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Studienplan Wintersemester 2013/14 gültig für ... - OTH Regensburg

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- 2 -Nachweise:Erforderlich ist das Einreichen einer Praktikumsbestätigung bzw. eines Praktikantenzeugnissesim Servicebüro. Die Bestätigung bzw. das Zeugnis muss Angaben über den Zeitraum unddie geleisteten Tätigkeiten im Vorpraktikum enthalten.Allgemeines:Den Studierenden wird allgemein der Abschluss einer Haftpflichtversicherung <strong>für</strong> denZeitraum des Vorpraktikums empfohlen, sofern dieses Risiko nicht schon durch eine privateHaftpflichtversicherung abgedeckt wird.Für weitere Fragen steht Ihnen das Praktikantenamt während der üblichen Sprechstunden zurVerfügung.


- 3 -Wichtige Hinweise <strong>für</strong> die Erstellung des Fachberichtes über die Zeit desVorpraktikums im Bachelor - StudiengangVon allen Studierenden im Vorpraktikum und von den Studierenden mit anerkanntemVorpraktikum ist als Praktikumsbericht ein Fachbericht zu erstellen und demPraxisbeauftragten zur Anerkennung (Testat) vorzulegen. Die Termine hierzu finden Sie imAushang und auf der Homepage der Fakultät.Der Fachbericht:Der Fachbericht ist ein ingenieurmäßiger Fachaufsatz über Sachgebiete aus der geleistetenTätigkeit im Praktikum und soll einen Gesamtüberblick über das Vorpraktikum bzw. die Zeitder beruflichen Ausbildung bilden.Studierende mit anerkanntem Vorpraktikum müssen einen Fachbericht aus der vor demStudium liegenden Ausbildungs – und Praktikumszeit erstellen (Lehre, FOS-Praktikum,anerkannte Praktikas).Die Auswahl der behandelten Themen erfolgt durch den/die Praktikanten/in selbst.Der Bericht soll Aufgabenstellungen aus der praktischen Tätigkeit aufzeigen und schildern.Der Umfang des Fachberichtes soll im textlichen Teil der Bearbeitung mindestens 4 Seiten /DIN A4 betragen. Der Fachbericht ist durch Zeichnungen, Skizzen, grafische Darstellungenund kleinformatige Bilder zu ergänzen und abzurunden.Es sind mindestens 2 Zeichnungen oder ingenieurmäßige Skizzen beizulegen. CAD –gestützte Zeichnungen werden beim Nachweis der eigenständigen Erstellung durch denStudierenden anerkannt.Der Fachbericht ist bei Studierenden im Vorpraktikum dem Ausbildungsbetrieb zurFreigabe und Anerkennung auf dem Deckblatt vor der Abgabe vorzulegen.Für den Fachbericht ist das Deckblatt im Internet zu verwenden.Die Abgabe des Fachberichtes erfolgt in geordneter Form im Schnellhefter ohne Folien imPraktikantenamt.Hinweis:Bei sorgfältiger Erstellung bildet der Fachbericht bereits die Grundlage <strong>für</strong> das im Rahmender praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen zu erfüllende Praxisreferat B2-PFR1 (siehe auchModulbeschreibung B2-PF2). Für das Fach Praxisreferat B2-PFR1 besteht grundsätzlichAnwesenheitspflicht. Fehlzeiten müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.Der anerkannte Praxisbericht ist Voraussetzung zur Anerkennung des Praxisreferates B2-PFR1.


