapitel wird <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> Wirtschaftskriminalität und <strong>der</strong>en Entstehung und dendafür notwendigen Vor<strong>aus</strong>setzungen erörtert. Es wird die Abgrenzung zwischen Verstößenund Unrichtigkeiten sowie den jeweiligen Folgen für das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung vorgenommen.Es werden die Ursachen und Motive <strong>der</strong> handelnden Personen anhand von den BeispielenENRON, Parmalat und COMROAD vorgestellt. Von allen drei Skandalen werden dieVerläufe und Ursachen dargestellt, und versucht Handlungsmuster zu erkennen und abzuleiten.Als Reaktion auf diese Skandale sind die Begriffe Corporate Governance und <strong>Compliance</strong>als Ergänzung zu den gesetzlichen Verschärfungen wie den SOX entstanden. Die damitverbunden Ziele und Auswirkungen, sowie <strong>der</strong>en Wirksamkeit in Bezug auf Wirtschaftskriminalität,werden vorgestellt.Am Ende des dritten Kapitels wird die Rolle <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer in den drei vorgestelltenBilanzskandalen beleuchtet, die alle von großen, international anerkannten und renommiertenKanzleien gekommen sind und erheblich an den Entwicklungen beteiligt waren, da durcheinfache Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfungen einiges verhin<strong>der</strong>t und aufgedeckt hätte werden können.Darüber hin<strong>aus</strong> wird <strong>der</strong> Interessenskonflikt, <strong>der</strong> zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeberaufgrund des gewählten Prüfungsansatzes in Verbindung mit den budgetierten Kostenund dem verfügbaren Zeitrahmen <strong>der</strong> Prüfung entsteht, analysiert. Aufgrund dieses Interessenskonflikteswird versucht die Frage nach einem „absichtlichen“ o<strong>der</strong> im System begründetenÜbersehen o<strong>der</strong> Wegsehen bei Unregelmäßigkeiten zu beantworten.11


Im vierten Kapitel wird <strong>der</strong> Übergang von den vorgestellten Entwicklungen <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>einerseits und den Erkenntnissen, die <strong>aus</strong> den Bilanzskandalen und <strong>der</strong>enFolgen gewonnen werden konnten, zum <strong>IT</strong> Audit dargestellt. Mithilfe des <strong>IT</strong> Audits, das imRahmen <strong>der</strong> Prüfung des Jahresabschlusses vorzunehmen ist, werden <strong>der</strong> Prüfungsansatz,<strong>der</strong> Ablauf, sowie die Einordnung des <strong>IT</strong> Audits in relevante Frameworks wie COSO o<strong>der</strong>COB<strong>IT</strong> dargestellt.Es wird <strong>der</strong> Frage nachgegangen, ob ein <strong>IT</strong> Audit zur Wahrung <strong>der</strong> Transparenz beträgt, undzur Beseitigung und Behebung von Schwachstellen beitragen kann.Im zweiten Teil des vierten Kapitels werden die Vor<strong>aus</strong>setzungen für ein effektives InternesKontroll System (IKS) analysiert und versucht, eine Gegenüberstellung des damit verbundenenAufwandes und Nutzens vorzunehmen. Da die Überprüfung <strong>aus</strong> Kosten und Zeitgründenmeistens nur stichprobenhaft erfolgen kann, besteht das Risiko, dass Schwachstelleno<strong>der</strong> Lücken im System nicht erkannt werden. Daher gilt es die Frage zu beantworten, wieein allgemein gültiges Konzept für die Wirksamkeit eines IKS <strong>aus</strong>sehen kann.Aus <strong>Sicht</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> ist die Frage zu beantworten, ob das ursprüngliche Ziel <strong>der</strong>Krisenfrühwarnfunktion und Verhin<strong>der</strong>ung von Unregelmäßigkeiten über <strong>IT</strong> Audits mit denangewandten Prüfungsansätzen erreicht werden kann. Auch soll die Frage beantwortet werden,wann IKS wirksam gegen Missbrauch sind und welche Vor<strong>aus</strong>setzungen dafür erfülltsein müssen.In Kapitel 5 werden aufgrund von Erkenntnissen <strong>aus</strong> den vorangegangenen Kapiteln 2-4versucht, Empfehlungen zur Verhin<strong>der</strong>ung von Wirtschaftskriminalität abzugeben. Es wirdversucht auf künftige Problemstellungen und mögliche Entwicklungen im Bereich <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong>einzugehen. Eine Darstellung <strong>der</strong> gewonnenen Erkenntnisse nach den BereichenInteressenskonflikte, Eindämmung von Wirtschaftskriminalität und mangelndes, unzureichendesIKS wird vorgenommen. Am Ende des Kapitels wird versucht, die Grenzen von<strong>Compliance</strong> in internationalen Konzernen aufzuzeigen, so gibt es in unterschiedlichen Län<strong>der</strong>nunterschiedliche Kulturen und unterschiedliche Gesetzgebungen. Daher ist es schwierig,alles in einen Code of Conduct zu bringen, indem die Sicherstellung <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> mitangemessenen Mitteln erfolgen kann.In <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> vorgestellten Frameworks ist es wichtig, die Balance zwischen Notwendigkeit<strong>der</strong> Dokumentation von Geschäftsprozessen und -risiken und einem den täglichenGeschäftsablauf beeinträchtigenden Aufwand <strong>der</strong> Dokumentation zu finden. Da das <strong>IT</strong>Audit nur einen momentanen Zustand aufnimmt, zeigt dies die Grenzen <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong>Frameworks auf – es kann ein Zustand, <strong>der</strong> zur Zertifizierung notwendig ist, hergestellt werdenund in <strong>der</strong> Zeit bis zum Rezertifizierungsaudit werden diese definierten Standards umgangen.Ein Framework und die damit verbundenen Prüfungen stellen nur eine Hilfestellung dar, eineVerhin<strong>der</strong>ung von Wirtschaftskriminalität und Missbrauch kann durch Frameworks, Prüfungenund Audits nicht sichergestellt werden. Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass es aufgrund <strong>der</strong>beschriebenen Skandale notwendig wurde, regulative Vorgaben und Reglementierungenvorzunehmen, ist auch zukünftig davon <strong>aus</strong>zugehen, dass versucht werden wird, diese zuumgehen.12


Das Ziel künftiger Entwicklungen im Bereich <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> wird daher sein, diese neuenBetrugsmethoden im Ansatz zu erkennen und gegenzusteuern. Neue Ansätze diese Manipulationsversuchezu erkennen und Maßnahmen zur Gegensteuerung werden am Schlussdieses Kapitels vorgestellt:- forensische Datenprüfung- Continuous Audit- Whistleblowing- Bilanzpolizei- BundesfinanzgerichtIm sechsten und letzten Kapitel wird eine Zusammenfassung <strong>der</strong> Erkenntnisse formuliertund Beantwortung <strong>der</strong> Thesen und Forschungsfragen erfolgen.13


Kapitel 2Rechtlicher Rahmen und StandardsDer Wandel <strong>der</strong> Gesellschaft von <strong>der</strong> Agrargesellschaft vor 8000 Jahren über die Industriegesellschafthin zur heutigen Dienstleistung und Informationsgesellschaft hat jeweils spezifischeProbleme mit sich gebracht, die in Form von Kontrollen, Regulativen und letztlich gesetzlichvorgeschriebenen Standards immer wie<strong>der</strong> bekämpft und eingedämmt wurden, bis diesewie<strong>der</strong> umgangen und unterlaufen wurden. Aus dem Kreislauf <strong>aus</strong> Umgehung und Ausnutzungvon Lücken in diesen Vorschriften sind die heutigen-, rechtlich verbindlich vorgeschriebenenStandards <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> entstanden. In diesem Kapitel werden die wesentlichenSchritte, Ansätze und Entwicklungen in <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> (WP), wie wir sie heute kennen,vorgestellt, sowie die wesentliche Begriffe und Grundprinzipien, die darin zur Anwendungkommen 1 , erläutert.2.1 Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>Die Bezeichnung WP setzt sich <strong>aus</strong> den Begriffen des Wirtschaftens und <strong>der</strong> Prüfung zusammen.Unter Wirtschaften wird ein Mangel o<strong>der</strong> ein Bedürfnis an einem Gut verstanden, das mitdem Ziel <strong>der</strong> Befriedigung dieses Mangels get<strong>aus</strong>cht o<strong>der</strong> „gehandelt“ wird. Mit <strong>der</strong> Entwicklungdes Begriffes des Wirtschaftens ist es in weiterer Folge dazu gekommen, dass allgemeingesprochen eine Überprüfung eines Soll- mit einem Ist-Zustand notwendig und somit mit dieserPrüfung die Grundlage <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> geschaffen wurde. Lag ursprünglich <strong>der</strong> Sinn desWirtschaftens in <strong>der</strong> Erhaltung und Sicherung des menschlichen Lebens, so hat sich <strong>der</strong> Begriffim Laufe <strong>der</strong> Zeit dahingehend gewandelt, dass nun die Erzielung eines möglichst hohenGewinnes im Vor<strong>der</strong>grund steht.Es wurde und wird mit verschiedenen Methoden immer wie<strong>der</strong> versucht ungerechtfertigt Gewinnezu erzielen und diese am Gesetz vorbeizuführen, worauf auf diese Lücken mit Regularienund Vorschriften durch Gesetzgeber reagiert wurde. Mit <strong>der</strong> Entwicklung und dem verstärktenEinsatz von <strong>IT</strong>-Systemen wurde diese Entwicklung weiter verstärkt.2.1.1 Geschichtliche Entwicklung 2Die Entwicklung <strong>der</strong> WP lässt sich bis zum Altertum und in die Antike rückverfolgen und infolgende Schritte glie<strong>der</strong>n:1 Vgl. Freidank, Vorlesungsunterlagen <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> II, 2006, Hamburg2 Vgl. Brönner, H. ,Handwörterbuch <strong>der</strong> Revision, Seite 663ff.14


- BabylonDie Ursprünge <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> lassen sie sich bis ins alte Babylon vor 3000Jahren verfolgen. So wurden auf Steintafeln sogenannte „Prüfhäkchen“ gefunden, dieman als ersten nachweisbaren Vergleich eines Soll- mit einem Ist-Zustandes undsomit als eine Art Inventarführung bezeichnen kann. In <strong>der</strong> Literatur werden diesePrüfhäckchen als Beginn <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> im weitesten Sinne beschrieben.- ÄgyptenIn <strong>der</strong> ägyptischen Kultur war <strong>der</strong> Handel von gegenseitigem Misstrauen geprägt, alsFolge dar<strong>aus</strong> fanden regelmäßige Überprüfungen statt, bei denen sich die Händlergegenseitig kontrollierten. Aus dieser Kontrolle ist das auch heute noch verbreitetetund gebräuchliche „Vier-Augen-Prinzip“ entstanden.- Griechisches ReichIm griechischen Reich wurden erstmals Kontrollmechanismen zur Eintreibung <strong>der</strong>staatlichen Finanzen eingeführt. Je mehr Bürokratismus in diesen Staaten aufgebautwurde, desto stärker wurden Kontrollen und Mechanismen aufgebaut, um die Staatsfinanzenin Form von Steuern einzutreiben.- Römisches ReichIm Römischen Reich traten erstmals sogenannte „oratores“ (=Redner) auf, die Klientenvor Gericht in Steuerstreitigkeiten vertraten. Diese Funktion stellt somit die erstedokumentierte Form <strong>der</strong> Steuerberatung in <strong>der</strong> Geschichte dar.- MittelalterIm Mittelalter wurde Handwerk in Zünften organisiert. Um ein Handwerk <strong>aus</strong>zuüben,musste man Mitglied in einer Zunft o<strong>der</strong> Gilde werden. Innerhalb dieser Organisationenwurden die wirtschaftlichen Vorgänge mittels erstellter Zunftordnungen einer Prüfungunterzogen. Der Handel wurde in Gilden organsiert und innerhalb dieser wurdedurch die Mitglie<strong>der</strong> in Form eigener internen Kontrollen eine frühe Form <strong>der</strong> Innenrevisionumgesetzt.- Industrielle RevolutionIm Zuge <strong>der</strong> Industriellen Revolution wurde die interne Kontrolle von Unternehmenimmer schwerer, da die Unternehmen in ihrer Größe stark gewachsen sind und es füreine regelmäßige Kontrolle <strong>der</strong> ökonomischen Vorgänge notwendig wurde, eigenePersonen dafür abzustellen. Waren dies zu Beginn meist Familienmitglie<strong>der</strong>, wurde15


ald erkannt, dass sich hier ein neuer Markt im Entstehen war und sich Personen aufdas Gebiet <strong>der</strong> buchhalterischen Kontrolle von Unternehmen zu spezialisieren begannen.3- Prüfpflicht im 20. Jahrhun<strong>der</strong>tEs entstanden bereits um 1700 staatliche Rechnungskontrollstellen 4 und in <strong>der</strong> Mittedes 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts wurde die Prüfpflicht durch externe Kontrolleure, o<strong>der</strong> sogenanntePrüfer – aufgrund einer Än<strong>der</strong>ung im Aktienrecht in Deutschland nachweislicheingeführt. Anlass waren die Aktiengesellschaften, da durch die Trennung von verwaltetemKapital und dem Kapitaleigentum eine Überprüfung <strong>der</strong> Manager notwendigwurde. Veruntreute Gel<strong>der</strong> und gesetzeswidrige Handlungen von Unternehmen, diedurch wirtschaftliche Vorgänge hervorgerufen wurden, konnten so aufgedeckt werden.- Entwicklung nach dem zweiten WeltkriegNach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die „Reichskammern <strong>der</strong> Steuerberater“durch die Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong> – Berufsordnung (WTBO) ersetzt und die drei BerufsgruppenWirtschaftsprüfer & Steuerberater, Buchprüfer & Steuerberater undSteuerberater eingeführt (1955). 5Der Wirtschaftsprüfer hat also die Rechnungslegung von Unternehmen zu prüfen und dasErgebnis dieser Prüfung mit „Bestätigungsvermerk“ zu bestätigen. Es wird dabei ein gesetzlichvorgegebener Sollzustand mit dem geprüften Istzustand verglichen und die Übereinstimmungtestiert.Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Ziele dieser Prüfpflicht sind im Laufe <strong>der</strong> Zeitimmer wie<strong>der</strong> erweitert und angepasst worden, sodass dar<strong>aus</strong> letztlich die <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>,wie wir sie heute kennen, entstanden ist.2.1.2 Ziele und PrüfungsansätzeAus <strong>der</strong> Prüfpflicht für Aktiengesellschaften her<strong>aus</strong> sind für alle Unternehmen verpflichtenddurchzuführende Prüfungen entstanden. Aus den darin enthaltenen Zielen wurden bereits inden 50er Jahren des letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts standardisierte und systematisierte Prüfungsansätzeabgeleitet, die laufend adaptiert und erweitert werden, in den Grundzügen aber bisheute Gültigkeit haben und im Rahmen <strong>der</strong> Jahresabschlussprüfung zur Anwendung kommen.3 Vgl. Jonen, Schönbohm, Interne Revision im Wandel <strong>der</strong> Zeit - Historie <strong>der</strong> Revision und zukünftige Entwicklungen,Zeitschrift Interne Revision, Heft 03/211, Seiten 122-1304 Vgl. Rabich, Seite 485 Wirtschaftsprüfer in Österreich, www.ktw.or.at, abgerufen am 27.3.201316


Mit dem Testat <strong>der</strong> Prüfung gibt <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer ein Urteil darüber ab, ob die Rechnungslegungden gesetzlichen Vorschriften entspricht, die Grundsätze ordnungsgemäßerBuchführung (GoB) 6 eingehalten, und ein getreues Bild <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz-, und Ertragslagedes Unternehmens dargestellt wird.Die grundlegende Anfor<strong>der</strong>ung liegt also darin, gesetzeswidrige Handlungen wie zum Beispieldie Veruntreuung von Gel<strong>der</strong>n durch standardisierte Prüfprozesse aufzudecken und zuverhin<strong>der</strong>n.Parallel zur Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> sind im Laufe <strong>der</strong> Zeit unterschiedliche Prüfungsansätzeentstanden:Bilanzpostenorientierter PrüfungsansatzAbbildung 1: Entwicklung Prüfungsansätze 7Der bilanzpostenorientierte Prüfungsansatz wird 1917 vom American Institute of Accountingerstmalig verwendet, ist damit <strong>der</strong> älteste Ansatz und orientiert sich an <strong>der</strong> Systematik <strong>der</strong>ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Dabei ist eine vollständige Überprüfung und Durchsicht<strong>der</strong> zum Bilanzstichtag vorhandenen Buchungsposten und Geschäftsfälle, die in Bilanzund Gewinn und Verlustrechnung (GuV) verbucht wurden, vorgesehen. Die Buchungspostenwerden dabei auf Vollständigkeit, Zeitbezug und wirtschaftlicher Zugehörigkeit sowie <strong>der</strong>enordnungsgemäßen Bewertung überprüft.Ein Urteil über die Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften wird durch Prüfungsnachweise,die zu einem Gesamturteil zusammengefasst werden, erreicht. Dafür bedientsich <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer Aussagen <strong>der</strong> Geschäftsleitung zu Art und Ausweis <strong>der</strong> Geschäftsfälleund Kontensalden in den Abschlussposten.Es handelt sich bei diesem Ansatz um einen rein zeitpunktbezogenen, künftige Risiken o<strong>der</strong>die Funktion des internen Kontrollsystems (IKS) werden dabei nicht berücksichtigt. Die Prüfungist eine Vollprüfung, die mit Standardprüfprogrammen durchgeführt wird. Dies verur-6 Vgl. Leffson, 1987 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung7 http://www.wiso.uni-hamburg.de, Lilfeld 2012, Prüfungsansätze, Seite 6, abgerufen am 16.2.201317


sacht einerseits hohe Kosten und an<strong>der</strong>erseits ist durch das schematische Vorgehen <strong>der</strong>Prüfprogramme nicht von einer hohen Fehleraufdeckungswahrscheinlichkeit <strong>aus</strong>zugehen.Risikoorientierter PrüfungsansatzDer risikoorientierte Ansatz basiert auf einem Modell, das in den 60er Jahren entstanden ist.Dessen Aussage basiert darauf, dass die geprüften Unterlagen mit einer festgelegten Sicherheitkeine wesentlichen Fehler o<strong>der</strong> falsche Aussagen enthalten.Abbildung 2: Risikoorientierter Prüfungsansatz 8Unter dem Prüfungsrisiko wird dabei jenes Risiko verstanden, dass <strong>der</strong> testierte und geprüfteAbschluss wesentliche Fehler enthält. Dieses Risiko kann durch den WP direkt über Minimierungdes Entdeckungsrisikos beeinflusst werden.Das Entdeckungsrisiko stellt somit die Wahrscheinlichkeit dar, dass wesentliche Fehler während<strong>der</strong> Prüfung nicht entdeckt werden.Unter dem Kontrollrisiko wird die Wahrscheinlichkeit dafür verstanden, dass wesentlicheFehler durch das interne Kontrollsystem (IKS) des Unternehmens nicht rechtzeitig verhin<strong>der</strong>to<strong>der</strong> aufgedeckt werden. Das inhärente Risiko stellt im Gegensatz dazu die Wahrscheinlichkeitfür das Auftreten wesentlicher, falscher Angaben im Jahresabschluss ohne Berücksichtigungdes internen Kontrollsystems dar.Im Gegensatz zum bilanzpostenorientierten Ansatz handelt es sich um einen <strong>aus</strong>sagenbezogenenAnsatz, <strong>der</strong> eine strategische Prüfung <strong>der</strong> wesentlichen Risiken ermöglicht, somitwerden auch Ereignisse über den Stichtag hin<strong>aus</strong> berücksichtigt. Als Nachteil ist die Risikobeurteilungzu erwähnen, da diese immer eine subjektive Schätzung darstellt.8 http://www.wiso.uni-hamburg.de, Lilfeld, 2012, Prüfungsansaetze.pdf, Seite 17, abgerufen am 16.2.201318


Geschäftsrisikoorientierter PrüfungsansatzDieser Ansatz ist auch unter dem Namen Business Risk Audit (BRA) bekannt. Ausgehendvon den Geschäftsprozessen und den damit verbundenen Risiken <strong>der</strong> Nichterreichung vonstrategischen Unternehmenszielen wird das Risiko für die Organisation bewertet. Dabeikommen Instrumente <strong>der</strong> strategischen Unternehmensplanung zum Einsatz.- SWOT Analysebei <strong>der</strong> die internen Stärken (Strengths) und Schwächen (Weakness) sowie die externenChancen (Opportunities) und Risiken (Threads) einer Organisation gegenübergestelltwerden. Die Stärken und Schwächen stellen dabei den Istzustand dar,während die Chancen und Risiken die Zukunftsperspektive darstellen. 9- PEST AnalyseDie PEST Analyse ist eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> SWOT Analyse, bei <strong>der</strong> die politischen,wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Einflüsse, die auf die Organisationeinwirken, untersucht und in vier Quadranten dargestellt werden. Im Bereich<strong>der</strong> politischen Einflüsse wird neben den politischen Landesgegebenheiten auch <strong>der</strong>Bereich <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> und Sicherheit einbezogen. Die PEST Analyse ist im Vergleichzur SWOT Analyse noch wenig etabliert, für eine gesamtheitliche Betrachtungjedoch die ideale Ergänzung. 10- Five forces Modell nach PorterZur Bewertung <strong>der</strong> externen Einflüsse kann auch <strong>der</strong> von Porter entwickelte Ansatz<strong>der</strong> Branchenstrukturanalyse Anwendung finden, da dieser Ansatz den Wettbewerbim Markt mit einbezieht, indem das Risikopotential durch Lieferanten, Kunden, Substituteund Mitbewerber bewertet werden kann.Im Rahmen des Ansatzes erfolgt eine strategische Analyse <strong>der</strong> Geschäftsfel<strong>der</strong> des Mandantenund den damit verbunden Prozessen und Strategien sowie den damit verbundenenGeschäftsrisiken.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass <strong>der</strong> abschlusspostenorientierte Ansatz ein reinoperativer, stichtagsbezogener Ansatz ist, <strong>der</strong> einzelne Geschäftsfälle auf Einhaltung <strong>der</strong>Rechnungslegungsvorschriften prüft. Die beiden risikoorientierten Ansätze beinhalten eineFunktionsprüfung des IKS und beziehen somit im Gegensatz zum AbschlusspostenorientiertenAnsatz strategische, über den Bilanzstichtag hin<strong>aus</strong>gehende Risiken und Ereignisse mitein.9 Vgl. Kickinger, 2011 Studienheft MUF1, Seiten 42ff10 Vgl. Kickinger, 2011 Studienheft MUF1, Seiten 44ff19


2.2 Gesetzliche Anfor<strong>der</strong>ungenDurch die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse und den darin enthaltenenPrüfungsansätzen wurden allgemeine Grundsätze formuliert – die Grundsätze ordnungsgemäßerBuchführung (GOB) 11 . Diese Regeln sind einerseits ungeschriebene Regelnzur Buchführung und an<strong>der</strong>erseits <strong>aus</strong> <strong>der</strong> laufenden Rechtsprechung und Praxis <strong>der</strong> Wirtschaftsprüferentstandene Richtlinien. Gesetzlich heißt es dazu im österreichischen UGBnur, dass je<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rechnungslegung nach §189 unterliegt, seine Bücher nach den GoB zuführen hat. So heißt es im §190 UGB und §131 BAO dazu:„Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalbangemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage desUnternehmens vermitteln kann.“Das Gesetz lässt hier einen Freiraum zur Interpretation und Auslegung dieser Grundsätze.Im Gegensatz zu Rechnungslegungsstandards wie IFRS o<strong>der</strong> SOX haben die GoB keinenRechtsnormcharakter, son<strong>der</strong>n gelten als unbestimmter Rechtsbegriff.2.2.1 Grundsätze <strong>der</strong> ordnungsgemäßen BuchführungUnabhängig vom Rechtstatus haben sich die GoB <strong>aus</strong> drei unterschiedlichen Ansätzen entstanden.So wurden bereits im Mittelalter Grundsätze <strong>aus</strong> dem Verhalten von ehrbaren undordentlichen Kaufleuten erstellt, später jedoch wie<strong>der</strong> verworfen, da diese Grundsätze imKonflikt zwischen Gesetz und Interessen <strong>der</strong> Kaufleute standen. Man spricht hierbei von <strong>der</strong>empirischen o<strong>der</strong> induktiven Herleitung <strong>der</strong> GoB. 12In einem zweiten Ansatz werden die GoB <strong>aus</strong> den Anfor<strong>der</strong>ungen und Zweck des Jahresabschlussesher<strong>aus</strong> abgeleitet. Diese Methode wird als deduktive Methode bezeichnet. 13In <strong>der</strong> Literatur wird <strong>der</strong> für die Entstehung und Auslegung die Theorie vertreten, dass keine<strong>der</strong> beiden Methoden in reiner Form zur Anwendung kommt, son<strong>der</strong>n die GoB hermeneutisch14 herzuleiten sind.11 Vgl. Leffson, 1987 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung12 Vgl. Leffson, 1987, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Seite 17ff13 Vgl. Leffson, 1987, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Seite 28ff14 Hermeneutik ist die Theorie über die Auslegung von Texten und das Verstehen20


