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Download - Hochzeitsmesse Freital

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In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekannt geben.Schadenersatzansprüche sind in jedem dieser drei Fälle für beide Teile ausgeschlossen.5. StandgestaltungDie Standgestaltung hat so zu erfolgen, dass nach der Veranstaltung eine rückstandslose Entfernung möglich ist.6. ZahlungsbedingungenAlle Preise sind Netto-Preise. Sie unterliegen der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die vereinbarten Leistungenwerden 8 Wochen vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagennach Rechnungsdatum fällig. Die vorherige und volle Bezahlung des Rechnungsbetrages ist die Voraussetzung für denBezug der Ausstellungsfläche.Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers auf einen Dritten ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohlSchuldner, bis der Dritte die entsprechende Forderung bezahlt hat.Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich anzuzeigen.Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Zahlungsziel um mehr als drei Tage überschrittenwurde. Sollte der Aussteller bis zum Messetermin seine Standmiete nicht gezahlt haben, kann ihn der Veranstalter vonder Teilnahme an der Messe ausschließen. Die Forderung auf Zahlung der Standmiete als Schadensersatz bleibtgleichwohl bestehen.7. RabattDer Veranstalter gewährt dem Aussteller einen Frühbucherrabatt in der Art, dass bei einer Bewerbung bis zum24.08.2013 eine verminderte Teilnahme-Gebühr i.H.v. 200,- EUR zzgl. MwSt. (19%) fällig wird.Später erfolgte Bewerbungen führen zum vollen Preis i.H.v. 240,- EUR zzgl. MwSt. (19%).8. AnlieferungDie Anlieferung muss bis spätestens 1 Stunde vor Ausstellungsbeginn beendet sein. Ebenso sollten der Aufbau und dieDekoration des Standes spätestens ½ Stunde vor Ausstellungsbeginn realisiert worden sein.9. AbbauKein Stand darf vor Beendigung der Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Ausstellermüssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete bezahlen.Der Abbau hat am Tag der Veranstaltung - entsprechend nach der Besuchszeit - zu erfolgen.Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftetder Aussteller.10. VersicherungenEs wird empfohlen, für das Ausstellungsgut den üblichen Versicherungsschutz zu beantragen. Jeder Aussteller solltevorab prüfen, ob die Betriebshaftpflichtversicherung eventuell auch das Ausstellungsrisiko deckt. Der Veranstalterübernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsgüter.11. Unteraussteller / Zusätzlich vertretene UnternehmenDie Aufnahme von Mit- bzw. Unterausstellern und / oder die Überlassung des eigenen Standes an Dritte sind nichtgestattet. Dies gilt auch, wenn zwischen den einzelnen Unternehmen enge wirtschaftliche und / oder organisatorischeBindungen bestehen.Das Werben für Unternehmen und / oder Unternehmensverbände, die nicht vom Veranstalter als Aussteller zugelassenwurden, bedarf einer vorherigen Genehmigung des Veranstalters. Dies beinhaltet insbesondere die Verteilung vonInformationsmaterialien über (branchenübergreifende) Unternehmensnetzwerke.Veranstalter:Kontakt:FESTMOMENTE | Franziska Seumenicht, Lucas-Cranach-Straße 45, 01705 <strong>Freital</strong>Telefon: 0351-6418623, Fax: 0351-27690208, E-Mail: info@festmomente.de

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