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Leistungs- und Preisverzeichnis

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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG SAARLAND- Körperschaft des öffentlichen Rechts -Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken, Telefon: (0681) 58 60 80Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong>für die zahntechnischen Leistungenim Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgungim SaarlandB E L II - 2006Gewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislaborgültig ab 01.01.2013*2 0 1 3*A) gültig ab 01.01.2013für zahntechnische Leistungen bei Kieferorthopädie (L-Nrn. 701 0 bis 770 0<strong>und</strong> L-Nrn.002 1, 003 0, 005 4, 011 1, 013 0, 020 2, 811 0)sowie für Aufbissbehelfe (L-Nrn. 401 1 bis 406 0)*B) gültig vom 01.03.2013 bis 31.12.2013für zahntechnische Leistungen bei ZahnersatzSeite 1 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung002 2 Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung- Platzhalter in Abdruck einfügenKurztext: 002 2 Platzhalter einfügenEinschließlich Retention, Lötung(en) oder Verbindung(en).0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor12,17 11,56Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eineskombinierten Zahnersatzes sowie bei einer geteilten Brücke, wenndas Primärteil im M<strong>und</strong> vorhanden ist.Als Konfektionsteil ist der Platzhalter gesondert abrechenbar; indiesen Fällen ist für das ggf. erforderliche Anbringen einer Retentionan den Platzhalter die L-Nr. 803 abrechenbar.002 3 Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung- Verwendung von KunststoffKurztext: 002 3 Verwendung von KunststoffZ. B. bei Verbleib eines individuellen Primärteiles im M<strong>und</strong> desPatienten.12,17 11,56Zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien abrechenbar jeModell, je Front- <strong>und</strong>/oder Seitenzahngebiet.Nicht abrechenbar für Kunststoffstümpfe.002 4 Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung- Galvanisieren oder MetallisierenKurztext: 002 4 GalvanisierenEinmal je Abdruck, auch bei mehreren Stümpfen in einem Abdruck;nicht für das Lackieren abrechenbar.12,08 11,48003 0 Set-up je Segment 7,87 7,48Kurztext: 003 0 Set-upNur für KFO.005 1 Modell zur Stumpfherstellung- Sägemodell - 8,59 8,16Kurztext: 005 1 SägemodellWird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L-Nr. 005 1 dieL-Nr. 002 3 abrechenbar.005 2 Modell zur Stumpfherstellung- Einzelstumpfmodell - 8,43 8,01Kurztext: 005 2 EinzelstumpfmodellWird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L-Nr. 005 2 dieL-Nr. 002 3 abrechenbar.Seite 6 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor005 3 Modell zur Stumpfherstellung- Modell nach Überabdruck - 8,59 8,16Kurztext: 005 3 Modell nach ÜberabdruckWird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L-Nr. 005 3 dieL-Nr. 002 3 abrechenbar.005 4 Modell zur Stumpfherstellung- Set-up-Modell - 8,20 7,79Kurztext: 005 4 Set-up-Modell005 5 Modell zur Stumpfherstellung- Fräsmodell - 8,59 8,16Kurztext: 005 5 FräsmodellDie L-Nr. 005 5 ist einmal je Kiefer abrechenbar, unabhängigdavon, wieviele Fräsungen in dem jeweiligen Kiefer anfallen.006 0 Zahnkranz 4,32 4,10Kurztext: 006 0 ZahnkranzNicht durch das gewerbliche Labor abrechenbar.007 0 Zahnkranz sockeln 4,50 4,28Kurztext: 007 0 Zahnkranz sockelnAuch für Modell für Setup; Ergänzung des angelieferten Zahnkranzeszum Sägemodell/Einzelstumpf- oder Setup-ModellNur durch das gewerbliche Labor abrechenbar.011 1 Fixieren der Bisslage- Modellpaar trimmen 7,44 7,07Kurztext: 011 1 Modellpaar trimmenNur abrechenbar bei KFO.Seite 7 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor011 2 Fixieren der Bisslage- Einstellen in Fixator 7,45 7,08Kurztext: 011 2 FixatorNur abrechenbar bei KFO-Geräten mit Gegenkieferbeziehung.Bei Anfertigung von Zahnersatz nur abrechenbar zur Herstellungvon okklusionsbezogenen Bissregistrierhilfen nachVorbissnahme.Für die Herstellung von definitivem Zahnersatz reicht die Verwendungdes Fixators nicht aus.Bei Wiederherstellungen (nicht bei Sprung- oder Bruchreparatur)ist die Position "Einstellen in Fixator" abrechenbar, nicht jedochneben der L-Nr. 012 "Einstellen in Mittelwertartikulator".012 0 Einstellen in Mittelwertartikulator 8,44 8,02Kurztext: 012 0 MittelwertartikulatorDer Artikulator muss Lateral-, Protrusions- <strong>und</strong> Öffnungsbewegungenzulassen.Nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnissewiedergeben <strong>und</strong> nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einenneuen Abdruck oder Biss nehmen musste.Die L-Nr. 012 0 ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte oderwiederhergestellte Zahnersatz oder das KFO-Gerät eineBerücksichtigung der Lateral- <strong>und</strong> Protrusionsbewegung nichterfordert, wie z. B. bei den <strong>Leistungs</strong>-Nrn. 032, 104, 808.012 8 Einstellen in Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung 8,44 8,02Kurztext: 012 8 Mittelwertartikulator bei Implantatvers.Abrechenbar für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- <strong>und</strong> Öffnungsbewegungenzulassen.Nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnissewiedergeben <strong>und</strong> nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einenneuen Abdruck oder Biss nehmen musste.Seite 8 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor013 0 Modellpaar sockeln 17,65 16,77Kurztext: 013 0 Modellpaar sockelnDreidimensional orientiert.Nur bei KFO abrechenbar.L-Nr. 011 1 daneben nicht abrechenbar.020 1 Basis aus thermoplastischem Material mit Bisswall aus Wachsfür Vorbissnahme 7,75 7,36Kurztext: 020 1 Basis für VorbissnahmeZ. B. für Stützstiftregistrierung.Bei definitivem Zahnersatz nicht abrechenbar.020 2 Basis aus thermoplastischem Material mit Bisswall aus Wachsfür Konstruktionsbissnahme 7,74 7,35Kurztext: 020 2 Basis für KonstruktionsbissNur bei KFO abrechenbar.021 1 Basis aus Autopolymerisat (ohne Bisswall)- Individueller Löffel 17,99 17,09Kurztext: 021 1 Individueller LöffelDas Doppelabdruckverfahren mit einem Konfektionslöffel erfülltnicht den <strong>Leistungs</strong>inhalt dieser Position.Je Basis einmal abrechenbar.021 2 Basis aus Autopolymerisat (ohne Bisswall)- Funktionslöffel 17,99 17,09Kurztext: 021 2 FunktionslöffelJe Basis einmal abrechenbar.021 3 Basis aus Autopolymerisat (ohne Bisswall)- für Bissregistrierung 17,99 17,09Kurztext: 021 3 Basis für BissregistrierungJe Basis einmal abrechenbar.021 4 Basis aus Autopolymerisat (ohne Bisswall)- für Stützstiftregistrierung 17,99 17,09Kurztext: 021 4 Basis für StützstiftregistrierungJe Basis einmal abrechenbar.Seite 9 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor021 5 Basis aus Autopolymerisat- für Aufstellung 18,34 17,42Kurztext: 021 5 Basis für AufstellungJe Basis einmal abrechenbar.Die L-Nr. 021 5 ist abrechenbar für eine Basis aus Kunststoff für eineAufstellung, jedoch nur für eine Total- oder Cover-denture-Prothese,nicht für eine Aufstellung mit nachfolgender Übertragung aufMetallbasis.021 6 Basis aus Autopolymerisat (ohne Bisswall)- für Bissregistrierung bei Implantatversorgung 17,87 16,98Kurztext: 021 6 Basis für Bissregistr. bei Implantatvers.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Je Basis einmal abrechenbar.021 8 Basis aus Autopolymerisat- für Aufstellung bei Implantatversorgung 17,87 16,98Kurztext: 021 8 Basis für Aufstellung bei Implantatvers.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Je Basis einmal abrechenbar.022 0 Bisswall 5,67 5,39Kurztext: 022 0 BisswallBisswall aus Wachs oder Kunststoff auf Basis aus Autopolymerisatoder Metall aufbringen. Der Bisswall ergänzt eine Basis ausAutopolymerisat oder Prothese aus Kunststoff oder Metall zurBissregistrierungshilfe.Je Basis einmal abrechenbar.Bei Stützstiftregistrierung ist die L-Nr. 022 0 "Bisswall" für dieStützstiftregistrierung nur 1 x je Behandlungsfall abrechenbar.Seite 10 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor022 8 Bisswall bei Implantatversorgung 5,67 5,39Kurztext: 022 8 Bisswall bei ImplantatversorgungAbrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Bisswall aus Wachs oder Kunststoff auf Basis aus Autopolymerisatoder Metall aufbringen. Der Bisswall ergänzt eine Basis ausAutopolymerisat oder Prothese aus Kunststoff oder Metall zurBissregistrierungshilfe.Je Basis einmal abrechenbar.023 0 Registrierplatte <strong>und</strong> -stift auf Basen für StützstiftregistrierungKurztext: 023 0 Registrierplatte <strong>und</strong> -stift auf BasenFür das Anbringen der Registrierplatte <strong>und</strong> des Registrierstiftsauf die Basen für den Ober- <strong>und</strong> Unterkiefer abrechenbar. DerPreis schließt die Materialkosten ein.25,26 24,00024 0 Übertragungskappe aus Kunststoff oder Metall 21,60 20,52Kurztext: 024 0 ÜbertragungskappeNur einmal je Zahn abrechenbar.031 0 Provisorische