Ebenso wie unterschiedliche Ansätze zur Herleitung <strong>der</strong> GoB existieren, gibt es keine systematischeGlie<strong>der</strong>ung. Aus dem UGB abgeleitet lässt sich jedoch folgende grundsätzlicheUnterscheidung und Zuordnung treffen:Grundsätze <strong>der</strong> InformationsvermittlungSystemgrundsätzeMaterielle GrundsätzePeriodisierungsgrundsätzeBilanzklarheit Einzelbewertung RealisierungsprinzipÜbersichtlichkeitRichtigkeitWillkürfreiheitKontinuitätVergleichbarkeitWesentlichkeitUnternehmensfortführung AnschaffungskostenprinzipPagatorikAbgrenzung <strong>der</strong> Sache undZeit nachGrundsatz <strong>der</strong> vorsichtigenGewinnermittlungTabelle 1: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung 15Durch die Einführung und Nutzung von <strong>IT</strong>-Systemen wurden die GoB 1978 zu den Grundsätzenordnungsgemäßer DV–gestützten Buchführungssysteme (GoBS) erweitert. Dabeiwurden die GoB um den Begriff „digital“ und folgende damit verbundene Grundsätze erweitert:- Anwendungsbereich- Beleg-, Journal- und Kontenfunktion- Buchung- Internes Kontrollsystem (IKS)- Datensicherheit- Dokumentation und Prüfbarkeit- Aufbewahrungsfristen- Wie<strong>der</strong>gabe <strong>der</strong> auf Datenträgern geführten Unterlagen- VerantwortlichkeitHauptaugenmerk <strong>der</strong> Erweiterung liegt im Begriff des internen Kontrollsystems (IKS), aberauch die Archivierung und Aufbewahrung von digitalen und elektronischen Unterlagen sindin den GoBS geregelt.15 Vgl. (Bertram, Brinkmann, Kessler, & Müller, 2009), Seite 19421


2.2.2 SOX und IFRSDer Umstand dass die GoB und die GobS nur zum Teil kodifiziert wurden und daher einerechtliche Interpretation und Auslegung möglich ist, hat letztlich dazu beigetragen, dass Jahresabschlüssetestiert wurden, welche die wirtschaftliche Lage nur unpräzise abgebildet haben.Dadurch wurde litt das Vertrauen in die Finanzberichterstattung und zunehmende Globalisierungund Internationalisierung machten es notwendig dass <strong>aus</strong>ländische Investorensich mit unterschiedlichen Bilanzierungsregeln vertraut machen mussten, um Einblick in dieLage des Unternehmens zu erhalten.Sarbanes-Oxley Act (SOX) 16Als Folge <strong>der</strong> Bilanzskandale, <strong>der</strong>en Ursachen und Verläufe in Kapitel 3 beschrieben werden,ist <strong>der</strong> SOX als amerikanisches Bundesgesetz entstanden, das sich zum Ziel gesetzt,hat die Interessen <strong>der</strong> Aktionäre zu schützen.Durch die zunehmende Internationalisierung wurde nach einem einheitlich formuliertenStandard gesucht, <strong>der</strong> Jahresabschlüsse und Unternehmensbewertung international vergleichbardarstellt.Der SOX beruht auf vier Eckpunkten:Abbildung 3: Eckpunkte des SOX 1716 Vgl. (Knolmayer & Wermelinger, 2006)Seite 3-517 http://www.stefan-gros.de/sarbanes-oxley-act-ein-erfahrungsbericht/, abgerufen am 20.3.2013, Seite 622


Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde über die <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>sgesellschaften (UnitedStates Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) ist eine privatwirtschaftliche,gemeinnützige Einrichtung, die mit dem Sarbanes-Oxley Act von 2002 geschaffen wurde,um die Prüfer börsennotierter Unternehmen zu beaufsichtigen und damit die Interessen einzelnerAnleger als auch das öffentliche Interesse bezüglich <strong>der</strong> Erstellung informativer, angemessenerund unabhängiger Prüfberichte zu schützen und zu vertreten.Europäische Unternehmen, die im amerikanischen Raum tätig sind und an <strong>der</strong> NYSE 18 notieren,haben sich daher an die US Gesetzgebung zu halten. Durch den Sarbanes Oxley Act(SOX) wurde eine Verschärfung <strong>der</strong> Gesetzgebung erreicht. Dies gilt auch für Unternehmen,die bei <strong>der</strong> SEC (Securities und Exchange Commision) – das ist die US Börsenaufsichtsbehörde,die den Wertpapierhandel kontrolliert – registriert sind und <strong>der</strong>en Tochterunternehmen.Der SOX hat den Nachweis zu erbringen, durch welche Kontrollen und Maßnahmen dieQualität <strong>der</strong> Rechnungslegung gewährleistet ist, zum Hauptziel. Es soll sichergestellt werden,dass die Geschäftsprozesse korrekt abgebildet und abgewickelt werden. Zum Nachweis<strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> Maßnahmen, die im Rahmen des IKS implementiert werden, sinddiese zu testen und zu dokumentieren.Der SOX ist in mehrere Abschnitte geglie<strong>der</strong>t, wobei in den folgenden die für diese Arbeitwesentlichen Aspekte geregelt sind:- Section 302 (Corporate Responsibilitiy)In dem Abschnitt wird <strong>der</strong> CFO und CEO dazu verpflichtet, die Wahrheit und Vollständigkeit<strong>der</strong> finanziellen Berichterstattung rechtsverbindlich zu bestätigen. Mit dieserBestätigung ist auch die Aussage über das Vorhandensein und Funktionieren desIKS verbunden. Mit <strong>der</strong> Abgabe dieser Erklärung haften die Erklärenden persönlichdafür, dass in den veröffentlichten Berichten keine Falsch<strong>aus</strong>sagen o<strong>der</strong> irreführendenInformationen enthalten sind, o<strong>der</strong> wesentliche Sachverhalte fehlen. Diese Erklärungbetrifft sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Sachverhalte und ist mit je<strong>der</strong>Veröffentlichung eines Berichtes erneut abzugeben.- Section 404 (Enhanced financial disclosures)Dieser Abschnitt enthält die For<strong>der</strong>ung nach Kontrollmechanismen in <strong>der</strong> Rechnungslegung.Deren Vorhandensein, Funktion und Wirksamkeit ist bei <strong>der</strong> Veröffentlichungdes Jahresabschlusses durch das Management zu rechtsverbindlich zu bestätigen.Zusätzlich ist die Bestätigung <strong>der</strong> Wirksamkeit des internen Kontrollsystems durchden Wirtschaftsprüfer zu erbringen.18 New York Stock Exchange23


Im Fokus steht dabei immer das IKS <strong>der</strong> Organisation, da <strong>der</strong> SOX davon <strong>aus</strong>geht, dass dieGrundlage <strong>der</strong> Rechnungslegung die <strong>IT</strong>-unterstützten Geschäftsprozesse sind. Auf dieseVerflechtung zwischen Rechnungslegung und <strong>IT</strong>-Prozessen wird in SOX verstärkt Augenmerkgelegt. So werden die Organisationen dazu verpflichtet, die Prozesse <strong>der</strong> Rechnungslegungoffenzulegen und <strong>der</strong>en Zuverlässigkeit nachzuweisen. Für diesen Nachweis sindinterne Kontrollen und ein Prozess zur kontinuierlichen Verbesserung zu implementieren.Abbildung 4: Zusammenhang SOX 302- 404 - COSO 19IFRS 20Als europäisches Gegenstück sind im Jahre 2002 die IFRS entstanden, mit denen ein Regelwerkgeschaffen wurde, dass unabhängig von nationalen Gesetzgebungen ein Rahmenwerkvorgibt, das die Schwächen, Handlungsspielräume und Lücken <strong>der</strong> GoB <strong>aus</strong>zugleichenversucht.Hatten die GoB den Schutz <strong>der</strong> Gläubiger im Vor<strong>der</strong>grund, so wurden die IFRS dahingehendkonzipiert, die Informationsfunktion für Investoren in den Mittelpunkt zu stellen. Anstelle desVorsichtsprinzip tritt die „Fair Presentation“, wodurch im Vergleich erhebliche Bewertungsunterschiedeentstehen können.Dies wird durch frühere Gewinnrealisierung und Verbot <strong>der</strong> Bildung von Rückstellungen zumAusdruck gebracht.19 vgl. http://www.stefan-gros.de/sarbanes-oxley-act-ein-erfahrungsbericht/,abgerufen am 20.3.2013, Seite 1120 vgl. KPMG Deutschland, IFRS Portal http://www.kpmg.de/Themen/20506.aspx , abgerufen am 07.04.201324


Die IFRS bestehen <strong>aus</strong> drei grundlegenden Säulen:Abbildung 5: Aufbau IFRS 21Auf die Grundlagen des Frameworks bauen sowohl die Standards als auch die Interpretationsauf, wobei eine inhaltliche Konkretisierung von „unten nach oben“ festzustellen ist.Im Framework sind die Grundlagen <strong>der</strong> Rechnungslegung, die Zielsetzung und allgemeineGestaltung des Abschlusses geregelt. In den 36 Standards wird die formale Darstellung undGlie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> einzelnen Punkte des Abschlusses behandelt. Die Interpretationen stellendie offizielle Auslegung <strong>der</strong> Standards als Ergänzung dar.Seit 2005 ist für Unternehmen, die am Kapitalmarkt notieren, ein verbindlicher IFRS- Abschlussaufzustellen, unter gewissen Vor<strong>aus</strong>setzungen kann <strong>der</strong> HGB-Abschluss durch denIFRS-Abschluss ersetzt werden. Jedoch gilt auch bei den IFRS, dass eine Umstellung Zeitund Kosten verursacht. Es müssen die Mitarbeiter geschult, möglicherweise <strong>IT</strong>-Systemeadaptiert werden. Ein Abschluss nach IFRS erweitert die Möglichkeiten <strong>der</strong> Bilanzpolitik und-gestaltung, erhöht die Transparenz und durch die internationale Lesbarkeit wird die Chanceauf Erweiterung <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit geför<strong>der</strong>t.Vor und Nachteile <strong>der</strong> Finanz-FrameworksHauptfor<strong>der</strong>ung dieser Frameworks ist die Offenlegung und Überprüfung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong>Rechnungslegung und des IKS. Dazu ist es aufgrund <strong>der</strong> hohen Durchdringung <strong>der</strong> Geschäftsprozessedurch <strong>IT</strong>-Systeme notwendig, dass eine Systemprüfung <strong>der</strong> <strong>IT</strong> und <strong>der</strong> damitverknüpften Prozesse vorgeschrieben ist. Zu dieser Prüfung bedienen sich die Prüferstandardisierter o<strong>der</strong> anerkannter Frameworks wie <strong>IT</strong>IL, ISO 27001 o<strong>der</strong> COB<strong>IT</strong>.Im Gegensatz zu den GoB, bei denen <strong>der</strong> Gläubigerschutz im Vor<strong>der</strong>grund steht, stehen beiden IFRS und SOX die Information zu Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmensim Vor<strong>der</strong>grund.21 Buchholz, R.: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS, Seite 1625


Aufgrund <strong>der</strong> Bestrebungen, die Bestimmungen <strong>der</strong> International Financial Reporting StandardsIFRS, die für börsennotierte europäische Unternehmungen zumindest bei <strong>der</strong> Konzernabschlusserstellungzu beachten sind, den amerikanischen Rechnungslegungsbestimmungenanzugleichen, ist zu erwarten, dass ein IFRS Abschluss nur dann als gleichwertigangesehen wird, wenn den Bestimmungen des SOX inhaltlich entsprochen wird.Darüber hin<strong>aus</strong> wird ein angemessenes IKS auch vom HGB gefor<strong>der</strong>t, ohne jedoch konkretauf die Frage einzugehen, wie ein angemessenes IKS eigentlich <strong>aus</strong>gestaltet sein soll.2.2.3 SonstigeAls weitere lokale Gaaps, die international zur Anwendung kommen, sind die United Statesgenerally accepted accounting principles (US GAAP) 22 zu nennen, das sind die internationalanerkannten und akzeptierten amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften, und dasdeutsche Bilanzrechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz (BilMoG), mit dem die EU-Richtlinien 232006/43/EG und 2008/30/EG umgesetzt werden, zu erwähnen. Der Inhalt <strong>der</strong> beiden Richtlinienorientiert sich dabei an den Inhalten <strong>der</strong> IFRS und ist seit 2009 in Kraft, also das jüngsteFramework.Da diese von international tätigen Konzernen, je nachdem in welchem Land sich die Unternehmenszentralebefindet, auch für die Tochtergesellschaften zur Anwendung gebrachtwerden, führt dies in <strong>der</strong> Regel dazu, dass von den Tochtergesellschaften zwei Abschlüsseaufgestellt werden, da ein Abschluss nach BilLMoG 24 in Österreich für die Finanzberichterstattungnicht zulässig ist, da es wesentliche Unterschiede in <strong>der</strong> Bilanzierung gibt.Das gleiche gilt für Unternehmen, die am NYSE notieren. Hier kommt zwingend SOX undUS GAAP zur Anwendung, unabhängig davon, ob das Unternehmen seine gewöhnliche Tätigkeitin den USA <strong>aus</strong>übt.2.2.4 Unterschiede IFRS / HGB nach BilMoGIn untenstehen<strong>der</strong> Tabelle werden die Unterschiede und Ansätze <strong>der</strong> vorgestellten Frameworksgegenübergestellt.22 Vgl., KPMG Deutschland, 2013, http://www.kpmg.de/Themen/21525.htm, abgerufen am 10.05.201323 Vgl. Amtsblatt 2006/43/EG und 2008/30/EG <strong>der</strong> europäischen Kommision, http://eurlex.europa.eu/de/index.htm, abgerufen am 07.04.201324 Vgl. KPMG Deutschland, 2013, BilMog Reform des Bilanzrechts, http://www.kpmg.de/Themen/2631.htm ,abgerufen am 28.03.201326


Grundlegende UnterschiedeHGB und IFRSnormsetzende InstanzRechnungslegungszieledominieren<strong>der</strong> RechnungslegungsgrundsatzBilanzpolitikVerbindung von Handels undSteuerbilanzHGB ( BilMoG )nationaler Gesetzgeber, obersteGerichteKapitalerhaltung/ GläubigerschutzSteuerbemessungnachgelagert auch Information<strong>der</strong> Stakehol<strong>der</strong>Vorsichtsprinzip ( Konkretisierungdurch Realisierungs undImparitätsprinzip )zahlreiche Bilanzierungs undBewertungswahlrechteMaßgeblichkeit und UmkehrmaßgeblichkeitIFRSinternationale private Rechnungslegungsinstitution,EU im Rahmendes endorsementsVermittlung von Informationen fürInvestoren ( decision usefulness )fair presentationweitgehend Verzicht auf Wahlrechtkeine VerbindungBestandteile des EinzelabschlussBilanz, GuV AnhangBilanz, GuV Anhang (inkl. Segmentbericht)Konzernabschluss zusätzlichKapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel,Segmentbericht(Wahlrecht)Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel,Angabepflichten begrenzt sehr umfangreichErstellung, Offenlegung undPrüfpflichtgestuft nach Rechtsform undUnternehmensgrößebisher keine AbstufungTabelle 2: Unterschiede HGB-BilMoG-IFRS 25Der wesentliche Unterschied in <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> beiden System liegt darin, dass dieRechnungslegung nach HGB immer eine gläubigerschutzorientierte und die IFRS eine entscheidungsorientierteUnternehmensberichterstattung darstellen. Dieser Unterschied wird imdominierenden Rechnungslegungsgrundsatz deutlich – als Vorsichtsprinzip bei den HGBund fair presentation bei den IFRS.25 Eigene Darstellung in Anlehnung an RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co.KG, Überblick über die wichtigstenUnterschiede IFRS HGB , www.IFRS-Portal.com27


2.3 FrameworksDurch die Gesetze, Regularien und Vorgaben ist nicht nur die Einhaltung, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong>explizite Nachweis darüber in den Mittelpunkt gerückt. Als Synonym für die Einhaltung <strong>der</strong>gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards und freiwilligen Verpflichtungen <strong>der</strong>Unternehmen ist <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> <strong>IT</strong> <strong>Compliance</strong> 26 entstanden. Dadurch das die <strong>IT</strong>-Systememittlerweile untrennbar mit den Geschäftsprozessen verbunden sind und einen erheblichenWertbeitrag liefern, sind die Informationen, die <strong>aus</strong> diesen Systemen gewonnen werden unddie Grundlage für die Rechnungslegung bilden, in die Prüfung des IKS aufzunehmen und aufEinhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen und freiwilligen Regularien zu prüfen.Gen<strong>aus</strong>o wie bei <strong>der</strong> Finanzberichterstattung Regularien entstanden sind, wurden zurPrüfung <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Systeme standardisierte Frameworks entwickelt worden.2.3.1 COB<strong>IT</strong>COB<strong>IT</strong> wurde 1993 von <strong>der</strong> Vereinigung <strong>der</strong> <strong>IT</strong> Auditoren ins Leben gerufen, um ein Tool zurPrüfung und Auditierung <strong>der</strong> <strong>IT</strong> <strong>aus</strong> unternehmerischer <strong>Sicht</strong> und zur Sicherstellung <strong>der</strong> Einhaltunggesetzlicher Anfor<strong>der</strong>ungen (<strong>Compliance</strong>) zu entwickeln. COB<strong>IT</strong> ist ein Referenzmodell,das unabhängig von Betriebsgrößen angewendet werden kann.Die darin enthaltenen Grundsätze haben den Status „generally accepted“ und sind somitinternational akzeptiert, da sich dieser Begriff beispielsweise auch in den US GAAP wie<strong>der</strong>findenlässt. Das enthaltene Prozessmodell soll sicherstellen, dass die <strong>IT</strong> die Unternehmensstrategieunterstützt und zur Zielerreichung beträgt.Abbildung 6: Historie COB<strong>IT</strong> 2726 Vgl. Latzenhofer, Neuroth Pfeiffer, 2011, Studienheft <strong>IT</strong> Business Alignment <strong>der</strong> F<strong>FH</strong>27 COB<strong>IT</strong>5.0, <strong>IT</strong> Governance Institute, 201228


In <strong>der</strong> ursprünglichen Version 1.0, die auf Steuerungszielen, sogenannten Control Objektivesbasiert, wurde <strong>der</strong> Ansatz <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> (Audits) abgebildet. In den weiteren Versionenwurde COB<strong>IT</strong> zu einem umfassenden Referenzmodell, basierend auf Best Practiceszur Steuerung von <strong>IT</strong>-Unternehmensprozessen, erweitert.Abbildung 7: COB<strong>IT</strong> Würfel 28Diese Kontrollziele wurden ständig überarbeitet und erweitert, so sind in <strong>der</strong> Version 2 detailliertePrüfungshandlungen, die sogenannten Audit Guidelines hinzu gekommen und in <strong>der</strong>Version 3 ist dar<strong>aus</strong> ein Prozessmodell mit 34 Prozessen die in Planung, Entwicklung, Betriebund Monitoring strukturiert sind, wodurch eine ganzheitliche <strong>Sicht</strong> auf die <strong>IT</strong> ermöglichtwird. Durch dieses Prozessmodell hat COB<strong>IT</strong> die Wandlung weg vom reinen Kontrollmodellfür die <strong>IT</strong> hin zu einem Steuerungsmodell für das Management vollzogen.Vor diesem Hintergrund wurden in <strong>der</strong> Version 4 die Objectives reduziert und Aspekte <strong>der</strong> <strong>IT</strong>Governance i in das Framework aufgenommen. Parallel dazu sind die eigenständigenFrameworks Val-<strong>IT</strong> und Risk-<strong>IT</strong> entstanden, die in <strong>der</strong> Version 4.1 integriert wurden.Bis zu Version 4 war COB<strong>IT</strong> trotz <strong>der</strong> ständigen Weiterentwicklungen rein auf <strong>IT</strong> beschränkt.Erst mit <strong>der</strong> seit 2012 erschienenen Version 5 wurde es auf das gesamte Unternehmen erweitertund kann mittlerweile alle Businessprozesse und -rollen im Sinne <strong>der</strong> <strong>IT</strong> Governanceabbilden. Um diesen geän<strong>der</strong>ten Umfang Nachdruck zu verleihen, wurde die Version 5 auchin „GE<strong>IT</strong> – Governance of Enterprise <strong>IT</strong>“ umbenannt, umfasst nun 37 Prozesse und hat sichvon einem reinen Tool für Auditoren zu einem vollwertigen Framework, das auf das gesamteBusiness anwendbar ist, weiterentwickelt.28 COB<strong>IT</strong> 4.0, <strong>IT</strong> Governance Institut, 201029


Abbildung 8: Referenzmodell COB<strong>IT</strong> 5.0 29COB<strong>IT</strong> konzentriert sich aber nach wie vor auf das „Was“, ohne das „Wie“ zu beantworten.Es beschreibt somit, wie die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Prozesse in den Frameworks abgebildetwerden können.2.3.2 COSOIm Gegensatz zu COB<strong>IT</strong>, bei dem die Prozessorientierung im Vor<strong>der</strong>grund steht, ist beiCOSO ein übergreifendes Framework, das auf unternehmensweiter Risikoorientierung aufbaut.Die fundamentale Strategie, die dahinter steht, ist zu bestimmen, wie viel Risiko in einerOrganisation akzeptiert werden kann. Es ist daher ein optimales Gleichgewicht zwischenWachstum und Ertrag und den damit verbundenen Risiken zu finden.Das unternehmensweite Risikomanagement besteht <strong>aus</strong> acht Komponenten 30 :- Internes UmfeldDas interne Umfeld beschreibt die Unternehmenskultur und den Umgang mit Risikeneiner Organisation.29 <strong>IT</strong> Governance Institut, Referenzmodell 5.0, 201230 COSO,2004, Unternehmensweites Risikomanagement – Übergreifendes Rahmenwerk, Seiten 3ff30


- ZielfestlegungZur Bestimmung von Risiken müssen zuerst die Unternehmensziele, die erreichtwerden sollen, festgelegt werden. Erst danach können Ereignisse (Risiken), die dieseZielerreichung beeinflussen, evaluiert werden.- RisikobeurteilungDie so identifizierten Risiken werden nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichenAuswirkung untersucht und kategorisiert.- RisikostreuungStrategien zur Risikominimierung können Vermeiden, Annehmen, Verringern o<strong>der</strong>Teilen von Risiko sein. Es sind geeignete Maßnahmen zur Anpassung <strong>der</strong> gefundenenRisiken zu treffen, um die Auswirkungen entsprechend <strong>der</strong> Risikotoleranz anpassen.- KontrollaktivitätenErstellung von Vorschriften und geeigneten Kontrollverfahren, um die Wirksamkeit<strong>der</strong> Maßnahmen zu überprüfen.- Information und KommunikationUm die Verantwortung wahrnehmen zu können, sind die wesentlichen Risiken und risikominimierendeMaßnahmen ständig an die Mitarbeiter zu kommunizieren.- ÜberwachungDas unternehmensweite Risikomanagement wird überwacht und in regelmäßigenReviews gefundene erfor<strong>der</strong>liche Anpassungen werden vorgenommen.Der COSO Würfel besteht <strong>aus</strong> den acht Komponenten und vier Zielkategorien.- Strategisch- Betrieblich- Berichterstattung- RegeleinhaltungDie Unternehmensziele geben wie<strong>der</strong>, was eine Organisation erreichen will. Die Komponentendes unternehmensweiten Risikomanagements geben wie<strong>der</strong>, was zum Erreichen <strong>der</strong>Ziele erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Beziehungen und Verknüpfungen zwischen Zielen und Komponentenwerden im Würfel dreidimensional dargestellt.31


