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2013 - Amtsblatt 03 (1.111 KB) - Gemeinde Waldfeucht

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<strong>Amtsblatt</strong>für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>42. Jahrgang ausgegeben am 18. Juli <strong>2013</strong> Nr. 3/<strong>2013</strong>Hallenbad<strong>Waldfeucht</strong>-HaarenÖffnungs- bzw. Schließungszeiten vor und während der Sommerferien <strong>2013</strong>Von Montag, 8. Juli <strong>2013</strong>, bis einschließlich Sonntag, 21. Juli <strong>2013</strong>,bleibt das Hallenbad wegenGrundreinigungsarbeiten geschlossen.Ab Montag, 22. Juli <strong>2013</strong>, bis einschließlich Sonntag, 1. September <strong>2013</strong>,gelten folgende Öffnungszeiten:montagsvon 13.30 Uhr bis 17.00 Uhrdienstagsmittwochsvon 13.30 Uhr bis 21.15 Uhrdonnerstagsfreitagssamstagssonntagsvon 13.30 Uhr bis 21.15 Uhr15.00 Uhr bis 17.00 UhrSpielenachmittagvon 11.00 Uhr bis 16.00 Uhrvon 9.00 Uhr bis 13.00 UhrHinweis: Insbesondere in den Sommermonaten steht den Badegästen zusätzlich die Liegewiesezur Verfügung.Ab Montag, 2. September <strong>2013</strong>, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.


2BürgerhaushaltIn seiner Sitzung am 24. Mai 2011 hat der Rat der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> einen Beschluss zur verstärktenBeteiligung der Bürger am Haushaltsverfahrengefasst:Auf der Basis des zuletzt beschlossenen Haushalteswird den Einwohnern und Abgabepflichtigendie Möglichkeit gegeben, außerhalb des formellenBeteiligungsverfahrens nach ' 80 Abs. 3 GONRW bis Ende September eines jeden JahresAnregungen, Einwendungen, VerbesserungsundEinsparungsvorschläge für das folgendeHaushaltsjahr schriftlich bzw. per E-mail beider <strong>Gemeinde</strong>verwaltung einzureichen. Soweitdie Eingaben zu Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungenführen, sollen sie einen Finanzierungsvorschlagenthalten.Die Eingaben werden spätestens in der letztenSitzungsperiode des laufenden Jahres in komprimierterForm dem Haupt- und Finanzausschussund anschließend dem Rat zur Beratung und Beschlussfassungvorgelegt und fließen so in dasnachfolgende offizielle Haushaltsaufstellungsverfahrenein.Der aktuelle Haushaltsplan <strong>2013</strong> kann auf dergemeindlichen Homepage (www.waldfeucht.de)eingesehen werden. Unter der Rubrik Bürgerhaushaltwird die Möglichkeit zu Anregungen,Einwendungen, Verbesserungs- und Einsparungsvorschlägen- wie vorstehend beschrieben -per E-mail geboten.Diese können aber auch schriftlich bei der <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong>, Fachbereich Finanzen, Lambertusstraße13, 52525 <strong>Waldfeucht</strong>, eingereichtbzw. hier (Zimmer 13a) zur Niederschrift erklärtwerden.Fundsachen1 Freundschaftsring1 Lesebrille1 Herrenuhr1 Damenuhr2 Kinderuhren2 Damenräder2 Herrenräder2 Mountainbikes3 Kinder/Jugendfahrräder3 Handys/iPhone4 SchlüsselbundeEWV-Energieberatung jetzt im Rathausregelmäßige Beratungsgesprächezu allen Fragen rundum Strom und Erdgas<strong>Waldfeucht</strong>. Die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH führt amMittwoch, 24. Juli <strong>2013</strong>,eine weitere Energieberatung in der <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong> durch. Die EWV Energieberater beziehenvon 14.00 Uhr bis 17.30 Uhrden Raum Nr. 11 im Rathaus, um dort alle Fragenrund um Erdgas und Strom, Energiesparen, Preiseund Hausanschlüsse zu beantworten.„Die EWV versorgt 22 Kommunen mit Energie;unsere Zentrale in Stolberg liegt nicht für jedenKunden mal eben auf dem Weg“, beschreibt EWVPressesprecherin Yvonne Rollesbroich die Situation.Daher ist die EWV nun regelmäßig vor Ort inden Rathäusern der Region vertreten- auch in<strong>Waldfeucht</strong>. Einmal im Quartal können sich dieKunden dann von einem Mitarbeiter beraten lassen,ohne vorher einen langen Anfahrtsweg aufsich nehmen zu müssen. Bei entsprechendemBedarf plant die EWV auch häufiger vor Ort zusein.Die EWV wird versuchen, alle Kundenanliegenvor Ort zu regeln. Geht das mal nicht, wird dieAnfrage umgehend an die Mitarbeiter im Haupthausweitergeleitet. Darüber hinaus werden verschiedeneFörderprogramme vorgestellt und Kontaktezu altbau-plus, der VerbraucherzentraleNRW sowie zur regio-energiegemeinschaft vermittelt.Und: Wer sich zum Beispiel ein umweltfreundlichesElektro- Fahrrad, ein Erdgas- Autooder einen Wärmepumpen- Wäschetrocknerkauft, kann von der EWV einen Zuschuss bekommen.Einfach vor der Anschaffung nach demEWV-Förderprogramm fragen.


