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Großmutters Weihnachts - Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf

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Heimat-Kurier <strong>Rengsdorf</strong> 6 Nr. 48/2013100 Punkten bei den Senioren war HeribertLodde von der SSG Honnefeld.Bei der Gesamtwertung der Schützen gingder 1. Platz mit insgesamt 676 Punkten andie SG Bonefeld. Mit 671 Punkten schosssich die SSG Honnefeld auf Platz 2 und Platz3 ging mit 670 Punkten an die SchützenbruderschaftKurtscheid.Leider konnten nur zwei Jugendmannschaftengestellt werden. Hier schoss sich dieSchützenbruderschaft Kurtscheid mit 443Punkten auf den 1. Platz. Platz 2 ging an dieSG Bonefeld mit 415 Punkten.Die siegreichen Mannschaften wurden jeweilsmit einem Wanderpokal ausgezeichnet.Den besten Einzelschützen überreichteBürgermeister Hans-Werner Breithausen einenErinnerungspokal.Aus dem Rathaus /Verwaltung■■BekanntmachungDie 20. Sitzung der Wahlperiode 2009 -2014 des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde<strong>Rengsdorf</strong> findet am Donnerstag,dem 05.12.2013 um 18:30 Uhr, imSitzungssaal der <strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong><strong>Rengsdorf</strong> (Eingang Postagentur, 1.Stock) statt.Die Sitzung hat folgende Tagesordnung:Nichtöffentlicher Teil:(Beginn: 18.30 Uhr)1. Personalangelegenheiten2. Informationen/VerschiedenesÖffentlicher Teil: (Beginn: 18.45 Uhr)1. Fortschreibung Flächennutzungsplander Verbandsgemeinde <strong>Rengsdorf</strong>;Teilflächennutzungsplan Windenergie2. Wirtschaftspläne 20142.1 Wasserversorgung2.2 Abwasserbeseitigung3. Beschaffung eines EinsatzleitwagensELW 1 für die Freiwillige FeuerwehrVerbandsgemeinde <strong>Rengsdorf</strong>, FF<strong>Rengsdorf</strong>4. Haushaltsplan und Haushaltssatzungfür das Haushaltsjahr 2014;Beratung und Beschlussfassung5. Prüfung der Jahresrechnung und Erteilungder Entlastung für das Haushaltsjahr20126. Informationen/Verschiedenes7. EinwohnerfragestundeHans-Werner Breithausen,Bürgermeister■■Kommunalwahlen am 25. Mai 2014Die Landesregierung hat gemäß § 71 Abs. 1Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes in derFassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137),zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzesvom 8. Mai 2013 (GVBl. S. 139), BS 2021-1,als Termin für die nächsten allgemeinenKommunalwahlen den 25. Mai 2014 bestimmt.Zu beachten ist außerdem, dass dieÄnderungen des Kommunalwahlrechts, dieauch das Aufstellungsverfahren für die Bewerberinnenund Bewerber betreffen, nunmehrin Kraft getreten sind.Die Rechtsvorschriften des Kommunalwahlgesetzesund der Kommunalwahlordnungstehen im Internetangebot des Landeswahlleitersunter www.wahlen.rlp.de - Stichwort“Kommunalwahlen” für alle Interessiertenzur Verfügung.“Die Wahlvorschlagsträger können also absofort mit der Aufstellung der Bewerberinnenund Bewerber für die Kommunalwah-len 2014 beginnen”, so LandeswahlleiterJörg Berres. Die dazu notwendigen Formularestehen ebenfalls im Internet unter obengenannter Adresse zum Download bereit.Ergänzend erläutert die im Internet verfügbarePublikation “Informationsbroschürefür Parteien und Wählergruppen” die Anforderungenan die Aufstellung der Kandidatinnenund Kandidaten.Sie beinhaltet auch die geänderten Rechtsvorschriftenmit den zusätzlich erforderlichenAngaben in den Niederschriften zurAufstellungsversammlung.Die kommunalen Parlamente sollen zukünftigmit Frauen und Männern gleichmäßigvertreten sein. Bei der Aufstellung sind dieWahlvorschlagsträger aufgerufen, eine Geschlechterparitätanzustreben.Für die Bekanntmachung, den Stimmzettelund die erstmals zu erstellende Paritätsstatistikhaben die Wahlvorschlagsträger entsprechendeInformationen in der Aufstellungsniederschriftanzugeben.