Der COSO-Würfel bietet somit eine Basis zur Entwicklung eines unternehmensweiten IKS,die Prozesse des Risikomanagements stehen auf <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>seite, oben stehen die Zielkategorienund an <strong>der</strong> Seite die Unternehmenseinheiten:Abbildung 9: COSO Würfel 31Durch diesen Fokus auf IKS Design wird COSO auch im SOX als anerkanntes Rahmenwerkerwähnt. Das IKS ist wesentlicher Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements.Eine <strong>der</strong> schwierigsten Aufgaben ist die Bestimmung des Risikoakzeptanzlevels,dass jenes Risiko darstellt, ob und wie viel Risiko eine Organisation einzugehen bereit ist. 322.4 Vor und Nachteile von FrameworksDa Unternehmen unabhängig von <strong>der</strong>en Größe Risiken <strong>aus</strong>gesetzt sind, ist es Aufgabe desManagements, auch für kleine und mittlere Unternehmen unerlässlich Instrumente und Methodenanzuwenden, um langfristig den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Da einKMU aber nur über eingeschränkte Ressourcen verfügt, ist die Anwendung eines Frameworkswie COSO o<strong>der</strong> COB<strong>IT</strong> aufgrund <strong>der</strong> Komplexität und des Umfanges eher ungeeignet,da <strong>der</strong> Verwaltungsaufwand zur Einführung und Umsetzung als eher hoch zu bezeichnenist.Generell ist COSO eher auf die allgemeinen Unternehmensrisiken <strong>aus</strong>gelegt und nicht auf<strong>IT</strong>-Risiken bezogen, zur Umsetzung im Rahmen von <strong>IT</strong>-Governance ist COSO alleine nichtgeeignet, hier müsste ergänzend COB<strong>IT</strong> zur Anwendung kommen. Durch die Anwendungdes COB<strong>IT</strong>-Frameworks werden klare Verantwortungen und Rollen geschaffen. Durch das31 COSO,2004, Unternehmensweites Risikomanagement – Übergreifendes Rahmenwerk, Seite 532 Latzenhofer & Neuroth Pfeiffer, 2011, Studienheft Enterprise Informations System Security S. 3932


Überarbeiten und Dokumentieren <strong>der</strong> Unternehmensprozesse wird die Basis für nachhaltigeVerbesserungsmaßnahmen und den Fortbestand <strong>der</strong> Organisation gelegt.Durch die starke Prozessorientierung kann eine klare Abgrenzung <strong>der</strong> Kompetenzen undZuständigkeiten erreicht werden, wodurch eine effiziente Umsetzung <strong>der</strong> Informationsstrategiegewährleistet werden kann.Gibt es aufgrund <strong>der</strong> Tätigkeit o<strong>der</strong> Ausübungsort <strong>der</strong> Gesellschaft gesetzliche VerpflichtungenCOB<strong>IT</strong> o<strong>der</strong> COSO anzuwenden, so ist dies im vorgesehenen Umfang zu implementierenund die Funktionsfähigkeit des IKS nachzuweisen. Die gefor<strong>der</strong>ten Kontrollprozesseverursachen zwar Kosten, jedoch werden dadurch Schwachstellen aufgezeigt und die Datenqualitätverbessert.Es ist daher vom Management abzuwägen, ob <strong>der</strong> Mehraufwand für die Dokumentation,Umstellung und Anpassung von <strong>IT</strong>-Systemen und zusätzlichen Kosten für Wirtschaftsprüferdie wirtschaftlichen Vorteile überwiegen. Eine Entbindung <strong>der</strong> Verpflichtung zur Erfüllung <strong>der</strong>Anfor<strong>der</strong>ungen ist jedoch nur schwer bis gar nicht möglich. Dies wäre nur bei einer Deregistrierungbei <strong>der</strong> SEC möglich, was aber defacto für <strong>aus</strong>ländische Emittenten nur mit erheblichemAufwand und Anstrengungen möglich ist. Um den Aufwand in <strong>der</strong> Berichterstattungund die damit verbundenen Kosten zu senken, hat die Telekom Austria im Jahre 2007 dieDeregistrierung bei <strong>der</strong> SEC erfolgreich durchgeführt. 33 Es ist aber mit einer Deregistrierungalleine noch nicht automatisch ein Erlass <strong>der</strong> Berichterstattung verbunden. 34 Im den Jahrendanach wurde dieser Schritt noch von den Unternehmen Infineon 35 , und <strong>der</strong> deutschen Telekom36 beantragt.Nach Sektion 12 des SOX ist eine Deregistrierung nur möglich wenn <strong>der</strong> Nachweis erfolgtdass weniger als 300 Anleger ihren Wohnsitz in den USA haben, bei erneutem Überschreiten<strong>der</strong> 300-Anleger-Schwelle lebt die Registrierung und somit die Berichtspflicht aber wie<strong>der</strong>auf. 3733 Vgl. Pressemitteilung <strong>der</strong> Telekom Austria, von http://www.telekom<strong>aus</strong>tria.com/ir/news/2007/0605-ende-sec.php am 9.5.2013 abgerufen34 Vgl. Funk, Rossmanith,2008, internationale Rechnungslegung und Controlling, Seite 1635 Vgl. Pressemitteilung <strong>der</strong> Infenion Technologies AG, vonhttp://www.infineon.com/cms/de/corporate/press/news/releases/2010/INFXX201008-066.html am10.5.2013 abgerufen36 Vgl. Pressemitteilung <strong>der</strong> deutschen Telekom, von http://www.telekom.com/medien/konzern/25160am 10.5.2013 abgerufen.37 Vgl. Funk, Rossmanith,2008, internationale Rechnungslegung und Controlling, Seite 1633


Kapitel 3<strong>Compliance</strong> und WirtschaftskriminalitätTrotz <strong>der</strong> bisher vorgestellten Entwicklungen, die zur Prüfung <strong>der</strong> Unternehmen und dendamit verbundenen Versuchen <strong>der</strong> gesetzlichen Regulierung und Eindämmung führten, sindBegriffe wie Bestechung, Unterschlagung und Bilanzfälschung allgegenwärtig. Die Skandaledie in den letzten Jahren in den Schlagzeilen waren, haben in Ihrer Dimension und AusprägungRekordwerte erreicht. Namen wie Enorm, Prälat o<strong>der</strong> Worldcup sind auch mehr alszehn Jahre nach den Ereignissen immer noch im Gedächtnis <strong>der</strong> Öffentlichkeit.Es wird in diesem Kapitel <strong>der</strong> Versuch unternommen, eine Systematisierung in Entstehungund Ablauf von Bilanzskandalen zu finden. Die Schadenshöhen, die dabei entstanden sind,lassen den Schluss zu, das System als solches sei <strong>aus</strong> den Fugen geraten. Dabei mussman vor<strong>aus</strong>schicken, dass die Unternehmen alle über einen uneingeschränkt testierten Jahresabschlussverfügten.Ans Licht gekommen sind die Bilanzskandale auf unterschiedliche Arten, aber nie durch diePflichtprüfung <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer.3.1 WirtschaftskriminalitätDer Begriff <strong>der</strong> Wirtschaftskriminalität ist juristisch als solcher nicht festgeschrieben. SindBegriffe wie Betrug o<strong>der</strong> Unterschlagung eindeutig rechtsverbindlich definiert, so ist <strong>der</strong> Begriff<strong>der</strong> Wirtschaftskriminalität nicht so einfach abgrenzbar, die Übergänge zwischen nochgerade noch erlaubt und schon verboten sind fliessend.Wirtschaftskriminelle Handlungen sind solche, durch- welche eine Person in einem Vertrauens- und/o<strong>der</strong> Machtverhältnis zum Unternehmen,unter Missbrauch von Ressourcen des Unternehmens, sich o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e zu bereichernversucht 38o<strong>der</strong>- eine übertragene Verfügungsmacht missbraucht. 39O<strong>der</strong> einfacher gesagt, es handelt sich um kriminelle Handlungen mit wirtschaftlichem Hintergrund.Aber auch <strong>der</strong> „wirtschaftliche Hintergrund“ ist ein weiter, juristisch nicht näher definierterBegriff. Unter dieser Definition des wirtschaftlichen Hintergrundes könnte man denBegriff <strong>der</strong> Wirtschaftskriminalität um Bereiche wie38 Wells & Kopetzky, 2011, Wirtschaftkriminalität in Unternehmen, Seite 239 Wells & Kopetzky, 2011, Wirtschaftkriminalität in Unternehmen, Seite 234


- organisierte Kriminalität- mafiöse Strukturen- Wirtschaftsspionage, etc.erweitern. In dieser Arbeit beschränke ich mich jedoch auf den Bereich <strong>der</strong> Bilanzfälschungenund den Manipulationen von Geschäftsbüchern und Berichten sowie denEinfluss von <strong>IT</strong>-Systemen und Wirtschaftsprüfern auf diese Handlungen. Als internationalesSynonym für Wirtschaftskriminalität hat sich <strong>der</strong> Begriff Fraud, <strong>der</strong> ursprünglich <strong>aus</strong> demLateinischen kommt und soviel wie Betrug o<strong>der</strong> Täuschung bedeutet, etabliert. Das Ziel betrügerischerHandlungen liegt darin durch Irreführung und Vorspiegelung von falschen Tatsacheneine wirtschaftlichen Vorteil zu erreichen. Darunter sind Delikte wie Betrug, Untreue,Diebstahl und Veruntreuung zu verstehen. 40Eines <strong>der</strong> bekanntesten Modelle basiert auf Forschungen von Donald R. Creesey, einemKriminologen, <strong>der</strong> sich mit <strong>der</strong> Entstehung von Wirtschaftkriminalität beschäftigt hat. Indiesem Modell wurde für das Entstehen von Fraud das sogenannte Fraud Triangle o<strong>der</strong> doloseDreieck entwickelt.Im Gegensatz zum Fraud steht <strong>der</strong> Missbrauch, <strong>der</strong> an sich noch keine gesetzeswidrigeHandlung darstellt. Unter Missbrauch fallen Handlungen wie zB. Privatnutzung von Firmenfahrzeugeno<strong>der</strong> falsche Arbeitszeitaufzeichnungen, die dem Unternehmen zwar Schadenzufügen, aber die Vor<strong>aus</strong>setzungen für Betrug nicht erfüllen. 41Creeseys wesentliche Hypothese war: „Mit Vertrauen <strong>aus</strong>gestattete Personen werden Vertrauensbrecher,wenn sie sich selbst mit einem finanziellen Problem konfrontiert sehen,welches sie mit niemandem besprechen können, wenn sie meinen, diese Problem durch denVertrauensbruch (durch die Position im finanziellen Bereich) lösen zu können, und wenn siegleichzeitig in <strong>der</strong> Lage sind, sich neben <strong>der</strong> eigenen Wahrnehmung und psychologischen„Verantwortung“ als Vertrauenspersonen <strong>aus</strong>reichend Erklärungen und Rechtfertigungenzurecht zu legen, welche ihnen erlauben, anvertrautes Gut (z.B. finanzielle Mittel, Vermögensgegenstände)zum eigenen Vorteil zu benutzen.“ 4240 Wells & Kopetzky, 2011, Wirtschaftkriminalität in Unternehmen, Seite 2ff41 Wells & Kopetzky, 2011, Wirtschaftkriminalität in Unternehmen, Seite 342 Cressey, Donald R. Other’s people money, Seite 3035


Abbildung 10: Fraud DreieckDas dolose Dreieck stellt die drei wesentlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen dar, die erfüllt sein müssen,damit Frau entstehen kann 43DruckDruck ist die wesentliche Vor<strong>aus</strong>setzung für das Entstehen von Wirtschaftskriminalität innerhalbvon Unternehmen. Ohne einen Druck <strong>aus</strong> dem gesellschaftlichen Umfeld <strong>der</strong> <strong>aus</strong> wirtschaftlichen,familiären o<strong>der</strong> Gründen des persönlichen Standings entsteht, führen die beidenfolgenden Gründe alleine in <strong>der</strong> Regel nicht zu dolosen Handlungen.GelegenheitDer Täter <strong>der</strong> dolose Handlungen <strong>aus</strong>führt, sei es geplant o<strong>der</strong> ungeplant, sucht dieSchwachstelle, die Gelegenheit die sich aufgrund schwacher o<strong>der</strong> unzureichen<strong>der</strong> Kontrollstrukturenin den Unternehmensprozessen bietet. Im Sinne dieser Arbeit ist dabei aber nicht<strong>der</strong> Griff in die offene Kasse gemeint, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> systematisierte über einen längeren Zeitraumerfolgende dolose Handlung.43 Wells & Kopetzky, 2011, Wirtschaftkriminalität in Unternehmen, Seite 636


RechtfertigungDie Täter im Bereich <strong>der</strong> Wirtschaftskriminalität haben zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Handlung kein o-<strong>der</strong> ein durch eigene Begründungen o<strong>der</strong> Erklärungen außer Kraft gesetztes Unrechtsbewusstsein.Die Täter nennen als Rechtfertigungsgründe für diese Handlungen, dass Ihnen„etwas zustünde“, o<strong>der</strong> es „nur geborgt“ zur Überbrückung <strong>der</strong> unter Druck entstanden Situationist.Die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) 44 , ist eine Organisation, die es sichzum Ziel gesetzt hat, die Kriminal- und Wirtschaftsbetrugsprävention zu för<strong>der</strong>n. Versuchtwird dies wird durch Aufzeigen von Trends und Erscheinungsformen von Fraud. Aufbauendauf den allgemeinen Erkenntnissen <strong>der</strong> Entstehung von Wirtschaftskriminalität wurde versucht,eine systematische Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> unterschiedlichen Formen und Zusammenhänge<strong>der</strong> Kriminalität darzustellen. Dar<strong>aus</strong> ist <strong>der</strong> sogenannte Fraud Baum entstanden, <strong>der</strong> <strong>aus</strong>den drei Hauptgruppen- Bestechung und Korruption- Unterschlagung und Veruntreuung- Betrügerische Angaben in <strong>der</strong> Rechnungslegungbesteht und diese Hauptgruppen in weitere 51 Untergruppen unterteilt.44 Siehe www.afce.de, abgerufen am 12.4.201337


Nachfolgende Abbildung zeigt die deutsche Übersetzung <strong>der</strong> ACFE in gekürzter Form:Abbildung 11: Frau Treu <strong>der</strong> ACFE 453.1.1 Bilanzskandale <strong>der</strong> letzten JahreDer Begriff des Bilanzskandals setzt einen eklatanten, bewussten o<strong>der</strong> unbewussten Verstoßgegen die Regeln <strong>der</strong> Rechnungslegung in Bilanz, Gut o<strong>der</strong> Finanzberichten dar. DieserVerstoß wird dabei nicht auf Jahresberichte begrenzt, son<strong>der</strong>n betrifft alle Berichte diedie Vermögens, Finanz und Ertragslage des Unternehmens darstellen.Dabei wird durch Manipulation und Beeinflussung von Umsätzen o<strong>der</strong> Aufwendungen eingrundloser o<strong>der</strong> verfrüht dargestellter Gewinn <strong>aus</strong>gewiesen. Bilanzskandale hat es somitimmer schon gegeben, jedoch hat im letzten Jahrzehnt die Häufigkeit und vor <strong>der</strong> damit verbundenDimension des entstandenen Schadens dramatisch zugenommen.45 Prof. Dr. Kirf, Parsow, & Ved<strong>der</strong>, 2006, Krisenmanagement bei Wirtschaftskriminalität, Seite 3038


ENRONDer Energiekonzern Enorm gehörte zu den zehn größten Konzernen <strong>der</strong> USA und lieferte imJahr 2002 den bis dahin größten Skandal <strong>der</strong> US- Wirtschaft. Das Geschäftsmodell beruhteauf dem Handel mit Rohstoffen und Energie. In den Jahren 1996 bis 2000 verzeichnete <strong>der</strong>Konzern große Zuwächse und konnte große Gewinne verbuchen, die jedoch um circa 600Mio. $ zu hoch <strong>aus</strong>gewiesen wurden.Der Ablauf <strong>der</strong> konnte in folgen<strong>der</strong> Art rekonstruiert werden: ENRON verbuchte den Verkaufvon Waren als Termingeschäft und realisierte den Gewinn sofort. Die Aufwendungen ebenfallswurden als Termingeschäft und nicht als Aufwand verbucht, als Folge ist damit ist <strong>der</strong>Gewinn überproportional gestiegen. Später wurden diese Geschäfte mit konzerneigenenOffshore-Gesellschaften – die unter dem gleichen Management geführt, mit denen aber keinegesellschaftsrechtliche Beteiligung besteht – getätigt, die Erlöse in <strong>der</strong> Konsolidierungjedoch nicht eliminiert.Dadurch konnte eine Finanzierung über diese Gesellschaft erreicht werden, die Schuldenwurden jedoch nicht <strong>aus</strong>gewiesen – off Balance Sheet finnig – also für Außenstehende nichteinsehbar. Untenstehend das Schema dieser Transaktionen:Abbildung 12: Betrugsschema ENRON 46So ist es über einen längeren Zeitraum gelungen, ca. 30 Mrd. $ an Schulden außerhalb <strong>der</strong>Konzernbilanz zu parken. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich nicht illegal, jedoch gibtes hier spezielle Berichtspflichten, die im Falle ENRON missachtet wurden.46 Ballwieser, 2003, ENRON und die Folgen, Seite 1939


Dennoch wurden die Jahresabschlüsse von Arthur An<strong>der</strong>son uneingeschränkt bestätigt.Aufgrund einer nicht stattgefundenen Fusion gerät <strong>der</strong> Konzern in finanzielle Bedrängnis, <strong>der</strong>Aktienkurs fällt auf einen Tiefpunkt und als Folge muss <strong>der</strong> Konzern im Dezember 2001 Insolvenzanmelden.Banken darunter die Hypo Vereinsbank und die Dresn<strong>der</strong> Bank, müssen Kredite in Millionenhöheabschreiben. Kurz darauf wird bekannt, dass mehrere ENRON Manager kurz vorAnmeldung <strong>der</strong> Insolvenz, also zu einem Zeitpunkt, wo bereits die finanziellen Schwierigkeitenbekannt waren, kräftige Bonuszahlungen erhalten haben und Mitglie<strong>der</strong> des VorstandesAktien um 100 Mio. $ verkauft haben. Damit ist <strong>der</strong> Tatbestand des Insi<strong>der</strong>handels erfüllt.Im Jahre 2003 wird gegen die Vorstandsmitglie<strong>der</strong>, Banken und den Wirtschaftsprüfer AthurAn<strong>der</strong>son Anklage wegen Betrug, Geldwäsche und Verschwörung zur persönlichen Bereicherungauf Kosten von ENRON und Aktionären erhoben. Das Urteil erfolgt im Jahre 2006,<strong>der</strong> Firmengrün<strong>der</strong> erlebt dies aber nicht mehr, er erliegt kurz zuvor einem Herzversagen.Die Angeklagten Manager werden zu 24 bzw. zehn Jahren verurteilt, <strong>der</strong> Buchhalter <strong>der</strong> sichdes Betruges schuldig bekannte, wird zu fünf Jahren Haft verurteilt.Die Banken werden freigesprochen und für den Wirtschaftsprüfer wird das Höchstmaß <strong>aus</strong>gesprochenund damit von <strong>der</strong> Berechtigung zur Prüfung von US-Unternehmen <strong>aus</strong>geschlossen.47PARMALATDer Italienische Konzern ist durch eine aggressive Expansionspolitik innerhalb weniger Jahrevon einem kleinen Fleisch und Wurstwarenerzeuger zum achtgrößten Betrieb Italiens aufgestiegen.Um die Mehrheit des Konzerns in <strong>der</strong> Familie des Firmengrün<strong>der</strong>s zu halten,wurden die Aktivitäten mittels Anleihen finanziert. Auch hier wurden Schulden über Offshore-Gesellschaften auf den Cayman Islands nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen, undnicht existente Gewinne in Milliardenhöhe <strong>aus</strong>gewiesen.In Italien ist es als einziges Land in <strong>der</strong> EU per Gesetz geregelt, dass <strong>der</strong> Prüfungsauftrag inregelmäßigen Abständen an eine an<strong>der</strong>e Prüfungsgesellschaft weitergegeben werden muss(externes Rotationsprinzip für Anschlussprüfer). 48Trotzdem das Mandat 2003 an Deloitte&Touche (D&T) weitergegeben werden musste, ist esden Prüfern von Grant Thornton gelungen, auch weiterhin diese Unternehmen in den diefiktiven Vermögen und Gewinne gelagert wurden, weiter zu prüfen und so die Vorgänge zuverschleiern. Erst als die neuen Prüfer von D&T die Nachhaltigkeit dieser Positionen in Fragestellten, ist ein Domino Effekt entstanden. Der Börsenkurs ist gesunken, die Anleger wolltenihr Geld zurück und Parmalat war trotz angeblichen Milliardenvermögen nicht in <strong>der</strong> Lagedie Anleger <strong>aus</strong>zuzahlen.47 Axel Springer AG.,2011, Freisprüche im Parmalat Prozess. Die Welt vom 19.04.201148 Vgl. Wiemann, Prüfungsqualität des Abschlussprüfers, Seite 7240


Daraufhin sind erhebliche Zweifel an den Bilanzen entstanden, die letztlich dadurch bestätigtwurden das die Bank of America die Existenz von mehr als vier Mrd. EUR nicht bestätigenkonnte.In einer vom danach eingesetzten Sanierer beauftragten Prüfung durch PriceWaterhouse-Coopers (PwC) wurde dann die gesamte Tragweite <strong>der</strong> Manipulationen bekannt, <strong>der</strong>en Größejedoch die bisherigen Dimensionen erheblich übertraf.Im Vergleich zu ENRON lässt sich aber sagen, dass hier eine hohe kriminelle Energie desEigentümers vorhanden war, da die Vorgänge nicht wie bei ENRON dem Grunde nach alslegal, son<strong>der</strong>n schlicht und einfach als persönliche Bereicherung <strong>der</strong> Eigentümer zu Lastenvon Kleinanlegern zu bezeichnen sind.So wurden zum Beispiel Kredite als Eigenkapital verbucht und Bestätigungen von Bankenmit plumpen Mitteln gefälscht und manipuliert. An die Eigentümer wurden durch die ManipulationenMilliardenbeträge als Dividende <strong>aus</strong>bezahlt. Der dadurch entstandene Schaden beläuftsich auf ca. 14 Mrd. Euro. Da durch einfache Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfungen einige <strong>der</strong> Unregelmäßigkeitenaufgedeckt hätten werden können, wurde auch gegen die PrüfungsgesellschaftenD&T und Grant Thornton erhoben.Doch auch die Banken gerieten in diesem Fall unter Anklage, da dem Unternehmen Kreditezur Verfügung gestellt wurden, obwohl das Unternehmen bereits in Schieflage war. Im Prozesswurden die Deutsche Bank und die drei US-Banken Bank of America, Citigroup undMorgan Stanley jedoch freigesprochen. Das Mailän<strong>der</strong> Gericht hat letztlich entschieden,dass die Vorwürfe gegen die Banken und ihre Manager unbegründet seien.Die Staatsanwaltschaft hatte den Banken und sechs leitenden Managern von Kreditinstitutenzur Last gelegt, nicht genug getan zu haben, um die Pleite abzuwenden, und zudem davonprofitiert zu haben. 49Der Firmengrün<strong>der</strong> und ehemaliger Eigentümer wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, unddie Italienische Tochter von Grant Thornton wurde verkauft.COMROADDas Unternehmen COMROAD war ein Telematik-Dienstleister <strong>der</strong> .com-Generation.COMROAD wurde 1995 gegründet und ging 1999 an die Börse. Das Unternehmen legte vonQuartal zu Quartal enorme Wachstumsraten vor. So konnte von 1998 auf 1999 <strong>der</strong> Umsatzvervierfacht werden. Diese Steigerungen hatten erhebliche Auswirkungen auf den Aktienkurs,<strong>der</strong> sich ebenfalls vervielfachte.Die Steigerungen wurden immer größer und unrealistischer, sogar auf die Zeit des .com-Hypes an den Börsen zu Beginn des neuen Jahrt<strong>aus</strong>ends. 5049 Axel Springer AG., Rubrik Unternehmen, Die Welt vom 19.4.2011 online abgerufen am 23.3.2013http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article13211221/Unternehmen.html41


