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Praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde - Tribis

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<strong>Praktische</strong> <strong><strong>Hunde</strong>ausbildung</strong> <strong>für</strong> <strong>grosse</strong> <strong>oder</strong> <strong>massige</strong> <strong>Hunde</strong>(alle Infos unter www.veta.zh.ch)Von der Ausbildungspflicht sind alle <strong>Hunde</strong> der Rassetypenliste 1 betroffen, die nach dem31. Dezember 2010 geboren sind.Dazu zählen sämtliche <strong>Hunde</strong> (Rassen und Mischlingshunde) mit einer Schulterhöhe ab45 Zentimeter sowie einem Gewicht über 16 Kilogramm.Bei Mischlingshundewelpen nimmt der Tierarzt die Typisierung vor, wenn er beim Welpenden Mikrochip setzt und ihn bei der ANIS registriert.Wer muss die Ausbildung absolvieren?Grundsätzlich ist jede Person die einen Hund hält, verpflichtet die Ausbildung mit ihremHund zu absolvieren. Als <strong>Hunde</strong>halter/‐in gilt die bei der ANIS registrierte Person. DieRegistrierung bei der ANIS entspricht der Meldung des <strong>Hunde</strong>s bei der Wohngemeinde.Wenn mehrere Personen registriert sind, müssen alle die Ausbildung absolvieren.Wer darf die <strong>Praktische</strong> Ausbildung gemäss <strong>Hunde</strong>gesetzgebung anbieten?Nur <strong>Hunde</strong>ausbilder/‐innen, sogenannte <strong>Hunde</strong>trainer/‐innen, die über eine gültigeBewilligung des Veterinäramtes des Kantons Zürich verfügen.Auf der Homepage des Veterinäramtes (www.veta.zh.ch) unter der Rubrik <strong>Hunde</strong> –Ausbildung sind die <strong>Hunde</strong>ausbilder/‐innen, welche über die notwendige kantonaleBewilligung verfügen, aufgeführt.Muss ich als <strong>Hunde</strong>halter/‐in die praktische <strong><strong>Hunde</strong>ausbildung</strong> belegen können?Ja, Sie sind zum Nachweis der praktischen <strong><strong>Hunde</strong>ausbildung</strong> verpflichtet. Die<strong>Hunde</strong>ausbilder/‐innen stellen <strong>für</strong> jeden erfolgreich abgeschlossenen Kurs eine Bestätigungnach vorgegebenem Muster aus. Innerhalbe eines Monats müssen Sie jeweils eine Kopie derBestätigung bei der Gemeine einreichen. Bewahren Sie das Original sorgfältig auf, da Sie esauch später vorweisen müssen.Wird der vom Bund geforderte Sachkundenachweis an die vom Kanton gefordertepraktische <strong><strong>Hunde</strong>ausbildung</strong> angerechnet?Die im Rahmen des praktischen Sachkundenachweises absolvierten 4 Lektionen könnenvollumfänglich dem Junghundekurs bzw. dem Erziehungskurs angerechnet werden.Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den Kurs zur Erlangung des Sachkundenachweises mitIhrem Hund selbst besucht haben.Was passiert, wenn die Kurse nicht vorschriftgemäss besucht werden?Die Gemeinden sind verpflichtet, die Kursnachweise lückenlos zu prüfen. Werden dieVorgaben und Fristen der <strong>Hunde</strong>gesetzgebung nicht eingehalten, müssen Kurse (meist mitgrösserem Lektionenumfang) innert gesetzter Frist besucht werden. Werden die Kurse trotzMahnung und Bussen nicht nachgeholt, verfügt das Veterinäramt kostenpflichtig überzusätzliche Auflagen zur <strong>Hunde</strong>haltung wie Maulkorb‐ und Leinenpflicht.