3Haushaltssatzungund Bekanntmachung der Haushaltssatzungder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong>1. HaushaltssatzungAufgrund der §§ 75 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli1994 (GV.NRW.1994, S. 666 / SGV.NRW.2023), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> am 25. April <strong>2013</strong> folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong>beschlossen:§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong>, der die für die Erfüllung der Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong>voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehendenEinzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungenenthält, wirdim Ergebnisplan mit demGesamtbetrag der Erträgeordentliche Erträge 12.710.500,00 €Finanzerträge 165.000,00 € auf 12.875.500,00 €Gesamtbetrag der Aufwendungenordentliche Aufwendungen 14.482.200,00 €Finanzaufwendungen 365.000,00 € auf 14.847.200,00 €im Finanzplan mit demGesamtbetrag der Einzahlungenaus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.192.600,00 €Gesamtbetrag der Auszahlungenaus laufender Verwaltungstätigkeit auf 13.422.300,00 €Gesamtbetrag der Einzahlungenaus der Investitionstätigkeit 889.900,00 €und der Finanzierungstätigkeit 118.600,00 € auf 1.008.500,00 €Gesamtbetrag der Auszahlungenaus der Investitionstätigkeit 1.008.500,00 €und der Finanzierungstätigkeit 376.000,00 € auf 1.384.500,00 €festgesetzt.§ 2Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf118.600,00 € festgesetzt.


4§ 3Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.§ 4Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf1.971.700,00 € festgesetzt.§ 5Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,wird auf 3.500.000,00 € festgesetzt.§ 6Für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> gelten folgende, durch gesonderte Satzung festgesetzte Steuersätzefür die <strong>Gemeinde</strong>steuern:1. Grundsteuer1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 210 v.H.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 413 v.H.2. Gewerbesteuer 411 v.H.§ 7Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt.Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sindbei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.§ 8Soweit im Stellenplan Stellen als künftig wegfallend (k.w.) bezeichnet sind, dürfen diese Stellenbei Freiwerden nicht mehr besetzt werden.Die Stellen, die als künftig umzuwandeln (k.u.) bezeichnet sind, dürfen bei Freiwerden nur entsprechendder durch den Stellenplanvermerk bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden.2. Bekanntmachung der HaushaltssatzungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des KreisesHeinsberg als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Bericht vom 6. Mai <strong>2013</strong> angezeigtund die Genehmigung des vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes beantragtworden.