Der Stein ins Rollen gebracht wurde durch die Wirtschaftsjournalistin Renate Daum, die inRecherchen für das Magazin Börse Online ein dem risikoorientierten Prüfungsansatz ähnlichesVorgehen anwandte. So gelang es ihr, durch Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfungen und Einzelfallprüfungenwie das Einholen von Handelsregister- Auszügen <strong>der</strong> Kunden und Partnern nachzuweisen,dass die veröffentlichte Geschäftsentwicklung im asiatischen Raum nicht stattgefundenhaben kann, da die Partner nicht existierten. Die Kunden und Vertriebspartner waren zu99% nur Briefkastenfirmen im asiatischen Raum, mit denen die enormen Umsatzzuwächseerzielt wurden. An diese Firmen wurden durch Scheinrechnungen Erlöse generiert, die inWahrheit gar nicht existierten.Dies wurde auch dadurch ersichtlich, dass trotz <strong>der</strong> Zuwächse und Gewinne in den Geschäftsberichtenein negativer Cash Flow <strong>aus</strong>gewiesen wurde. Folgendes Betrugsschemakonnte durch die Recherchen gefunden werden.Abbildung 13: Betrugsschema Comroad AG 51Als WP <strong>der</strong> Jahre 1998 bis 2002 war KPMG tätig, die für diese Jahre uneingeschränkte Bestätigungsvermerkeerteilten. Nach einer anonymen Anzeige bei <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft undVeröffentlichung <strong>der</strong> Recherchen im Magazin Börse Online wurde seitens KPMG das Mandatzurückgelegt und die Bestätigungsvermerke <strong>der</strong> Jahre 1998 bis 2001 in einer Pressekonferenzam 24. April 2001 wi<strong>der</strong>rufen.50 Vgl. Daum, 2003, Ausser Kontrolle, S. 2ff51 Vgl. Daum, 2003, Ausser Kontrolle, Seite 1442


Im Jahr 2002 wurde im Rahmen einer Son<strong>der</strong>prüfung durch den neuen Wirtschaftsprüferfestgestellt, das 98% des Umsatzes des Unternehmens frei erfunden waren. Die Ermittlungen<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft führten letztlich zur Festnahme des Firmengrün<strong>der</strong>s und einerVerurteilung zu sieben Jahren Gefängnis wegen Betrugs, Kursbetrugs und Insi<strong>der</strong>handelsam 21. November 2002 52 .Der Fall COMROAD ist deshalb erwähnenswert, da von einer Wirtschaftsjournalistin mit einfachenMitteln nachgewiesen wurde, dass die Firmen und Kunden nicht existieren, währenddie Wirtschaftsprüfer sich mit Saldenbestätigungen zufrieden gaben und nicht weiter nachfragten.Außerdem gab es weitere offensichtliche Anzeichen dafür, dass bei COMROADeiniges in Schieflage war.So war <strong>der</strong> Aufsichtsrat mit <strong>der</strong> Ehefrau des Firmeninhabers besetzt und <strong>der</strong> Steuerberater,<strong>der</strong> die Bilanz erstellt hat, war ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrates. Es liegt daher auch heute,mehr als zehn Jahre hach Urteilsverkündung, <strong>der</strong> Verdacht nahe, dass die agierendenWirtschaftsprüfer einerseits in einem Konflikt standen, da auch Beratungsleistungen erbrachtwurden, und an<strong>der</strong>erseits nicht mit <strong>der</strong> notwendigen Sorgfalt an das Mandat herangegangenwurde. Umso mehr verwun<strong>der</strong>t es, da <strong>der</strong> Firmengrün<strong>der</strong> bereits einmal wegen Konkursverschleppungverurteilt wurde, und es für eine Prüfungsgesellschaft wie KPMG leicht möglichgewesen wäre, die Existenz <strong>der</strong> Kunden und Lieferanten in Asien durch die dort ansässigePartnergesellschaft nachweisen zu lassen.Die Liste <strong>der</strong> Fälle von Bilanzbetrug o<strong>der</strong> Verschleierung könnte noch beliebig um Beispielewie BAWAG, WORLDCOM, o<strong>der</strong> FLOWTEX verlängert werden. Die Reaktion auf dieseSkandale waren Verschärfungen <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften. Es handelt sich dabei allerdingsnur um die Eindämmung von Symptomen, da es diese Fälle auch weiterhin gibt.3.1.2 Ursachen und GründeIn den drei beschriebenen Bilanzskandalen lagen jeweils unterschiedliche Gründe o<strong>der</strong> Motivevor, die zu den Manipulationen geführt haben. Zusammenfassend kann man sagen,dass es immer um Gewinnsteuerung durch Verbuchung von- Umsätzen ohne Grund o<strong>der</strong>- Aufwendungen ohne notwendige Erfassungzur Realisierung von grundlosen, o<strong>der</strong> verfrüht dargestellten Gewinnen gekommen ist.52 Daum, 2006, Außer Kontrolle, Seite 1643


Der zweite Grund für Manipulationen neben <strong>der</strong> Gewinnsteuerung ist die Eigenkapitalerhöhungdie durch- Unerlaubte Aktivierung o<strong>der</strong> Aktivierung von fiktiven Assets- Überbewertung von Assets o<strong>der</strong> Unterlassung von Abwertungen- Nichterfassung von Schulden- Unterbewertung von Schulden o<strong>der</strong> Verabsäumen notwendiger Aufwertungen vonSchuldenerreicht werden kann.Was die beschriebenen Fälle jedoch gemeinsam haben, ist das Maß an Skrupellosigkeit undGier in den <strong>aus</strong>führenden Management- und Führungsebenen <strong>der</strong> Unternehmen und dieVerstrickung und Interessenskonflikte <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer, die in allen drei Fällen vonKanzleien <strong>der</strong> sogenannten „Big Four“ kamen.Als Big Four werden die größten, international <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>skanzleien bezeichnet. Ausursprünglich acht Gesellschaften sind durch Fusionen, und Zusammenbrüche <strong>der</strong>zeit dievier- Deloitte Touche Tohmatsu- Price WaterhouseCoopers- Ernst & Young- KPMGGesellschaften entstanden, die sich den Prüfungsmarkt <strong>der</strong> Großunternehmen im Wesentlichenaufteilen.Im Fall ENRON war die Kanzlei Arthur An<strong>der</strong>son tätig, die letztlich über diesen Bilanzierungsskandalgestolpert ist und in Ernst & Young fusioniert wurde und als Marke vom Marktverschwunden ist. 53Bilanzdelikte resultieren <strong>aus</strong> einem Anreiz in Verbindung mit einer Gelegenheit und werdenin <strong>der</strong> Regel vom Top-Management begangen, da dieses verhältnismäßig einfach die Möglichkeitzur Ausschaltung interner Kontrollen besitzt. Als Auslöser für die Skandale kann unteran<strong>der</strong>em das Vergütungssystem des Managements gesehen werden. Zu hohe Bonifikationenfür die Erreichung von Zielen stellen in den meisten Fällen das Motiv dar.Die Verlockung in den Genuss des Bonus zu kommen, ist für viele Manager Anreiz diesenum jeden Preis zu erreichen, wenn notwendig mit illegalen Mitteln, wobei dies in den seltenstenFällen als kriminell, son<strong>der</strong>n vielmehr als „geschäftsübliche“ Vorgehensweise gesehenwird.53 Vgl. von Frenz, ENRON – Chronik einer Rekordpleite, Managermagazin vom 25.09.200344


So stellen Aktienoptionen im Management wichtige, im Ausmaß nicht vernachlässigbareGehaltsbestandteile dar, die Zielerreichung ist kurzfristigen, und wachstumsorientierten Zielenfestgelegt, dass damit verbundene Umsatzwachstum treibt den Aktienkurs und durchden steigenden Aktienkurs werden die Optionen für die Manager mehr wert, womit sich dieSpirale <strong>der</strong> Anreize diese Ziele um jeden Preis zu erreichen, schließt. Diese Anreize sindscheinbar so hoch und begehrenswert, dass wie in den beschriebenen Fällen „fiktive“ Umsätzeo<strong>der</strong> Wachstumsraten erstellt werden.Der Prüfer kann in Skandale verwickelt sein, wenn seine Unabhängigkeit durch eine gleichzeitigeBeratung gefährdet ist, jedoch erleidet er aufgrund dessen Reputationsschäden, diebis zum Untergang <strong>der</strong> Kanzlei führen können. Im Fall Enron war Arthur An<strong>der</strong>son wesentlichim Skandal verwickelt, aufgrund mangeln<strong>der</strong> Sorgfalt bei <strong>der</strong> Prüfung und einer nachgewiesenenBefangenheit durch gleichzeitige Beratungstätigkeit. Zusätzlich stehen die Prüferim Konflikt zwischen Auftraggeber und Gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen.Im Falle PARMALAT wurde zum Beispiel, die durch den italienischen Gesetzgeber vorgeschriebeneAuditor Rotation umgangen, da das Mandat zwar weitergegeben wurde, aber dieTochterunternehmen außerhalb Italiens trotzdem von Grant Thornton weiter geprüft wurdenkonnten.Obwohl kein Prüfungsauftrag für das Hauptunternehmen mehr bestanden hat, wurden diewesentlichen, in den Skandal verwickelten Töchter weiter geprüft und knapp 49% aller Bilanzprüfungenvorgenommen werden.3.1.3 Verlauf und FolgenDie Verlaufsmuster <strong>der</strong> vorgestellten Skandale sind abhängig von <strong>der</strong> kriminellen Energie,die damit verbunden sind. So war in den vorgestellten Fällen immer das Motiv <strong>der</strong> persönlichenBereicherung im Vor<strong>der</strong>grund. Nicht jede Unregelmäßigkeit, die im Rahmen <strong>der</strong> Abschlussprüfungfestgestellt wird, stellt jedoch einen Verstoß dar. So wird im Prüfungsstandard210 (Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen <strong>der</strong> Abschlussprüfung) desInstitutes <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer (IDW) in Verstöße und Unrichtigkeiten unterschieden, beidehaben Auswirkungen auf die Rechnungslegung - und „sonstige Gesetzesverstöße“, die nichtzu falschen Angaben in <strong>der</strong> Rechnungslegung führen, unterteilen. 54Unrichtigkeiten („Error“) stellen unbeabsichtigt falsche Angaben im Abschluss o<strong>der</strong> Lageberichtdar. Sie können <strong>aus</strong> Schreib- o<strong>der</strong> Rechenfehlern, <strong>aus</strong> <strong>der</strong> unbewusst falschen Anwen-54 Vgl. Institut <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer e.V., IDW Prüfungsstandard PS 21045


dung von Rechnungslegungsgrundsätzen o<strong>der</strong> dem Übersehen o<strong>der</strong> fehlerhaften Einschätzenvon Sachverhalten beruhen. 55Verstöße („Fraud“) hingegen sind beabsichtigte Handlungen einer o<strong>der</strong> auch mehrerer Personen<strong>aus</strong> dem Kreis <strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter, <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Aufsichtsorgans, <strong>der</strong>Mitarbeiter o<strong>der</strong> Dritter mit dem Ziel, sich durch diese Handlungen ungerechtfertigte o<strong>der</strong>rechtswidrige Vorteile zu verschaffen. 56Abbildung 14: Unregelmäßigkeiten nach IDW PS210 57Die Gründe für Unrichtigkeiten liegen einerseits in <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> Berichterstattung,an<strong>der</strong>erseits in den vorhandenen Zeitpunkten <strong>der</strong> Veröffentlichung von Monats, Quartalso<strong>der</strong> Jahresergebnissen, ein normaler Buchhalter ist in vielen Fällen nicht mehr in <strong>der</strong> Lage,die komplexen Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen Zeit zu erfüllen. Es werden immerschnellere, kürzere Intervalle bis zur Veröffentlichung gefor<strong>der</strong>t. Die Folgen liegen bei Unrichtigkeitenin einer Findung (Prüfungsfeststellung <strong>der</strong> Kategorie C o<strong>der</strong> D - also kein wesentlichesRisiko für den Unternehmensabschluss) und werden im Laufe <strong>der</strong> Prüfung aufAnweisung des Prüfers korrigiert und dokumentiert. Unrichtigkeiten haben somit we<strong>der</strong> Einflussauf das Testat, noch rechtliche Auswirkungen auf die verursachende Person.55 Vgl. Institut <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer e.V., IDW Prüfungsstandard PS 21056 Vgl. Institut <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer e.V., IDW Prüfungsstandard PS 21057 Vgl. Institut <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer e.V., IDW Prüfungsstandard PS 21046


Bei den Verstößen gibt es strafrechtliche Auswirkungen auf die handelnden Personen, sowurden in den großen Bilanzskandalen Freiheitsstrafen verhängt, wobei auch hier Unterschiedeim Straf<strong>aus</strong>maß zwischen Europa und den USA sichtbar werden.Im Fall Enron wurde <strong>der</strong> Buchhalter zu fünf Jahren, <strong>der</strong> CFO zu sechs Jahren und <strong>der</strong> CEOzu 24 Jahren Haft verurteilt, während im Falle COMROAD <strong>der</strong> Eigentümer nur zu siebenJahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt wurde. 58Studien zufolge lässt sich sagen, dass die möglichen Folgen, auch wenn sie in beträchtlicherHöhe drohen, nur in den seltensten Fällen einen Hin<strong>der</strong>ungsgrund darstellen. Als Folge <strong>der</strong>Skandale kommt es zu Kursverlusten <strong>der</strong> betroffenen Unternehmen und im Extremfall zumwirtschaftlichen Untergang des Unternehmens, wie im Falle von Arthur An<strong>der</strong>son, <strong>der</strong> Prüfungsgesellschaftvon ENRON. 593.2 <strong>Compliance</strong>Da eine rein gesetzliche Sanktionierung und Regelung nicht in <strong>der</strong> Lage ist, die Skandale zuverhin<strong>der</strong>n, mussten als Reaktion die internen Kontrollen verschärft und neue Instrumentegeschaffen werden. Der Begriff <strong>der</strong> Corporate Governance umfasst alle Richtlinien und Vorgaben,die eine Symbiose <strong>aus</strong> Gesetzen, internen Standards sowie Normen und Richtliniendarstellen.Zielsetzung <strong>der</strong> Governance ist es, Risiken zu minimieren, sowie Verstöße durch verschärfteinterne Regelungen und Kontrollen zu verhin<strong>der</strong>n. Die Mitarbeiter werden auf diese Richtlinienund <strong>der</strong>en Einhaltung geschult, und die <strong>Compliance</strong> Grundsätze werden innerhalb <strong>der</strong>Unternehmenskultur verankert. <strong>Compliance</strong> betrifft somit das ganze Unternehmen, durchalle Hierarchien und Positionen.Da <strong>aus</strong> Verstößen wirtschaftliche Risiken entstehen die im Extremfall den Bestand des Unternehmensbedrohen, ist es Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> diese Risiken zu identifizieren, zubewerten und zu verhin<strong>der</strong>n. <strong>Compliance</strong> trägt daher zur Erhöhung des Unternehmenswertesund zur Schaffung von Transparenz bei. Dadurch kann die Finanzberichterstattungim Sinne des SOX verbessert werden. Von <strong>der</strong> übergeordneten Corporate Governancelassen sich vier Grundprinzipien zur Umsetzung eines wirksamen Steuerungs- und Regelungssystemskapitalmarktorientierter Unternehmen im Mittelpunkt einer verantwortungsvollen,transparenten und effizienten Unternehmensführung ableiten 60- Accountability (Zurechenbarkeit)- Responsibility (Verantwortung)- Transparency (Transparenz)- Fairness (Fairness)58 Vgl. Daum, 2003 Außer Kontrolle, wie Comroad und Co das deutsche Finanzsystem <strong>aus</strong>tricksen59 Vgl. von Frenz, ENRON – Chronik einer Rekordpleite, Managermagazin vom 25.09.200360 Fröhlich & Kurt, 2007, <strong>IT</strong> Governance, Seite 3847


Von zunehmen<strong>der</strong> Bedeutung in <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> ist die <strong>IT</strong>-Sicherheit und <strong>der</strong> Datenschutz.Da viele Unternehmensfunktionen wie das Rechnungswesen <strong>aus</strong>schließlich über <strong>IT</strong>- Systemeabgebildet werden, wurde <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> <strong>IT</strong> <strong>Compliance</strong> geschaffen, <strong>der</strong> sich<strong>aus</strong>schließlich mit <strong>der</strong> Einrichtung und dem Betrieb von Informationssystemen (IS) beschäftigtund die Einhaltung <strong>der</strong> Richtlinien, Gesetze und Verhaltensregeln sicherstellt. Als neuhinzugekommenes Aufgabengebiet ist in den letzten Jahren <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Revisionssicherheitund Unverfälschbarkeit von elektronischen Dokumenten hinzugekommen.Die zur Anwendung kommenden Frameworks wurden an die Verän<strong>der</strong>ungen angepasst,erweitert und neu entwickelt. Während allgemeine Risiken die von <strong>IT</strong>-Prozessen <strong>der</strong> Kerngeschäftsprozesse<strong>aus</strong>gehen, durch COB<strong>IT</strong> und die technischen Risiken durch <strong>IT</strong>IL abgedecktwerden, lässt COB<strong>IT</strong> Antwort, Reaktion und den Umgang auf die gefundenen Risikenoffen. Deshalb wurde eine neues Framework – Risk <strong>IT</strong> - entwickelt das den Abgleich <strong>der</strong>Geschäftsrisiken mit den strategischen Zielen <strong>der</strong> Organisation vornimmt. 61Abbildung 15: Aufbau Risk <strong>IT</strong> 62Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Geschäftsprozesse müssen die einzelnen Prozesseaufgenommen, dokumentiert und eine Überleitung <strong>der</strong> rechnungslegungsrelevanten Daten<strong>aus</strong> dem Prozess in die Rechnungslegung erstellt werden. Weiters sind Pl<strong>aus</strong>ibilitätskontrollendurchzuführen und festzustellen, ob und in welchem Umfang die Prozesse dasGeschäftsmodell des Unternehmens abbilden. Bei diesen <strong>IT</strong>-Prozessprüfungen ist auch eineKontrolle <strong>der</strong> Funktionstrennung auf Geschäftsprozessebene vorzunehmen und zudokumentieren. 6361 Vgl. Latzenhofer, Neuroth-Pfeiffer, 2012, <strong>IT</strong> Business Alignment, Seite 3962 Latzenhofer, Neuroth-Pfeiffer, 2012, Studienheft <strong>IT</strong> Business Alignment, Seite 3963 Vgl. Gerlach, 2001, Aktuelle Anfor<strong>der</strong>ungen an die Prüfung von <strong>IT</strong>-Systemen48


Defizite in diesen Bereichen haben daher weitreichende Auswirkungen auf die CorporateGovernance.<strong>Compliance</strong> Richtlinien haben keinen Rechtscharakter, sie legen Gesetze <strong>aus</strong> o<strong>der</strong> gebendie Rechtsauffassung zu bestimmten Fragen wie<strong>der</strong>. Vielmehr tragen die Richtlinien zurpraktischen Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen bei.3.2.1 Rolle <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>In den beschriebenen Fällen, wo es zu Bilanzfälschungen gekommen ist, waren Prüfer vonrenommierten <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>skanzleien mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Abschlussprüfungenbeauftragt, die jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilten. In allen drei Fällenwaren die Kanzleien sowohl beratend als auch prüfend tätig. So entsteht ein Interessenskonfliktzwischen dem Prüfungsauftrag und den Interessen des Auftraggebers auf <strong>der</strong> einen Seiteund an<strong>der</strong>erseits gibt es Mängel durch den gewählten Prüfungsansatz.Aus <strong>Sicht</strong> des Auftraggebers ist eine Prüfung erfolgreich abgeschlossen, wenn seine Erwartungenerfüllt wurden und <strong>der</strong> Jahresabschluss in <strong>der</strong> vorgelegten Form testiert wird. Aus<strong>Sicht</strong> des Abschlussprüfers entsteht dadurch bereits die erste Diskrepanz, da <strong>der</strong> Empfängerseiner Arbeit im eigentlichen Sinne nicht <strong>der</strong> Auftraggeber, son<strong>der</strong>n ein dritter Personenkreisist, nämlich die Finanzbehörden.Der Prüfer muss daher die Anfor<strong>der</strong>ungen, die vom Empfänger vorgegeben werden, in <strong>der</strong>Form erfüllen, ohne die Interessen seines Auftraggebers im rechtlich zulässigen Rahmen zuenttäuschen o<strong>der</strong> zu nicht in dessen Sinne zu interpretieren.Erschwerend kommt hinzu, dass die Auftraggeber den Prüfer nicht als externen Berater undPartner sehen, son<strong>der</strong>n das Minimieren <strong>der</strong> Prüfungskosten im Vor<strong>der</strong>grund steht. Darinbesteht für beide Seiten die Gefahr, dass <strong>der</strong> Zeitrahmen <strong>der</strong> für die Prüfung zur Verfügungsteht, zu knapp bemessen und nur eine gerade noch den gesetzlichen Vorgaben entsprechendePrüfungshandlung innerhalb <strong>der</strong> verrechenbaren Zeit möglich ist.Daher ist die Frage zu stellen, ob im Rahmen einer Stichprobenprüfung eine repräsentativeAussage über die Gesamtheit treffen lässt. So kann es als Zufall angesehen werden, wennbei einer Stichprobenprüfung von For<strong>der</strong>ungen eine wertlose For<strong>der</strong>ung <strong>aus</strong>gewählt wird.Das heißt, wenn es jemand darauf anlegt, ist die Wahrscheinlichkeit <strong>der</strong> Entdeckung bei einerStandardprüfung eher gering. Die Aufdeckung wäre nur möglich, wenn eine vollständigePrüfung durchgeführt wird, was aber <strong>aus</strong> Zeit und Kostengründen ohne Vorliegen eines konkretenAnlasses o<strong>der</strong> auf Anordnung <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft in Form einer Son<strong>der</strong>prüfungnicht durchgeführt wird.Es ist aber die gängige Meinung, dass <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Pflichtprüfungalle Fälle von versuchtem Betrug aufzudecken und zu verhin<strong>der</strong>n hat. Dar<strong>aus</strong> ergibt sichumgekehrt die Frage, ob er bei Nichtentdecken dafür verantwortlich gemacht werden kann.49


Es sind jedoch mehrere Aspekte zu bedenken:- <strong>der</strong> Prüfungsauftrag findet innerhalb erheblicher Ermessensgrenzen statt und daherist nicht zu vernachlässigen<strong>der</strong> Interpretations-, und Auslegungsspielraum gegeben.- Die Pflichtprüfung stellt keine Unterschlagungsprüfung dar o<strong>der</strong> stellt an<strong>der</strong>e Straftatenin den Mittelpunkt <strong>der</strong> Prüfungshandlungen- Die Beurteilung und Bewertung von bilanziellen Sachverhalten muss unter den Gesichtspunkten<strong>der</strong> GoB erfolgen.Aus diesen Punkten ergibt sich zwischen den Anfor<strong>der</strong>ungen an die Wirtschaftsprüfer unddem Ergebnis <strong>der</strong> geprüften Sachverhalte eine Erwartungslücke. Aufgrund dieser Sachverhaltekann es vorkommen, dass sich die Täter über längere Zeit in Sicherheit wähnen unddie Manipulationen immer größer werden, und meistens nur durch Zufälle entdeckt werden.Wenn aber <strong>der</strong> Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht, ist <strong>der</strong> Prüfer verpflichtet, dies inWahrnehmung seiner Informationspflicht den Kontrollorganen mitzuteilen – damit ergebensich weitere Interessenkonflikte. Gemäß einer Studie von KPMG stammt die Mehrheit <strong>der</strong>Straftäter <strong>aus</strong> den eigenen Mitarbeitern mit längerer Firmenzugehörigkeit, sowie speziell <strong>aus</strong>dem Bereich des Managements 64 , somit wird <strong>der</strong> Verdacht an den Kreis <strong>der</strong> Täter mitgeteiltund dieser möglicherweise vorgewarnt. Ist die Anschuldigung aber ungerechtfertigt, seht dasPrüfungsmandat auf dem Spiel. Sollte das Prüfungsunternehmen auch beratend tätig seinergibt sich <strong>der</strong> Interessenskonflikt innerhalb <strong>der</strong> Kanzlei, da die Maßnahmen <strong>der</strong> beratendenKollegen in Frage gestellt werden müssten.Beide Sachverhalte werden zum Verlust <strong>der</strong> Beratungs-, und o<strong>der</strong> Prüfungsauftrag führen.Durch diese Kollisionen von Interessen und Vorschriften ist erneut Handlungsbedarf durchden Gesetzgeber entstanden. So wurden die bestehenden Bestimmungen wie<strong>der</strong> verschärftund die Bestimmungen, die den Jahressabschluss betreffen, um die Systemprüfung, das <strong>IT</strong>Audit, erweitert.64 Albrecht A., Immer mehr Manager beklauen Ihr Unternehmen, Financial Times Deutschland, Artikelvom 27.11.201250


