RahmenprogrammHinsichtlich des Rahmenprogramms sind wir natürlich auf Ihre Hilfe angewiesen. NutzenSie die Chance, sich und Ihr Unternehmen entsprechend zu präsentieren und leisten Sieeinen Beitrag zum Rahmenprogramm der <strong>Hochzeitsmesse</strong> <strong>Freital</strong>.Bewerber, diesich am Rahmenprogramm beteiligen, werden bei gleicherEignung natürlich vorrangig behandelt.Denn nur durch die Beiträge der Aussteller kann die<strong>Hochzeitsmesse</strong> <strong>Freital</strong> erfolgreich verlaufen.Denkbar wären zum Beispiel eineBrautmodenschau, Schauschminken,Frisuren-Shows, ein Fotoshooting der Gästevor der Stretchlimousine, Weinproben odernatürlich auchmusikalischeUnterhaltung(Livemusik).UrheberrechtDer Inhalt und die Gestaltung unseres Ausstellerunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und wir behalten unssämtliche Schutzrechte ausdrücklich vor.BildnachweiseBraut (Deckblatt)Simon Shaw, CC-Lizenz (BY 3.0); Quelle:http://www.flickr.com/photos/simonshawca/2450624601/Schloss Burgk (Deckblatt)J.-U. Viehrig, alle Rechte vorbehaltenInnenhofJ.-U. Viehrig, alle Rechte vorbehaltenKnappensaal – <strong>Hochzeitsmesse</strong> <strong>Freital</strong> 2012J.-U. Viehrig, alle Rechte vorbehaltenTanzdarbietung - <strong>Hochzeitsmesse</strong> <strong>Freital</strong> 2011A. Hilger (191° Fotografie), alle Rechte vorbehaltenHochzeitssängerin Jana Hoffmann - <strong>Hochzeitsmesse</strong> <strong>Freital</strong> 2012J.-U. Viehrig, alle Rechte vorbehalten3D-SimulationenFESTMOMENTE | F. Seumenicht, alle Rechte vorbehaltenVeranstalter:Kontakt:FESTMOMENTE | Franziska Seumenicht, Lucas-Cranach-Straße 45, 01705 <strong>Freital</strong>Telefon: 0351-6418623, Fax: 0351-27690208, E-Mail: info@festmomente.de
AusstellungsbedingungenEs gelten die Ausstellungsbedingungen nur in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vonFESTMOMENTE | Franziska Seumenicht.1. VeranstalterFESTMOMENTE | Franziska Seumenicht (nachfolgend Veranstalter genannt)Lucas-Cranach-Straße 45, 01705 <strong>Freital</strong>, Tel.: +49 351 6418623, Fax: +49 351 27690208, Mobil: +49 1520 51586462. Anmeldung, Zulassung, PlatzzuteilungDie Anmeldung hat ausschließlich auf dem beiliegenden Anmeldeformular zu erfolgen, welches rechtsverbindlich zuunterzeichnen und einzusenden ist. Der Aussteller erkennt mit der Anmeldung die AGBs des Veranstalters und die hiervorliegenden Ausstellungsbedingungen an.Die Einsendung des Anmeldevordruckes begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Ausstellung und / oderauf einen bestimmten Standplatz. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist für die Standeinteilung nicht maßgeblich.Besondere Platzwünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sie können aber nicht Bedingung derAnmeldung sein.Exklusivbedingungen des Ausstellers sind nicht vereinbart!Der Aussteller erhält eine schriftliche Zulassungsbestätigung sowie eine gesonderte Rechnung. Mit Übersendung derZulassungsbestätigung ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller geschlossen. Der Vertrag wird fürden gesamten Zeitraum der Ausstellung geschlossen. Wenn es die Umstände zwingend erfordern, kann der Veranstalterunter Darlegung der Gründe – abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für denAussteller – einen Ausstellungsplatz in anderer Lage zuweisen. Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme wird demAussteller unverzüglich mitgeteilt, wobei ihm nach Möglichkeit ein gleichwertiger Stand zugeteilt wird.Schadensersatzansprüche aufgrund der Standverlegung sind beiderseits ausgeschlossen.Ein Konkurrenzausschluss wird grundsätzlich nicht zugestanden.3. RücktrittEin Rücktritt des Ausstellers vom Vertrag entbindet diesen grundsätzlich nicht von seinen vertraglichenVerpflichtungen. Bei Nichtteilnahme des Ausstellers bleibt dieser zur Zahlung des gesamten Mietzinses verpflichtet.Stimmt der Veranstalter ausnahmsweise einem Rücktritt zu, so sind 25% der Standmiete als Kostenentschädigung sowiedie auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.Ebenso muss die Zustimmung des Veranstalters zum Rücktritt des Ausstellers in schriftlicher Form vorliegen.4. Änderungen – Höhere GewaltUnvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Ausstellung unmöglich machen, und nicht vomVeranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen,a) die Ausstellung vor Eröffnung abzusagen. Dabei sind die dem Veranstalter bereits entstandenen Kosten von allenAusstellern zu gleichen Teilen zu entrichten. Muss die Ausstellung infolge höherer Gewalt oder auf behördlicheAnordnung geschlossen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zubezahlen.b) die Ausstellung zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eineTerminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest belegten Messe ergibt, können Entlassung aus demVertrag beanspruchen.c) die Ausstellung zu verkürzen. Die Aussteller können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. EineErmäßigung der Standmiete tritt nicht ein.Veranstalter:Kontakt:FESTMOMENTE | Franziska Seumenicht, Lucas-Cranach-Straße 45, 01705 <strong>Freital</strong>Telefon: 0351-6418623, Fax: 0351-27690208, E-Mail: info@festmomente.de