Krone oder provisorisches Brückenglied 26,46 25,14Kurztext: 031 0 Provisorische KroneGgf. einschließlich Säge- oder EinzelstumpfAuch provisorische Stiftkrone, einschließlich Verbindung(en). DieVerwendung vorgefertigter Teile erfüllt nicht den <strong>Leistungs</strong>inhaltdieser Position.Zu Nrn. 031 0 <strong>und</strong> 032 0:Für dieselbe Leistung sind die beiden Nummern nichtnebeneinander abrechenbar.032 0 Formteil 14,45 13,73Kurztext: 032 0 FormteilTiefgezogen, für provisorische Brücke <strong>und</strong> ab drei provisorischenEinzelkronen, im Verband. Nur einmal je Kieferhälfte oderFrontzahngebiet abrechenbar.Zu Nrn. 031 0 <strong>und</strong> 032 0:Für dieselbe Leistung sind die beiden Nrn. nicht nebeneinanderabrechenbar.Seite 11 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung1 Festsitzender Zahnersatz0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor101 3 Wurzelstiftkappe 67,43 64,06Kurztext: 101 3 WurzelstiftkappeEinschließlich Sägestumpf/Einzelstumpf, Lötung(en) <strong>und</strong>Verbindung(en).Nur als Träger eines Kugelknopfankers abrechenbar. Das Anbringendes Kugelknopfankers wird nach L-Nr. 134 3 abgerechnet.Neben der L-Nr. 101 3 ist die L-Nr. 105 0 nicht abrechenbar.102 1 Vollkrone, Metall 68,49 65,07Kurztext: 102 1 Vollkrone/MetallEinschließlich Sägestumpf/Einzelstumpf, Lötung(en) <strong>und</strong>Verbindung(en).102 2 Teilkrone, Metall 68,49 65,07Kurztext: 102 2 TeilkroneEinschließlich Sägestumpf/Einzelstumpf, Lötung(en) <strong>und</strong>Verbindung(en).Verblendungen nach den L-Nrn. 160 0, 162 0 <strong>und</strong> 164 0 sind nebender L-Nr. 102 2 nicht abrechenbar.102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 66,70 63,37Kurztext: 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je FlügelEinschließlich Sägestumpf/Einzelstumpf, Lötung(en),Verbindung(en).Je Flügel einmal abrechenbar.Die L-Nr. 155 0 "Konditionierung" ist nach gesondertem Auftragdes Zahnarztes abrechenbar.102 4 Krone für vestibuläre Verblendung 68,49 65,07Kurztext: 102 4 Krone für vestibuläre VerblendungEinschließlich Sägestumpf/Einzelstumpf, Lötung(en) <strong>und</strong>Verbindung(en).Im Zusammenhang mit einer Verblendung aus Kunststoff, Kompositeoder Keramik abrechenbar.Seite 12 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor102 6 Vollkrone/Metall bei Implantatversorgung 68,49 65,07Kurztext: 102 6 Vollkrone/Metall bei Implantatvers.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).102 8 Krone für vestibuläre Verblendung beiImplantatversorgungKurztext: 102 8 Krone f. vestib. Verbl. bei Implantatvers.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).68,49 65,07Die L-Nr. 102 8 ist im Zusammenhang mit einer Verblendung ausKunststoff, Komposite oder Keramik abrechenbar.103 1 Weitere Maßnahme bei Krone/Brückenglied- Vorbereiten einer Krone/eines Brückengliedes zur Aufnahmeeiner Halte- <strong>und</strong>/oder Stützvorrichtung oder eines Metallbasisteilsmit Stützfunktion 11,14 10,58Kurztext: 103 1 Vorbereiten KroneGgf. einschließlich Einzelstumpf.Die L-Nr. 103 1 ist für das Vorbereiten einer neu zu fertigenden Kroneoder eines Brückengliedes für eine Halte- <strong>und</strong>/oder Stützvorrichtungabrechenbar.Nur einmal je Krone/Brückenglied abrechenbar.Die Leistungen der Nrn. 103 1 "Vorbereiten einer Krone/einesBrückengliedes ..." <strong>und</strong> 103 2 "Krone/Brückenglied in vorhandeneHalte- <strong>und</strong> Stützvorrichtung ..." sind bei derselben Krone/demselbenBrückenglied nicht nebeneinander abrechenbar.Seite 13 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor103 2 Weitere Maßnahme bei Krone/Brückenglied- Krone/Brückenglied in vorhandene Halte- <strong>und</strong>/oderStützvorrichtung oder in ein vorhandenes Metallbasisteil mitStützfunktion einarbeiten 11,14 10,58Kurztext: 103 2 Krone einarbeitenGgf. einschließlich Einzelstumpf.Die Leistungen der Nrn. 103 "Vorbereiten einer Krone/einesBrückengliedes ..." <strong>und</strong> "Krone/Brückenglied in vorhandene Halte<strong>und</strong>Stützvorrichtung ..." sind bei derselben Krone/demselbenBrückenglied nicht nebeneinander abrechenbar.Einmal je Krone/Brückenglied für das Einarbeiten einer Krone odereines Brückengliedes in eine bereits vorhandene Halte <strong>und</strong>/oderAbstützvorrichtung abrechenbar.103 3 Weitere Maßnahme bei Krone/Brückenglied- Stiftaufbau in vorhandene Krone einarbeiten 11,14 10,58Kurztext: 103 3 Stiftaufbau einarbeitenGgf. einschließlich Einzelstumpf.Für das nachträgliche Einarbeiten eines Stiftaufbaus in einevorhandene Krone abrechenbar.104 0 Angelieferte Modellation für Stiftaufbau gießen 14,41 13,69Kurztext: 104 0 Modellation gießen105 0 Stiftaufbau 46,40 44,08Kurztext: 105 0 StiftaufbauEinschließlich Säge- oder Einzelstumpf.Nicht zusätzlich zur L-Nr. 101 3 "Wurzelstiftkappe" abrechenbar.Nicht abrechenbar, wenn Stiftaufbau <strong>und</strong> Krone im Ein-Stück-Gussverfahren gefertigt werden.110 0 Brückenglied, Metall 51,87 49,28Kurztext: 110 0 BrückengliedAuch für Verblendung.Je tatsächlich gefertigter Zahneinheit, einschließlich Lötung(en) oderVerbindung(en) abrechenbar.Auch im Zusammenhang mit einer Verblendung aus Kunststoff,Komposite oder Keramik abrechenbar.Seite 14 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor120 0 Teleskopierende Krone 225,82 214,53Kurztext: 120 0 Telekopierende KroneEinschließlich Sägestumpf/Einzelstumpf aus Superhartgips, Kunststoffoder ähnlichem Material/Einzelstumpf aus Metall, einschließlichRetention(en), Lötung(en) oder Verbindung(en).In der L-Nr. 120 0 sind enthalten:Primär- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>ärteil bei Teleskop- <strong>und</strong> Konuskrone(Sek<strong>und</strong>ärteil auch für Verblendung), Fräsung, Einarbeiten.Auch abrechenbar für ein Ausgleichsteleskop, welches derÜberwindung der Konvergenz oder Divergenz der Brückenpfeilerdient.Wird nur die Primär- oder Sek<strong>und</strong>ärkrone neu gefertigt, so sind hierfür2/3 der Vergütung abrechenbar (L-Nr. 120 1), jedoch nicht die L-Nrn.801/802.Das Wiederbefestigen des vorhandenen Sek<strong>und</strong>ärteiles ist nach der L-Nr. 134 9 abrechenbar.120 1 Teleskopierende Primär- oder Sek<strong>und</strong>ärkrone 150,70 143,17Kurztext: 120 1 Tel. Primär- o. Sek<strong>und</strong>ärkroneEinschließlich Sägestumpf/Einzelstumpf aus Superhartgips, Kunststoffoder ähnlichem Material/Einzelstumpf aus Metall, einschließlichRetention(en), Lötung(en) oder Verbindung(en).In der L-Nr. 120 1 sind enthalten:Neuanfertigung eines Primär- oder Sek<strong>und</strong>ärteils bei Teleskop- oderKonuskrone (Sek<strong>und</strong>ärteil auch für Verblendung), Fräsung <strong>und</strong>Einarbeiten.Die L-Nr. 120 1 ist auch abrechenbar für ein Ausgleichsteleskop,welches der Überwindung der Konvergenz oder Divergenz derBrückenpfeiler dient. Wird nur die Primär- oder Sek<strong>und</strong>ärkrone neugefertigt, so sind hierfür 2/3 der Vergütung der L-Nr. 120 0abrechenbar, jedoch nicht die L-Nrn. 801/802.Das Wiederbefestigen des Sek<strong>und</strong>ärteils ist nach L-Nr. 134 9abrechenbar.Seite 15 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor133 1 Individuelle Verbindungsvorrichtung- Individuelles Geschiebe 187,29 177,93Kurztext: 133 1 Individuelles GeschiebeEinschließlich Einzelstumpf.Einschließlich Fräsung, Lötung(en), Verbindung(en),Einarbeiten des Primär- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>ärteils.Abrechenbar für jedwede Art von individuell gefertigten Geschieben.Wird nur das Primär- oder Sek<strong>und</strong>ärteil der individuellenVerbindungsvorrichtung neu gefertigt, so sind hierfür 2/3 derL-Nr. 133 1 abrechenbar, jedoch nicht die L-Nrn. 801/802.Das Wiederbefestigen des Sek<strong>und</strong>ärteiles ist nach der L-Nr. 134 9abrechenbar.Die L-Nr. 133 1 ist nur bei geteilten Brücken abrechenbar.134 1 Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten- Geschiebe 93,50 88,83Kurztext: 134 1 Konfektions-GeschiebeEinschließlich Lötung(en), Verbindung(en), Einarbeiten des Primär<strong>und</strong>Sek<strong>und</strong>ärteils.Die L-Nr. 134 1 ist nur bei geteilter Brücke abrechenbar.134 3 Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten- Anker 93,50 88,83Kurztext: 134 3 Konfektions-AnkerEinschließlich Lötung(en), Verbindung(en), Einarbeiten des Primär<strong>und</strong>Sek<strong>und</strong>ärteils.Die L-Nr. 134 3 ist für das Einarbeiten des Knopfankers auf dieWurzelstiftkappe nach L-Nr. 101 3 abrechenbar.Seite 16 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung134 7 Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten- Anker - Primär- oder Sek<strong>und</strong>ärteilKurztext: 134 7 Primär-/Sek.-Teil Konf.