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Grundbuchamt - Amtsgericht Achern

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5. Leiter AssistenzteamLeiterin Assistenzteam: Amtsinspektorin Stefanie Fritz (0,5 AKA von 0,75 AKA)Vertreterin: Justizangestellte Michaela IndschijewWeitere Vertreterin: Amtsinspektorin Elfriede RothZuständigkeit:Verwahrungsbedienstete gemäß 4.1 der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriumszur Ausfertigung der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe(Grundpfandrechtsbriefe) vom 29.09.2005 (3851 D/0094)Kennzeichnung, Erfassung und Verwahrung der Dienstsiegel und DienststempelVerwahrung der Papiergrundakten, sofern sich diese nicht auf der Einsichtsstelleoder bei dem Grundbuchsachbearbeiter befindenMitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung des Geschäftsverteilungsplansder Mitglieder/-innen des AssistenzteamsPlanung und Steuerung des konkreten Einsatzes der einzelnen Mitglieder/-innen des Assistenzteams gemäß der Vorgaben des Org.-Handbuch, Stand06.06.2011, dort S. 46, 47 und Ziff. V. dieses Geschäftsverteilungsplans. DieLeiterin des Assistenzteams ist als Vertreterin des Behördenleiters gegenüberden Mitarbeitern des Assistenzteams weisungsbefugt. Ihr gegenüber sind wederder Gruppenleiter noch die Grundbuchsachbearbeiter weisungsbefugtMitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines langfristigen Vertretungsplansder Mitglieder/-innen des AssistenzteamsAbstimmung mit dem Gruppenleiter der Grundbuchsachbearbeiter/-innenMitwirkung bei der Gewährung von Urlaub und Dienstbefreiung für die derMitglieder/-innen des AssistenzteamsAnsprechpartner für den TransportdienstStatistikangelegenheiten des <strong>Grundbuchamt</strong>sMitwirkung an sonstigen Verwaltungsaufgaben nach Anforderung des Behördenleitersoder der Verwaltungsleiterin3


7. Verantwortlicher für das E-Mail-Postfach „poststelle@gba“Die Präsentatsbeamten gemäß Beschluss vom 01.03.2013:Amtsinspektorin Stefanie FritzVertreterin: Justizangestellte Michaela IndschijewWeitere Vertreterin Amtsinspektorin Elfriede RothWeitere Vertreterin: Justizangestellte Monika MichelZuständigkeit:Sicherstellung einer täglich mehrfachen Leerung des zentralen E-Mail-Poststellenpostfaches des <strong>Grundbuchamt</strong>es „poststelle@gba“8. Prüfungsbeamter nach 4.5.2 der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriumszur Ausfertigung der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe(Grundpfandrechtsbriefe) vom 29.09.2005 (3851 D/0094)Prüfungsbeamtin: Justizoberinspektorin Manuela KordickVertreter: Justizinspektor Mathias Buchholz9. ErsthelferErsthelferin: Justizangestellte Michaela IndischijewVertreterin: Oberamtsrätin Christina Friedrich6


II. GrundbuchrichterGrundbuchrichterDirektor des <strong>Amtsgericht</strong> Feldersoweit nicht die Aufgaben des Grundbuchrichters dem Rechtspfleger übertragen sind(vgl. auch die Regelung unter A. 10 im Geschäftsverteilungsplan der Richter beim<strong>Amtsgericht</strong> <strong>Achern</strong>)1. Vertreter: Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Tröndle2. Vertreter: Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Borgiel3. Vertreter: Richterin Dr. Doll7