Kapitel 4<strong>IT</strong> Audit und <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>Durch die Entwicklungen in <strong>der</strong> <strong>IT</strong> ist eine Rechnungslegung ohne <strong>IT</strong>-Unterstützung heutenicht einmal mehr bei den kleinsten Unternehmen in Verwendung. Buchhaltung, Bank- undSteuerwesen werden nahezu <strong>aus</strong>schließlich über <strong>IT</strong>-Systeme abgewickelt. Die ursprünglicheAufgabe <strong>der</strong> Rechnungslegung wurde durch die Verwendung von <strong>IT</strong> erweitert, es handeltsich dabei nicht mehr um die reine Buchführungsfunktion, son<strong>der</strong>n um ein Steuerungs- undÜberwachungsinstrument. Da diese Systeme immer komplexer wurden, verbergen sich darinauch neue Risiken, die es zu identifizieren, zu bewerten und hierfür Gegenmaßnahmenzu ergreifen gilt. Diese Risiko-, und prozessorientierte Analyse und Kontrolle wird durch das<strong>IT</strong>- Audit realisiert. Durch diese Analyse soll sichergestellt und überprüft werden, dass allegesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und kein Missbrauchvon <strong>IT</strong>-Systemen vorliegt. Nur wenn keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, kannaber noch nicht davon <strong>aus</strong>gegangen werden, dass keine Lücken o<strong>der</strong> Schwachstellen imSystem vorhanden sind. Das Ergebnis eines <strong>IT</strong>-Audits kann Verbesserungspotential sein,das kein Risiko im Sinne von Gefährdung und Schaden minimiert, son<strong>der</strong>n zur Prozessverbesserungund Effizienzsteigerung beiträgt.4.1 <strong>IT</strong> AuditIm Rahmen <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> ist ein <strong>IT</strong>-Audit abzuhalten, dem das Ziel zugrunde liegt,Eingriffe in wesentliche Abschlusspositionen über das <strong>IT</strong>-System zu verhin<strong>der</strong>n und. systemtechnischeSchwachstellen und Lücken in <strong>der</strong> Durchgängigkeit <strong>der</strong> modellierten Geschäftsprozesseaufzuzeigen. Mit <strong>der</strong> Einführung von immer komplexeren <strong>IT</strong>-Systemen sind auchdie Anfor<strong>der</strong>ungen an die Revision nicht mehr auf die Systeme <strong>der</strong> reinen Buchführung o<strong>der</strong>Rechnungslegung beschränkt, son<strong>der</strong>n auch um Aspekte wie die gesamten Unternehmensprozesse,die <strong>IT</strong>-Sicherheit o<strong>der</strong> das <strong>IT</strong>-Management erweitert worden. Die Anfor<strong>der</strong>ungenan die Revisoren steigen damit, da umfassende <strong>IT</strong>-Kenntnisse zur Durchführung des <strong>IT</strong>-Audits erfor<strong>der</strong>lich sind, und die eigentliche Aufgabe, die Prüfung <strong>der</strong> Rechnungslegung, umdie <strong>IT</strong>-Systemprüfungen erweitert wurden.Ein <strong>IT</strong>-Audit besteht <strong>aus</strong> den Bereichen <strong>der</strong> Prüfung des Aufb<strong>aus</strong> und <strong>der</strong> Funktion einesSystems und bringt ein Urteil über die Angemessen-, und Wirksamkeit <strong>der</strong> untersuchtenSysteme.51


In untenstehen<strong>der</strong> Abbildung ist <strong>der</strong> schematische Aufbau eines <strong>IT</strong>-Audits beschrieben:Abbildung 16: Aufbau <strong>IT</strong>-Audit 65Der Ablauf einer <strong>IT</strong>-Systemprüfung kann in folgende Schritte unterteilt werden:Planung und DatenbereitstellungIn diesem Schritt werden die Prüfungsziele, <strong>der</strong> anzuwendende Prüfungsansatz und dieAuswahl <strong>der</strong> Datenquellen festgelegtDatenaufbereitungDarunter wird die Aufbereitung, Selektion und Festlegung <strong>der</strong> zu erwarteten Ergebnisse <strong>aus</strong>den Prüfungshandlungen und die damit verbundene Generierung <strong>der</strong> benötigten Daten, diezur Analyse herangezogen werden verstanden.DatenanalyseMit dem Einsatz des in <strong>der</strong> Prüfungsplanung festgelegten Analysetools wird die Datenstrukturauf Pl<strong>aus</strong>ibilität und Lückenlosigkeit geprüft. Im Normalfall wird dies über Stichprobenerfolgen, außer es ist aufgrund von Unregelmäßigkeiten o<strong>der</strong> auf Wunsch des Auftraggeberseine vollständige Systemprüfung durchzuführen.65 Nowocien, S. ,Wirtschaftsinformatik HTW Berlin . ,Präsentation Spannungsfeld GRC- Governance/RiskControl/ <strong>Compliance</strong>: wwwi.f4.htw-berlin.de/users/.../7_SAP_Anwen<strong>der</strong>tag_Ost_BSB.pdf am12.03.2013, Seite 2452


Interpretation und DokumentationNach erfolgter Prüfung und Analyse werden eventuell gefundene Abweichungen mit demAuftraggeber besprochen und bei Bedarf weitere Prüfungsschritte festgelegt. Als Ergebnisdieses Schrittes wird ein Nachweis über die Prüfungsfeststellungen und Klärung von Unpl<strong>aus</strong>ibilitätenmit den darauf erfor<strong>der</strong>lichen Reaktionen und Maßnahmen erstellt und demAuftraggeber übermittelt.Durch die Abhaltung eines <strong>IT</strong>-Audits wird die Abschlussprüfung dahingehend unterstützt,dass durch die Auditergebnisse die Ordnungsmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Zweckmäßigkeit<strong>der</strong> Buchführung bestätigt wird. Die korrekte und zuverlässige Funktion von Informationssystemenwird heute als unternehmenskritisch für die Fortführung <strong>der</strong> Geschäftstätigkeitangesehen und ist daher von zentraler Bedeutung für die Jahresabschlussprüfung.Wenn in <strong>der</strong> geprüften Organisation eine eigene interne Revisionsabteilung besteht, werdendie <strong>IT</strong>-Systeme regelmäßig darauf geprüft, ob diese im Einklang mit <strong>der</strong> verfolgten <strong>IT</strong>-Strategie stehen, Abweichungen dokumentiert und behoben. Die Aufgabe <strong>der</strong> externen Prüfungim Rahmen des Jahresabschlusses baut auf den unterjährig durchgeführten internenPrüfungen auf und führt wie im Rahmen <strong>der</strong> finanziellen Prüfungshandlungen Stichprobenund Pl<strong>aus</strong>ibilitätschecks durch.Der Ablauf eines <strong>IT</strong>-Audits ist dem Prozess des risikoorientierten Prüfungsansatzes <strong>der</strong> finanziellenPrüfung wie in Kapitel 2 beschrieben, ähnlich. Die Hauptaufgaben eines <strong>IT</strong>-Auditsliegen in <strong>der</strong> Kontroll-, Informations-, und Beglaubigungsfunktion. Darunter ist zu verstehen,das Verbesserungspotential aufgezeigt, dem Auftraggeber berichtet und die OrdnungsgemäßeFunktion <strong>der</strong> geprüften <strong>IT</strong>-Systeme bestätigt wird.Die Inhalte, die in einem <strong>IT</strong>-Audit zu prüfen sind, wurden <strong>aus</strong> den GoB abgeleitet und in einemFachgutachten <strong>der</strong> Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong> (KFS/DV1) beschrieben. DiesesFachgutachten konkretisiert die <strong>aus</strong> den gesetzlichen Bestimmungen resultierenden Anfor<strong>der</strong>ungenan die Buchführung mittels <strong>IT</strong>-gestützter Systeme und verdeutlicht die beim Einsatzvon <strong>IT</strong> möglichen Risiken für die Einhaltung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.6666 Fachgutachten KFS/DV1,Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>, 2011, Kapitel1, Absatz 253


KFS/DV1 67Im KFS/DV1 sind alle allgemeinen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> GoBS in Bezug auf die Anwendungvon <strong>IT</strong>-Systemen beschrieben und um Aspekte, die sich <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Verwendung von <strong>IT</strong>-Systemen ergeben haben, im Punkt 4. des Gutachtens erweitert:- BelegfunktionDurch die Buchung im elektronischen Systemen gibt es keinen physischen Belegmehr, daher muss bei <strong>der</strong> Verwendung von <strong>IT</strong> gestützten Buchhaltungen sichergestelltwerden, dass die in <strong>der</strong> Buchung enthaltenen Informationen mit den auf einemPapierbeleg vorhandenen vollständig und ident sind.- JournalfunktionDie Geschäftsfälle müssen vollständig, <strong>der</strong> zeitlichen Reihenfolge nach und unabhängigvon Art <strong>der</strong> Speicherung unter Einhaltung <strong>der</strong> Belegfunktion wi<strong>der</strong>gegebenwerden können. Bei Verwendung von ERP-Systemen müssen die Ordnungsmäßigkeitskriterienvon den <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Buchführung vorgelagerten Systemen ebenfalls eingehaltenwerden, damit die Journalfunktion erfüllt ist.- KontenfunktionDie Geschäftsfälle müssen auf getrennten Konten in Haupt- und Nebenbüchern gespeichertund die Vollständigkeit <strong>der</strong> Buchungen nach Soll und Haben getrenntnachweisbar sein. Dies kann über lückenlose fortlaufende Nummerierung o<strong>der</strong> Seitennummerund Salden Überträge am Anfang und Ende des Ausdruckes erfolgen.Ebenso muss es möglich sein, von verdichteten Summen eindeutig auf die Einzelpostenzurückzufinden.- DokumentationsfunktionDamit die Abläufe und Prozesse die in <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Buchführung zur Anwendung kommen,ist für außenstehende Dritte o<strong>der</strong> den Prüfer in nachvollziehbarer Form eine Systemdokumentationzu führen. Diese Dokumentation muss die Anwen<strong>der</strong>-, technischeSystem-, und Betriebsdokumentation in übersichtlicher Form enthalten. Damit ist gemeint,dass die Dokumentation alle Standardfunktionen gen<strong>aus</strong>o wie die angepassten(customized) Funktionen so darstellt, dass keine Kenntnis <strong>der</strong> Programmiersprachenotwendig ist. Zu dieser Dokumentationsfunktion zählen ebenso die Datensicherungsowie Abstimm- und Verarbeitungsprotokolle.67 Vgl. Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>,http://www.kwt.or.at/de/PortalData/2/Resources/downloads/downloadcenter/52-KFS-DV1.pdf , abgerufen am16.04.201354


- AufbewahrungGen<strong>aus</strong>o wie in <strong>der</strong> klassischen Buchführung gilt auch für die elektronische Buchführungdie Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren. Zur Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Buchführungmüssen technische Vor<strong>aus</strong>setzungen geschaffen werden, damit die Belegewährend dieser Frist lesbar bleiben und in abgabenrechtlichen Verfahren in elektronischerForm zur Verfügung gestellt werden können.- FunktionstrennungDarunter sind das Berechtigungssystem mit unterschiedlichen Zugriffsberechtigungensowie die Trennung <strong>der</strong> Zugriffe zwischen Anwen<strong>der</strong>, Administrator und Entwicklerzu verstehen. Damit soll verhin<strong>der</strong>t werden, dass eine Person die Kontrolle überalle Phasen eines Geschäftsvorganges erhält und somit die potentielle Grundlage fürUnregelmäßigkeiten geschaffen wird.KFS/DV2 68In einem zweiten Fachgutachten, dem KFS/DV2, sind die Inhalte definiert, die sich auf diereine <strong>IT</strong>-Technik und <strong>der</strong>en ordnungsgemäße Funktion beziehen. Die wesentlichen Punkte,die im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung auditiert werden, um einen Überblick zu erhalten,sind- <strong>IT</strong>- Organisation und ProzesseDarunter ist die Prüfung <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Strategie, <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Governance und <strong>der</strong> Dokumentation<strong>der</strong> wesentlichen <strong>IT</strong>-Prozesse zu verstehen. Sollte es Bereiche geben die Outsourcingunterliegen, so sind diese in die Betrachtung mit einzubeziehen.- Geräte, Programme und AnwendungenBei diesem Punkt des Reviews werden die eingesetzte Hardware sowie Art und Type<strong>der</strong> verwendeten Software erfasst. Die damit abgebildeten Datenflüsse und Datenbankstrukturenund <strong>der</strong>en Dokumentation sind Gegenstand <strong>der</strong> Prüfung.68 Vgl. Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>,http://www.kwt.or.at/de/PortalData/2/Resources/downloads/downloadcenter/53-KFS-DV2.pdf, abgerufen am18.04.201355


Als Ergebnis dieser Prüfungshandlungen werden wesentliche Risiken <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Anwendungvon <strong>IT</strong>-Systemen abgeleitet, auch dies entspricht dem Prozess des risikoorientierten Prüfungsansatzes.Auch hier wird eine Beurteilung und Unterteilung <strong>der</strong> Risiken nach Art, Schadenshöhe undEintrittswahrscheinlichkeit vorgenommen.Abbildung 17: Ziele des <strong>IT</strong> Audits 69Diese durch die in den Fachgutachten festgelegten Kriterien und dem Abgleich des vorgegebenenSollzustandes werden die Abweichungen (Audit findings) festgestellt und in einemAudit Bericht klassifiziert. Alle Abweichungen müssen mit dem Auftraggeber besprochenwerden, um die Korrektheit <strong>der</strong> findings zu verifizieren.4.1.1 Anwendung von FrameworksUm die Anfor<strong>der</strong>ungen des KFS/DV2 im Bereich <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Organisation und den damit verbundenenProzessen erfüllen zu können, kommen Frameworks zur Anwendung. Im KFS/DV2wird dezidiert auf COB<strong>IT</strong> verwiesen. Aber auch die Anwendung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>aus</strong> <strong>der</strong>ISO 27001-Informationssicherheitsmanagementsysteme stellt eine Möglichkeit dar. Die Anwendungvon Frameworks ist aber nicht im Rahmen eines Gesetzes rechtlich verbindlichvorgeschrieben, son<strong>der</strong>n ist in den Fachgutachten nur als Empfehlung zur Unterstützungwährend eines <strong>IT</strong>-Audit erwähnt.69 Nowocien, S. ,Wirtschaftsinformatik HTW Berlin . ,Präsentation Spannungsfeld GRC- Governance/Risk Control/ <strong>Compliance</strong>:http://wi.f4.htw-berlin.de/users/ginnold/stuff/sapat/at26/7_SAP_Anwen<strong>der</strong>tag_Ost_BSB.pdf,abgerufen12.03.2013, Seite 26am56


Da die Aufgaben und <strong>der</strong>en ordnungsgemäße Einhaltung, die im Rahmen des <strong>IT</strong>-Audits zurPrüfung kommen, wesentliche Grundvor<strong>aus</strong>setzungen an das Funktionieren einer Organisationdarstellen, haben die Unternehmen erhebliches Interesse daran, dass diese Prozesseproblemlos funktionieren. Daher kommen die Frameworks wie COB<strong>IT</strong>, ISO 27001 <strong>IT</strong>IL und<strong>der</strong>gleichen freiwillig zum Einsatz o<strong>der</strong> werden diese in größeren Unternehmen durch dieinterne Revision zur Anwendung gebracht.Wenn diese Frameworks zur Anwendung kommen, kann als Nachweis eine freiwillige Zertifizierungsprüfungdurch unabhängige Stellen angestrebt werden. Durch ein Zertifikat nachISO 27001 wird <strong>der</strong> Nachweis erbracht, dass die internen Kontrollen und das Risikomanagementsystematisiert in <strong>der</strong> Organisation implementiert wurden und in regelmäßigenÜberprüfungen an verän<strong>der</strong>te Rahmenbedingungen angepasst werden.Mit <strong>der</strong> Erlangung <strong>der</strong> Zertifizierung wird ein Informationssicherheits Managementsystem(ISMS) auf Basis des Geschäftsrisikoansatzes implementiert, dass die Entwicklung, Implementierung,Durchführung, Überwachung, Überprüfung, Instandhaltung und Verbesserung<strong>der</strong> Informationssicherheit abdeckt.Die ISO 27001 verwendet das PLAN-DO-CHECK-ACT (PDCA) Modell das auf dem DemingCycle basiert zur Strukturierung <strong>der</strong> ISMS Prozesse. Der Deming Cycle kommt ursprünglich<strong>aus</strong> <strong>der</strong> Qualitätssicherung und beruht auf den vier Phasen:Abbildung 18:PDCA Prozess 70In <strong>der</strong> Planungsphase wird dabei das Verbesserungspotential durch Aufnahme des Ist Zustandesund Vergleich mit dem Soll Zustand erfasst.70 ISO 27001, Begriffe, 3.757


Unter <strong>der</strong> DO-Phase werden nicht die Umsetzung, son<strong>der</strong>n das Testen <strong>der</strong> Potentiale und<strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Prozesse verstanden, und in <strong>der</strong> CHECK-Phase werden dieErkenntnisse <strong>aus</strong> <strong>der</strong> DO Phase geprüft und zur Umsetzung freigegeben. In <strong>der</strong> Phase ACTwerden die Verbesserungen im Rahmen von Audits regelmäßig auf Funktion geprüft und imSinne eines Prozesses <strong>der</strong> kontinuierlichen Verbesserung eine Effizienzsteigerung <strong>der</strong> Prozesseerreicht.<strong>IT</strong> Prüfung und COSODie ursprüngliche Idee die Einhaltung von Gesetzen o<strong>der</strong> Regelwerken systematisiert zuprüfen und eine effektive Finanzberichterstattung zu gewährleisten, wurde mit COSO umgesetzt.Der Fokus liegt bei COSO - wie in Kapitel 2 bereits beschrieben - auf dem unternehmensweitenRisikomanagement und dar<strong>aus</strong> resultierend dem Design des IKS. COSO beziehtsich auf das Gesamtunternehmen, und stellt eine mögliche Basis für interne Kontrollendar. Der Bereich <strong>der</strong> <strong>IT</strong> wird in <strong>der</strong> Komponente Kontrollumfeld zwar abgebildet, es wird ihraber <strong>aus</strong> heutiger <strong>Sicht</strong> nicht <strong>der</strong> notwendige Stellenwert gewidmet.Damit wurde zwar die Wichtigkeit <strong>der</strong> von den <strong>IT</strong>-Prozessen <strong>aus</strong>gehenden Risiken zwar angedeutet,aber nur global und allgemein berücksichtigt. Trotzdem gilt COSO als internationalanerkannter Standard für Risikomanagement und findet sich aufgrund des IKS-Fokus auchim SOX explizit wie<strong>der</strong>.Um den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Governance gerecht zu werden, wurde als Schnittstellezwischen dem technisch- und serviceorientierten <strong>IT</strong>IL und dem risikoorientierten COSO Modelldas COB<strong>IT</strong> Framework entwickelt, das die <strong>IT</strong>-Prozesse erstmalig <strong>aus</strong>führlich berücksichtigtund ein Hilfsmittel für Auditoren zur Prüfung von <strong>IT</strong>-Prozessen darstellt. 71<strong>IT</strong> Prüfung und COB<strong>IT</strong>Im Rahmen des <strong>IT</strong> Audits werden die For<strong>der</strong>ungen des SOX nach Implementierung undWirksamkeit eines IKS mit dem COB<strong>IT</strong> Framework die Prozesse und Kontrollziele definiertund in die Domänen, Prozesse und Kontrollziele von COB<strong>IT</strong> wie im Kapitel 2 beschriebeneingeordnet. Die <strong>IT</strong>-Prozesse, die zur Erfüllung <strong>der</strong> Geschäftsanfor<strong>der</strong>ungen notwendig sindkontrolliert und mit den strategischen Geschäftszielen <strong>der</strong> Organisation abgeglichen. COB<strong>IT</strong>stellt somit ein Bindeglied zwischen COSO und den <strong>IT</strong> technisch orientierten Frameworks<strong>IT</strong>IL o<strong>der</strong> ISO 27001) und die Basis für den Aufbau eines IKS dar.71 Vgl. Latzenhofer, Neuroth Pfeiffer, Studienheft <strong>IT</strong>C 1-2, <strong>IT</strong> Business Alignment, Seite 3058


Abbildung 19: Überleitung <strong>der</strong> Prozesse nach COB<strong>IT</strong> 72Damit werden die Kernprozesse des Unternehmens nach COSO in klar definierte und strukturierte<strong>IT</strong>-Prozesse nach COB<strong>IT</strong> strukturiert, und im Rahmen eines <strong>IT</strong> Audits können diegesetzten Kontrollziele in regelmäßigen Überprüfungen auf Abweichungen untersucht undim Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zur Steigerung <strong>der</strong> Effizienz <strong>der</strong>Prozessreifegrade beitragen.Während <strong>der</strong> Implementierungsphase ist darauf zu achten, dass eine Konzentration auf diemaßgeblichen Prozesse erfolgt, da eine Einführung aller in COB<strong>IT</strong> vorgesehenen Prozesseaufgrund <strong>der</strong> hohen Komplexität nicht erfolgreich ein einem Schritt umsetzbar ist. Ein wichtigerPunkt <strong>aus</strong> <strong>Sicht</strong> des <strong>IT</strong>-Audits ist die Messbarkeit <strong>der</strong> festgelegten Kontrollziele. Wenndie <strong>der</strong> Implementierung festgelegten Ziele sich als nicht, o<strong>der</strong> nur sehr schwer messbarher<strong>aus</strong>stellen, ist dies nur schwer korrigierbar.COB<strong>IT</strong> ist ein Referenzmodell das sich an das Management richtet und hat sich als Standardreferenzmodellfür die interne und externe Revision etabliert. Der Nachteil ist, dass eineEinführung aufgrund <strong>der</strong> hohen Komplexität relativ langwierig und mit hohen Kosten verbundenist.Neben <strong>der</strong> Implementierung von COB<strong>IT</strong> sollten im Sinne einer unternehmensweiten Implementierungvon <strong>IT</strong> <strong>Compliance</strong> die Frameworks Risk <strong>IT</strong> und Val <strong>IT</strong> implementiert werden:72 Müller, 2006, COB<strong>IT</strong> als Standard <strong>der</strong> <strong>IT</strong> Governance, Seite 959