5Der Landrat hat mit Verfügung vom 14. Juni <strong>2013</strong> die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes2012 bis 2023 im Haushaltsjahr <strong>2013</strong> gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt.Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 6 GO NRW bis zum Ende derAuslegung des Jahresabschlusses <strong>2013</strong> bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Waldfeucht</strong>, Lambertusstraße13, Zimmer 13, zu den nachfolgenden Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:montags, dienstags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhrmittwochs von 8.00 - 12.00 Uhrund 13.30 - 17.30 Uhrfreitags von 8.00 - 12.00 UhrEs wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzungnach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann,es sei denn,a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahrenwurde nicht durchgeführt,b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet,d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und dabeidie verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangelergibt.<strong>Waldfeucht</strong>, den 20. Juni <strong>2013</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>Der BürgermeisterSchrammenKostenlose Rentenberatungder Deutschen Rentenversicherung RheinlandBei der IKK-Krankenkasse in Heinsberg, Apfelstraße 36, 52525 Heinsberg, findetjeden zweiten Dienstag eines Monatsvon 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhrder Beratungstag der Deutschen Rentenversicherung statt.Die Beratungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt, und zwar über dieNummer (0 21 61) 4 97 01.Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung an, dass Sie einen Termin ausdrücklich inHeinsberg und nicht in Mönchengladbach wünschen.Von Spontanbesuchen bittet die DRV Rheinland abzusehen, da die Beratungstage meist gutausgebucht sind.


10BekanntmachungKommunalwahlen im Jahre 2014Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahlen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>Der Wahlausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> hat in seiner Sitzung am 02. Juli <strong>2013</strong> das Wahlgebietder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> in folgende Wahlbezirke eingeteilt:Wahlbez.-Nr. Abgrenzung des Wahlgebietes1 <strong>Gemeinde</strong>teil Selsten:von <strong>Gemeinde</strong>teil Hontem:NeustraßeAhornstraßeAnton-Laumen-Str. Einmündung RWZ bis L 228(Haus-Nr. 78 bis Ende)2 <strong>Gemeinde</strong>teil Hontem Restbereich:Anton-Laumen-Str. Haus Nr. 1 bis 77EndKükeswegTannenweg<strong>Gemeinde</strong>teil Löcken<strong>Gemeinde</strong>teil Schöndorf3 <strong>Gemeinde</strong>teil Braunsrath4 <strong>Gemeinde</strong>teil Obspringen5 Talstraße Haus-Nr. 121, 123,125,125a,127,129 und 130bis 143Heider HofObspringener StraßeHirtenwegPaulisweg Anfang bis Haus-Nr. 38Am SchaafswegHaarener Straße Haus-Nr. 89, 91 bis Ende6 Haarener Straße Anfang bis Haus-Nr. 88 und 90Schabroicher WegZollwegAmselwegErkswegNachtigallenwegWaldwegIm Haarener FeldBirkenwegHeidewegAlter Klauser KirchwegAn der Lehmkuhl


Wahlbez.-Nr. Abgrenzung des Wahlgebietes7 Paulisweg Haus-Nr. 39 bis EndeBünderkenTeggerstraßeBunderwegIm PölertBerlderathSopericher StraßeKonrad-Adenauer-Str.Elsweg Anfang bis Haus-Nr. 12aMittelweg8 JohannesstraßeErlenstraßeElsweg ab Haus-Nr. 12 cPfarrer-Hanrath-WegFäkenwegBrauereistraße ungerade Hs-Nr.1 - 71(Einm.Heerstr.)Brauereistraße gerade Hs-Nr. 2 - 54 (Einm. Am Haas)Bergehecker HofReitwegAm Haas gerade Hs-Nr. bis Einmündung ZehntwegZehntweg9 KitscherwegBergstraßeKluserwegRother StraßeBruchstraßeHeerstraße Haus-Nr. 28, 30 bis Ende (ab Einm. Driescher Weg)KohlenkampAm Driesch Haus-Nr. 5 bis EndeEmilie-Schneider-Str.Am Bellenbaum10 Brauereistraße links ab Haus-Nr. 73 bis Endeund rechts Haus-Nr. 56 bis EndeHaaser StraßeAm Haas gerade Hs-Nr. ab Einmündung Zehntweg(Nr. 38)Am Haas ungerade Hs-Nr.EntenpfuhlKarkener StraßeAm SteinritschHeerstraße Anfang bis Nr. 27 und 29HaaserdrieschAm HeidchenDriescher WegBohlenfeldAm Driesch Anfang bis Nr. 411 <strong>Gemeinde</strong>teil Brüggelchen11