-AnkerEinschließlich Lötung(en), Verbindung(en), Einarbeiten des Primär<strong>und</strong>Sek<strong>und</strong>ärteils.0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor61,74 58,65Wird nur das Primär- oder Sek<strong>und</strong>ärteil der individuellenVerbindungsvorrichtung neu gefertigt, so sind hierfür 2/3 derL-Nr. 134 3 abrechenbar, jedoch nicht die L-Nrn. 801/802.Die L-Nr. 134 7 ist für das Einarbeiten des Knopfankers auf dieWurzelstiftkappe nach L-Nr. 101 3 oder das Einarbeiten in dieProthese abrechenbar.134 9 Wiederbefestigung eines Sek<strong>und</strong>ärteils 62,21 59,10Kurztext: 134 9 Wiederbef. Sek.-TeilEinschließlich Einzelstumpf.Einschließlich Fräsung, Lötung(en), Verbindung(en), Einarbeiten desSek<strong>und</strong>ärteils.Die L-Nr. 134 9 ist für das Wiederbefestigen des Sek<strong>und</strong>ärteils einerteleskopierenden Krone, eines Sek<strong>und</strong>ärteils eines Kugelknopfankersoder eines konfektionierten oder individuellen Geschiebes bei geteilterBrücke abrechenbar.136 0 Gefrästes Lager für Schubverteilungsarm 41,09 39,04Kurztext: 136 0 Gefrästes LagerEinschließlich Einzelstumpf.Nur bei herausnehmbarem Zahnersatz abrechenbar.Das Lager für Auflage ist unter der L-Nr. 103 1 abrechenbar. DieAbrechnung der L-Nr. 136 0 setzt die Fräsung in Metall voraus.Je Krone oder Brückenglied nur einmal abrechenbar.Seite 17 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor137 0 Schubverteilungsarm 32,42 30,80Kurztext: 137 0 SchubverteilungsarmEinschließlich Lötung(en) oder Verbindung(en).Nur für herausnehmbaren Zahnersatz abrechenbar.Nur in Verbindung mit L-Nr. 136 0 oder bei vorhandenem gefrästenLager abrechenbar.Neben der L-Nr. 202 einmal abrechenbar, wenn derSchubverteilungsarm Teil einer Halte- oder Stützvorrichtung ist.150 0 Metallverbindung nach keramischen Brand 22,98 21,83Kurztext: 150 0 Metallverbindung nach BrandAuch bei Wiederherstellung sowie bei der Neuanfertigung vonmetallkeramisch verblendeter Krone/Brücke anstelle der L-Nr. 807abrechenbar.Je Verbindungsstelle abrechenbar.155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 11,81 11,22Kurztext: 155 0 Konditionierung je Zahn/FlügelJe Flügel für Adhäsivbrücke (L-Nr. 102 3) <strong>und</strong> bei Verblendungen jeZahn nach L-Nr. 164 0 abrechenbar.Bei der L-Nr. 404 0 "semipermanente Schiene" je Zahn abrechenbar.160 0 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 37,28 35,42Kurztext: 160 0 Vestibuläre Verblendung KunststoffAbrechenbar bei Krone, Brückenglied, teleskopierender Krone,Rückenschutzplatte oder über Sek<strong>und</strong>ärteil.Auch abrechenbar bei Erneuerung einer Facette nach Abdruck.Die Verblendung nach L-Nr. 160 0 besteht aus einer mehrfarbigen (inder Regel dreifarbigen) Standard-Schichtung.161 0 Zahnfleisch aus Kunststoff 13,06 12,41Kurztext: 161 0 Zahnfleisch KunststoffAn Verblendung, je Zahn.Abrechenbar zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten<strong>und</strong> Stellungsanomalien.Seite 18 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 82,97 78,82Kurztext: 162 0 Vestibuläre Verblendung KeramikAbrechenbar bei einer Krone, einem Brückenglied, einerteleskopierenden Krone, einer Rückenschutzplatte oder bei einemSek<strong>und</strong>ärteil.Die L-Nr. 162 0 schließt die Verblendung der Schneidekante bei denZähnen 1-3 mit ein. Die L-Nr. 162 0 ist auch bei einer Erneuerungeiner Facette nach Abdruck abrechenbar.Die Verblendung nach L-Nr. 162 0 besteht aus einer mehrfarbigen (inder Regel dreifarbigen) Standard-Schichtung.162 8 Vestibuläre Verblendung Keramik bei Implantatversorgung 82,97 78,82Kurztext: 162 8 Vestib. Verbl. Keramik bei Implantatvers.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Die L-Nr. 162 8 schließt die Verblendung der Schneidekante bei denZähnen 1-3 mit ein.Die Verblendung nach L-Nr. 162 8 besteht aus einer mehrfarbigen (inder Regel dreifarbigen) Standard-Schichtung.163 0 Zahnfleisch aus Keramik 29,90 28,41Kurztext: 163 0 Zahnfleisch KeramikAn Verblendung, je Zahn, auch Wurzelpontic.Abrechenbar zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten<strong>und</strong> Stellungsanomalien.163 8 Zahnfleisch aus Keramik bei Implantatversorgung 30,12 28,61Kurztext: 163 8 Zahnfleisch Keramik bei ImplantatversorgungAbrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).An Verblendung, je ZahnAbrechenbar zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten<strong>und</strong> Stellungsanomalien.Seite 19 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor164 0 Vestibuläre Verblendung Komposite 61,55 58,47Kurztext: 164 0 Vestibuläre Verblendung KompositeAbrechenbar bei einer Krone, einem Brückenglied, einerteleskopierender Krone, einer Rückenschutzplatte oder bei einemSek<strong>und</strong>ärteil.Die L-Nr. 164 0 schließt die Verblendung der Schneidekante bei denZähnen 1-3 mit ein. Die L-Nr. 164 0 ist auch bei einer Erneuerungeiner Facette nach Abdruck abrechenbar.Die Verblendung nach L-Nr. 164 0 besteht aus einer mehrfarbigen (inder Regel dreifarbigen) Standard-Schichtung.165 0 Zahnfleisch aus Komposite 16,19 15,38Kurztext: 165 0 Zahnfleisch KompositeAn Verblendung, je Zahn, auch Wurzelpontic.Abrechenbar zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten<strong>und</strong> Stellungsanomalien.201 0 Metallbasis 117,16 111,30Kurztext: 201 0 MetallbasisEinschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse.Neben der L-Nr. 201 0 ist die L-Nr. 202 3 bei sublingualfreienKonstruktionen <strong>und</strong> bei medizinischer Indikation (z. B. hohemM<strong>und</strong>boden oder parodontal geschädigtem Restgebiss) zusätzlichabrechenbar.Die Kragenfassung ist <strong>Leistungs</strong>inhalt der L-Nr. 201 0.202 1 Einarmige gegossene Haltevorrichtung- einarmige Klammer 10,49 9,97Kurztext: 202 1 Einarmige Klammer202 2 Einarmige gegossene Haltevorrichtung- Inlayklammer 10,49 9,97Kurztext: 202 2 Inlayklammer202 3 Einarmige gegossene Haltevorrichtung- fortlaufende Klammer je Zahn 10,49 9,97Kurztext: 202 3 Fortlaufende Klammer202 4 Einarmige gegossene Haltevorrichtung- Bonyhardklammer (J-Klammer) 10,49 9,97Kurztext: 202 4 BonyhardklammerSeite 20 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor202 5 Einarmige gegossene Haltevorrichtung- Kralle 10,49 9,97Kurztext: 202 5 Kralle202 6 Einarmige gegossene Haltevorrichtung- Ney-Stiel 10,49 9,97Kurztext: 202 6 Ney-StielBei sattelferner Anbringung einer Klammer oder einerteleskopierenden Krone abrechenbar.202 7 Einarmige gegossene Haltevorrichtung- Auflage 10,49 9,97Kurztext: 202 7 AuflageDie L-Nr. 202 7 "Auflage" ist nicht abrechenbar, wenn sie Teil einerHalte- <strong>und</strong> Stützvorrichtung ist.202 8 Einarmige gegossene Haltevorrichtung- Umgehungsbügel bei Diastema 10,49 9,97Kurztext: 202 8 UmgehungsbügelAuch bei festsitzendem Zahnersatz abrechenbar.203 1 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung- Zweiarmige Klammer 19,22 18,26Kurztext: 203 1 Zweiarmige Klammer203 2 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung- Approximalklammer 19,22 18,26Kurztext: 203 2 Approximalklammer203 3 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung- Ringklammer 19,22 18,26Kurztext: 203 3 Ringklammer203 4 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung- Rücklaufklammer 19,22 18,26Kurztext: 203 4 Rücklaufklammer203 5 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung- Bonyhardklammer mit Gegenlager (auch J-Klammer) 19,22 18,26Kurztext: 203 5 Bonyhardklammer/GegenlagerSeite 21 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor203 6 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung- Zwei Zähne umfassende Doppelbogenklammer 19,22 18,26Kurztext: 203 6 Doppelbogenklammer204 1 Zweiarmige gegossene Halte- <strong>und</strong> Stützvorrichtung- Zweiarmige Klammer mit Auflage(n) 24,23 23,02Kurztext: 204 1 Zweiarmige Klammer/Auflage204 2 Zweiarmige gegossene Halte- <strong>und</strong> Stützvorrichtung- Approximalklammer mit Auflage(n) 24,23 23,02Kurztext: 204 2 Approximalklammer/Auflage204 3 Zweiarmige gegossene Halte- <strong>und</strong> Stützvorrichtung- Ringklammer mit Auflage(n) 24,23 23,02Kurztext: 204 3 Ringklammer/Auflage204 4 Zweiarmige gegossene Halte- <strong>und</strong> Stützvorrichtung- Rücklaufklammer mit Auflage(n) 24,23 23,02Kurztext: 204 4 Rücklaufklammer/Auflage204 5 Zweiarmige gegossene Halte- <strong>und</strong> Stützvorrichtung- Bonyhardklammer mit Auflage(n) <strong>und</strong> Gegenlager 24,23 23,02Kurztext: 204 5 Bonyhardklammer/Auflage204 6 Zweiarmige gegossene Halte- <strong>und</strong> Stützvorrichtung- Überwurfklammer mit Auflage(n) 24,23 23,02Kurztext: 204 6 Überwurfklammer/Auflage205 0 Bonwillklammer 39,63 37,65Kurztext: 205 0 Bonwillklammer208 1 Rückenschutzplatte/Metallzahn/Metallkaufläche- Rückenschutzplatte 33,48 31,81Kurztext: 208 1 RückenschutzplatteBei ungünstigen Biss- <strong>und</strong> Okklusionsverhältnissen, einzelnstehenden Zähnen oder über Sek<strong>und</strong>ärteil abrechenbar. Gegossenfür Verblendung. Auch mit Kaufläche.Daneben sind die L-Nrn. 302, 303, 362 nicht abrechenbar.Seite 22 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor208 2 