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Praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde - Tribis

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Welpenförderung(Welpenschule)Die Welpenförderung ist sozusagen der Kindergarten <strong>für</strong> <strong>Hunde</strong>. Hier werdenneben der Bindung des <strong>Hunde</strong>s zu seiner Bezugsperson die Grundsteine derartgerechten Entwicklung, Sozialisierung und Gewöhnung des Welpen an dieUmwelt gelegt. Ebenfalls werden die <strong>Hunde</strong>halter/-innen angeleitet, ersteErziehungsschritte selbständig umzusetzen.ZeitrahmenKursbesuch zwischen der 8. Und 16. Lebenswoche des <strong>Hunde</strong>s.Umfang4 praktische Lektionen à mind. 50 Minuten an vier verschiedenen Tagen.Lernziele- Aufbau und Bindung des <strong>Hunde</strong>s zur Hundhalterin, zum <strong>Hunde</strong>halter- Förderung von erwünschtem Verhalten des <strong>Hunde</strong>s- Sozialisation mit Menschen und Artgenossen, sowie Gewöhnung an dieUmwelt (andere Tiere, Biker, Jogger, Verkehr etc.)- Anwendung tiergerechter Erziehungsmethoden- Wahrnehmung und Umsetzen der Pflichten als <strong>Hunde</strong>halter/-inWichtigWird die Welpenförderung nicht besucht, obwohl der Hund bereits imWelpenalter im Kanton Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs imUmfang von 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unterKostenfolge besucht werden.Hinweis bei Übernahme des <strong>Hunde</strong>s später als 16 WochenEine nicht absolvierte Welpenförderung kann nicht nachgeholt werden, da sieeng an das biologische Alter des <strong>Hunde</strong>s geknüpft ist. Falls ein Welpe aus einerZuchtstätte <strong>oder</strong> aus anderen Umständen später als mit 16 Wochen übernommenwird, soll der Züchter <strong>oder</strong> der frühere Halter mit dem Welpen dieWelpenförderung besuchen. In jedem Fall ist mit der Übernahme des <strong>Hunde</strong>s dieschriftliche Bestätigung über die besuchte Welpenförderung zu verlangen. Beifehlendem Nachweis müssen 10 Lektionen Erziehungskurs besucht werden.

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