■■Bekanntmachungder Haushaltssatzungdes Kindergartenzweckverbandes <strong>Rengsdorf</strong>für das Haushaltsjahr 2014 vom 29.November 2013I.Auf Grund des § 7 des Zweckverbandsgesetzesvom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindungmit § 95 derGemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl.S. 153) in der jeweils geltenden Fassung undder Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes<strong>Rengsdorf</strong> vom 29.07.1992hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzungam 24. Oktober 2013 für das Haushaltsjahr2014 folgende Haushaltssatzungbeschlossen, die nach Kenntnisnahmedurch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehördevom 19.11.2013 hiermit bekanntgemacht wird:§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt1. Im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag derErträge187.290,00 Euroder Gesamtbetrag derAufwendungen187.290,00 EuroJahresüberschuss /Jahresfehlbetrag0,00 Euro2. Im Finanzhaushaltdie ordentlichenEinzahlungen165.500,00 Eurodie ordentlichenAuszahlungen165.500,00 EuroSaldo der ordentlichenEin- und Auszahlungen0,00 Eurodie außerordentlichenEinzahlungen0,00 Eurodie außerordentlichenAuszahlungen0,00 EuroSaldo der außerordentlichenEin- und Auszahlungen0,00 Eurodie Einzahlungen ausInvestitionstätigkeit0,00 Eurodie Auszahlungen ausInvestitionstätigkeit0,00 EuroSaldo aus den Ein- und Auszahlungen ausInvestitionstätigkeit0,00 Eurodie Einzahlungen ausFinanzierungstätigkeit0,00 Eurodie Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit0,00 EuroSaldo aus den Ein- und Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit0,00 Euroder Gesamtbetrag derEinzahlungen165.500,00 Euroder Gesamtbetrag derAuszahlungen165.500,00 EuroVeränderung des Finanzmittelbestandesim Haushaltsjahr0,00 Euro§ 2Kredite0,00 Euro§ 3Verpflichtungsermächtigungen 0,00 Euro§ 4 Gebühren-, Beitrag- und UmlagesätzeVerbandsumlage wird wie folgt festgesetzt:Ortsgemeinde 1/3 nach Einw. 1/3 nach Umlage- 1/3 Kinderzahl Gesamtbetragam 30.06.2013 grundlagen am 30.06.2013 gerundetEinwohner Anteil OG Uml.-Grundl. Anteil OG Sollzahlen Anteil OGBonefeld 972 12.161,00 634.285,00 6.814,00 37 14.640,00 33.600,00Hardert 782 9.784,00 519.916,00 5.585,00 29 11.475,00 26.850,00<strong>Rengsdorf</strong> 2.642 33.055,00 3.965.610,00 42.601,00 73 28.885,00 104.550,00Summe: 4.396 55.000,00 5.119.811,00 55.000,00 139 55.000,00 165.000,00§ 5Der Kindergartenzweckverband <strong>Rengsdorf</strong> hat kein EigenkapitalDie Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<strong>Rengsdorf</strong>, 29. November 2013Kindergartenzweckverband <strong>Rengsdorf</strong>gez. Breithausen, VerbandsvorsteherII. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 02. Dezember 2013 bis10. Dezember 2013 bei der <strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong> <strong>Rengsdorf</strong>, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 43, während der Dienststunden öffentlich aus.<strong>Rengsdorf</strong>, 29. November 2013Kindergartenzweckverband <strong>Rengsdorf</strong>gez. Breithausen, VerbandsvorsteherBekanntmachung■■Beschlussfassungüber die Jahresrechnungen 2012der Verbandsversammlungendes Kindergartenzweckverbandes <strong>Rengsdorf</strong>,des Forstzweckverbandes <strong>Rengsdorf</strong> und desZweckverbandes Politisches Kirchspiel Anhausen.Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschußgemäß § 110 Abs. 1der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz(GemO) vom 14.12.1973 in der zur Zeit gültigenFassung, die nach den Grundsätzen des §112 Abs. 1 Satz 1 GemO erfolgt, hat die Verbandsversammlungdes Kirchspiel Anhausenin ihrer Sitzung am 21.02.2013 Kindergartenzweckverbandes<strong>Rengsdorf</strong> in ihrer Sitzungam 01.08.2013 Forstzweckverbandes <strong>Rengsdorf</strong>in ihrer Sitzung am 21.11.2013 gemäß §114 GemO die Jahresrechnung 2012 in dervorgelegten Fassung beschlossen und demBürgermeister und den Beigeordneten derVerbandsgemeinde <strong>Rengsdorf</strong> Entlastung erteilt.Die Jahresrechnungen liegen gemäß §114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 02. Dezember2013 bis 10. Dezember 2013 bei derVerbandsgemeinde <strong>Rengsdorf</strong>, Westerwaldstraße32-34, Zimmer 43, während derDienststunden öffentlich aus.<strong>Rengsdorf</strong>, den 29. November 2013<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong><strong>Rengsdorf</strong>gez. Breithausen, Bürgermeister

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