Rückenschutzplatte/Metallzahn/Metallkaufläche- Metallzahn 33,48 31,81Kurztext: 208 2 MetallzahnBei ungünstigen Biss- <strong>und</strong> Okklusionsverhältnissen, einzelnstehenden Zähnen oder über Sek<strong>und</strong>ärteil abrechenbar.Daneben sind die L-Nrn. 302, 303, 362 nicht abrechenbar.208 3 Rückenschutzplatte/Metallzahn/Metallkaufläche- Metallkaufläche 33,48 31,81Kurztext: 208 3 MetallkauflächeBei ungünstigen Biss- <strong>und</strong> Okklusionsverhältnissen, einzelnstehenden Zähnen oder über Sek<strong>und</strong>ärteil abrechenbar.Für diesen Zahn ist keine Auf- <strong>und</strong> Fertigstellung abrechenbar.210 0 Lösungsknopf für Friktionsprothese 9,07 8,62Kurztext: 210 0 Lösungsknopf211 0 Unterfütterbarer Abschlussrand einer Oberkiefer-MetallbasisKurztext: 211 0 AbschlussrandBei zahnlosem Kiefer <strong>und</strong> stark reduziertem Restgebiss (bis zu dreiZähnen) abrechenbar.14,46 13,74212 0 Zuschlag für einzeln gegossene Klammer(n) 15,02 14,27Kurztext: 212 0 Zuschlag einzelne KlammerEinschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse.Bei Wiederherstellung oder für Kunststoffprothese, je Protheseeinmal abrechenbar.Seite 23 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung3 Herausnehmbarer Zahnersatz ausKunststoff0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor301 0 Aufstellung Gr<strong>und</strong>einheit, je Kiefer 25,81 24,52Kurztext: 301 0 Aufstellung Gr<strong>und</strong>einheitGr<strong>und</strong>einheit sowohl für die Aufstellung auf Wachsbasis als auch fürdie Aufstellung auf Metallbasis.301 8 Aufstellung Gr<strong>und</strong>einheit, je Kiefer bei Implantatversorgung 25,81 24,52Kurztext: 301 8 Aufstellung Gr<strong>und</strong>einh. bei Implantatvers.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Gr<strong>und</strong>einheit sowohl für die Aufstellung auf Wachsbasis als auch fürdie Aufstellung auf Metallbasis.302 0 Aufstellung auf Wachsbasis, je Zahn 1,55 1,47Kurztext: 302 0 Aufstellen Wachs je ZahnAbrechenbar entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektioniertenkünstlichen Zähne.Bei einer Insuffizienz des stomatognathen Systems ist die L-Nr. 302 0erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.302 8 Aufstellung auf Wachsbasis, je Zahnbei ImplantatversorgungKurztext: 302 8 Aufst. Wachs je Zahn bei Implantatvers.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).1,55 1,47Abrechenbar entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektioniertenkünstlichen Zähne.Bei einer Insuffizienz des stomatognathen Systems ist die L-Nr. 302 8erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.Seite 24 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor303 0 Aufstellung auf Metallbasis, je Zahn 1,88 1,79Kurztext: 303 0 Aufstellen Metall je ZahnAbrechenbar entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektioniertenkünstlichen Zähne.Bei einer Insuffizienz des stomatognathen Systems ist die L-Nr. 303 0erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.341 0 Übertragung einer Aufstellung auf Metallbasis, je Zahn 1,19 1,13Kurztext: 341 0 Übertragung je ZahnAbrechenbar nur nach vorausgegangener Aufstellung aufWachsbasis.361 0 Fertigstellung einer Prothese, Gr<strong>und</strong>einheit, je Kiefer 41,45 39,38Kurztext: 361 0 Fertigstellung Gr<strong>und</strong>einheitEinschließlich ggf. Abdecken von Kieferteilen <strong>und</strong>/oder Radierung(en).361 8 Fertigstellung einer Prothese, Gr<strong>und</strong>einheit je Kiefer beiImplantatversorgungKurztext: 361 8 Fertigst. Gr<strong>und</strong>einheit bei Implantatvers.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).39,62 37,64Einschließlich ggf. Abdecken von Kieferteilen <strong>und</strong>/oder Radierung(en).362 0 Fertigstellung einer Prothese, je Zahn 2,61 2,48Kurztext: 362 0 Fertigstellen je ZahnAbrechenbar entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektioniertenkünstlichen Zähne.362 8 Fertigstellung einer Prothese, je Zahn bei Implantatversorgung 2,56 2,43Kurztext: 362 8 Fertigstellen je Zahn bei Implantatvers.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Abrechenbar entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektioniertenkünstlichen Zähne.Seite 25 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor380 1 Einfache gebogene Halte- <strong>und</strong>/oder Stützvorrichtung- einarmige Klammer 7,81 7,42Kurztext: 380 1 Einarmige Klammer380 2 Einfache gebogene Halte- <strong>und</strong>/oder Stützvorrichtung- Inlayklammer 7,81 7,42Kurztext: 380 2 Inlayklammer380 3 Einfache gebogene Halte- <strong>und</strong>/oder Stützvorrichtung- Interdental-Knopfklammer 7,81 7,42Kurztext: 380 3 Interdental-Knopfklammer380 4 Einfache gebogene Halte- <strong>und</strong>/oder Stützvorrichtung- Approximalklammer 7,81 7,42Kurztext: 380 4 Approximalklammer380 5 Einfache gebogene Halte- <strong>und</strong>/oder Stützvorrichtung- Auflage (nicht Kralle) 7,81 7,42Kurztext: 380 5 Auflage380 6 Einfache gebogene Halte- <strong>und</strong>/oder Stützvorrichtung- Bonyhardklammer (auch J-Klammer) ohne Auflage <strong>und</strong>Gegenlager 7,81 7,42Kurztext: 380 6 Bonyhardklammer381 1 Sonstige gebogene Haltevorrichtung- Zweiarmige Klammer, auch mit Auflage 13,76 13,07Kurztext: 381 1 Zweiarmige Klammer/Auflage381 2 Sonstige gebogene Haltevorrichtung- Bonyhardklammer (auch J-Klammer) mit Auflage <strong>und</strong>Gegenlager 13,76 13,07Kurztext: 381 2 Bonyhardklammer/Auflage381 3 Sonstige gebogene Haltevorrichtung- Überwurfklammer 13,76 13,07Kurztext: 381 3 Überwurfklammer381 4 Sonstige gebogene Haltevorrichtung- Doppelbogenklammer (zwei Zähne umfassend) 13,76 13,07Kurztext: 381 4 DoppelbogenklammerSeite 26 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor382 1 Verarbeitung von Sonderkunststoff- Weichkunststoff 46,81 44,47Kurztext: 382 1 WeichkunststoffNur nach gesondertem Auftrag des Zahnarztes bei Zahnersatz <strong>und</strong>Aufbissbehelfen abrechenbar.382 2 Verarbeitung von Sonderkunststoff- Sonderkunststoff 46,81 44,47Kurztext: 382 2 SonderkunststoffNur nach gesondertem Auftrag des Zahnarztes abrechenbar.383 0 Herstellung eines Zahnes aus zahnfarbenem Kunststoff 17,95 17,05Kurztext: 383 0 Zahn zahnfarben hergestelltNur abrechnungsfähig, wenn aus Platzgründen kein Konfektionszahnverwendbar ist.Für diesen Zahn ist eine Auf- <strong>und</strong> Fertigstellung nicht abrechenbar.Die L-Nr. 161 0 ist zum Ausgleich von Alveolaratrophien zusätzlichabrechenbar.384 0 Hinterlegen eines Zahnes aus zahnfarbenem Kunststoff 9,80 9,31Kurztext: 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegtEinschl. Materialkosten.Die L-Nr. 161 0 ist zum Ausgleich von Alveolaratrophien zusätzlichabrechenbar.Seite 27 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.4 Aufbissbehelfe<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor401 1 Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche- Aufbissschiene 72,66 69,03Kurztext: 401 1 AufbissschieneUnter der L-Nr. 401 1 sind alle Gr<strong>und</strong>leistungen für die Herstellungeines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche enthalten.Für den Fall, dass bei dieser Leistung Zähne angefügt werdenmüssen, sind nur die L-Nrn. 302/303 <strong>und</strong> 362, nicht die L-Nrn. 301<strong>und</strong> 361 abrechenbar.Je Aufbissbehelf nach der L-Nr. 401 1 können Halte-, Abstütz-,Führungselemente sowie weitere Funktionsaufbisse zusätzlichanfallen.Bei Aufbissbehelfen, die über einen längeren Zeitraum getragenwerden müssen, sind Metallkauflächen nach der L-Nr. 208 3zusätzlich abrechenbar.Wird ein Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche aus Metall gefertigt,so ist hierfür zusätzlich die L-Nr. 201 0 abrechenbar.401 2 Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche- Knirscherschiene 72,66 69,03Kurztext: 401 2 KnirscherschieneUnter der L-Nr. 401 2 sind alle Gr<strong>und</strong>leistungen für die Herstellungeines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche enthalten.Für den Fall, dass bei dieser Leistung Zähne angefügt werdenmüssen, sind nur die L-Nrn. 302/303 <strong>und</strong> 362, nicht die L-Nrn. 301<strong>und</strong> 361 abrechenbar.Je Aufbissbehelf nach der L-Nr. 401 2 können Halte-/Abstützelemente zusätzlich anfallen.Bei Aufbissbehelfen, die über einen längeren Zeitraum getragenwerden müssen, sind Metallkauflächen nach der L-Nr. 208 3zusätzlich abrechenbar.401 3 Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche- Bissführungsplatte 72,66 69,03Kurztext: 401 3 BissführungsplatteUnter der L-Nr. 401 3 sind alle Gr<strong>und</strong>leistungen für die Herstellungeines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche enthalten.Für den Fall, dass bei dieser Leistung Zähne angefügt werdenmüssen, sind nur die L-Nrn. 302/303 <strong>und</strong> 362, nicht die L-Nrn. 301<strong>und</strong> 361 abrechenbar.Seite 28 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit ErläuterungJe Aufbissbehelf nach der L-Nr. 401 3 können Halte-/Abstützelemente zusätzlich anfallen.0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor402 1 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche- Miniplastschiene 58,75 55,81Kurztext: 402 1 MiniplastschieneUnter der L-Nr. 402 1 sind alle Gr<strong>und</strong>leistungen für die Herstellungeines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche enthalten.Für den Fall, dass bei dieser Leistung Zähne angefügt werdenmüssen, sind nur die L-Nrn. 302 <strong>und</strong> 362, nicht die L-Nrn. 301 <strong>und</strong>361 abrechenbar.Halteelemente können zusätzlich anfallen.402 2 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche- Retentionsschiene 58,75 55,81Kurztext: 402 2 RetentionsschieneUnter der L-Nr. 402 2 sind alle Gr<strong>und</strong>leistungen für die Herstellungeines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche enthalten.Für den Fall, dass bei dieser Leistung Zähne angefügt werdenmüssen, sind nur die L-Nrn. 302 <strong>und</strong> 362, nicht die L-Nrn. 301 <strong>und</strong>361 abrechenbar.Halte- / Führungselemente können zusätzlich anfallen.402 3 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche- Verband- oder Verschlussplatte 58,75 55,81Kurztext: 402 3 Verband-/VerschlussplatteUnter der L-Nr. 402 3 sind alle Gr<strong>und</strong>leistungen für die Herstellungeines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche enthalten.Für den Fall, dass bei dieser Leistung Zähne angefügt werdenmüssen, sind nur die L-Nrn. 302 <strong>und</strong> 362, nicht die L-Nrn. 301 <strong>und</strong>361 abrechenbar.Halteelemente können zusätzlich anfallen.403 0 Umarbeiten einer vorhandenen Prothese oder einesAufbissbehelfs zum Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche 39,02 37,07Kurztext: 403 0 Umarbeiten zum AufbissbehelfAbrechenbar für das Umarbeiten einer vorhandenen Prothese odereines Aufbissbehelfs durch Neuadjustierung zum Aufbissbehelf mitadjustierter Oberfläche.Halte-/Abstütz-/Führungselemente sowie weitere Funktionsaufbissekönnen zusätzlich anfallen.Seite 29 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor404 0 Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn 27,83 26,44Kurztext: 404 0 Semipermanente Schiene Metall, je ZahnUnter der L-Nr. 404 0 sind alle Gr<strong>und</strong>leistungen für die Herstellungeiner gegossenen semipermanenten Schiene aus Metall enthalten.Für den Fall, dass bei dieser Leistung Zähne angefügt werdenmüssen, sind nur die L-Nrn. 302/303 <strong>und</strong> 362, nicht die L-Nrn. 301<strong>und</strong> 361 abrechenbar.406 0 Semipermanente Schiene aus Kunststoff, je Zahn 8,52 8,09Kurztext: 406 0 Semipermanente Schiene aus Kunststoff, je ZahnUnter der L-Nr. 406 0 sind alle Gr<strong>und</strong>leistungen für die Herstellungeiner indirekt hergestellten semipermanenten Schiene aus Kunststoffenthalten.Für den Fall, dass bei dieser Leistung Zähne angefügt werdenmüssen, sind nur die L-Nrn. 302/303 <strong>und</strong> 362, nicht die L-Nrn. 301<strong>und</strong> 361 abrechenbar.Seite 30 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.7 Kieferorthopädie<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor701 0 Basis für Einzelkiefergerät 45,73 43,44Kurztext: 701 0 Basis für EinzelkiefergerätAus Kunststoff oder Metall (auch Crozat), einschließlich ggf.Abdecken von Kieferteilen <strong>und</strong>/oder Radierung(en).Zu L-Nrn. 701 <strong>und</strong> 702: In diesen beiden Positionen wurden die unterverschiedensten Namen bekannten kieferorthopädischen Gerätezusammengefasst.702 0 Basis für bimaxilläres Gerät 73,69 70,01Kurztext: 702 0 Basis bimaxilläres GerätEinschließlich ggf. Abdecken von Kieferteilen <strong>und</strong>/oder Radierung(en).Auch für individuell gefertigten Positioner abrechenbar. Beihorizontaler Teilung ist statt der L-Nr. 702 zweimal die L-Nr. 701abrechenbar.Zu L-Nrn. 701 <strong>und</strong> 702: In diesen beiden Positionen wurden die unterverschiedensten Namen bekannten kieferorthopädischen Gerätezusammengefasst.703 0 Schiefe Ebene 34,32 32,60Kurztext: 703 0 Schiefe EbeneAus Kunststoff.Die Schiefe Ebene in Verbindung mit der Basis ist nicht nach L-Nr.703 0, sondern nach L-Nr. 710 0 abrechenbar.Anmerkung:Diese Leistung ist im Frontzahnbereich je Versorgungsfall(6 Zähne umfassend) abrechenbar.704 0 Vorhofplatte 49,09 46,64Kurztext: 704 0 VorhofplatteIndividuell gefertigt.705 0 Kinnkappe 42,52 40,39Kurztext: 705 0 KinnkappeIndividuell gefertigt, einschließlich Befestigungshaken <strong>und</strong>Kinnmodell.Seite 31 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor710 0 Aufbiss 7,41 7,04Kurztext: 710 0 AufbissAuch Vor- oder Rückbiss.Nur einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.Die L-Nr. 712 ist daneben bei Verwendung von elastischenFertigteilen nicht abrechenbar.711 0 Abschirmelement 15,86 15,07Kurztext: 711 0 AbschirmelementZungengitter, Kunststoffschild, Pelotte oder ähnliches.Nur einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.712 0 Verarbeitung von Weichkunststoff 23,51 22,33Kurztext: 712 0 Weichkunststoff (KFO)Die L-Nr. 712 0 ist neben der L-Nr. 710 0 nur einmal abrechenbar,auch wenn mehr als ein Aufbiss (L-Nr. 710 0) gefertigt wird.Für Positioner, Aufbiss weich oder Abschirmelement, je Kieferabrechenbar.Anmerkung:Zuzüglich Materialkostenzuschlag in Höhe von 9,82 EUR720 0 Schraube einarbeiten 12,45 11,83Kurztext: 720 0 Schraube einarbeitenEinfache Standard-Schraube.721 0 Spezial-Schraube einarbeiten 18,14 17,23Kurztext: 721 0 Spezial-Schraube einarbeitenSpezialschrauben sind:1. Schrauben, deren Konstruktion ausschließlichEinzelzahnbewegungen zulässt;2. Schrauben zur gezielten Sektorenbewegung;3. Schrauben für asymmetrische Bewegungen;4. Schrauben zur Metallverbindung.722 0 Trennen einer Basis 5,65 5,37Kurztext: 722 0 Trennen einer BasisBei Einbau einer Schraube/Spezialschraube nur einmal jeSchraube/Spezialschraube abrechenbar.Seite 32 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor730 0 Labialbogen 17,01 16,16Kurztext: 730 0 LabialbogenIntramaxillär mit 2 Schlaufen.731 0 Labialbogen modifiziert 22,67 21,54Kurztext: 731 0 Labialbogen modifiziertIntramaxillär mit mehr als 2 Schlaufen.732 0 Labialbogen intermaxillär 25,50 24,23Kurztext: 732 0 Labialbogen intermaxillärLabialbogen mit Beziehung zum Gegenkiefer.733 0 Feder, offen 7,39 7,02Kurztext: 733 0 Feder, offenMit einer Retention.Die L-Nr. 733 0 beinhaltet Protrusionsfeder, Interdentalfeder, Federgekreuzt, auch aktiver Dorn oder Sporn <strong>und</strong> dergleichen.734 0 Feder, geschlossen 8,61 8,18Kurztext: 734 0 Feder, geschlossenMit zwei Retentionen.Die L-Nr. 734 0 beinhaltet Protrusionsbogen; Paddelfeder, auchSchlinge, Schlaufe <strong>und</strong> dergleichen.740 0 Verbindungselement intramaxillär 20,96 19,91Kurztext: 740 0 Verbindungselement/intraDie L-Nr. 740 0 beinhaltet Coffin-Feder, Transversalbügel, auchorthodontischer Lingual- oder Palatinalbogen <strong>und</strong> dergleichen.741 0 Verbindungs- oder Führungselemente intermaxillär 21,53 20,45Kurztext: 741 0 Verbindungselemente/interJe Paar einmal abrechenbar.Bei Erneuerung eines Elementes ist die Hälfte der Vergütung nach L-Nr. 741 0 abrechenbar.742 0 Verankerungselement 19,84 18,85Kurztext: 742 0 VerankerungselementAnkerband oder Ankerkappe, individuell gefertigt.Seite 33 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor743 0 Einzelelement einarbeiten 10,51 9,98Kurztext: 743 0 Einzelelement einarbeitenDie L-Nr. 743 0 ist abrechenbar für das Einarbeiten eines Schlosses,Röhrchens, Lückenhalters oder -dehners <strong>und</strong> dergleichen.744 0 Metallverbindung 9,76 9,27Kurztext: 744 0 Metallverbindung (KFO)Auch für Wiederherstellung oder Erweiterungkieferorthopädischer Geräte je Verbindungsstelle einmal abrechenbar.750 0 Einarmiges Halte- oder Abstützelement, je Zahn 7,48 7,11Kurztext: 750 0 Einarmiges H-/A-ElementDreiecksklammer, passiver Dorn oder dergleichen.Werden in der Kieferorthopädie andere als die in den L-Nrn. 750, 751aufgeführten Leistungen benötigt, sind diese nach den L-Nrn. 380oder 381 abrechenbar.751 0 Mehrarmiges Halte- oder Abstützelement, je Zahn 11,05 10,50Kurztext: 751 0 Mehrarmiges H-/A-ElementAdamsklammer, Pfeilklammer, Crozatklammer <strong>und</strong> dergleichen.Werden in der Kieferorthopädie andere als die in den L-Nrn. 750, 751aufgeführten Leistungen benötigt, sind diese nach den L-Nrn. 380oder 381 abrechenbar.761 0 Gr<strong>und</strong>einheit für Instandsetzung <strong>und</strong>/oder Erweiterung einer KFO-Basis oder eines Aufbissbehelfes 15,59 14,81Kurztext: 761 0 Gr<strong>und</strong>einheit/Instands. KFO oder AufbissbehelfErste <strong>Leistungs</strong>einheit nicht enthalten.Im Zuge von Instandsetzungs- <strong>und</strong>/oder Erweiterungsmaßnahmenvon KFO-Basen oder Aufbissbehelfen erforderliche weitere<strong>Leistungs</strong>einheiten, die nicht bei der L-Nr. 762 