Welpenförderung(Welpenschule)Die Welpenförderung ist sozusagen der Kindergarten <strong>für</strong> <strong>Hunde</strong>. Hier werdenneben der Bindung des <strong>Hunde</strong>s zu seiner Bezugsperson die Grundsteine derartgerechten Entwicklung, Sozialisierung und Gewöhnung des Welpen an dieUmwelt gelegt. Ebenfalls werden die <strong>Hunde</strong>halter/-innen angeleitet, ersteErziehungsschritte selbständig umzusetzen.ZeitrahmenKursbesuch zwischen der 8. Und 16. Lebenswoche des <strong>Hunde</strong>s.Umfang4 praktische Lektionen à mind. 50 Minuten an vier verschiedenen Tagen.Lernziele- Aufbau und Bindung des <strong>Hunde</strong>s zur Hundhalterin, zum <strong>Hunde</strong>halter- Förderung von erwünschtem Verhalten des <strong>Hunde</strong>s- Sozialisation mit Menschen und Artgenossen, sowie Gewöhnung an dieUmwelt (andere Tiere, Biker, Jogger, Verkehr etc.)- Anwendung tiergerechter Erziehungsmethoden- Wahrnehmung und Umsetzen der Pflichten als <strong>Hunde</strong>halter/-inWichtigWird die Welpenförderung nicht besucht, obwohl der Hund bereits imWelpenalter im Kanton Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs imUmfang von 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unterKostenfolge besucht werden.Hinweis bei Übernahme des <strong>Hunde</strong>s später als 16 WochenEine nicht absolvierte Welpenförderung kann nicht nachgeholt werden, da sieeng an das biologische Alter des <strong>Hunde</strong>s geknüpft ist. Falls ein Welpe aus einerZuchtstätte <strong>oder</strong> aus anderen Umständen später als mit 16 Wochen übernommenwird, soll der Züchter <strong>oder</strong> der frühere Halter mit dem Welpen dieWelpenförderung besuchen. In jedem Fall ist mit der Übernahme des <strong>Hunde</strong>s dieschriftliche Bestätigung über die besuchte Welpenförderung zu verlangen. Beifehlendem Nachweis müssen 10 Lektionen Erziehungskurs besucht werden.


JunghundekursIm Junghundekurs wird die Sozialkompetenz des <strong>Hunde</strong>s im Umgang mitMenschen und Artgenossen weiter gefördert und die Erziehung des <strong>Hunde</strong>serlernt.ZeitrahmenKursbesuch zwischen der 16. Lebenswoche und dem 18. Lebensmonat des <strong>Hunde</strong>s.Umfang10 praktische Lektionen à mind. 50 Minuten an zehn verschiedenen Tagen.Lernziele- Erreichen eines Grundgehorsams- Korrektes Anbinden und Führen des <strong>Hunde</strong>s in der Umwelt, sowie beiBegegnungen mit Menschen, Artgenossen und anderen Tieren,insbesondere Wildtieren- Angemessene Weiterführung und Vertiefung der Lernziele derWelpenförderung- Umsetzung der <strong>für</strong> ein sicheres Führen des <strong>Hunde</strong>s bedeutsamenGrundsätzen im Zusammenleben mit dem HundBesonderesDie Lektionen finden teilweise innerhalb und auch ausserhalb desÜbungsgeländes statt.WichtigWird der Junghundekurs nicht besucht, obwohl der Hund bereits imJunghundealter im Kanton Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs imUmfang von 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unterKostenfolge besucht werden.


ErziehungskursIm Erziehungskurs werden die Inhalte des Junghundekurses, angepasst und dieReife und den Ausbildungsstand des <strong>Hunde</strong>s, vertieft. Der Erziehungskurs istnicht mit jedem Hund der Rassentypenlist 1 zu besuchen. Sonder nur, wenn derHund bei der Übernahme älter als 18 Monate und jünger als 8 Jahre ist <strong>oder</strong>wenn eine Person mit einem solchen Hund in den Kanton Zürich zieht.ZeitrahmenKursbesuch innerhalb eines Jahrs nach Übernahme des <strong>Hunde</strong>s, bzw. Zuzug mitdem Hund in den Kanton Zürich.Umfang10 praktische Lektionen à mind. 50 Minuten an zehn <strong>oder</strong> fünf verschiedenenTagen. (Bei fünf Tagen jeweils eine Doppellektion à je 50 Minuten)LernzieleDer Reife und dem Ausbildungsstand des <strong>Hunde</strong>s angemessene Vertiefung derInhalte des Junghundekurses.BesonderesLektionen teileweise innerhalb und ausserhalb des Übungsgeländes.WichtigWird der Erziehungskurs nicht besucht, setzt die Gemeinde eine Frist zumNachholen des Kurses unter Kostenfolge an.Für <strong>Hunde</strong>halter/-innen welche ihren Hund im Welpenalter übernommen haben,jedoch die Welpenförderung und/<strong>oder</strong> den Junghundekurs nicht besucht haben,werden die praktischen Lektionen des Erziehungskurses verdoppelt, d.h. siemüssen 20 Lektionen besuchen. Da das Versäumen von Kursen häufig mitmangelndem Verantwortungsbewusstsein eihergeht, ist in diesen Fällen eineumfassendere Sensibilisierung und Vermittlung von Kenntnissen zur<strong>Hunde</strong>haltung und –erziehung angezeigt.

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