- 4 -An die Teilnehmer des praktischen Studiensemestersdes Bachelor – StudiengangesDas praktische Studiensemester wird nach § 4, Absatz 3 der Studien- und Prüfungsordnungim zweiten Studienabschnitt als fünftes Semester geführt.Dauer, Zeitliche Lage, Lehrveranstaltungen:Die Praxiszeit innerhalb des praktischen Studiensemesters umfasst 18 volle Wochen. Siekönnen das Praktikum am ersten Tag der Semesterferien beginnen, sofern Sie die Zulassungzum praktischen Studiensemester erlangt haben (siehe Studien- und Prüfungsordnung §8,Absatz 3 / min. 80 ECTS!).Die Praxislehrveranstaltungen finden als 2-wöchiger Blockunterricht statt. Beachten Siehierzu die Aushänge/Internet. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltungen muss jeder Student einPraxisreferat (B2-PFR2) über ein selbstgewähltes Thema aus seiner praktischen Tätigkeithalten. (siehe Hinweise zu den Praxisreferaten und Modulbeschreibung B2-PF2)Ausbildungsstelle, Nachweise:Das Praktikum ist zusammenhängend bei einer genehmigten Ausbildungsfirma abzuleisten.Spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn muss der Ausbildungsvertrag imPraktikantenamt abgegeben werden.Sie müssen zum Praktikum einen Praktikumsbericht erstellen (siehe eigenes Hinweisblatt) unddiesen im Praktikantenamt abgeben.Der Praktikumsbericht ist gemäß den Terminen im Aushang/Internet abzugeben.Nach Abschluss des Praktikums müssen Sie im Praktikantenamt den vollständigen Berichtund ein Praktikumszeugnis der Ausbildungsstelle vorlegen. Bitte reichen Sie dasOriginalzeugnis ein oder bringen Sie bei persönlicher Abgabe Original und Kopie mit.Arbeitszeit, Fehltage:Am Ausbildungsplatz gelten ausnahmslos die Arbeitszeiten des Betriebes.Evtl. Ausfallzeiten, wie z.B. Betriebsferien, Krankheit, sind insgesamt nachzuholen, soferndiese über 5 Arbeitstage hinausgehen. Darüber hinaus müssen Sie die Firma am erstenKrankheitstag telefonisch verständigen und der Firma eine ärztlicheBestätigung/Krankschreibung vorlegen.Sonstiges:Sofern Sie noch keine private Haftpflichtversicherung besitzen empfehlen wir Ihnen <strong>für</strong> dieZeit des Praktikums eine solche abzuschließen. Unterlagen hier<strong>für</strong> sind im Praktikantenamterhältlich.Für weitere Fragen steht Ihnen das Praktikantenamt während der üblichen Öffnungszeiten(siehe Homepage) zur Verfügung.


- 5 -Wichtige Hinweise <strong>für</strong> die Erstellung des Praktikumsberichtes <strong>für</strong> daspraktische Studiensemester im Bachelor - StudiengangVon den Studierenden im praktischen Studiensemester ist als Praktikumsberichtein Fachbericht zu erstellen und dem Praxisbeauftragten zur Anerkennung (Testat)vorzulegen. (siehe auch Modulbeschreibung B2-PF2)Der Termin <strong>für</strong> die Abgabe wird per Aushang bzw. über Internethinweis bekannt gegeben.Der Fachbericht:Der Fachbericht ist ein ingenieurmäßiger Fachaufsatz über Sachgebiete aus der geleistetenTätigkeit und soll einen Gesamtüberblick über das praktische Studiensemester bilden.Die Auswahl der behandelten Themen erfolgt durch den/die Praktikanten/in selbst.Der Bericht soll z.B. Aufgabenstellungen aus Tragwerksplanung, Konstruktion,Baudurchführung, Bauleitung, Arbeitsvorbereitung usw. darlegen und eigeneStellungnahmen und Schlussfolgerungen enthalten.Der Umfang des Fachberichtes soll im textlichen Teil der Bearbeitung mindestens 8 Seiten /DIN A4 betragen. Der Fachbericht ist durch Zeichnungen, Berechnungen, Skizzen, grafischeDarstellungen und kleinformatige Bilder zu ergänzen und abzurunden.Es sind mindestens 3 Zeichnungen oder ingenieurmäßige Skizzen beizulegen. CAD –gestützte Zeichnungen werden beim Nachweis der eigenständigen Erstellung durch denStudierenden anerkannt.Der Fachbericht ist dem Ausbildungsbetrieb zur Freigabe und Anerkennung auf demDeckblatt vor der Abgabe vorzulegen.Für den Fachbericht ist das Deckblatt im Internet zu verwenden.Die Abgabe des Fachberichtes erfolgt in geordneter Form im Schnellhefter ohne Folien imPraktikantenamt.Nach Abschluss des Praktikums müssen Sie im Praktikantenamt den vollständigen Berichtund ein Praktikumszeugnis der Ausbildungsstelle vorlegen. Bitte reichen Sie dasOriginalzeugnis ein oder bringen Sie bei persönlicher Abgabe Original und Kopie mit.Hinweis:Bei sorgfältiger Erstellung bildet der Fachbericht bereits die Grundlage <strong>für</strong> das im Rahmender praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen zu erfüllende Praxisreferat B2-PFR2 (sieheModulbeschreibung B2-PFR2). Für das Fach Praxisreferat B2-PFR2 besteht grundsätzlichAnwesenheitspflicht. Fehlzeiten müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Stockbauer Februar 2011Praxisbeauftragter Fakultät Bauingenieurwesen

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