III. Grundbuchsachbearbeiter/-innenVorbemerkung:a) Die Zuteilung der Grundbuchgeschäfte erfolgt nach gewichteten Endnummern, dieunter Verwendung des GVP GBA Tools der Abteilung „Organisationsberatung“ desJustizministeriums Baden-Württemberg ermittelt wurden (unterP:Verwaltung/<strong>Grundbuchamt</strong>/Personal/<strong>Achern</strong> Tool GVP).b) Die hierauf beruhende Geschäftsverteilung berücksichtigt aktuell folgende aus derAnlage I zum Geschäftsverteilungsplan ersichtlichen Grundbuchämter.c) Bei Aufnahme weiterer Grundbuchämter bzw. bei einer Änderung der Anzahl derGrundbuchsachbearbeiter wird die Geschäftsverteilung jeweils überprüft und gegebenenfallsanzupassen und werden die Anlagen I - III fortzuschreiben sein.I. Referate1. Folia- Referat ACH 001Grundbuchsachbearbeiterin:Oberamtsrätin Christina Friedrich (0,55 AKA)(Referenznummer: 001)Vertreter: Grundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref.ACH 002, ACH 003 in dieser Reihenfolge sowie imEinzelfall gemäß Ziff. IV. dieses GeschäftsverteilungsplansZuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern 000 bis 0578


2. Folia - Referat ACH 002Grundbuchsachbearbeiterin:Amtsrat Joachim Benz (0,90 AKA)(Referenznummer: 019)Vertreter: Grundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref.ACH 003, ACH 006 in dieser Reihenfolge sowie imEinzelfall gemäß Ziff. IV. dieses Geschäftsverteilungsplans.Zuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern 058 bis 1563. Folia - Referat ACH 003Grundbuchsachbearbeiter:Justizinspektorin Olga Jung (1,0 AKA)(Referenznummer: 010)Vertreter: Grundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref.ACH 006, ACH 010 in dieser Reihenfolge sowie imEinzelfall gemäß Ziff. IV. dieses Geschäftsverteilungsplans.Zuständigkeit:a) Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern 157 - 267b) Personenvereinigung in Folia9


(Referenznummer: 011)Vertreter: Grundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref.ACH 012, ACH 013 in dieser Reihenfolge sowie imEinzelfall gemäß Ziff. IV dieses Geschäftsverteilungsplans.Zuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern 420 - 5187. Folia - Referat ACH 012Grundbuchsachbearbeiter:Justizinspektorin Olga Warkentin (0,9 AKA)(Referenznummer: 012)Vertreter: Grundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref.ACH 013, ACH 014 in dieser Reihenfolge sowie imEinzelfall gemäß Ziff. IV dieses Geschäftsverteilungsplans.Zuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern 519 - 6358. Folia - Referat ACH 013Grundbuchsachbearbeiter:Justizinspektorin Ellen Linsenbolz (1,0 AKA)(Referenznummer: 013)Vertreter: Grundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref.ACH 014, ACH 017 in dieser Reihenfolge sowie im11


Einzelfall gemäß Ziff. IV dieses Geschäftsverteilungsplans.Zuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern 636 - 7749. Folia - Referat ACH 014Grundbuchsachbearbeiter:Frau Amtfrau Stenzel (0,5 AKA)(Referenznummer: 030)Vertreter:Grundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref. ACH017, ACH 001 in dieser Reihenfolge sowie im Einzelfallgemäß Ziff. IV dieses Geschäftsverteilungsplans.Zuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern 775 - 84610. Folia - Referat ACH 015Grundbuchsachbearbeiter:derzeit unbesetzt(Referenznummer:…)Vertreter: Grundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref.ACH… in dieser Reihenfolge sowie im Einzelfallgemäß Ziff. IV dieses Geschäftsverteilungsplans.12


Zuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit ….11. Folia - Referat ACH 016Grundbuchsachbearbeiter:derzeit unbesetzt(Referenznummer:…)Vertreter: Grundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref.ACH… in dieser Reihenfolge sowie im Einzelfallgemäß Ziff. IV dieses Geschäftsverteilungsplans.Zuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern ….12. Folia - Referat ACH 017Grundbuchsachbearbeiter:Justizinspektorin Anne Rettig (1,0 AKA)(Referenznummer: 017)Vertreter: Grundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref.ACH 001, ACH 002 in dieser Reihenfolge sowie imEinzelfall gemäß Ziff. IV dieses Geschäftsverteilungsplans.Zuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern 847 - 99913