12Wahlbez.-Nr. Abgrenzung des Wahlgebietes12 Brabanter Straße links Haus-Nr. 1 bis 71(Einmündung Mühlenstraße ), rechts Nr. 2 bis 66(Einmündung Marktstraße)HondschaftswegAuf dem Wall Nr. 2 bis 22 (Teilstück von BrabanterStraße bis Ortsausgang)Erdbrüggener StraßeKrummstraßeMarktstraßeDr.-Kitschen-PlatzIm HagenkampBocketer WegMelatenstraßeMühlenweid Teilstück Brab.Str. bis Einm. Mühlenstraße(links bis Nr. 29, rechts bis Nr. 20)KapellenstraßeRochusstraßeStiftsgasseFrilinghovenRaiffeisenstraßeSchloßstraßeKranenstraßeLambertusstraße13 Brabanter Straße links Haus-Nr. 73 - Enderechts Haus-Nr. 68 bis EndeAuf dem Wall Haus-Nr. 24 - EndeLuisenwegPfarrer-Erbel-WegRoermonder StraßeBalduinstraßeGeorgstraßeIm HölterfeldMühlenstraßeLöffelstraßeHellstraßeSebastianusstraßeAuf dem KampIn der AueMühlenweid ab Einmündung Mühlenstraße bis Ende(rechts ab Nr. 22, links Nr. 31 jeweils bis Ende)14 <strong>Gemeinde</strong>teil BocketHartweg rechts (gerade Nr.) und Bereich westlichdes Hartweges:HerkenrathstraßeKirchstraßeMüschenendAn der Villa sowie Hartweg linksab Einmündung Nordstraße bis Ende (ab Nr. 45)Aussiedlerhof Blumenland


13Wahlbez.-Nr. Abgrenzung des Wahlgebietes15 <strong>Gemeinde</strong>teil BocketHartweg links (ungerade Nr. ) bis EinmündungNordstraße und Bereich östlich des HartwegesNordstraßeAm DorfplatzSchulstraßeHeinsberger StraßeOidtmannstraßePfarrer-Franßen-StraßeAn der FlachsrothAussiedlerhof KullersträßchenProf.-Rademacher-Straßesowie DampfmühleGemäß § 6 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998(GV. NRW. S. 454), zuletzt geändert am 09.04.<strong>2013</strong> (GV. NRW. S. 194) - SGV. NRW. 1112 -wird die vorstehende Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke hiermit öffentlich bekannt gemacht.<strong>Waldfeucht</strong>, den 08. Juli <strong>2013</strong>Der Bürgermeisterals WahlleiterSchrammenWiderspruchsmöglichkeitgegen die Weitergabe von Meldedatennach § 58 WehrpflichtgesetzDurch das Wehrrechtsänderungsgesetz wurde die Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 ausgesetzt.Eine regelmäßige Wehrerfassung findet nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt.Stattdessen wurde ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt.Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften hatdie Meldebehörde dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März Name, Vornameund Anschrift derjenigen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit mitzuteilen, die imnächsten Jahr volljährig werden.Hiergegen hat der Betroffene ein kostenloses Widerspruchsrecht.Von dem Widerspruchsrecht kann bei der Anmeldung durch Erklärung oder zu einem späterenZeitpunkt beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes Gebrauch gemacht werden.<strong>Waldfeucht</strong>, 15. Juli <strong>2013</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>Der BürgermeisterSchrammen


14Bekanntmachungüber das Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44„Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Waldfeucht</strong>-Bocket“Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> hat in seiner Sitzung am 09.07.<strong>2013</strong> wie folgt beschlossen:„Der Rat beschließt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Erweiterung Gewerbegebiet<strong>Waldfeucht</strong>-Bocket“ einschließlich der Begründung, textlichen und zeichnerischen Festsetzungengemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung als Satzung zu beschließen.Ziel der vereinfachten Änderung ist es, einen Teil der Fläche vom Regenrückhaltebecken als„gewerbliche Fläche“ festzusetzen.“Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im beigefügten Kartenauszug durch einegestrichelte Linie gekennzeichnet.Die Satzung einschließlich Begründung und textlicher Festsetzungen liegt ab sofort im Rathausder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>, Zimmer 6, Lambertusstraße 13, 52525 <strong>Waldfeucht</strong>, während dernachfolgenden Zeitenmontags bis freitags von 08.00 - 12.00 Uhrundmittwochs nachmittags von 13.30 - 17.30 Uhrzu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Satzung Auskunft erteilt.Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Erweiterung Gewerbegebiet<strong>Waldfeucht</strong>-Bocket“ in Kraft.