aufgeführt sind, wie z.B. Sprung, Bruch etc., sind nach der L-Nr. 802 abzurechnen.Seite 34 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor762 0 <strong>Leistungs</strong>einheit- Dehn- <strong>und</strong>/oder Regulierungselement 7,09 6,74Kurztext: 762 0 LE Dehn-/RegulierungselementIm Zuge von Instandsetzungs- <strong>und</strong> / oder Erweiterungsmaßnahmenvon KFO-Basen oder Aufbissbehelfen erforderliche weitere<strong>Leistungs</strong>einheiten, die nicht bei der L-Nr. 762 aufgeführt sind, wie z.B. Sprung, Bruch etc., sind nach der L-Nr. 802 abzurechnen.770 0 Remontieren eines Gerätes ohne Kunststoffbasis 27,77 26,38Kurztext: 770 0 Remontieren KFO-GerätDie L-Nr. 770 0 beinhaltet KFO-Geräte wie Crozat, Retainer, Quad-Helix <strong>und</strong> dergleichen.Seite 35 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung8 Wiederherstellung <strong>und</strong> Erweiterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor801 0 Gr<strong>und</strong>einheit für Instandsetzung <strong>und</strong>/oder Erweiterungeiner Prothese 15,97 15,17Kurztext: 801 0 Gr<strong>und</strong>einheit Instands. ZEEinmal je Prothese abrechenbar. Prothese aus Kunststoff <strong>und</strong>/oderMetall.Die L-Nr. 801 0 ist nur in Verbindung mit den L-Nrn. 802 1, 802 2, 8023, 802 4, 802 5, 802 6, 802 7, 160 0, 162 0, 164 0 sowie 383 0 <strong>und</strong>384 0 abrechenbar.801 8 Gr<strong>und</strong>einheit für Instandsetzung einer implantatgestütztenProthese 15,87 15,08Kurztext: 801 8 Gr<strong>und</strong>einh. Instands. ZE/implantatgest.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Prothese aus Kunststoff <strong>und</strong>/oder Metall.Einmal je Prothese abrechenbar.Die L-Nr. 801 0 ist nur in Verbindung mit den L-Nrn. 802 1, 802 2, 8023, 802 4 sowie 802 7 abrechenbar.802 1 <strong>Leistungs</strong>einheit- Sprung 7,19 6,83Kurztext: 802 1 LE Sprung802 2 <strong>Leistungs</strong>einheit- Bruch 7,19 6,83Kurztext: 802 2 LE Bruch802 3 <strong>Leistungs</strong>einheit- Einarbeiten eines Zahnes 7,19 6,83Kurztext: 802 3 LE Einarbeiten ZahnSeite 36 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor802 4 <strong>Leistungs</strong>einheit- Basisteil Kunststoff 7,19 6,83Kurztext: 802 4 LE Basisteil KunststoffDie L-Nr. 802 4 kann für ein Basisteil Kunststoff nur berechnetwerden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbrachtwird.Das Verkleiden der Retention ist Bestandteil der L-Nrn. 802"Einarbeiten Zahn" oder "Basisteil Kunststoff" <strong>und</strong> daher alseigenständige Leistung an gleicher Stelle nicht abrechenbar.Die L-Nr. 802 4 kann als Gegenlager einer einarmigen Klammerabgerechnet werden.Die L-Nr. 802 4 ist für das Auffüllen einer Sek<strong>und</strong>ärkrone nur dannabrechenbar, wenn eine Abformung zur Basiserweiterung erfolgt ist.Sofern eine Unterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach denL-Nrn. 808/809/810 abrechenbar.Bei der Erweiterung eines Zahnes ist die Neugestaltung des buccalenSchildes des Zahnes nicht abrechenbar.802 5 <strong>Leistungs</strong>einheit- Halte- <strong>und</strong>/oder Stützvorrichtung einarbeiten 7,19 6,83Kurztext: 802 5 LE Klammer einarbeiten802 6 <strong>Leistungs</strong>einheit- Rückenschutzplatte einarbeiten 7,19 6,83Kurztext: 802 6 LE Rückenschutzplatte802 7 <strong>Leistungs</strong>einheit- Kunststoffsattel lösen <strong>und</strong> wieder befestigen 7,19 6,83Kurztext: 802 7 LE KunststoffsattelJe Sattel einmal abrechenbar.803 0 Retention, gebogen 28,61 27,18Kurztext: 803 0 Retention, gebogenDie L-Nr. 803 0 ist für die Herstellung der Retention, das Einarbeiten<strong>und</strong> die Metallverbindung je Retention einmal abrechenbar.804 0 Retention, gegossen 39,54 37,56Kurztext: 804 0 Retention, gegossenEinschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse.Die L-Nr. 804 0 ist für die Herstellung der Retention, das Einarbeiten<strong>und</strong> die Metallverbindung je Retention einmal abrechenbar.Seite 37 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor806 0 Gegossenes Basisteil 57,29 54,43Kurztext: 806 0 Gegossenes BasisteilEinschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse.Die L-Nr. 806 0 beinhaltet das Herstellen <strong>und</strong> Einarbeiten je Basisteil,einschließlich Retention <strong>und</strong> Metallverbindung.Bei Neuanfertigung auch als Hilfsteilpassung oder gegossenesRetentionsgitter zur Verstärkung einer Cover-denture-Prothese; nichtneben L-Nr. 201 abrechenbar.807 0 Metallverbindung bei Wiederherstellung/Erweiterung 15,80 15,01Kurztext: 807 0 Metallverbindung/Wiederh.Die L-Nr. 807 0 ist nicht zusätzlich zu den L-Nrn. 803 0, 804 0 <strong>und</strong> 8060 abrechenbar.808 0 Teilunterfütterung einer Basis 30,70 29,17Kurztext: 808 0 TeilunterfütterungJe Prothese oder KFO-Basis nur einmal abrechenbar. Diese Leistungist keine Wiederherstellung im Sinne der L-Nrn. 761/801/802.808 8 Teilunterfütterung einer implantatgestützten Basis 30,70 29,17Kurztext: 808 8 Teilunterfütterung/implantatgest.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Nur einmal je Prothese abrechnungsfähig.Die L-Nr. 808 8 ist keine Wiederherstellung im Sinne der L-Nrn.801/802.Seite 38 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor809 0 Vollständige Unterfütterung einer Basis 46,96 44,61Kurztext: 809 0 Vollständige UnterfütterungAuch bei KFO-Gerät abrechenbar.Bei bimaxillären Geräten je Kiefer.Diese Leistung ist keine Wiederherstellung im Sinne der L-Nrn.761/801/802.Eine Fixierung der Okklusionsebene mittels eines zweiten Modellsnach der L-Nr. 001 0 <strong>und</strong> des Einstellens in Fixator (L-Nr. 011 2), nichtjedoch des Einstellens in Mittelwertartikulator (L-Nr. 012 0), ist nurdann erforderlich, wenn die zu unterfütternde Prothesenbasis so weitreduziert werden muss, dass eine Fixierung mittels der verbleibendenProthesenanteile auf dem Modell nicht möglich ist.809 8 Vollständige Unterfütterung einer implantatgestützten Basis 44,93 42,68Kurztext: 809 8 Vollst. Unterfütterung / implantatgest.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Die L-Nr. 809 8 ist keine Wiederherstellung im Sinne der L-Nrn.801/802.Eine Fixierung der Okklusionsebene mittels eines zweiten Modellsnach der L-Nr. 001 8 <strong>und</strong> des Einstellens in Fixator (L-Nr. 011 2), nichtjedoch des Einstellens in Mittelwertartikulator (L-Nr. 012 0), ist nurdann erforderlich, wenn die zu unterfütternde Prothesenbasis so weitreduziert werden muss, dass eine Fixierung mittels der verbleibendenProthesenanteile auf dem Modell nicht möglich ist.810 0 Prothesenbasis erneuern 57,46 54,59Kurztext: 810 0 Prothesenbasis erneuernDiese Leistung ist keine Wiederherstellung im Sinne der L-Nrn. 801,802.<strong>Leistungs</strong>inhalt ist die vollständige Entfernung <strong>und</strong> Erneuerung derKunststoffbasis bei Erhaltung des Zahnkranzes.Für die notwendige Fixierung der Okklusionsebene ist ein zweitesModell nach der L-Nr. 001 0 <strong>und</strong> das Einstellen in Fixator (L-Nr. 0112), nicht jedoch das Einstellen in Mittelwertartikulator (L-Nr. 012 0)abrechenbar.Seite 39 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor810 8 Prothesenbasis erneuern bei Implantatversorgung 55,29 52,53Kurztext: 810 8 Prothesenbasis erneuern/Implantatvers.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Die L-Nr. 810 8 ist keine Wiederherstellung im Sinne der L-Nrn. 801,802.Die L-Nr. 810 8 beinhaltet die vollständige Entfernung <strong>und</strong> Erneuerungder Kunststoffbasis bei Erhaltung des Zahnkranzes.Für die notwendige Fixierung der Okklusionsebene ist ein zweitesModell nach der L-Nr. 001 8 <strong>und</strong> das Einstellen in Fixator (L-Nr. 0112), nicht jedoch das Einstellen in Mittelwertartikulator (L-Nr. 012 0)abrechenbar.811 0 KFO-Basis erneuern 45,73 43,44Kurztext: 811 0 KFO-Basis erneuernDiese Leistung ist keine Wiederherstellung im Sinne der L-Nr. 761.<strong>Leistungs</strong>inhalt ist die vollständige Entfernung <strong>und</strong> Erneuerung derKunststoffbasis bei Erhaltung der Regulierungselemente.Für die notwendige Fixierung der Okklusionsebene ist ein zweitesModell nach der L-Nr. 001 0 <strong>und</strong> das Einstellen in Fixator L-Nr. 011 2,nicht jedoch das Einstellen in Mittelwertartikulator L-Nr. 012 0abrechenbar.813 0 Einfaches Auswechseln eines Konfektionsteiles 9,62 9,14Kurztext: 813 0 Auswechseln KonfektionsteilZ. B. einschraubbarer Ankerknopf. Hierfür sind die L-Nrn. 801 <strong>und</strong> 802nicht abrechenbar.820 0 Reparatur einer Krone/eines Flügels oder eines Brückengliedes 30,89 29,35Kurztext: 820 0 Reparatur Krone/Flügel/BrückengliedMit der L-Nr. 820 0 ist die Wiederherstellung einer Krone/einesFlügels/eines Brückengliedes durch Einfügen eines Metallteiles zurSchließung des Trennspaltes oder zur Verlängerung der Krone oderAufnahme einer neuen Verblendung abgegolten.Die L-Nr. 807 0 <strong>und</strong> ggf. die Erneuerung der Verblendung istzusätzlich abrechenbar.Seite 40 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung0,95Preis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor820 8 Reparatur einer implantatgestützten Krone 30,89 29,35Kurztext: 820 8 Reparatur Krone / implantatgest.