Abbildung 20: Zusammenhang COB<strong>IT</strong> - RISK <strong>IT</strong> - VAL <strong>IT</strong> 73Die beim <strong>IT</strong> Audit gefundenen <strong>IT</strong>-Risiken, die von den Geschäftsprozessen <strong>aus</strong>gehen, könnenüber das Risk <strong>IT</strong> Framework bewertet, und <strong>der</strong> Mehrwert <strong>der</strong> durch die Eliminierung desRisikos generiert werden kann über Val<strong>IT</strong> bewertet und beziffert werden. Lei<strong>der</strong> kommt <strong>der</strong>zeitRisk <strong>IT</strong> im Rahmen <strong>der</strong> normalen <strong>IT</strong>-Systemprüfung nur selten zum Ansatz, es ist aberaufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Schnittstellen zu COSO, COB<strong>IT</strong> und <strong>IT</strong>IL eine bestens geeigneteErgänzung zur Umsetzung <strong>der</strong> unternehmensweiten Governance.<strong>IT</strong> Prüfung und <strong>IT</strong>ILStanden bei COB<strong>IT</strong> die Geschäftsprozesse und <strong>der</strong>en Effizienz durch die <strong>IT</strong>-Unterstützungim Vor<strong>der</strong>grund, so nimmt <strong>IT</strong>IL die Prozesse und den Aufbau <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Infrastruktur in den Scope.Dabei steht die Leistung, Effizienz und <strong>der</strong>en Optimierung, die durch den Betrieb <strong>der</strong>Infrastruktur erbracht wird im Fokus. 74Im Rahmen des <strong>IT</strong>-Audits wird dabei das gesamte Service Management betrachtet. Der Betriebund die Wartung bestehen<strong>der</strong> Systeme gen<strong>aus</strong>o, wie die Auswirkungen <strong>der</strong> Entwicklungvon Neusystemen. Aufgrund des in <strong>der</strong> Prüfung nach COB<strong>IT</strong> gefundenen Än<strong>der</strong>ungsbedarfeswerden die künftigen Anfor<strong>der</strong>ungen und Än<strong>der</strong>ungen an die <strong>IT</strong>-Infrastruktur festgelegt.73 ISACA, 2013 http://www.isaca.org/Journal/Past-Issues/2009/Volume-6/Pages/Identify-Govern-and-Manage-<strong>IT</strong>-Risk-Part-3-andnbsp-andnbsp-Techniques-and-Uses-for-Risk-<strong>IT</strong>-and-Its-S.aspx , abgerufenam 12.05.201374 Vgl. <strong>IT</strong>-Service Management Forum Österreich, 2013, www.itsmf.at, abgerufen am 11.5.201360


Im Rahmen des <strong>IT</strong>-Audits liegen folgende Bereiche immer im Fokus 75 :- <strong>IT</strong> Policy- User Account Management und Berechtigungsmanagement- Change Management- Security ManagementWenn die zeitlichen und budgetären Rahmenbedingungen es zulassen, werden im Rahmendes <strong>IT</strong>-Audits darüber hin<strong>aus</strong> folgende Themen betrachtet:- Operation Management- Incident Management- Configuration Management- Problem ManagementDabei werden die Auswirkungen von Stillständen auf die Kerngeschäftsprozesse o<strong>der</strong> Nichtverfügbarkeitvon Dienstleistungen untersucht. Die negativen Auswirkungen werden überRisikomanagement minimiert und die kontinuierliche Erbringung des vereinbarten ServiceLevels sichergestellt. Der reibungslose Betrieb <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Infrastruktur stellt die Grundlage fürden fehlerfreien Ablauf <strong>der</strong> Geschäftsprozesse dar. Dennoch ist es in vielen Unternehmenso, dass keine o<strong>der</strong> nur veraltete Incident Management-, o<strong>der</strong> Disaster Recovery Pläne zurVerfügung stehen.Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung liefert Ansätze zum Design des IKS, die im Rahmen von COB<strong>IT</strong>umgesetzt werden können. Es wird aufgezeigt, welche Risiken bei einer Nichtberücksichtigungdieser Szenarien auf die Organisation zukommen können. Dadurch werden die <strong>IT</strong>-Strategie und <strong>IT</strong>-Architektur erheblich beeinflusst. Die Abstimmung <strong>der</strong> gefundenen Risikenund Maßnahmen zum Erhalt des Betriebes <strong>der</strong> <strong>IT</strong> wird über die Kontrollprozesse von COB<strong>IT</strong>abgehandelt. Durch kontinuierliches Monitoren <strong>der</strong> Service Levels und des Betriebes <strong>der</strong> <strong>IT</strong>wird eine kontinuierliche Verbesserung <strong>der</strong> Prozesse angeregt, die wie<strong>der</strong>um über die Risikobetrachtungauf Unternehmensebene nach COB<strong>IT</strong> überprüft werden. Es kann zusammengefasstgesagt werden, dass mittels des Best Practice Ansatzes <strong>IT</strong>IL die Anfor<strong>der</strong>ungenvon technischer Seite zur Gewährleistung des Betriebes <strong>der</strong> <strong>IT</strong> vorgegeben werden und mitCOB<strong>IT</strong> das Risiko, das von diesen Vorgaben <strong>aus</strong>geht, betrachtet, bewertet und minimiertwird. Somit leistet <strong>IT</strong>IL einen Beitrag zur Optimierung des IKS und zur Einhaltung <strong>der</strong> GobS.4.1.2 ProblemstellungEin <strong>IT</strong> Audit im Rahmen einer <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> kann nur stichprobenhaft die Einhaltung<strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben prüfen und wesentliche Lücken o<strong>der</strong> Schwachstellen aufzeigen.Eine vollständige Systemprüfung und die Erarbeitung eines effektiven, wirksamen IKS könnennur im Rahmen einer freiwilligen, o<strong>der</strong> für bestimmte Unternehmen wie z.B. Finanz- o-<strong>der</strong> Outsourcing-Dienstleister zwingend vorgeschriebenen Zertifizierung durchgeführt werden.75 Vgl. IDW Institut <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer e.V., PS 33061


Ähnlich wie bereits im Zusammenhang mit <strong>der</strong> finanziellen Abschlussprüfung ergeben sichim Rahmen des <strong>IT</strong>-Audits Interessenskonflikte. Wenn einen interne Revision o<strong>der</strong> Zertifizierungim zu prüfenden Unternehmen etabliert ist, werden die internen Ergebnisse als Basiszum Audit herangezogen und in Stichproben die Übereinstimmung überprüft. Eine vollständigeSystemprüfung wird nur im Anlassfall o<strong>der</strong> auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführt,da <strong>der</strong> zeitliche und finanzielle Aufwand im Rahmen <strong>der</strong> Abschlussprüfung nicht vorhandenist.Risiken die von <strong>IT</strong>-Systemen <strong>aus</strong>gehen, finden sich in allen Bereichen, die <strong>IT</strong>-gestützt imUnternehmen ablaufen, die Bewertung durch einen <strong>aus</strong>stehenden Dritten bringen eine neu<strong>Sicht</strong>weise auf diese Schwachstellen, da diese innerhalb <strong>der</strong> Organisation aufgrund „Betriebsblindheit“nicht gesehen o<strong>der</strong> die von den Schwachstellen <strong>aus</strong>gehenden Risiken <strong>aus</strong>den verschiedensten Gründen bagatellisiert werden.Ein <strong>IT</strong>-Audit zeigt zwar die Schwachstellen innerhalb <strong>der</strong> <strong>IT</strong> auf, identifiziert die dar<strong>aus</strong> entstehendenRisiken, konkrete Gegenmaßnahmen zur Risikominimierung müssen aber geson<strong>der</strong>terarbeitet werden. Die Verantwortung zur Beseitigung <strong>der</strong> beim <strong>IT</strong>-Audit gefundenenRisiken liegt beim Management. Eine 100% ige Absicherung wird nicht erreicht werden, aberdas Schaden<strong>aus</strong>maß wird auf den Risikoakzeptanzlevel 76 <strong>der</strong> Organisation beschränkt. DieEigentliche Her<strong>aus</strong>for<strong>der</strong>ung besteht darin, die Balance zwischen notwendigen Aufwand anRessourcen und Geld in Bezug auf den erreichbaren Sicherheitslevel zu finden.4.2 <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>Aus <strong>der</strong> <strong>Sicht</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> liegen die Ziele des <strong>IT</strong> Audit auf <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong>Funktion des IKS wie im SOX <strong>aus</strong>drücklich gefor<strong>der</strong>t. Die <strong>IT</strong>-Systemprüfung als Bestandteil<strong>der</strong> Jahresabschlussprüfung soll die Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Buchführung bestätigen, undzur Verbesserung und Einhaltung <strong>der</strong> Corporate Governance beitragen.4.2.1 Ziele und PrüfungsansatzDie Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Systemprüfung die nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz abläuft,tragen zur Beurteilung <strong>der</strong> Risiken des geprüften Unternehmens bei. Durch die gewonnenErkenntnisse ist ein tiefer Einblick in die Organisationsstruktur des Klienten möglich, <strong>aus</strong>denen die Strategie für weitere Prüfungshandlungen abgeleitet wird.Die Ergebnisse des <strong>IT</strong> Audits spiegeln eine Beurteilung <strong>der</strong> Risiken wi<strong>der</strong>, die von den rechnungslegungsrelevantenSystemen und <strong>der</strong>en Umfeld <strong>aus</strong>gehen. Diese Analyse bildet dieGrundlage für eine Risikobeurteilung <strong>der</strong> Jahresabschlussposten und die Basis für die Aussage<strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Systeme.Ein <strong>IT</strong> Audit ist <strong>aus</strong> <strong>Sicht</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> eine gute Informationsquelle, da die Unternehmensprozessedetailliert beleuchtet, und ein tiefer Einblick in die Funktionsweise <strong>der</strong> <strong>IT</strong>gegeben ist.76 Latzenhofer, Neuroth Pfeiffer, 2011, Studienheft Enterprise Information System Security, Seite 3962


4.2.2 ProblemstellungMit <strong>der</strong> verpflichtenden Durchführung eines <strong>IT</strong> Audits, wie zB. Im SOX gefor<strong>der</strong>t, ergebensich neue Problemfel<strong>der</strong>. Durch die immer komplexeren <strong>IT</strong>-Systeme wird auch immer mehr<strong>IT</strong>-Wissen von den Wirtschaftsprüfern gefor<strong>der</strong>t. Der Prüfer ist von seiner Ausbildung heraber zumeist finanzorientiert und es kann daher notwendig sein, Spezialisten hinzuzuziehen.Mit dem Prüfungsauftrag entsteht jedoch ein Interessenkonflikt des durchführenden Wirtschaftsprüfers,<strong>der</strong> im Spannungsfeld zwischen <strong>der</strong> Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, einemdem Prüfungsumfang angemessenem Honorar und den Interessen des Auftraggeberssteht. Er muss den Aufwand, <strong>der</strong> für ein Unternehmen durch die Vorbereitung und Bereitstellung<strong>der</strong> benötigten Daten entsteht, einerseits in Grenzen halten und kann an<strong>der</strong>seits dahernur Stichproben durchführen – die Gefahr, dass Vergehen unentdeckt bleiben, steigt.Im Regelfall ist es aber so, das obwohl <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Jahresabschlussprüfung durch diezusätzlichen Aufgaben gestiegen ist, <strong>der</strong> anberaumte Zeitraum für die Prüfung aber gleichgebliebenist. Der Auftraggeber hat meistens kein Verständnis das eigentlich mehr Zeit benötigtwerden würde, da die Durchführung <strong>der</strong> Prüfungen als notwendige, lästige Vorschriftgesehen wird.Da die Dokumentation <strong>der</strong> Geschäftsfälle nur mehr elektronisch vorliegt, sind auch die betreffendenNormen und Gesetze einzuhalten, die aber in den Unternehmen oft nicht bekanntsind o<strong>der</strong> denen nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wird. An<strong>der</strong>erseits sind dieAuswirkungen von <strong>IT</strong> unterstützten Geschäftsprozessen auf Seite <strong>der</strong> Wirtschaftsprüferebenfalls nicht bekannt, da dies dem Grunde nach nicht die Kernkompetenz eines Wirtschaftsprüfersdarstellt.Es ist oft noch so, dass speziell in kleineren Unternehmen die <strong>IT</strong> eine mangelnde Ausrichtungauf die Unternehmensziele aufweist, und die <strong>IT</strong>-Governance nicht o<strong>der</strong> nur mangelhaftvorhanden und in <strong>der</strong> Organisation verankert ist. So sind die <strong>IT</strong>-Prozesse in kleineren Unternehmenimmer weniger dokumentiert und die <strong>IT</strong> gleicht einer Black Box. Dadurch sind dieProzesse nicht effektiv und nur schwer messbar.Ein weiteres Problem ist die Transparenz, die gegenüber dem Prüfer geschaffen wird, daEinblicke von außen (unberechtigterweise) befürchtet werden. So ist es schon vorgekommen,dass dem Abschlussprüfer Informationen nicht o<strong>der</strong> nicht gerne gegeben wurden, obwohldiese über die Veröffentlichungspflicht für jeden einsehbar wären.4.3 Internes Kontrollsystem (IKS)Als Gegenmaßnahme zu den bisher <strong>aus</strong>geführten Problemstellungen <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>,den Interessenkonflikten und den <strong>aus</strong> den Bilanzskandalen <strong>der</strong> letzten Jahre wurdendie Anfor<strong>der</strong>ungen an das IKS gesteigert, und in gesetzlichen Regularien wie dem SOX explizitdie Prüfung auf Funktion und Wirksamkeit gefor<strong>der</strong>t.Die Analyse <strong>der</strong> beschriebenen Bilanzskandale zeigt, dass die Fehlinformation von Stakehol<strong>der</strong>ndurch einen falschen Jahresabschluss weniger Unrichtigkeiten aufgrund mangeln<strong>der</strong>Kompetenz von Mitarbeitern, fehlerhafte <strong>IT</strong>-Systeme o<strong>der</strong> unvollständige Information, son-63


<strong>der</strong>n vielmehr durch bewusste betrügerische Handlungen und Veruntreuungen hervorgerufenwurde.„Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst sämtliche aufeinan<strong>der</strong> abgestimmten Methodenund Maßnahmen, die dazu dienen, das Vermögen zu sichern, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit<strong>der</strong> Abrechnungsdaten zu gewährleisten und die Einhaltung <strong>der</strong> vorgeschriebenenGeschäftspolitik zu unterstützen“. 77Zur Umsetzung <strong>der</strong> Implementierung eines IKS hat sich international <strong>der</strong> Standard nachCOSO mit den Komponenten als Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagementsdurchgesetzt.Abbildung 21: IKS Komponenten nach COSO 78Wobei beim IKS die reine Risikobetrachtung und die Schadenbegrenzung im Vor<strong>der</strong>grundstehen, während das Risikomanagement als übergeordnetes System auch die sich dar<strong>aus</strong>ergebenden Chancen und Risiken in die Betrachtung mit aufnimmt.77 Kolarik, Werner, Internes Kontrollsystem, Her<strong>aus</strong>for<strong>der</strong>ungen und Lösungsansätze, http://www.actmc.at/static/files/Events/20090311_IKS_Vortrag_act.pdf, abgerufen am 26.04.201378 COSO, Interne Überwachung <strong>der</strong> Finanzberichterstattung - Leitfaden für kleinere Aktiengesellschaften, Seite 964


Beim allgemeinen Aufbau eines IKS wird zwischen interner Steuerung und Überwachungunterschieden:Abbildung 22: Glie<strong>der</strong>ung eines IKS 79Die Einführung eines wirksamen IKS als solches soll nun das Risiko von Vermögensverlustenund falscher Berichterstattung reduzieren. Dabei stehen beim Aufbau eines IKS dreiSäulen im Mittelpunkt:Effizienz des IKSEin IKS gilt dann als effizient, wenn es als Teil des unternehmensweiten Risikomanagementsinnerhalb <strong>der</strong> Organisation gesehen wird, sich auf die wesentlichen Risiken konzentriertund die Kontrollen darüber automatisiert ablaufen.NachvollziehbarkeitDamit die Ziele und <strong>der</strong> Ausbaugrad eines IKS von außenstehenden Dritten wie z.B. einemPrüfer nachvollzogen werden kann, ist es notwendig, die Ziele und Prozesse <strong>der</strong> Kontrollenumfangreich und <strong>aus</strong>führlich zu dokumentieren. Durch diese Dokumentation ist es möglich,in regelmäßigen Reviews, die entwe<strong>der</strong> durch die interne Revision (wenn vorhanden) o<strong>der</strong>durch externe Revisoren durchgeführt werden, die Qualität des IKS zu beurteilen.79 Bungartz, 2011, Handbuch Interne Kontrollsyteme (IKS) – Steuerung und Überwachung von Unternehmen,Seite 2165


WirksamkeitDie Wirksamkeit eines IKS kann nur dann gegeben sein, wenn es klar definierte Verantwortlichkeitengibt, die angewendeten Kontrollmaßnahmen im Geschäftsprozess integriert undüberwacht werden. Als weitere wichtige, aber oft vernachlässigte Komponente ist die Schulung<strong>der</strong> Mitarbeiter. Wenn die geplanten und definierten Maßnahmen nicht in <strong>der</strong> Unternehmenskulturverankert und die Mitarbeiter darauf eingeschworen werden, ist die Wirksamkeiteines IKS nicht gegeben.Umsetzung und ImplementierungBei <strong>der</strong> Implementierung eines IKS sind <strong>aus</strong>gehend von <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Ist Situation überdie Festlegung und Definition <strong>der</strong> Risiken, die im Unternehmen auftreten, die folgendenSchritte zu durchlaufen:Abbildung 23: Implementierungsschritte eines IKS 80Wenn diese Schritte auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-, Prozess- und Unternehmensebene als Prozess<strong>der</strong> kontinuierlichen Verbesserung gesehen werden, können die Schwachstellen und Risikenim Unternehmen, die sich <strong>aus</strong> dem Spannungsfeld <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> und <strong>IT</strong> Audit ergebenhaben, minimiert werden.80Scholze, A.2008. http://www.docstoc.com/docs/117444648/IKS---Internes-Kontrollsystem-im-Unternehmenmit-sozialem-Auftrag (AVUSA, Hrsg.), abgerufen am 8.4.2013, Seite 1166


Es ist aber anzumerken das es keine hun<strong>der</strong>tprozentige Sicherheit in den Bereichen gebenwird, da die Beurteilung <strong>der</strong> Risiken immer auf Annahmen und Schätzungen beruhen. DieGründe für Frauds liegen – wie in Kapitel 3 analysiert – weniger auf Fehlfunktionen von <strong>IT</strong>-Systemen, son<strong>der</strong>n beruhen überwiegend auf <strong>der</strong> kriminellen Energie und Fantasie von imUnternehmen tätigen Personen höherer Hierarchieebenen.Dieser Personenkreis hat die Macht und den Zugang, diese Kontrollen, die im IKS vorgesehensind, zu umgehen.Aufgaben eines IKSDie primären Aufgaben eines IKS liegen in <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Transparenz und <strong>der</strong> Möglichkeit,Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen. Dadurch trägt das IKS zur Effizienzsteigerunginnerhalb <strong>der</strong> Prozesse bei und stellt die Einhaltung <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> und Governancesicher. In weiterer Folge tragen die gelebten IKS–Kontrollen zur Vermeidung und Aufdeckungvon Betrugs-, und Korruptionsversuchen bei.Prüfung des IKSDer Jahresabschussprüfer ist verpflichtet, im Rahmen einer Prüfung des Jahresabschlussesneben <strong>der</strong> Finanz-, und <strong>IT</strong>-Systemprüfung auch eine Prüfung des IKS durchzuführen unddas Funktionieren mit Betätigungsvermerk zu testieren. Die Prüfung eines IKS wird nachSection 404 des SOX in zwei Teilschritten vorgenommen:AufbauprüfungIn <strong>der</strong> Aufbauprüfung eines IKS wird die Fragestellung überprüft, ob die im IKS vorgesehenenKontrollen implementiert wurden. Die Angemessenheit <strong>der</strong> Kontrollaktivitätenist dabei Gegenstand <strong>der</strong> Untersuchungen – es wird geprüft, ob die implementiertenKontrollen mit jenen im Sollkonzept des IKS entworfenen übereinstimmen. Indiesem Test of Design (ToD) genannten Verfahren wird geprüft ob die Kontrollprozessegrundsätzlich in <strong>der</strong> Lage sind, die Risiken zu minimieren. Über Stichprobenwerden Geschäftsfälle <strong>aus</strong>gewählt, anhand <strong>der</strong>er die Angemessenheit <strong>der</strong> Maßnahmengeprüft und dokumentiert wird.FunktionsprüfungIm Rahmen <strong>der</strong> Funktionsprüfung soll festgestellt werden, ob die Kontrollmaßnahmenwirksam sind und kontinuierlich angewendet werden. Dabei steht die Frage im Vor<strong>der</strong>grund,welche Maßnahmen und Prozesse beim Auftreten von Fehlern eingeleitetwerden. In diesem Test of Operating Effectiveness (ToE) wird die operative Wirksamkeitdes IKS festgestellt. Anhand von regelmäßigen Stichprobenprüfungen wirddie Angemessenheit und Wirksamkeit <strong>der</strong> Maßnahmen dokumentiert.67


Kapitel 5Handlungsempfehlungen und künftigeEntwicklungenDie bisher vorgestellten Maßnahmen und Frameworks sollen dazu beitragen, die finanzielleBerichterstattung zu verbessern und Unregelmäßigkeiten zu verhin<strong>der</strong>n. Die Einführung undUmsetzung <strong>der</strong> internen Kontrollen bedürfen jedoch eines großen finanziellen und zeitlichenAufwandes. Durch den zusätzlichen Aufwand <strong>der</strong> Dokumentation nimmt die Komplexität zu,führt jedoch zu einer Sensibilisierung und Stärkung des Bewusstseins für Steuerungs-, Kontroll-,und Überwachungsaktivitäten.Doch die geschichtliche Entwicklung hat gezeigt, dass es immer wie<strong>der</strong> dazu gekommen ist,dass die gesetzlichen Vorgaben umgangen o<strong>der</strong> sich immer wie<strong>der</strong> neue Schwachstellenergeben, die zu Untreue und Betrug geführt haben.5.1 Erkenntnisse <strong>der</strong> UntersuchungIn den bisherigen Kapiteln konnte folgende Schwachstellen ermittelt werden, die Einfluss aufdie Gestaltung und das Funktionieren des IKS und die Anwendung von Frameworks in Bezugauf die Vermeidung von Unregelmäßigkeiten haben.Überschneidung <strong>der</strong> Kompetenzen und Interessenskonflikte des WirtschaftsprüfersIn den vorgestellten Beispielen waren die prüfenden WP-Gesellschaften auch beratend tätig.Dadurch wurde ein Zustand geschaffen, dass Kollegen <strong>aus</strong> <strong>der</strong> gleichen WP-Gesellschaft inden Unternehmen, die Arbeit <strong>der</strong> eigenen Kollegen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.Es kommt daher zu einem Interessenskonflikt, denn eine Testat Verweigerung aufgrund<strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> beratenden Kollegen ist nicht im Sinne des Prüfungsmandats. Daherwerden möglicherweise Sachverhalte, die die eigene Kanzlei betreffen, nicht in die Prüfungmit einbezogen und nicht hinterfragt.Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Systemprüfung besteht die Gefahr, dass <strong>der</strong> Prüfer nicht die notwendigen<strong>IT</strong>-Kenntnisse besitzt, um eine fundierte Beurteilung <strong>der</strong> Systeme vorzunehmen. Es werdendaher bei komplexen Systemen externe Spezialisten hinzugezogen, die zwar <strong>IT</strong>-Spezialistensind, aber keine Prüfer im Sinne <strong>der</strong> Finanzprüfung.Aufgrund langjähriger Beziehungen mit dem Klienten ist es so, dass viele Dinge aufgrund<strong>der</strong> langjährigen Beziehungen nicht mehr hinterfragt werden, o<strong>der</strong> die anzuwendende notwendigeSorgfalt mit dem Grundsatz <strong>der</strong> Wesentlichkeit nicht zur Anwendung kommt.68