15Hinweise:I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigungvon durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Erweiterung Gewerbegebiet<strong>Waldfeucht</strong>-Bocket“ eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeitund das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.II.Unbeachtlich sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB:1. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,2. Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung derVorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanesund3. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung der Bebauungsplanänderungschriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründendenSachverhaltes geltend gemacht worden sind.III.Gemäß § 7 Abs. 6 <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung kann die Verletzungvon Verfahrens- und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung gegen die Bebauungsplanänderungnach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltendgemacht werden, es sei denna) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahrenwurde nicht durchgeführt,b) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Waldfeucht</strong>-Bocket“ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oderd) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> vorher gerügtund dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, dieden Mangel ergibt.Bekanntmachungsanordnung:Der Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> vom 09.07.<strong>2013</strong>, die 4. Änderung des BebauungsplanesNr. 44 „Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Waldfeucht</strong>-Bocket“ gemäß § 10 BauGB inder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung als Satzung zu erlassen, Ort undZeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund der §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB und § 7 Abs.6 Satz 2 GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.<strong>Waldfeucht</strong>, den 10.07.<strong>2013</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>Der BürgermeisterSchrammen


16Bekanntmachungüber die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 42. Änderung desFlächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> im Bereich desBebauungsplanes Nr. 57 „Erweiterung Gewerbegebiet Haaren“ gemäß § 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der derzeit gültigen FassungDer Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> hat in seiner Sitzung am 09.07.<strong>2013</strong> wie folgt beschlossen:„Der Rat beschließt, dem Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong> für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Erweiterung Gewerbegebiet Haaren“einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes zuzustimmen. Auf der Grundlage desEntwurfes ist die Änderungsplanung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behördenund sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“Der räumliche Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der nachstehendenÜbersichtskarte durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.Ziel der Änderung ist es, die bisher bestehenden „Flächen für die Landwirtschaft“ in „gewerblicheBauflächen“ zu ändern.


17Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:- Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung mit Beschreibung und Bewertung dergegenwärtigen Umweltsituation im Plangebiet sowie die voraussichtlichen Auswirkungenund die in Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleicherheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen und Landschaftspflegerischer Begleitplan- Artenschutzrechtliche Untersuchung- Erfassung der FeldvögelDiese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit der dazugehörigenBegründung und dem Umweltbericht sowie der vorgenannten Unterlagen erfolgt in der Zeitvom 02.09.<strong>2013</strong> bis einschließlich 04.10.<strong>2013</strong>im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>, Zimmer 6, Lambertusstraße 13, 52525 <strong>Waldfeucht</strong>, zuden nachfolgenden Zeiten:montags bis freitags von 08.00 - 12.00 Uhrundmittwochs nachmittags von 13.30 - 17.30 UhrWährend der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong>, Zimmer 6, Lambertusstraße 13, 52525 <strong>Waldfeucht</strong> vorgebracht werden. Die<strong>Gemeinde</strong> prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und teilt das Ergebnis mit.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmenbei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung (gemäß § 4 a Abs. 6BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die <strong>Gemeinde</strong> deren Inhalt nicht kannte odernicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderungnicht von Bedeutung ist.Bekanntmachungsanordnung:Der Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> vom 09.07.<strong>2013</strong>, die 42. Änderung des Flächennutzungsplanesim Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Erweiterung Gewerbegebiet Haaren“für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<strong>Waldfeucht</strong>, den 10.07.<strong>2013</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>Der BürgermeisterSchrammen


18Bekanntmachungüber die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 57„Erweiterung Gewerbegebiet Haaren“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit geltenden FassungDer Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> hat in seiner Sitzung am 09.07.<strong>2013</strong> wie folgt beschlossen:„Der Rat beschließt, dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 „Erweiterung GewerbegebietHaaren“ einschließlich der Begründung, textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, Umweltbericht,Landschaftspflegerischen Begleitplanes, Schallschutzgutachten, artenschutzrechtlichenUntersuchung und der Erfassung der Feldvögel zuzustimmen. Auf der Grundlage des Entwurfesist die Planung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Erweiterung Gewerbegebiet Haaren“ist in der Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.Ziel des Bebauungsplanes ist es, im Plangebiet neue Gewerbeflächen zu schaffen.Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:- Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Beschreibung und Bewertung der gegenwärtigenUmweltsituation im Plangebiet sowie die voraussichtlichen Auswirkungen und die in Fragekommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblichernachteiliger Umweltauswirkungen mit Landschaftspflegerischen Begleitplan- Schallschutzgutachten- artenschutzrechtliche Untersuchung- Erfassung der Feldvögel- Entwässerungskonzept einschließlich hydrogeologischer Stellungnahme


19Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit der dazugehörigen Begründung,dem Umweltbericht, dem Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie der vorgenanntenUnterlagen erfolgt in der Zeitvom 02. September <strong>2013</strong> bis einschließlich 04. Oktober <strong>2013</strong>im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>, Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 <strong>Waldfeucht</strong>, zu dennachfolgenden Zeiten:montags bis freitags von 08.00 - 12.00 Uhrundmittwochs nachmittags von 13.30 - 17.30 UhrWährend der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong>, Zimmer 6, Lambertusstraße 13, 52525 <strong>Waldfeucht</strong>, vorgebracht werden. Die<strong>Gemeinde</strong> prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und teilt das Ergebnis mit.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmenbei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigtbleiben können, sofern die <strong>Gemeinde</strong> deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennenmüssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutungist.Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß § 47 VwGO gegen Bebauungspläne:Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, wenndie den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieseröffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machenkönnen.Bekanntmachungsanordnung:Der Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> vom 09.07.<strong>2013</strong>, den Bebauungsplan Nr. 57„ Erweiterung Gewerbegebiet Haaren“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wirdhiermit öffentlich bekanntgemacht.<strong>Waldfeucht</strong>, den 10.07.<strong>2013</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>Der BürgermeisterSchrammen


20Bekanntmachungüber die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 43. Änderung desFlächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> im Bereich desBebauungsplanes Nr. 58 „Erweiterung Ultraleichtflugplatz“ gemäß § 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der derzeit gültigen FassungDer Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> hat in seiner Sitzung am 09.07.<strong>2013</strong> wie folgt beschlossen:„Der Rat beschließt, dem Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong> für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 58 „Erweiterung Ultraleichtflugplatz“ einschließlichder Begründung und des Umweltberichtes zuzustimmen. Auf der Grundlage des Entwurfesist die Änderungsplanung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behördenund sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“Der räumliche Geltungsbereich der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der nachstehendenÜbersichtskarte durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bisher bestehenden Flächen für dieLandwirtschaft in ein „Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung Ultraleichtflugplatz/Hangar“ zu ändern.Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:- Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung mit Beschreibung und Bewertung dergegenwärtigen Umweltsituation im Plangebiet sowie die voraussichtlichen Auswirkungenund die in Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleicherheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen.- Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan zur Berücksichtigung der Eingriffein Natur und Landschaft- artenschutzrechtliche Untersuchung


21Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit der dazugehörigenBegründung und dem Umweltbericht sowie der vorgenannten Unterlagen erfolgt in der Zeitvom 02.09.<strong>2013</strong> bis einschließlich 04.10.<strong>2013</strong>im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>, Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 <strong>Waldfeucht</strong>, zu dennachfolgenden Zeiten:montags bis freitags von 08.00 - 12.00 Uhrundmittwochs nachmittags von 13.30 - 17.30 UhrWährend der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong>, Zimmer 6, Lambertusstraße 13, 52525 <strong>Waldfeucht</strong> vorgebracht werden. Die<strong>Gemeinde</strong> prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und teilt das Ergebnis mit.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmenbei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung (gemäß § 4 a Abs. 6BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die <strong>Gemeinde</strong> deren Inhalt nicht kannte odernicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderungnicht von Bedeutung ist.Bekanntmachungsanordnung:Der Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> vom 09.07.<strong>2013</strong>, die 43. Änderung des Flächennutzungsplanesim Bereich des Bebauungsplanes Nr. 58 „Erweiterung Ultraleichtflugplatz“für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<strong>Waldfeucht</strong>, den 10.07.<strong>2013</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>Der BürgermeisterSchrammenBekanntmachungüber die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 58„Erweiterung Ultraleichtflugplatz“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit geltenden FassungDer Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> hat in seiner Sitzung am 09.07.<strong>2013</strong> wie folgt beschlossen:„Der Rat beschließt, dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Erweiterung Ultraleichtflugplatz“einschließlich der Begründung, textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, Umweltbericht undLandschaftspflegerischen Begleitplanes zuzustimmen. Auf der Grundlage des Entwurfes ist diePlanung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 „Erweiterung Ultraleichtflugplatz“ istin der Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.