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Mit der L-Nr. 820 8 ist die Wiederherstellung einer implantatgestütztenKrone durch Einfügen eines Metallteiles zur Schließung desTrennspaltes oder zur Verlängerung der Krone oder Aufnahme einerneuen Verblendung abgegolten.Die L-Nr. 807 0 <strong>und</strong> ggf. die Erneuerung der Verblendung istzusätzlich abrechenbar.Seite 41 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -0,95L.-Nr.<strong>Leistungs</strong>inhalt mit Erläuterung9 Versandkosten/Metallverarbeitungs-aufwandPreis in EuroGewerbl.LaborPraxis-Labor933 0 Versandkosten 3,97Kurztext: 933 0 VersandkostenVersandkosten sind dann nicht berechnungsfähig, wenn sichZahnarztpraxis <strong>und</strong> zahntechnisches Labor im gleichen Hausbefinden.933 8 Versandkosten bei Implantatversorgung 3,97Kurztext: 933 8 Versandkosten bei Implantatv.Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke /atrophierter Kiefer).Versandkosten sind dann nicht berechnungsfähig, wenn sichZahnarztpraxis <strong>und</strong> zahntechnisches Labor im gleichen Hausbefinden.970 0 Verarbeitungsaufwand Nichtedelmetall-Legierung 11,20 11,20Kurztext: 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-LegierungAbrechenbar je Leistung:- Wurzelstiftkappe (L-Nr. 101 3)- Vollkrone/Metall (L-Nr. 102 1)- Teilkrone (L-Nr. 102 2)- Flügel für Adhäsivbrücke (L-Nr. 102 3)- Krone für vestibuläre Verblendung (L-Nr. 102 4)- Vollkrone/Metall bei Implantatversorgung (L-Nr. 102 6)- Krone für vestibuläre Verblendung bei Implantatversorgung (L-Nr.102 8)- Angelieferte Modellation für Stiftaufbau gießen (L-Nr. 104 0)- Stiftaufbau (L-Nr. 105 0)- Brückenglied, Metall (L-Nr. 110 0)- Primärteil einer teleskopierenden Krone (L-Nr. 120 0)- Sek<strong>und</strong>ärteil einer teleskopierenden Krone (L-Nr. 120 0)- Sek<strong>und</strong>ärteil einer teleskopierenden Krone (L-Nr. 120 1)- Individuelle Verbindungsvorrichtung (L-Nr. 133 1)Seite 42 von 48


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im SaarlandGewerbliches Labor <strong>und</strong> Praxislabor- Gültig ab 01.01.2013 -Sonstige Regelungen1. EdelmetallegierungenFür abrechnungsfähige Edelmetallegierungen gelten die am Tage der Rechnungslegung gültigenTagespreise.2. Ergänzende BestimmungenBestandteil des <strong>Leistungs</strong>-/<strong>Preisverzeichnis</strong> für die zahntechnischen Leistungen im Rahmen dervertragszahnärztlichen Versorgung im Saarland sind das Gemeinsame R<strong>und</strong>schreiben derSpitzenverbände der Krankenkassen <strong>und</strong> des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen vom24.11.2003 sowie weitere während der Laufzeit dieser Vereinbarung ergehende GemeinsameR<strong>und</strong>schreiben, soweit die Vertragspartner auf Landesebene nicht abweichende Regelungengetroffen haben oder treffen.3. MehrwertsteuerNeben den Preisen nach dem <strong>Leistungs</strong>-/<strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen imRahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung im Saarland ist die Mehrwertsteuer in der gesetzlichvorgesehenen Höhe berechnungsfähig.Seite 43 von 48


KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG SAARLANDgültig ab 01.01.2013<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im Saarland- Höchstpreise für gewerbliche <strong>und</strong> praxiseigene Laboratorien -gewerbl.Laboregewerbl.LaboreL-Nr. Kurztext EURO EURO L-Nr. Kurztext EURO EURO001 0 Modell 5,50 5,23 105 0 Stiftaufbau 46,40 44,08001 8 Modell bei Implantatversorgung 5,28 5,02 110 0 Brückenglied 51,87 49,28002 1 Doublieren 12,02 11,42 120 0 Telekopierende Krone 225,82 214,53002 2 Platzhalter einfügen 12,17 11,56 120 1 Tel. Primär- o. Sek<strong>und</strong>ärkrone 150,70 143,17002 3 Verwendung von Kunststoff 12,17 11,56 133 1 Individuelles Geschiebe 187,29 177,93002 4 Galvanisieren 12,08 11,48 134 1 Konfektions-Geschiebe 93,50 88,83003 0 Set-up 7,87 7,48 134 3 Konfektions-Anker 93,50 88,83005 1 Sägemodell 8,59 8,16 134 7 Primär-/Sek.-Teil Konf.-Anker 61,74 58,65005 2 Einzelstumpfmodell 8,43 8,01 134 9 Wiederbef. Sek.-Teil 62,21 59,10005 3 Modell nach Überabdruck 8,59 8,16 136 0 Gefrästes Lager 41,09 39,04005 4 Set-up-Modell 8,20 7,79 137 0 Schubverteilungsarm 32,42 30,80005 5 Fräsmodell 8,59 8,16 150 0 Metallverbindung nach Brand 22,98 21,83006 0 Zahnkranz - 4,10 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 11,81 11,22007 0 Zahnkranz sockeln 4,50 - 160 0 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 37,28 35,42011 1 Modellpaar trimmen 7,44 7,07 161 0 Zahnfleisch Kunststoff 13,06 12,41011 2 Fixator 7,45 7,08 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 82,97 78,82012 0 Mittelwertartikulator 8,44 8,02 162 8 Vestib. Verbl. Keramik bei Implantatvers. 82,97 78,82012 8 Mittelwertartikulator bei Implantatvers. 8,44 8,02 163 0 Zahnfleisch Keramik 29,90 28,41013 0 Modellpaar sockeln 17,65 16,77 163 8 Zahnfleisch Keramik bei Implantatversorgung 30,12 28,61020 1 Basis für Vorbissnahme 7,75 7,36 164 0 Vestibuläre Verblendung Komposite 61,55 58,47020 2 Basis für Konstruktionsbiss 7,74 7,35 165 0 Zahnfleisch Komposite 16,19 15,38021 1 Individueller Löffel 17,99 17,09 201 0 Metallbasis 117,16 111,30021 2 Funktionslöffel 17,99 17,09 202 1 Einarmige Klammer 10,49 9,97021 3 Basis für Bissregistrierung 17,99 17,09 202 2 Inlayklammer 10,49 9,97021 4 Basis für Stützstiftregistrierung 17,99 17,09 202 3 Fortlaufende Klammer 10,49 9,97021 5 Basis für Aufstellung 18,34 17,42 202 4 Bonyhardklammer 10,49 9,97021 6 Basis für Bissregistr. bei Implantatvers. 17,87 16,98 202 5 Kralle 10,49 9,97021 8 Basis für Aufstellung bei Implantatvers. 17,87 16,98 202 6 Ney-Stiel 10,49 9,97022 0 Bisswall 5,67 5,39 202 7 Auflage 10,49 9,97022 8 Bisswall bei Implantatversorgung 5,67 5,39 202 8 Umgehungsbügel 10,49 9,97023 0 Registrierplatte <strong>und</strong> -stift auf Basen 25,26 24,00 203 1 Zweiarmige Klammer 19,22 18,26024 0 Übertragungskappe 21,60 20,52 203 2 Approximalklammer 19,22 18,26031 0 Provisorische Krone 26,46 25,14 203 3 Ringklammer 19,22 18,26032 0 Formteil 14,45 13,73 203 4 Rücklaufklammer 19,22 18,26101 3 Wurzelstiftkappe 67,43 64,06 203 5 Bonyhardklammer/Gegenlager 19,22 18,26102 1 Vollkrone/Metall 68,49 65,07 203 6 Doppelbogenklammer 19,22 18,26102 2 Teilkrone 68,49 65,07 204 1 Zweiarmige Klammer/Auflage 24,23 23,02102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 66,70 63,37 204 2 Approximalklammer/Auflage 24,23 23,02102 4 Krone für vestibuläre Verblendung 68,49 65,07 204 3 Ringklammer/Auflage 24,23 23,02102 6 Vollkrone/Metall bei Implantatvers. 68,49 65,07 204 4 Rücklaufklammer/Auflage 24,23 23,02102 8 Krone f. vestib. Verbl. bei Implantatvers. 68,49 65,07 204 5 Bonyhardklammer/Auflage 24,23 23,02103 1 Vorbereiten Krone 11,14 10,58 204 6 Überwurfklammer/Auflage 24,23 23,02103 2 Krone einarbeiten 11,14 10,58 205 0 Bonwillklammer 39,63 37,65103 3 Stiftaufbau einarbeiten 11,14 10,58 208 1 Rückenschutzplatte 33,48 31,81104 0 Modellation gießen 14,41 13,69 208 2 Metallzahn 33,48 31,81PraxislaborePraxislaboreSeite 44 von 48


KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG SAARLANDgültig ab 01.01.2013<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> für zahntechnische Leistungen im Saarland- Höchstpreise für gewerbliche <strong>und</strong> praxiseigene Laboratorien -gewerbl.Laboregewerbl.LaboreL-Nr. Kurztext EURO EURO L-Nr. Kurztext EURO EURO208 3 Metallkaufläche 33,48 31,81 720 0 Schraube einarbeiten 12,45 11,83210 0 Lösungsknopf 9,07 8,62 721 0 Spezial-Schraube einarbeiten 18,14 17,23211 0 Abschlussrand 14,46 13,74 722 0 Trennen einer Basis 5,65 5,37212 0 Zuschlag einzelne Klammer 15,02 14,27 730 0 Labialbogen 17,01 16,16301 0 Aufstellung Gr<strong>und</strong>einheit 25,81 24,52 731 0 Labialbogen modifiziert 22,67 21,54301 8 Aufstellung Gr<strong>und</strong>einh. bei Implantatvers. 25,81 24,52 732 0 Labialbogen intermaxillär 25,50 24,23302 0 Aufstellen Wachs je Zahn 1,55 1,47 733 0 Feder, offen 7,39 7,02302 8 Aufst. Wachs je Zahn bei Implantatvers. 1,55 1,47 734 0 Feder, geschlossen 8,61 8,18303 0 Aufstellen Metall je Zahn 1,88 1,79 740 0 Verbindungselement/intra 20,96 19,91341 0 Übertragung je Zahn 1,19 1,13 741 0 Verbindungselemente/inter 21,53 20,45361 0 Fertigstellung Gr<strong>und</strong>einheit 41,45 39,38 742 0 Verankerungselement 19,84 18,85361 8 Fertigst. Gr<strong>und</strong>einheit bei Implantatvers. 39,62 37,64 743 0 Einzelelement einarbeiten 10,51 9,98362 0 Fertigstellen je Zahn 2,61 2,48 744 0 Metallverbindung (KFO) 9,76 9,27362 8 Fertigstellen je Zahn bei Implantatvers. 