13. Folia Referat ACH…Grundbuchsachbearbeiter:……(Referenznummer: ….)VertreterGrundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref. ACH… in dieser Reihenfolge sowie im Einzelfall gemäßZiff. IV dieses Geschäftsverteilungsplans.Zuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern14. Folia - Referat ACH…Grundbuchsachbearbeiter:…..(Referenznummer:…)VertreterGrundbuchsachbearbeiter/-innen Folia - Ref. ACH….in dieser Reihenfolge sowie im Einzelfall gemäßZiff. IV dieses Geschäftsverteilungsplans.Zuständigkeit:Grundbuchgeschäfte der Hefte und Blätter mit den Endnummern14


II. Springer1. Springer 1Grundbuchsachbearbeiterin:Frau Justizinspektorin Friederike Geiler (0,55 AKA)(Referenznummer: 002)Zuständigkeit:Gemäß Org.-Handbuch, Stand 06.06.2011, dort Seite 21 - 24, Einsatz als Springer inVertretungsfällen und für Sonderaufgaben nach den Vorgaben im Rahmen der Einsatzplanungund Einsatzsteuerung durch die Gruppenleiterin.2. Springer 2Grundbuchsachbearbeiterin:Frau Justizamtfrau Monika Gally (0,55 AKA)(Referenznummer: 006)Zuständigkeit:Gemäß Org.-Handbuch, Stand 06.06.2011, dort Seite 21 - 24, Einsatz als Springer inVertretungsfällen und für Sonderaufgaben nach den Vorgaben im Rahmen der Einsatzplanungund Einsatzsteuerung durch die Gruppenleiterin.15


IV. Ergänzende Regelungen zur Geschäftsverteilungder Grundbuchsachbearbeiter/-innen1. Die Arbeitsorganisation der Grundbuchsachbearbeiter/innen ist gekennzeichnetvon weitgehend ganzheitlicher Vorgangsbearbeitung nach Maßgabe desORG.-Handbuchs - Stand 06.06.2011 - Seite 7 ff.2. Sind mehrere Grundbücher von einem Geschäft betroffen, ist das Dezernatzuständig, das die Mehrzahl der beteiligten Grundbücher führt. Ist jeweils nurein Grundbuch pro Dezernat oder sind gleich viele Grundbücher pro Dezernatbetroffen, ist das Dezernat mit der niedrigsten Blattnummer zuständig. Bei derBestimmung der Zuständigkeit bleiben Grundbücher außen vor, in denen lediglichVermerke von Amts wegen einzutragen sind (z.B. Mithaftentlassung,Vermerke im Grundstücks- oder Erbbaugrundbuch, bei Eigentumswechsel /Erbbaurechtsübergang).3. Berichtigungsanträge für bereits erfolgte Grundbucheintragungen fallen in dieZuständigkeit des Grundbuchsachbearbeiters der die zu berichtigende Eintragungvorgenommen hat. Für den Fall, dass dieser Grundbuchsachbearbeiternicht mehr beim <strong>Grundbuchamt</strong> beschäftigt ist, richtet sich die Zuständigkeitnach der maßgeblichen Endnummer des Heftes/Blattes.4. Die Zuständigkeit in Wohnungs-/ Teileigentumssachen richtet sich in folgendenFällen nach der Blattnummer des Ursprungsgrundbuchs („Stammheft“):Neuanlage des Wohnungs- und Teileigentums.Änderung der Teilungserklärung, die alle Hefte einer Wohnanlage betreffen.Anträge, die alle Hefte einer Wohnanlage betreffen (z.B. Löschung vonGesamtbelastungen).16