22Ziel des Bebauungsplanes ist es, im Plangebiet ein „Sondergebiet, das der Erholung dient, mitder Zweckbestimmung Ultraleichtflugplatz/ Hangar“ zu schaffen.Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:- Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Beschreibung und Bewertung der gegenwärtigenUmweltsituation im Plangebiet sowie die voraussichtlichen Auswirkungen und die in Fragekommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblichernachteiliger Umweltauswirkungen- Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan zur Berücksichtigung der Eingriffein Natur und Landschaft- artenschutzrechtliche UntersuchungDiese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit der dazugehörigen Begründung,dem Umweltbericht und dem Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie der vorgenanntenUnterlagen erfolgt in der Zeitvom 02. September <strong>2013</strong> bis einschließlich 04. Oktober <strong>2013</strong>im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>, Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 <strong>Waldfeucht</strong>, zu dennachfolgenden Zeiten:montags bis freitags von 08.00 - 12.00 Uhrundmittwochs nachmittags von 13.30 - 17.30 UhrWährend der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong>, Zimmer 6, Lambertusstraße 13, 52525 <strong>Waldfeucht</strong>, vorgebracht werden. Die<strong>Gemeinde</strong> prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und teilt das Ergebnis mit.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmenbei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigtbleiben können, sofern die <strong>Gemeinde</strong> deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennenmüssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutungist.


23Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß § 47 VwGO gegen Bebauungspläne:Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, wenndie den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieseröffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machenkönnen.Bekanntmachungsanordnung:Der Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> vom 09.07.<strong>2013</strong>, den Bebauungsplan Nr. 58„ Erweiterung Ultraleichtflugplatz“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wird hiermitöffentlich bekanntgemacht.<strong>Waldfeucht</strong>, den 10.07.<strong>2013</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>Der BürgermeisterSchrammenSatzung vom 10. Juli <strong>2013</strong>über die Abweichung vonden Merkmalen der endgültigenHerstellung für dieErschließungsanlagen„Prof.-Rademacher-Straße”in Bocket und„Im Hufenrath“ in ObspringenAufgrund des § 132 des Baugesetzbuches(BauGB) vom 27. August 1997 (BGBl. I S.2141), in der zur Zeit gültigen Fassung, unddes § 7 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das LandNordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994(GV.NRW.S. 666/SGV.NRW. 2023), in derzur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> am 9. Juli <strong>2013</strong> folgendeSatzung beschlossen:Abweichend von § 8 Abs. 1 der Satzungüber die Erhebung von Erschließungsbeiträgenin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> vom 20.Oktober 20<strong>03</strong> (<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong> Nr. 7/20<strong>03</strong>), sind die Erschließungsanlagen“Prof.-Rademacher-Straße” inBocket und „Im Hufenrath“ in Obspringenwie folgt endgültig hergestellt worden:- Mischfläche ohne Abgrenzung von Gehwegengegen die Fahrbahn -Von den Beitragspflichtigen werden 90 v.H.der beitragsfähigen Aufwendungen als Erschließungsbeitragnach dem Baugesetzbuch(BauGB) und der vorgenannten Erschließungsbeitragssatzungerhoben.BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Satzung der <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong> über die Abweichung von denMerkmalen der endgültigen Herstellung fürdie Erschließungsanlagen “Prof.-Rademacher-Straße” in Bocket und „Im Hufenrath“in Obspringen wird hiermit öffentlichbekanntgemacht.Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriftender <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalenbeim Zustandekommendieser Satzung nach Ablauf eines Jahresseit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltendgemacht werden kann, es sei denn,a) eine vorgeschriebene Genehmigungfehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahrenwurde nicht durchgeführt,b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäßöffentlich bekanntgemacht worden,c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschlussvorher beanstandet oderd) der Form- oder Verfahrensmangel istgegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügtund dabei die verletzte Rechtsvorschriftund die Tatsache bezeichnetworden, die den Mangel ergibt.<strong>Waldfeucht</strong>, den 10. Juli <strong>2013</strong>Der BürgermeisterSchrammen