PrüfungsansätzeNahezu alle Prüfungen erfolgen aufgrund des Konfliktes zwischen genehmigtem Prüfungshonorarund dar<strong>aus</strong> resultieren<strong>der</strong> Zeit zur Durchführung <strong>der</strong> Prüfung nur durch Stichprobenaufgrund <strong>der</strong>er auf die Gesamtheit geschlossen wird.Im Rahmen von Stichprobenprüfungen ist es aber nur durch Zufall möglich, dass bei einerAuswahl von Stichproben eine dolose Handlung aufgedeckt werden kann. Wie in den diskutiertenBeispielen wurde aufgrund von gefälschten Belegen o<strong>der</strong> Nichtüberprüfen <strong>der</strong> Existenzvon Geschäftspartnern ein Testat erteilt – das bestätigt die Vermutung, das „fiktiveTransaktionen“ im Rahmen einer Abschlussprüfung nur zufällig aufgedeckt werden können.Die Auftraggeber sehen aber nur die Prüfungskosten und sind vorwiegend an <strong>der</strong>en Senkunginteressiert. Die Jahresabschussprüfung stellt für die meisten Unternehmen eine lästigePflicht dar, und wird nicht als Beitrag zur Verbesserung <strong>der</strong> internen Prozesse gesehen.Daher sind die Auftraggeber daran interessiert die Kosten möglichst gering zu halten. An<strong>der</strong>sist die Lage bei Due Dilligence Projekten im Zuge von Mergers & Akquisition, hier sindBeauftragenden sehr daran interessiert alle Prozesse und die Rechnungslegung zu durchleuchten.Im Rahmen einer normalen Jahresabschlussprüfung werden die gleichen Findingsaber als nicht wesentlich und als persönliche Kritik an <strong>der</strong> eigenen Leistung abgetan. Daherentsteht wie<strong>der</strong> Konflikt zwischen Prüfer und Auftraggeber, <strong>der</strong> den Verlust von Folgeaufträgenfürchtet wenn zu viel an Umbuchungen gefunden, o<strong>der</strong> das Honorar dem Umfang <strong>der</strong>Prüfung als zu hoch gesehen wird.FunktionstrennungIn vielen Fällen ist die Funktionstrennung nicht o<strong>der</strong> nicht <strong>aus</strong>reichend gegeben. So ist es füreine funktionierende <strong>Compliance</strong> unerlässlich eine Trennung <strong>der</strong> Systeme <strong>der</strong> Administrationund Buchhaltung vorzunehmen. So ist im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung zwingend, das Berechtigungsmanagementauf anonyme User, <strong>aus</strong>geschiedene Mitarbeiter und den Zugriff externerPersonen zu prüfen. Die Prüfungshandlungen sind auf diese Aspekte <strong>aus</strong>zurichten, das wirdaber oft vernachlässigt. Es wird zwar immer überprüft, wie die Berechtigungen vergebenwerden o<strong>der</strong> wie <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> Genehmigung neuer Berechtigungen erfolgt, aber einePrüfung eines Geschäftsfalles nach den Aspekten <strong>der</strong> durchführenden User ist mir persönlichjedoch bisher im Rahmen meiner beruflichen Erfahrung nicht bekannt.Die Funktionstrennung stellt aber einen wesentlichen Ansatz zur Verhin<strong>der</strong>ung von Frauddar. Durch die Sicherstellung, dass verschiedene Berechtigungen für Verbuchung und Zahlungvergeben werden, ist sichergestellt, dass keine Einzelperson „fiktive“ Transaktionen,wie im Fall Comroad vorgestellt, durchführen kann. Bei Geschäftsfällen wie dem Abschlussvon Verträgen o<strong>der</strong> wesentlichen Finanz o<strong>der</strong> Treasurytransaktionen ist es als grob fahrlässigzu bezeichnen, nur eine Person mit <strong>der</strong> Durchführung zu betrauen, dies gilt nicht nur imSinne von Fraud Verhin<strong>der</strong>ung, son<strong>der</strong>n speziell im Sinne des Managements von Risiken.69


Zur Minimierung <strong>der</strong> allgemeinen Risiken sollte insbeson<strong>der</strong>e in den Bereichen eine Trennung<strong>der</strong> Berechtigungen vorgenommen werden:- Anfor<strong>der</strong>ung und Vergabe von <strong>IT</strong>-Berechtigungen durch die gleiche Stelle.- Anfor<strong>der</strong>ung, Bestellung und Buchung in <strong>der</strong> Buchhaltung- Rechnungsprüfung und Verbuchung- Genehmigung und Anlage/Än<strong>der</strong>ung von Stammdaten- Freigabe des Zahlungslaufes und Verbuchung- Bonitätsprüfung und Debitoren Stammdatenanlage- Anlage Kundenaufträge und Fertigungsaufträge- Erstellung von Fakturen, Gutschriften und Debitorenbuchhaltung.- Ausbuchung o<strong>der</strong> Abschreibung von For<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungen von Zahlungskonditionenund Kreditlimits ohne Genehmigung o<strong>der</strong> Veranlassung- Lagerkorrekturbuchungen und Durchführung <strong>der</strong> Inventuraufnahmen.Mangelnde Umsetzung <strong>der</strong> internen <strong>Compliance</strong> Richtlinien und Umgehung <strong>der</strong> RegelungenWenn die <strong>Compliance</strong> Regeln und IKS jedoch nur schriftlich festgehalten und nicht nachhaltigals Prozess in <strong>der</strong> Organisation durch Schulungen <strong>der</strong> Mitarbeiter implementiert werden,ist ein ordnungsgemäßes Funktionieren des IKS nicht gegeben. So ist im Rahmen <strong>der</strong> Abschlussprüfungdas IKS auf Existenz und Funktion und Anwendung in <strong>der</strong> Organisation zuprüfen. Alleine die Formulierung von <strong>Compliance</strong>-Regeln wird nicht genügen, um eine weiterführendepräventive Wirkung zu entwickeln. Um die Ernsthaftigkeit von <strong>Compliance</strong> zuunterstreichen, ist ein <strong>Compliance</strong> Beauftragter zu implementieren und in größeren Organisationendurch <strong>Compliance</strong> Commitee zu unterstützen.Mögliche Folgen von Nicht <strong>Compliance</strong> sind unter an<strong>der</strong>em- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Ausschreibungen- Geldstrafen- Schadensersatzansprüche- strafrechtliche Verantwortungmit großen Auswirkungen auf das Image und die öffentliche Wahrnehmung <strong>der</strong> Organisation.70


Wirtschaftskriminalität lässt sich durch <strong>Compliance</strong> nur eindämmen, aber nicht verhin<strong>der</strong>nDas Grundproblem ist die Frage, ob doloses Handeln bei <strong>der</strong> Pflichtprüfung aufgedeckt werdenmuss und ob man für den Fall des Nichtaufdeckens den Abschlussprüfer verantwortlichmachen kann. Es herrscht die Erwartung in <strong>der</strong> Öffentlichkeit, dass <strong>der</strong> Prüfer schwerwiegendeFälle von Betrug erkennen müsste. Dies ist aber nur <strong>der</strong> Fall, wenn diese Handlungenim Rahmen <strong>der</strong> „ordnungsgemäßen Durchführung <strong>der</strong> Prüfung“ erkennen hätte müssen.5.2 Grenzen von <strong>Compliance</strong>Die Sicherstellung <strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> ist speziell in multinationalen Konzernen eine Her<strong>aus</strong>for<strong>der</strong>ung.Einerseits muss ein weltweit gültiges Regelwerk geschaffen werden, an das sich alleGesellschaften zu halten haben, an<strong>der</strong>erseits ist es notwendig, nationale Gegebenheiten indiesen Code of Conduct (CoC) einfließen zu lassen.Die Formulierung des allgemein gültigen CoC ist daher eine Her<strong>aus</strong>for<strong>der</strong>ung, da beispielsweisein Russland o<strong>der</strong> Südamerika an<strong>der</strong>e kulturelle Vor<strong>aus</strong>setzungen für geschäftlicheAktivitäten gebräuchlich sind. So wird es in Europa eher unüblich sein, dass Geschäfte perVorkasse wie in Russland abgewickelt werden o<strong>der</strong> Zahlungsziele von sechs Monaten o<strong>der</strong>mehr wie in Südamerika gewährt werden.Daher ist es nicht immer verständlich o<strong>der</strong> erscheint es oft lächerlich, warum gewisse VorschriftenEingang in das <strong>Compliance</strong> Manual finden. Die Folge ist daher, dass diese Vorschriftenbelächelt und missachtet werden. Daher ist das beste <strong>Compliance</strong> Manual o<strong>der</strong>CoC wirkungslos, wenn die Mitarbeiter nicht darauf geschult und die Regeln in <strong>der</strong> Organisationnachhaltig implementiert sind.Es gilt daher das gleiche wie beim vorigen Punkt, wo <strong>aus</strong> <strong>Sicht</strong> des WP eine dolose Handlungnicht zwingend aufgedeckt werden muss – die Besten Regeln sind nutz-, und wirkungslos,wenn dolose Handlungen gesetzt werden. Wenn betrügerische Handlungen gesetztwerden wird in <strong>der</strong> Regel auch ein Weg gefunden, um diese Regeln zumindest auf Zeit zuumgehen.Vollständige Sicherheit und Absicherung gegen kriminelle Handlungen wird durch <strong>IT</strong> Governanceund <strong>Compliance</strong> nie erreicht werden können, vielmehr muss eine Balance zwischeneingesetzten Mitteln und Minimierung <strong>der</strong> Risiken gefunden werden. Es macht keinen Sinn,Risiken, die nur geringe Auswirkungen auf die Organisation haben, mit immensen finanziellenMittel zu bekämpfen.Die Schwachstelle aller <strong>Compliance</strong> Systeme wird die menschliche Handlung bleiben. KriminelleEnergie und unbeabsichtigte Fehler werden durch <strong>Compliance</strong> nicht verhin<strong>der</strong>t, aberdadurch werden die Vor<strong>aus</strong>setzungen geschaffen, dass diese Fehler und Unregelmäßigkeitenauffallen, und <strong>der</strong> Prozess verbessert wird.71


Spezialfall Cloud ComputingDer neueste Trend ist das Cloud Computing. Dies bringt eine Menge an neuen Möglichkeiten,jedoch gibt es im Bereich, wenn es zu Fraud o<strong>der</strong> Unregelmäßigkeiten kommen sollte,<strong>der</strong>zeit noch ungeklärte Probleme. So ist es bisher einfach möglich gewesen, Computer,Festplatten o<strong>der</strong> sonstige Datenträger im Rahmen von H<strong>aus</strong>durchsuchungen durch die Behördenzu beschlagnahmen. Im Fall Cloud Computing ist dies nicht so einfach möglich, dadie Daten in einem Rechenzentrum liegen und es für die ermittelnden Behörden nicht möglichist, einfach ein Rechenzentrum mit Daten von vielen Unternehmen – die mit dem VerdächtigenUnternehmen nichts zu tun haben – zu beschlagnahmen.Das Thema Cloud Computing ist daher rechtlich <strong>der</strong>zeit als Grauzone zu bezeichnen, daeinerseits nicht immer klar ist, wo die Daten gespeichert sind und die Beschlagnahme vonDaten schwierig ist, da wenn ein Zugriff auf die Daten möglich ist, sind diese in einem Rechenzentrumgespeichert, damit würden bei einem physischen Zugriff auch Daten von Unbeteiligtenbeschlagnahmt werden. Aus diesen Aspekten ergeben sich auch neue Her<strong>aus</strong>for<strong>der</strong>ungenim Bereich <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Forensik bei <strong>der</strong> Sicherung von Datenspuren. Bei den Cloudanbieternhat sich bisher kein Standard für einheitliche Datenformate beim Daten<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>chdurchgesetzt und dadurch dass die Dienstleister ihrerseits mitunter wie<strong>der</strong> Clouddienstleisterbeschäftigen (Offshoring) ist die Grundlage des in diesen speziellen Fällen anwendbarenRechts nicht immer klar. 815.3 Grenzen in <strong>der</strong> Anwendung von FrameworksIn <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> vorgestellten Frameworks ist es wichtig, die Balance zwischen Notwendigkeit<strong>der</strong> Dokumentation von Geschäftsprozessen und -risiken und einem den täglichenGeschäftsablauf störenden Aufwand <strong>der</strong> Dokumentation. Da das <strong>IT</strong> Audit nur einenmomentanen Zustand aufnimmt, zeigt dies die Grenzen <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Frameworks auf– es kann ein Zustand, <strong>der</strong> zur Zertifizierung notwendig ist, hergestellt werden und in <strong>der</strong> Zeitbis zum Rezertifizierungsaudit werden diese definierten Standards umgangen. Ein Frameworkund die damit verbundenen Prüfungen stellen nur eine Hilfestellung dar, eine Verhin<strong>der</strong>ungvon Wirtschaftskriminalität und Missbrauch kann durch Frameworks, Prüfungen undAudits nicht sichergestellt werden.Lücken in <strong>der</strong> Anwendung von Frameworks liegen in <strong>der</strong> menschlichen Handlung bei- Unregelmäßige o<strong>der</strong> außergewöhnlichen Geschäftsfällen- Fehleinschätzungen o<strong>der</strong> Missinterpretationen- Eingriff des Managements in Handlungen von Untergebenen- Nachlassende Einhaltung von Kontrollen aufgrund Überlastung o<strong>der</strong> Routine81 Vgl. Heyduk, 2011, SOKO 1010, Weiter vorn, Fraunhofer Institut, Seite 20-2172


Durch regelmäßige Überprüfungen und laufendes Monitoring im Sinne eines kontinuierlichenVerbesserungsprozesses sollten diese Lücken aufgezeigt und verhin<strong>der</strong>t werden.5.4 Künftige EntwicklungenAufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass es aufgrund <strong>der</strong> beschriebenen Skandale notwendig wurde,regulative Vorgaben und Reglementierungen vorzunehmen, ist davon <strong>aus</strong>zugehen das weiterversucht werden wird, diese zu umgehen. Das Ziel künftiger Entwicklungen im Bereich<strong>der</strong> <strong>Compliance</strong> wir daher sein, diese neuen Methoden zu erkennen.Neuere Ansätze dazu sind:<strong>IT</strong> ForensikUnter <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Forensik versteht man die Untersuchung von verdächtigen Vorfällen im Zusammenhangmit <strong>IT</strong>-Systemen und <strong>der</strong> Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spurenin Computersystemen. Die Untersuchung von Computersystemen und <strong>der</strong> inhaltlichen Auswertung<strong>der</strong> dort gespeicherten Daten ist bei Verdacht auf dolose Handlungen und für Zwecke<strong>der</strong> Steuerfahndung etabliert.Die <strong>IT</strong>-Forensik glie<strong>der</strong>t sich in die Bereiche- Computer-ForensikDarunter wird die Analyse von Computer- o<strong>der</strong> Mobilgeräten und <strong>der</strong> darin enthaltenenDaten verstanden.- Forensische DatenanalyseIst die Analyse von großen Datenbeständen <strong>aus</strong> Anwendungen und <strong>der</strong>en zugrundeliegenden Datenbanken, mit dem Ziel Handlungen und Transaktionen zu rekonstruierenund zu analysieren.Bei forensischen Datenanalysen, die auch im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen angewandtwerden, werden Daten nach Häufigkeiten von Zahlen untersucht. Hier werden nachdem Gesetz von Bedford statistische Häufigkeitsverteilungen von Ziffern unterstellt, undwenn Datensätze von diesen Verteilungen signifikant abweichen, besteht <strong>der</strong> Verdacht aufManipulation dieses Datensatzes. Die Verteilung <strong>der</strong> Zahlen sagt <strong>aus</strong> das die Zahl 1 am Beginnvon Zahlenreihen wesentlich häufiger vorkommt, als zB. die Zahl 9. Dies wurde bereitsim 19. Jahrhun<strong>der</strong>t vom Mathematiker Newcomb erkannt. 82Diese Methode hat aber den Nachteil, dass durch Beschränkungen, die vom IKS <strong>aus</strong>gehen,wie zB. Limitierung von Überweisungen auf bestimmte Höchstgrenzen, o<strong>der</strong> Teilung vonÜberweisungen zur Spesenoptimierung ( EUR 50.000 spesenfrei ) das Gesetz von Bedford82 Vgl. Heyduk, 2011, SOKO 1010, Weiter vorn, Fraunhofer Institut, Seite 20-2173


nicht anwendbar ist o<strong>der</strong> das Ergebnis <strong>der</strong> Untersuchung auf dolose Handlungen schließenlässt, diese aber nicht vorliegen.Die Problematik dar<strong>aus</strong> besteht darin, dass wenn es häufiger zu Fehlalarmen kommt, dieHinweise ignoriert werden, und die Gefahr besteht das eine dolose Handlung angezeigt,aber nicht nachverfolgt wird.Continuous AuditUnter einem Continuous Audit (CA) ist die Erweiterung <strong>der</strong> Stichtagsprüfung des IKS zu einerpermanenten Überwachung und Kontrolle <strong>der</strong> Bereiche mit Unterschlagungs-, Manipulations-,o<strong>der</strong> Betrugsanfälligkeit zu verstehen, wodurch eine gezielte Verbesserung <strong>der</strong> risikobehaftetenProzesse ermöglicht wird.Abbildung 24: Continuous Audit und Continuous Monitoring 83Das CA gewinnt für die Revision an Bedeutung, da eine laufende, permanente Beurteilungund Prüfung <strong>der</strong> wesentlichen Risiken erfolgt. Eine Abwandlung des CA stellt das ContinuousMonitoring (CM) dar, wobei die Verantwortung beim Management liegt. CA und CMbilden ein Frühwarnsystem mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen und damit eine schnellereReaktionsfähigkeit bei gleichzeitiger Reduzierung des Risikos zu erreichen.83 KPMG India, Continious Audit, von http://www.kpmg.com/in/en/services/advisory/riskcompliance/grcs/pages/cam.aspxam 10.5.2013 abgerufen74


WhistleblowingWhistleblowing kommt <strong>aus</strong> dem amerikanischen und kann mit „Hinweisgeben“ übersetztwerden. Hinweisgeber o<strong>der</strong> Whistleblower sind demnach alle Personen innerhalb einer Organisation,die grobe Missstände sehen und auf diese hinweisen. Als grobe Missstände sindsolche zu bezeichnen, die nicht für je<strong>der</strong>mann erkennbar sind, da für alle an<strong>der</strong>en kein geson<strong>der</strong>tesHinweisgeben notwendig ist, son<strong>der</strong>n die Korrekturmaßnahme durchgeführt werdenmuss.Je<strong>der</strong> Arbeitnehmer hat die Pflicht, auf Missstände hinzuweisen. Als Whistleblower werdenjene Mitarbeiter gesehen, die dem Arbeitgeber gegenüber beson<strong>der</strong>s loyal sind. Da im Sinnevon Fraud, <strong>der</strong> vom Management <strong>aus</strong>geht, dies aber nicht gewünscht ist und eine „Behin<strong>der</strong>ung“darstellt, sind diese Hinweisgeber geson<strong>der</strong>t geschützt, da die Gefahr <strong>der</strong> Diskriminierungbesteht.Dieser Schutz ist beispielsweise im SOX in Section 806 festgeschrieben, <strong>der</strong> hohe Strafenfür den Fall vorsieht, dass börsengelistete Unternehmen kein internes Hinweissystem installiereno<strong>der</strong> gar Hinweisgeber benachteiligen.In Europa stellt Whistleblowing <strong>der</strong>zeit noch eine Ran<strong>der</strong>scheinung dar, da die Kultur zuFehlern zu stehen und dar<strong>aus</strong> zu lernen noch nicht so <strong>aus</strong>geprägt ist. Die Fähigkeit, <strong>aus</strong>Fehlern zu lernen, ist ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zusammenhang mit dem Whistleblowing.Der Hinweis wird im mo<strong>der</strong>nen Managements dringend benötigt und im- Qualitätsmanagement- Management <strong>der</strong> Kundenbeziehungen (CRM)- Risikomanagementim Sinne eines KVP erwartet und erwünscht.In Europa ist es aber lei<strong>der</strong> oft so, dass <strong>der</strong> Hinweisgeber als „Verna<strong>der</strong>er“ gesehen wird,<strong>der</strong> dem Unternehmen Schaden möchte und als Folge ein unüberbrückbarer Vertrauensverlustaufgebaut wird, <strong>der</strong> oft in einer Kündigung endet – obwohl nach <strong>der</strong> grundsätzlichenIdee das Whistleblowings eigentlich eine Belobigung o<strong>der</strong> ein Karrieresprung zu erwartenwäre.Der Verein Whistleblowing Austria hat auf seiner Homepage die typischen Phasen einesWhistlebowingprozesses definiert: 84- Entdeckung:Whistleblower sind in <strong>der</strong> Regel verlässliche Mitarbeiter, die auf einmal auf mit Missständenkonfrontiert sind, Beweise dafür haben und sich verpflichtet fühlen, daraufhinzuweisen. Es steht dabei nicht die Profilierungssucht im Vor<strong>der</strong>grund, son<strong>der</strong>n dasAufzeigen <strong>der</strong> Missstände wird als Teil <strong>der</strong> Arbeit gesehen.84 http://www.whistleblowing.at/Whistleblowing_Austria/Phasen.html, abgerufen am 17.4.201375


- Aufdeckung:Anschließend wird mit dem Vorgesetzen, den Behörden o<strong>der</strong> Medien jemand informiert,von dem man glaubt, dass er Abhilfe schaffen kann. Üblicherweise wendensich Whistleblower an betriebs- o<strong>der</strong> behördeninterne Stellen.- Isolation:Danach wird <strong>der</strong> Whistleblower <strong>aus</strong>gegrenzt und von den Kollegen gemieden. Eskommt vor, dass selbst jene, die unter den Missständen leiden, sich vom Whistleblowerabwenden und ihn o<strong>der</strong> sie „im Regen stehen“ lassen.- Repressalien:Manager und Vorgesetzte fühlen sich persönlich angegriffen und reagieren auf dieOffenlegung von Missständen mit Angriffen o<strong>der</strong> Rufmord gegen den Whistleblower.Eine Behebung des Missstandes selbst erfolgt nicht. Die Angriffe können in eine Versetzungo<strong>der</strong> gar Kündigung des Whistleblowers münden. Manchmal werden Whistleblowernunerfüllbare Aufgaben übertragen, um dies dann als Kündigungsgrund zuverwenden.- Solidarität:Whistleblower werden durch Familie und Freunde Unterstützung finden, und ihre Anliegenwerden bei Interessensvertretungen, Journalisten o<strong>der</strong> Politikern auf Gehörstoßen. Daraufhin werden diejenigen, die die Missstände zu verantworten haben, oftin die Defensive gedrängt.- Bestätigung:Schließlich bleibt zu hoffen, dass <strong>der</strong> Whistleblower für die Aufdeckung von Korruptionund an<strong>der</strong>er Missstände Anerkennung findet.Bilanzpolizei 85Mit 1. Juli 2013 wird in Österreich das Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) in Krafttreten. Dieses Gesetz sieht die Schaffung einer zusätzlichen Kontrollstelle, <strong>der</strong> sogenanntenBilanzpolizei, vor. Das Ziel des RL-KG ist, die Schaffung einer zusätzlichen, unabhängigenPrüfinstanz neben <strong>der</strong> Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Dadurch solldie Qualität <strong>der</strong> Rechnungslegung verbessert, und das Vertrauen des Kapitalmarkts in dieUnternehmen gestärkt werden. In Österreich übernimmt <strong>der</strong> neu zu schaffende Verein "ÖsterreichischePrüfstelle für Rechnungslegung" (Prüfstelle) die erste und die FMA die zweiteInstanz in dem zweistufigen System.85 Vgl. Wirtschaftsblatt, 16.1.2013, Achtung die Bilanzpolizei kommt, Seite 8 -976