5. Folgende Geschäfte werden durch den Gruppenleiter den Dezernaten oderSpringern zugeteilt, sofern von diesen Geschäften mehrere oder (noch) keineDezernate betroffen sind:Eintragung und Löschung von Sanierungsvermerken.Eintragung von Folia- und DMS-Vermerken über die Einleitungvon Baulandumlegungs- und Flurbereinigungsverfahren.Einbuchung von bisher nicht gebuchten Grundstücken.Geschäfte, bei denen Miteigentümerhefte betroffen sind.Geschäfte, die Grundbücher betreffen, die noch Band/Heft-Stellensind6. Der Gruppenleiter kann Geschäfte nach Anhörung des nach den oben genanntenVorschriften unter III. und IV. 1 bis 4 zuständigen Grundbuchsachbearbeiters/inabweichend zuweisen, wenn dies dem Dienstbetrieb oder denBeteiligteninteressen dient.7. Können Grundbuchsachbearbeiter/innen und/oder Springer keine Einigungüber eine Zuständigkeit erzielen, entscheidet der Gruppenleiter.17


V. Assistenzteam1. Für die Entgegennahme eines auf eine Eintragung gerichteten Antragsoder Ersuchens und die Beurkundung des Zeitpunkts, in welchem derAntrag oder das Ersuchen beim <strong>Grundbuchamt</strong> eingeht, gemäß § 13Abs. 3 GBO bestellte Beamte (Angestellte) der Geschäftsstelle(Präsentatsbeamter); vgl. Beschluss vom 24.08.2012 und vom 01.03.2013Amtsinspektorin Stefanie FritzVertreterin: Justizangestellte Michaela IndschijewWeitere Vertreterin: Amtsinspektorin Elfriede RothWeitere Vertreterin: Justizangestellte Monika MichelZuständigkeit:Entgegennahme eines auf eine Eintragung gerichteten Antrags oder Ersuchensund die Beurkundung des Zeitpunkts, in welchem der Antrag oder dasErsuchen beim <strong>Grundbuchamt</strong> eingeht gemäß § 13 Abs. 3 GBO in Verbindungmit § 2 2.VV LFGG, 19 Abs.1 der Allgemeinen Verfügung über die geschäftlicheBehandlung von Grundbuchsachen vom 25. Februar 1936.2. Poststellenverantwortliche/rAmtsinspektorin Stefanie FritzVertreterin: Justizangestellte Michaela Indschijew2. Vertreterin: Amtsinspektorin Elfriede Roth3. Vertreterin: Justizangestellte Monika MichelDem Poststellenverantwortlichem obliegt an den Arbeitstagen von Montag bisFreitag, die regelmäßige Kontrolle der eingehenden Papierpost und der eingehendendigitalen Post und deren Weiterleitung an den zuständigen Adressaten.18


Die ausgehende Post ist arbeitstäglich bis 15:45 Uhr versandfertig zu machenund zur Abholung im Postzimmer des <strong>Grundbuchamt</strong>es bereit zu stellen.In Vertretungs- und sonstigen Ausnahmefällen erfolgt die Abfertigung des Postdienstesabweichend nach Absprache innerhalb des Assistenzteams bzw. nachWeisung der Verwaltungsleiterin.3. Allgemeines Assistenzteam2.1 Mitglieder: Amtsinspektorin Stefanie Fritz (bisher mit 1,0 AKA, ab 01.04.2013mit 0,75 AKA, Referenznummer (Rzn): 004) Justizangestellte Michaela Indschijew (1,0 AKA, Rzn: 005) Justizangestellte Bianca Baldini (ab 01.04 mit 0,5 AKA, Rzn: 007) Justizangestellte Marika Schmiederer (0,65 AKA, Rzn: 008) Justizobersekretärin Leonie Maier (0,4 AKA, Rzn: 009) Justizhauptsekretärin Ina Wörner (ab 01.03.2013 mit 0,3 AKA,Rzn: 018) Amtsinspektorin Elfriede Roth (0,5 AKA, Rzn: 021) Justizangestellte Irmgard Grkovic (0,5 AKA, Rzn: 022) Justizangestellte Monika Michel (1,0 AKA, Rzn: 023) Justizangestellte Petra Weingart (0,5 AKA, Rzn: 024) Justizangestellte Melanie Werner (0,5 AKA, Rzn: 025) Amtsinspektorin Annette Ganter-Droll (0,2 AKA, Rzn: 026) Amtsinspektor Martin Frenk (bis 28.03.2013 mit 0,2 AKA, Rzn: 027) Justizangestellte Monika Maurath (0,75 AKA, Rzn: 028)19