2,56 2,43 750 0 Einarmiges H-/A-Element 7,48 7,11380 1 Einarmige Klammer 7,81 7,42 751 0 Mehrarmiges H-/A-Element 11,05 10,50380 2 Inlayklammer 7,81 7,42 761 0 Gr<strong>und</strong>einheit/Instands. KFO oder Aufbissbehelf 15,59 14,81380 3 Interdental-Knopfklammer 7,81 7,42 762 0 LE Dehn-/Regulierungselement 7,09 6,74380 4 Approximalklammer 7,81 7,42 770 0 Remontieren KFO-Gerät 27,77 26,38380 5 Auflage 7,81 7,42 801 0 Gr<strong>und</strong>einheit Instands. ZE 15,97 15,17380 6 Bonyhardklammer 7,81 7,42 801 8 Gr<strong>und</strong>einh. Instands. ZE/implantatgest. 15,87 15,08381 1 Zweiarmige Klammer/Auflage 13,76 13,07 802 1 LE Sprung 7,19 6,83381 2 Bonyhardklammer/Auflage 13,76 13,07 802 2 LE Bruch 7,19 6,83381 3 Überwurfklammer 13,76 13,07 802 3 LE Einarbeiten Zahn 7,19 6,83381 4 Doppelbogenklammer 13,76 13,07 802 4 LE Basisteil Kunststoff 7,19 6,83382 1 Weichkunststoff 46,81 44,47 802 5 LE Klammer einarbeiten 7,19 6,83382 2 Sonderkunststoff 46,81 44,47 802 6 LE Rückenschutzplatte 7,19 6,83383 0 Zahn zahnfarben hergestellt 17,95 17,05 802 7 LE Kunststoffsattel 7,19 6,83384 0 Zahn zahnfarben hinterlegt 9,80 9,31 803 0 Retention, gebogen 28,61 27,18401 1 Aufbissschiene 72,66 69,03 804 0 Retention, gegossen 39,54 37,56401 2 Knirscherschiene 72,66 69,03 806 0 Gegossenes Basisteil 57,29 54,43401 3 Bissführungsplatte 72,66 69,03 807 0 Metallverbindung/Wiederh. 15,80 15,01402 1 Miniplastschiene 58,75 55,81 808 0 Teilunterfütterung 30,70 29,17402 2 Retentionsschiene 58,75 55,81 808 8 Teilunterfütterung/implantatgest. 30,70 29,17402 3 Verband-/Verschlussplatte 58,75 55,81 809 0 Vollständige Unterfütterung 46,96 44,61403 0 Umarbeiten zum Aufbissbehelf 39,02 37,07 809 8 Vollst. Unterfütterung / implantatgest. 44,93 42,68404 0 Semipermanente Schiene Metall, je Zahn 27,83 26,44 810 0 Prothesenbasis erneuern 57,46 54,59406 0 Semipermanente Schiene KST, je Zahn 8,52 8,09 810 8 Prothesenbasis erneuern/Implantatvers. 55,29 52,53701 0 Basis für Einzelkiefergerät 45,73 43,44 811 0 KFO-Basis erneuern 45,73 43,44702 0 Basis bimaxilläres Gerät 73,69 70,01 813 0 Auswechseln Konfektionsteil 9,62 9,14703 0 Schiefe Ebene 34,32 32,60 820 0 Reparatur Krone/Flügel/Brückenglied 30,89 29,35704 0 Vorhofplatte 49,09 46,64 820 8 Reparatur Krone / implantatgest. 30,89 29,35705 0 Kinnkappe 42,52 40,39 933 0 Versandkosten 3,97 -710 0 Aufbiss 7,41 7,04 933 8 Versandkosten bei Implantatv. 3,97 -711 0 Abschirmelement 15,86 15,07 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung 11,20 11,20712 0 Weichkunststoff (KFO) 23,51 22,33PraxislaborePraxislaboreSeite 45 von 48


Material- <strong>und</strong> Laborkosten-Abrechnung: PraxislaborPreise in Euro gültig ab 01.01.2013Name des Patienten:ausgefertigt am:KZV-Stempel der PraxisEIGENBELEG / KFOL-Nr.KurztextEIGENBELEG / KBRL-Nr.Kurztext001 0 Modell 5,23 001 0 Modell 5,23002 1 Doublieren 11,42 002 1 Doublieren 11,42003 0 Set-up 7,48 012 0 Mittelwertartikulator 8,02005 4 Set-up-Modell 7,79 380 1 Einarmige Klammer 7,42011 1 Modellpaar trimmen 7,07 380 2 Inlayklammer 7,42011 2 Fixator 7,08 380 3 Interdental-Knopfklammer 7,42012 0 Mittelwertartikulator 8,02 401 1 Aufbissschiene 69,03013 0 Modellpaar sockeln 16,77 401 2 Knirscherschiene 69,03020 2 Basis für Konstruktionsbiss 7,35 401 3 Bissführungsplatte 69,03701 0 Basis für Einzelkiefergerät 43,44 402 1 Miniplastschiene 55,81702 0 Basis bimaxilläres Gerät 70,01 402 2 Retentionsschiene 55,81703 0 Schiefe Ebene 32,60 402 3 Verband-/Verschlussplatte 55,81704 0 Vorhofplatte 46,64 403 0 Umarbeiten zum Aufbissbehelf 37,07705 0 Kinnkappe 40,39 404 0 Semiperm. Schiene Metall, je Zahn 26,44710 0 Aufbiss 7,04 406 0 Semiperm. Schiene KST, je Zahn 8,09711 0 Abschirmelement 15,07 761 0 Gr<strong>und</strong>einh/Instands. KFO/ Aufbissbeh 14,81712 0 Weichkunststoff (KFO) 22,33 802 1 LE Sprung 6,83720 0 Schraube einarbeiten 11,83 802 2 LE Bruch 6,83721 0 Spezial-Schraube einarbeiten 17,23 802 4 LE Basisteil Kunststoff 6,83722 0 Trennen einer Basis 5,37 802 5 LE Klammer einarbeiten 6,83730 0 Labialbogen 16,16731 0 Labialbogen modifiziert 21,54732 0 Labialbogen intermaxillär 24,23733 0 Feder, offen 7,02734 0 Feder, geschlossen 8,18740 0 Verbindungselement/intra 19,91741 0 Verbindungselemente/inter 20,45742 0 Verankerungselement 18,85743 0 Einzelelement einarbeiten 9,98744 0 Metallverbindung (KFO) 9,27750 0 Einarmiges H-/A-Element 7,11751 0 Mehrarmiges H-/A-Element 10,50761 0 Gr<strong>und</strong>einh/Instands.KFO/Aufbissb. 14,81762 0 LE Dehn-/Regulierungselement 6,74770 0 Remontieren KFO-Gerät 26,38802 1 LE Sprung 6,83802 2 LE Bruch 6,83802 4 LE Basisteil Kunststoff 6,83802 5 LE Klammer einarbeiten 6,83808 0 Teilunterfütterung 29,17809 0 Vollständige Unterfütterung 44,61810 0 Prothesenbasis erneuern 54,59811 0 KFO-Basis erneuern 43,44AnzahlEinzelpreisGesamtpreisAnzahlEinzelpreisGesamtpreisMaterialkostenMaterialkostenLabor- <strong>und</strong> Material-GesamtkostenLabor- <strong>und</strong> Material-GesamtkostenV1


Material- <strong>und</strong> Laborkosten-Abrechnung: PraxislaborPreise in Euro gültig ab 01.03.2013Name des Patienten:ausgefertigt am:KZV-Stempel der PraxisEIGENBELEG / ZEL-Nr.KurztextEIGENBELEG / ZEGesamtpreis001 0 Modell 5,23 801 8 Gr<strong>und</strong>einh. Instands. ZE/implantatgest. 15,08001 8 Modell bei Implantatversorgung 5,02 802 1 LE Sprung 6,83005 1 Sägemodell 8,16 802 2 LE Bruch 6,83005 2 Einzelstumpfmodell 8,01 802 3 LE Einarbeiten Zahn 6,83005 3 Modell nach Überabdruck 8,16 802 4 LE Basisteil Kunststoff 6,83005 5 Fräsmodell 8,16 802 5 LE Klammer einarbeiten 6,83006 0 Zahnkranz 4,10 802 6 LE Rückenschutzplatte 6,83011 2 Fixator 7,08 802 7 LE Kunststoffsattel 6,83012 0 Mittelwertartikulator 8,02 808 0 Teilunterfütterung 29,17012 8 Mittelwertartikulator bei Implantatvers. 8,02 808 8 Teilunterfütterung/implantatgest. 29,17020 1 Basis für Vorbissnahme 7,36 809 0 Vollständige Unterfütterung 44,61021 1 Individueller Löffel 17,09 809 8 Vollst. Unterfütterung / implantatgest. 42,68021 2 Funktionslöffel 17,09 810 0 Prothesenbasis erneuern 54,59021 3 Basis für Bissregistrierung 17,09 810 8 Prothesenbasis erneuern/Implantatvers. 52,53021 4 Basis für Stützstiftregistrierung 17,09 813 0 Auswechseln Konfektionsteil 9,14021 5 Basis für Aufstellung 17,42 820 0 Reparatur Krone/Flügel/Brückenglied 29,35021 6 Basis für Bissregistr. bei Implantatvers. 16,98 820 8 Reparatur Krone / implantatgest. 29,35021 8 Basis für Aufstellung bei Implantatvers. 16,98022 0 Bisswall 5,39022 8 Bisswall bei Implantatversorgung 5,39023 0 Registrierplatte <strong>und</strong> -stift auf Basen 24,00031 0 Provisorische Krone 25,14032 0 Formteil 13,73101 3 Wurzelstiftkappe 64,06102 1 Vollkrone/Metall 65,07102 2 Teilkrone 65,07102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 63,37102 4 Krone für vestibuläre Verblendung 65,07 Materialkosten102 6 Vollkrone/Metall bei Implantatvers. 65,07 FrontzahnZähne102 8 Krone f. vestib. Verbl. bei Implantatvers. 65,07 Backenzahn104 0 Modellation gießen 13,69105 0 Stiftaufbau 44,08110 0 Brückenglied 49,28Fertigteile120 0 Telekopierende Krone 214,53120 1 Tel. Primär- o. Sek<strong>und</strong>ärkrone 143,17160 0 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 35,42162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 78,82162 8 Vestib. Verbl. Keramik bei Implantatvers. 78,82Edel-301 0 Aufstellung Gr<strong>und</strong>einheit 24,52metall-legie-301 8 Aufstellung Gr<strong>und</strong>einh. bei Implantatvers. 24,52rung302 0 Aufstellen Wachs je Zahn 1,47302 8 Aufst. Wachs je Zahn bei Implantatvers. 1,47303 0 Aufstellen Metall je Zahn 1,79NE-Le-341 0 Übertragung je Zahn 1,13gie-361 0 Fertigstellung Gr<strong>und</strong>einheit 39,38rung361 8 Fertigst. Gr<strong>und</strong>einheit bei Implantatvers. 37,64362 0 Fertigstellen je Zahn 2,48 Material-Kosten Dentallegierungen362 8 Fertigstellen je Zahn bei Implantatvers. 2,43 Nettobetrag380 1 Einarmige Klammer 7,42 wenn Steuerpflicht besteht: + 7% MWSt801 0 Gr<strong>und</strong>einheit Instands. ZE 15,17 Labor- <strong>und</strong> Material-GesamtkostenÜbertragL-Nr.KurztextAnzahlEinzelpreisGesamtpreisAnzahlEinzelpreis


EIGENBELEG / Materialkostenersatz ZEName des Patienten * KZV-Stempel der Praxis *€Für die verbrauchten Materialien im Zusammenhang mit Ihrer Versorgung mit Zahnersatz <strong>und</strong> Zahnkronen für Abformungen, provisorischenSchutz beschliffener Zähne, provisorische Brückenglieder bzw. direkte Unterfütterungen werden die mir entstandenen Materialkosten wie folgtberechnet:1 2 3Für Abformmaterial (Abdrücke) - LöffelgrößeankreuzenMaterialgruppeFabrikatEinzelpreisEUROAnzahl/Menge EUROSummeFür den Schutz beschliffener Zähne bzw. provisorische BrückengliederVersorgungsartLackMetallhülseprov. Metallkroneprov. Krone, indiv. im Abdruck geformtprov. Brückengl., im Abdruck geformtFür direkte UnterfütterungenEinzelpreisEUROAnzahl/Menge EUROSummeMaterialFabrikatEinzelpreisEUROAnzahl/Menge EUROSumme* entfällt, wenn bereits umseitig angegeben

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