Konkret gibt es zwei Anlassfälle für das Einschreiten <strong>der</strong> Bilanzpolizei:- bei Vorliegen von Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften- ohne beson<strong>der</strong>en Anlass, bei Stichprobenprüfungen.Die operative Prüfung wird durch diese neue Prüfstelle vorgenommen und nur in Ausnahmefällendurch die Finanzmarktaufsicht (FMA) durchgeführt. Im Falle aufgedeckter Fehler wirdvon <strong>der</strong> FMA ein Bescheid erlassen, gegen den eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof(VwGH) o<strong>der</strong> den Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht werden kann.Die Bilanzpolizei kann den Jahresabschluss zwar nicht für ungültig erklären, wohl aber eineNeuaufstellung for<strong>der</strong>n. Das RL-KG enthält keinen eigenen Straftatbestand, eine fehlerhafteRechnungslegung könnte aber unter an<strong>der</strong>em nach §255 AktG (Bilanzfälschung), § 147StGB (Betrug) o<strong>der</strong> §153 StGB (Untreue) verfolgt werden. Ein starkes Sanktionsinstrumentist aber auch die mögliche Fehlerveröffentlichung "nach Maßgabe des öffentlichen Interesses"und das damit verbundene Risiko eines Imageschadens für das Unternehmen.Auch wenn das RL-KG zu einem Mehraufwand führen wird, überwiegen die Vorteile für diebetroffenen Unternehmen - hier ist insbeson<strong>der</strong>e die zu erwartende Qualitätssteigerung <strong>der</strong>Rechnungslegung und damit eine Steigerung des Anlegervertrauens zu sehen.Welche Vor<strong>aus</strong>setzungen zur Veröffentlichung eines Fehlers erfüllt sein müssen o<strong>der</strong> wannein Fehler als im öffentlichen Interesse liegend beurteilt wird, geht <strong>aus</strong> dem Gesetzestext<strong>der</strong>zeit allerdings nicht hervor.5.5 HandlungsempfehlungenHarmonisierung von Gesetzen und VorschriftenEine <strong>der</strong> großen Her<strong>aus</strong>for<strong>der</strong>ungen in den nächsten Jahren wird es sein, die unzähligenGesetzte und Regularien auf einen Stand zu bringen und zu harmonisieren. Es ist für dieverschiedenen Regelwerke jeweils Spezialwissen notwendig, dass ein einzelner Mitarbeiternicht in <strong>der</strong> Lage ist alles zu beherrschen und daher automatisch das Risiko besteht, dassUnregelmäßigkeiten aufgrund <strong>der</strong> Komplexität entstehen. Auch ist bei <strong>der</strong> Ausrichtung <strong>der</strong>Gesetze und Richtlinien darauf zu achten das die Anfor<strong>der</strong>ungen von Klein und Mittelbetriebenzu erfüllen ist. Framework wie SOX o<strong>der</strong> IFRS sind auf Konzerne <strong>aus</strong>gelegt und überfor<strong>der</strong>nkleinere Unternehmen sowohl mit Ressourcen als auch den anfallenden Kosten. Wie<strong>aus</strong> <strong>der</strong> untenstehenden Abbildung ersichtlich ist, sind die Unternehmen mit einer Vielzahlan Gesetzen, Normen o<strong>der</strong> unternehmensspezifischen Standards konfrontiert, die großenVerwaltungsaufwand und Verwirrung verursachen.77


Abbildung 25: <strong>der</strong>zeitige Normen und Vorschriften 86Zusätzlich zu den „großen“ Frameworks sollten Erleichterungen in einer „Light“ Variante fürkleinere Unternehmen angedacht werden. Derzeit bestehende Wahlrechte in den HGB solltenreduziert, an die Frameworks angeglichen, und damit die Möglichkeiten <strong>der</strong> Bilanzpolitikeingeschränkt werden.Trennung von Beratung und PrüfungEs muss eine Trennung von Beratung und Prüfung gesetzlich verpflichtend festgesetzt werden,um die beschriebenen Interessenskonflikte zu vermeiden o<strong>der</strong> zu entschärfen. PrüfendeUnternehmen dürfen auch über Tochtergesellschaften o<strong>der</strong> Konzerngesellschaften nichtin <strong>der</strong> gleichen Organisation beratend tätig sein. Objektive Prüfung ist nur möglich, wenn vonkeiner Seite Druck <strong>aus</strong>geübt wird, o<strong>der</strong> falsch verstandenes Pflichtbewusstsein dem eigenenArbeitgeber gegenüber besteht. Das Ziel <strong>der</strong> Trennung von Beratung und Prüfung liegt darin,die Unabhängigkeit und die Qualität <strong>der</strong> Prüfungen zu erhöhen. Dieser Vorschlag einergesetzlichen Regulierung wird in <strong>der</strong> EU diskutiert, stößt aber auf großen Wi<strong>der</strong>stand, da dieBig Four befürchten, ihre marktbeherrschende Stellung zu verlieren und daher mit dem genauenGegenteil, einer Verschlechterung <strong>der</strong> Prüfungsqualität argumentieren.Externe PrüferrotationZusätzlich zur Trennung von Beratung und Prüfung muss es innerhalb <strong>der</strong> EU zu einer einheitlichengesetzlichen Regelung kommen, das Wirtschaftsprüfer nach einer bestimmtenAnzahl von fortlaufenden Prüfungen das Mandat an eine an<strong>der</strong>e Kanzlei weitergeben müssen,und nicht nur ein interner T<strong>aus</strong>ch <strong>der</strong> WP innerhalb einer Kanzlei erfolgt. Diese externePrüferrotation ist <strong>der</strong>zeit nur in Italien gesetzlich vorgeschrieben, und war letztlich Auslöserfür die Aufdeckung des Parmalatskandales. 8786 BDO AG, 2013, Governance, Risk und <strong>Compliance</strong> in <strong>der</strong> <strong>IT</strong>, Seite 287 Vgl. Wiemann, Prüfungsqualität des Abschlussprüfers, Seite 7278


Anti Fraud Management (AFM)Die bereits gesetzlich verpflichtete Prüfung des IKS muss weiter verschärft und <strong>aus</strong>gebautwerden. Im Rahmen des IKS ist verstärkt auf die Funktionstrennung zu achten. Nur wennverhin<strong>der</strong>t wird, dass eine Person alleine einen Geschäftsfall abwickeln kann, werden doloseHandlungen weitgehend verhin<strong>der</strong>t.Der Prozess eines AFM-Systems wurde von KPMG folgen<strong>der</strong>maßen im neun-Box Modelldefiniert:Abbildung 26: KPMG - 9 Box Modell 88Für Unternehmen, für die <strong>der</strong> SOX gilt, wurde in Section 301 die Einführung eines AFM verpflichtendfestgeschrieben. Zur Umsetzung eines AFM-Systems kann wie<strong>der</strong> das Best PracticeFrameworks COCO zur Anwendung kommen.Nachhaltigkeit / AnreizsteuerungDie überwiegenden Bilanzskandale sind durch die Gier und <strong>der</strong> persönlichen Eitelkeit <strong>der</strong><strong>aus</strong>führenden Manager entstanden. Kurzfristige Ziele in Kombination mit überdimensioniertenBoni sind Anreiz für betrügerische Handlungen. Nur wenn die Erreichung <strong>der</strong> Boni anlangfristige Ziele gekoppelt ist und erst am Ende des Managervertrages <strong>aus</strong>bezahlt werden,wird <strong>der</strong> Anreiz für Fraud wegfallen.In diesem Zusammenhang ist auch <strong>der</strong> Zwang <strong>der</strong> von Aktionären <strong>aus</strong>geht, immer bessereErgebnisse und Steigerungen <strong>der</strong> Kennzahlen zu for<strong>der</strong>n, zu überdenken. Durch diesenenormen Druck, <strong>der</strong> dar<strong>aus</strong> aufgebaut wird, ist es nicht verwun<strong>der</strong>lich, dass die überwiegendenSkandale in börsennotierten Unternehmen stattgefunden haben.88 KPMG Deutschland, 2006, Anti Fraud Management – Best Pratice, Seite 3579


Wenn aber persönliche Motive des Täters wie Geldnot, Spielsucht o<strong>der</strong> ähnliches im Vor<strong>der</strong>grundstehen, wird über Anreizsteuerung nicht verhin<strong>der</strong>t werden.Corporate Social Reponsibility (CSR)Durch Bilanzskandale und Fraud-Vorfälle wurden das Vertrauen und die Reputation <strong>der</strong> betroffenenUnternehmen nachhaltig beschädigt. Restrukturierung trotz steigen<strong>der</strong> Gewinne,riesige Management-Boni trotz Fehlentscheidungen, Aktienkursmanipulationen usw. habenden Imageschadens und das gesellschaftliche Misstrauen in die Finanzmärkte und Unternehmenverstärkt. So ist in den letzten Jahren ein massiver Wandel hin zu ethischer, undverantwortungsvoller Unternehmensführung zu verzeichnen. Damit das Vertrauen wie<strong>der</strong>gestärkt wird, ist eine Auseinan<strong>der</strong>setzung <strong>der</strong> Organisation mit den eigenen Chancen undRisiken in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft notwendig.Durch dieses Bekenntnis zur ethischen Unternehmensführung werden die <strong>Compliance</strong>richtlinienim Unternehmen gestärkt, und somit ein gesellschaftlicher Beitrag zu einer sozialenund verantwortungsbewussten Unternehmensführung geleistet.Haftung und StrafrahmenWie im SOX bereits begonnen müssen neben den verantwortlichen und verursachendenManagern auch die Unternehmen verstärkt in die Pflicht genommen werden. Da Bilanzfälschungenund Wirtschaftskriminalität teilweise als Kavaliersdelikt gesehen wird, muss <strong>der</strong>persönliche Strafrahmen so hoch angesetzt werden, dass die Verursacher von Fraud aufgrund<strong>der</strong> drohenden Höhe <strong>der</strong> Strafe bei Aufdeckung, die Tat nicht begehen.Ebenso müssen die Strafzahlungen für Unternehmen <strong>der</strong>maßen erhöht werden, das es dieUnternehmen wirklich trifft. Die <strong>der</strong>zeit schon hohen Strafen ( bis in Milliardenhöhe ) werdenaber von internationalen Konzernen problemlos bezahlt und führen nicht zum gewünschtenErgebnis.Fraud Auditing ApproachAufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass die vorgestellten Skandale vom Topmanagement <strong>aus</strong>gegangensind, sind die Prüfungsansätze dahingehend zu erweitern und abzuän<strong>der</strong>n, das einekritische Grundhaltung und Sensibilisierung für Handlungen die vom Topmanagement undAufsichtsrat <strong>aus</strong>gehen, eingenommen werden kann. Die zentralen Ansatzpunkte dieses Ansatzesliegen in überraschenden Prüfaktionen mit denen nicht gerechnet wird, und in <strong>der</strong>Überwachung <strong>der</strong> Umsatzrealisierung sowie Bewertung von Vermögenswerten.80


Kapitel 6Zusammenfassung und ErkenntnisseDie geschichtliche Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> hat gezeigt, dass es im Rahmen vonwirtschaftlichen Handlungen <strong>aus</strong> verschiedenen Gründen notwendig wurde, regulativ mitGesetzen einzugreifen. Vom einfachen Überprüfen des Vorhandenseins von Ware bis hinzur komplexen forensischen Analyse von Daten wurden die Anfor<strong>der</strong>ungen an den WP Immerkomplexer. So liegt aufgrund von Gesetzen wie dem SOX und den IFRS <strong>der</strong> Fokusnicht mehr überwiegend auf Einhaltung <strong>der</strong> Rechnungslegungsvorschriften, son<strong>der</strong>n auf <strong>der</strong>Kontrolle <strong>der</strong> Funktion und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems.6.1 ZusammenfassungDie <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> in ihrer ursprünglichen Aufgabe, <strong>der</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong>Rechnungslegungsvorschriften, <strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen und gesetzlichen Rahmen- Bedingungenimmer wie<strong>der</strong> erweitert und angepasst wurde, ist mit <strong>der</strong> Einführung von <strong>IT</strong>-Systemenseit den 60iger Jahren immer wie<strong>der</strong> vor neuen Her<strong>aus</strong>for<strong>der</strong>ungen gestanden. Immer komplexereund immer mehr Geschäftsprozesse werden über weltweit vernetzte <strong>IT</strong>-Systemeabgewickelt. Daher wurden die Prüfungsansätze diesen Anfor<strong>der</strong>ungen nicht mehr gerechtund um z.B. den Risikoansatz und das damit verbundene Management <strong>der</strong> Risiken erweitert.Die drei vorgestellten Skandale <strong>der</strong> Unternehmen PARMALAT, COMROAD und ENRONzeigen auf, dass verschiedene Motive Auslöser <strong>der</strong> Manipulationen waren, aber die Gemeinsamkeitaller Fälle liegen im Versagen o<strong>der</strong> Nichtvorhandensein von internen Kontrollsystemen.Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden aufgrund <strong>der</strong> immer größeren und betragsmäßigimmer größeren Schäden um Frameworks wie IFRS o<strong>der</strong> SOX erweitert.Die gesetzlichen Vorschriften sollen die Kontrollen verschärfen, legen den Fokus auf dieinternen Kontrollen und nehmen die Manager in die Verantwortung. Als Nachteil ist zu sagendass es international keinen einheitlichen Standard gibt, und das mitunter dazu führen kannvon international tätigen Unternehmen in den einzelnen neben dem Konzernabschluss nachIFRS, US-GAAP o<strong>der</strong> BilMoG noch <strong>der</strong> lokale Abschluss des jeweiligen Landes aufgestelltwerden muss. Da für die Aufstellung von mehreren Berichten und die Implementierung <strong>der</strong>dazu notwendigen Strukturen Geld Zeit und Ressourcen gebunden werden, haben sich inden letzten Jahren einige börsennotierte Unternehmen <strong>aus</strong> dem amerikanischen Markt zurückgezogenund die Deregistrierung bei <strong>der</strong> SEC beantragt um <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Verpflichtung desSOX entlassen zu werden.Dennoch ist kritisch anzumerken, dass es immer noch zu viel Wahlrechte und Interpretationsspielräumeim Finanzbereich gibt, da in den GAAPs einige allgemein formulierte Begrifflichkeitengibt. Stellvertretend werden die Begriffe „ Wesentlichkeit “ o<strong>der</strong> „im Rahmen <strong>der</strong>ordnungsgemäßen Durchführung“ genannt die genau diesen Interpretationsspielraum offenlassen. Wann ist etwas wesentlich? Diese Grenze liegt im Ermessen des WP. Aus diesenInterpretations- und Auslegungsmöglichkeiten ergeben sich Interessenskonflikte zwischenden Prüfern und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber wird versuchen, diesen Ermessens-81


spielraum zu seinen Gunsten beeinflussen, während <strong>der</strong> Prüfer bei zu strenger Auslegungum die Verlängerung seines Prüfauftrages fürchten muss. Es ist daher im beidseitigen Interesse,diese Gestaltungsmöglichkeiten so zu nutzen, dass unter Einhaltung <strong>der</strong> Berufsvorschriftenfür Wirtschaftsprüfer beide Seiten zufriedengestellt werden.Auf <strong>der</strong> technischen Seite sind aufgrund <strong>der</strong> DV-gestützten Verarbeitung die Anfor<strong>der</strong>ungenan den WP stark gestiegen, dass es mittunter notwendig wurde, <strong>IT</strong>-Spezialisten im Rahmen<strong>der</strong> Prüfungshandlungen hinzuzuziehen, da dies eigentlich nicht Kernaufgabe eines Prüfersist. Die Frameworks COSO, COB<strong>IT</strong>, <strong>IT</strong>IL und RISK <strong>IT</strong> usw. unterstützen durch die strukturierteVorgehensweise, aber grundsätzlich wurde damit ein völlig neues Betätigungsgeschäfteröffnet, dass zu Interessenkonflikten zwischen Beratung und Prüfung geführt hat, wennbeides von <strong>der</strong> gleichen Gesellschaft wahrgenommen wird.In den untersuchten Beispielen <strong>der</strong> Betrugsfälle konnte <strong>der</strong> ursprüngliche Verdacht, dass <strong>IT</strong>-Systeme ursächlich zur Entstehung von Fraud beitragen nicht bestätigt werden, vielmehrgingen diese Fälle überwiegend von For<strong>der</strong>ungen des Finanzmarktes an die Unternehmenimmer bessere Ergebnisse zu liefern o<strong>der</strong> von explizit vorsätzlichen, betrügerischen Handlungendes Managements vor. Damit dolosen Handlungen eintreten können, muss auf denTäter Druck <strong>aus</strong>geübt werden, und sich eine Gelegenheit dafür bieten. Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>werden Transaktionen auf Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten geprüft,und wenn sich <strong>der</strong> Verdacht auf dolose Handlungen erhärtet, Bericht erstattet.Im Rahmen <strong>der</strong> Jahresabschlussprüfung ist verpflichtend ein Audit <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Systeme durchzuführen,zur Unterstützung werden dazu die Frameworks COB<strong>IT</strong> für die <strong>IT</strong>- Geschäftsprozesseund <strong>IT</strong>IL für die technische Prüfung verwendet. Die dar<strong>aus</strong> abgeleiteten Risiken werden ineinem unternehmensübergreifenden Risikomanagement bewertet, die Maßnahmen zur Eliminierung<strong>der</strong> Risiken im internen Kontrollsystem implementiert und im Sinne eines kontinuierlichenVerbesserungsprozesses die Effizienz <strong>der</strong> Geschäftsprozesse verbessert. Die Inhalteeines <strong>IT</strong> Audits wurden von <strong>der</strong> Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong> in Fachgutachtendefiniert.Der Fokus zur Eindämmung von dolosen Handlungen wird daher auch in <strong>der</strong> Zukunft imAusbau des internen Kontrollsystems und <strong>der</strong> Einhaltung von <strong>Compliance</strong> und Governanceliegen. Das Ziel liegt dabei in <strong>der</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Geschäftsprozesse und effektive Nutzung<strong>der</strong> <strong>IT</strong> Ressourcen bei ständigem Abgleich <strong>der</strong> Unternehmensstrategie mit den aufgetretenenRisiken und <strong>der</strong>en Management.Als neue Ansätze zur Verhin<strong>der</strong>ung von Wirtschaftskriminalität haben sich in den letztenJahren forensische Untersuchungen von Daten und permanente Kontrollen anstelle stichtagsbezogenerPrüfungen etabliert. Im Amerikanischen Raum hat sich Whistleblowing etabliert,ist in Europa aber noch sehr spärlich vertreten und nicht unumstritten.82


6.2 ErkenntnisseDie hier vorgestellten Fälle sowie die meisten Bilanzskandale entstanden durch betrügerischeHandlungen des Top-Managements. Fraud findet dann statt, wenn sich die Motivationund Gelegenheit dazu ergibt. Dies kann dann <strong>der</strong> Fall sein, wenn das Management unterdem Druck steht, bestimmte Ziele zu erreichen, o<strong>der</strong> durch Manipulation die Möglichkeit gegebenist, die eigene Situation zu verbessernFraud passiert nicht zufällig, etwa aufgrund von Lücken im IKS o<strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Systemen. Vielmehrentscheidet sich <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> Fraud begeht, aktiv zum Betrug. Zur Erreichung des Zielswerden mitunter große Anstrengungen in Kauf genommen, um die Kontrollinstanzen <strong>aus</strong>zuhebeln.Es sind daher überwiegend Personen <strong>aus</strong> dem Management in Fraud Vorfälle involviert,die auch die notwendige Macht innerhalb <strong>der</strong> Organisation besitzen um die Kontrollsystemezu umgehen.Die Betrugshandlungen unterscheiden erheblich in <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Ausführung. Beginnendbeim einfachen Fälschen von Belegen, bis zur Konstruktion und dem Aufbau komplexerStrukturen, um Fraud zu verdecken.Je komplexer <strong>der</strong> Betrug, umso schwieriger ist es für den Abschlussprüfer, diesen zu erkennen.Grundsätzlich gibt es gibt einen Zusammenhang zwischen <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Prüfung undden Betrugshandlungen. Je schlechter die Qualität <strong>der</strong> Abschlussprüfung, desto wenigermuss sich ein betrügerischer Manager anstrengen. Im umgekehrten Fall wird angenommen,dass ein kompetenter und unabhängiger Abschlussprüfer einen Manager vom Fraud abhält,weil die Anstrengung für den Fraud zu groß wäre.Dolose Handlungen werden nur durch Zufall im Rahmen einer „normalen“ <strong>Wirtschaftsprüfung</strong>aufgedeckt. Aufgrund <strong>der</strong> entstehenden Interessenskonflikte zwischen Auftraggeberund Wirtschaftsprüfer und Art und Auswahl des Prüfungsansatzes tragen dazu bei dass innerhalb<strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Zeit - nur über Stichprobenprüfungen - ein Urteil aufdie gesamten Geschäftsfälle abgegeben werden muss.Entgegen <strong>der</strong> Meinung das <strong>IT</strong>-Systeme zu betrügerischen Handlungen beitragen, wurde indieser Arbeit erkannt, dass die Ursachen nicht in fehlerhaften <strong>IT</strong>-Systemen liegen, son<strong>der</strong>nimmer in menschliche Handlungen begründet liegen.Die gänzliche Verhin<strong>der</strong>ung von dolosen Handlungen wird es nie geben können, da die imFraud Dreieck beschriebenen Vor<strong>aus</strong>setzungen immer wie<strong>der</strong> entstehen werden. PersönlicheMotive von den Tätern werden durch keine Gesetze, Regularien o<strong>der</strong> Vorschriften verhin<strong>der</strong>twerden können. Wenn z.B. jemand in Geldnot ist und sich die Gelegenheit bietet,wird auch weiterhin die Tat durchgeführt werden.Als ein wesentliches Prinzip zur Eindämmung von Fraud wurde die Funktionstrennung erkannt.Wenn ein einzelner Mitarbeiter nicht in <strong>der</strong> Lage ist gesamte Geschäftsprozesse abzuwickeln,wird Fraud erheblich erschwert, da Verbündete gefunden werden müssten.83


Zusammenfassend kann <strong>aus</strong> meiner <strong>Sicht</strong> gesagt werden, dass im Rahmen dieser Arbeit dieThese das <strong>IT</strong>-Systeme Fraud begünstigen o<strong>der</strong> <strong>aus</strong>lösen, nicht untermauert werden konnte.In den vorgestellten Fällen wäre es mit teilweise einfachen Mitteln möglich gewesen, dieBetrugsversuche in frühen Stadien aufzudecken, und damit die Dimensionen <strong>der</strong> Fälle einzudämmen.Das <strong>aus</strong> meiner <strong>Sicht</strong> wirksamste Mittel zur Verhin<strong>der</strong>ung solcher Vorfälle ist abgesehen vonFällen wo Betrügerische Handlungen <strong>aus</strong> persönlichen Motiven stattfinden, nur durch einenSinneswandel auf mittel-, bis langfristige persönlich beeinflussbare Ziele mit nachvollziehbarenBeträgen für Boni von Managern gegeben. Durch die Kurzfristigkeit die <strong>der</strong>zeit vorherrscht,in Kombination mit für den durchschnittlichen Angestellten nicht nachvollziehbarenBeträgen steht die Verlockung nahe, interne Kontrollen zu umgehen um die Ziele zu erreichen,dafür ist dem Ausführenden <strong>der</strong> langfristig verursachte Schaden an <strong>der</strong> Organisationegal. Dies wird auch dadurch sichtbar, das Manager nicht davor zurückschrecken, Werke zuschließen und die Belegschaft zu entlassen um in den Genuss von Bonuszahlungen zukommen.Die <strong>Wirtschaftsprüfung</strong> hat sich im Laufe <strong>der</strong> Jahre seit Einführung von <strong>IT</strong>-Systemen sehrstark gewandelt, so dass die Hauptaufgabe heute eigentlich im Bereich des Überprüfen vonDV-gestützten Prozessen und Risiken liegt und sich von <strong>der</strong> ursprünglichen Aufgabe, <strong>der</strong>Sicherstellung <strong>der</strong> Nachhaltigkeit des bilanzierten Vermögens entfernt. Aus meiner persönlichen<strong>Sicht</strong> müsste es auch im Bereich <strong>der</strong> Jahresabschlussprüfung eine Funktionstrennungund Rotation <strong>der</strong> Prüfer geben. Speziell wenn man mehrere Jahre mit dem gleichen Prüferzusammengearbeitet hat, hat man sich soweit aufeinan<strong>der</strong> eingestellt, das die Dinge die <strong>der</strong>Prüfer sehen will so vorbereitet sind wie er sie sehen will.Auch ist es nach langjähriger Zusammenarbeit möglich, auf die Auswahl <strong>der</strong> StichprobenEinfluss zu nehmen – wenn nachvollziehbare Gründe die nicht auf Unregelmäßigkeiten hindeuten,vorliegen.Nur durch die Umsetzung eines Ansatzes <strong>der</strong> über die reinen <strong>Compliance</strong> Ansätze hin<strong>aus</strong>geht,kann ein ganzheitliches Risikomanagement implementiert werden das Unternehmen indie Lage versetzt, zukunftsorientiert zu agieren anstelle auf auftretende Risiken nur zu reagieren.Durch die Umsetzung von AFM-Systemen wird Transparenz geschaffen, das Image<strong>der</strong> Organisation erhöht, und ein Wettbewerbsvorteil generiert. Es geht daher nicht primärum gesetzliche Regulierung, son<strong>der</strong>n um Moral, verantwortungsvolles, sozial verträglichesManagement von Organisationen und Unternehmen – dadurch kann Wirtschaftskriminalitätnachhaltig verhin<strong>der</strong>t werden, und die Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen ergibt sichals Nebeneffekt automatisch.84


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