2.2 Allgemeine Zuständigkeit: Posteingangsbehandlung Papierpost/Papiergrundakten entsprechendOrg.-Handbuch, Stand 06.06.2011, S. 28, 39 [Tätigkeitsort: Posteingangsstelle]. Digitalisierung eingehender Papierpost entsprechend Org.-Handbuch,Stand 06.06.2011, S. 29, 40 [Tätigkeitsort: Scan-Stelle]. Posteingangsbearbeitung im Dokumentenmanagementsystem, Aufgabendes Registrators nach §§ 2. 2.VV LFGG in Verbindung mit entsprechendOrg.-Handbuch, Stand 06.06.2011, S. 30, 41 [Tätigkeitsort: Geschäftsstellenzimmer]. Postausgangsbearbeitung entsprechend Org.-Handbuch, Stand06.06.2011, S. 31 [Tätigkeitsort: Postausgangsstelle]. Erledigung der Aufgaben nach § 12c GBO entsprechend der Vorgaben desOrg.-Handbuchs, Stand 06.06.2011, dort S. 35 [Tätigkeitsort: Geschäftsstellenzimmer/Infothek]. Aufgaben des Kostenbeamten nach § 1 KostVfG gemäß den Vorgabendes Org.-Handbuchs, Stand 06.06.2011, dort S. 34. Unterstützungsleistungen für den Grundbuchsachbearbeiter gemäß denVorgaben des Org.-Handbuchs, Stand 06.06.2011, dort S. 36, 37.4. Zuweisung der ZuständigkeitSoweit eine allgemeine Zuständigkeit für die Mitglieder des Assistenzteamsnach Ziff. V. 3.2.2 besteht, ist die Leiterin des Assistenzteams als Vertreterindes Behördenleiters befugt, Tätigkeiten allgemein oder im Einzelfall einemoder mehreren Mitgliedern des Assistenzteams zuzuweisen.KordickJustizoberinspektorinFelderDirektor des <strong>Amtsgericht</strong>s20


Anlage IStand 01.04.2013<strong>Grundbuchamt</strong>Eingliederung<strong>Achern</strong> 02.07.2012Rheinmünster 02.07.2012Schutterwald 09.07.2012Wolfach 09.07.2012Gaggenau 06.08.2012Durmersheim 03.09.2012Haslach im Kinzigtal 05.11.2012Muggensturm 05.11.2012Kuppenheim 03.12.2012Neuried 03.12.2012Rastatt 07.01.2013Staatliches <strong>Grundbuchamt</strong> Offenburg 14.01.2013Appenweier 04.03.2013Anstehende weitere Eingliederungen 2013:Durbach 22.07.Hornberg 29.07.Forbach 26.08.Biberach 4. QuartalOttersweier 4. QuartalSchuttertal 4. QuartalSeelbach 4. QuartalWillstätt4. QuartalZell a.H.4. Quartal21


Anlage IIStand 01.04.2013NameReferenznummer/G-OLF BenutzerkontoChristina Friedrich 001Friederike Geiler 002unbesetzt 003Stefanie Fritz 004Michaela Indschijew 005Monika Gally 006Bianca Baldini 007Marika Schmiederer 008Leonie Maier 009Olga Jung 010Michael Männle 011Olga Warkentin 012Ellen Linsenbolz 013unbesetzt 014unbesetzt 015unbesetzt 016Anne Rettig 017Ina Wörner, ab 01.03.2013 018Joachim Benz 019Annalena Haas 020Elfriede Roth 021Irmgard Grkovic 022Monika Michel 023Petra Weingart 024Melanie Werner 025Annette Ganter-Droll 026Martin Frenk 027Monika Maurath 02822


Buchholz 029Stenzel 030Beißert 03123

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