24Endgültige Herstellung derErschließungsanlage„An der Flachsroth – Teilstückzwischen Oidtmannstraßeund Schulstraße“Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> hat inseiner Sitzung am 9. Juli <strong>2013</strong> folgendenBeschluss gefasst:Die Erschließungsanlage „An der Flachsroth– Teilstück zwischen Oidtmannstraße undSchulstraße“ ist im Sinne der Bestandteileund Herstellungsmerkmale des § 8 der Satzungüber die Erhebung von Erschließungsbeiträgenin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong> vom20. Oktober 20<strong>03</strong> (<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong><strong>Waldfeucht</strong> Nr. 7/20<strong>03</strong>) endgültig hergestellt.Von den Beitragspflichtigen werden 90 v.H.der beitragsfähigen Aufwendungen als Erschließungsbeitragnach dem BauGB undder vorgenannten Erschließungsbeitragssatzungerhoben.BekanntmachungsanordnungDer vorstehende Beschluss über die endgültigeHerstellung der Erschließungsanlage„An der Flachsroth – Teilstück zwischenOidtmannstraße und Schulstraße“ wirdhiermit öffentlich bekanntgemacht.Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriftender <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalenbeim Zustandekommendieser ortsrechtlichen Bestimmung nachAblauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachungnicht mehr geltend gemacht werdenkann, es sei denn,a) eine vorgeschriebene Genehmigungfehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahrenwurde nicht durchgeführt,b) die ortsrechtliche Bestimmung istnicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemachtworden,c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschlussvorher beanstandet oderd) der Form- oder Verfahrensmangel istgegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügtund dabei die verletzte Rechtsvorschriftund die Tatsache bezeichnetworden, die den Mangel ergibt.Widmung der Straßen„An der Flachsroth - Teilstück zwischenOidtmannstraßeund Schulstraße”,„Prof.-Rademacher-Straße”und „Im Hufenrath”für den öffentlichen VerkehrAufgrund des Ratsbeschlusses vom 09. Juli<strong>2013</strong> werden die Straßen „An der Flachsroth– Teilstück zwischen Oidtmannstraße undSchulstraße“, „Prof.-Rademacher-Straße“und „Im Hufenrath”, gemäß § 6 des StraßenundWegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NRW) vom 23.09.1995(GV.NRW. S. 1028/SGV.NRW. 91), in derzur Zeit gültigen Fassung, als <strong>Gemeinde</strong>straßenmit der Funktion von Anliegerstraßenfür den öffentlichen Verkehr gewidmet.Beschränkungen der Widmung aufbestimmte Benutzungsarten, Benutzungszweckeoder Benutzerkreise sowie sonstigeBesonderheiten werden nicht festgelegt.RechtbehelfsbelehrungGegen die vorstehende Widmung kann vordem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg92, 52070 Aachen, innerhalb einesMonats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachungschriftlich oder zur Niederschriftdes Urkundsbeamten der GeschäftsstelleKlage erhoben werden. Die Klagemuss den Kläger, den Beklagten und denGegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.Die zur Begründung dienenden Tatsachenund Beweismittel sollen angegebenwerden.<strong>Waldfeucht</strong>, den 10. Juli <strong>2013</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>als Träger der StraßenbaulastDer BürgermeisterSchrammen<strong>Waldfeucht</strong>, den 10. Juli <strong>2013</strong>Der BürgermeisterSchrammenDas <strong>Amtsblatt</strong> erscheint nach Bedarf. Es wird bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung (Rathaus), den Banken und Sparkassen sowie den Poststellenim <strong>Gemeinde</strong>gebiet zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Das <strong>Amtsblatt</strong> kann im Abonnement oder als Einzelstück gegen Erstattungder jeweiligen Portogebühren bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Waldfeucht</strong> bezogen werden.Herausgeber: Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldfeucht</strong>, 52525 <strong>Waldfeucht</strong> - Rathaus -Herstellung: Eigendruck

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