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5.2.3 Sicherheitsfachkraft/ Sicherheitsbeauftragte/ ErsthelferSeite 9 von 26Der Fremdunternehmer hat dem Auftragsverantwortlichen von FMgo!, die fürihn zuständige Sicherheitsfachkraft (SiFa) bzw. den Sicherheitsbeauftragten(SiBe) und den bzw. die Ersthelfer schriftlich zu benennen. Zur Durchführungder Arbeiten für und bei FMgo! müssen vom Fremdunternehmer entsprechendden gültigen Vorgaben und Risikolagen die o.g. befähigten Personen bestelltwerden.5.2.4 UnterweisungenDer Fremdunternehmer muss seine Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme und beiVeränderungen in ihrem Arbeitsbereich über die erkannten Gefahren und überMaßnahmen und Vorkehrungen zu deren Abwendung oder Minderung sowieüber Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen und über die Brandschutzordnungunterweisen. Die Unterweisung muss in der Art durchgeführt werden, dass dieMitarbeiter alle in ihrem Arbeitsbereich relevanten Gefahren erkennen undihnen angemessen begegnen können.Die Teilnahme an der Unterweisung ist zu dokumentieren.Vor Arbeitsaufnahme haben sich die Verantwortlichen des Fremdunternehmensüber die örtlichen sicherheitsrelevanten Gegebenheiten des Einsatzorteszu informieren und diese Kenntnisse in die Unterweisung einzubeziehen.Die sich durch den Arbeitsfortschritt ggf. ändernden Bedingungen und Gefährdungssituationenmüssen beachtet werden.5.2.5 ArbeitszeitenDie Arbeitszeiten sind vor Tätigkeitsaufnahme mit dem Auftragsverantwortlichenvon FMgo! abzuklären. Dabei sind die gesetzlichen Arbeitszeitregelungeneinzuhalten. Abweichungen müssen behördlich genehmigt sein und demAuftragsverantwortlichen von FMgo! mitgeteilt werden.5.2.6 SubunternehmerDer Einsatz von Subunternehmern durch den Fremdunternehmer muss vonFMgo! genehmigt werden. Der Fremdunternehmer ist gegenüber FMgo! alleinverantwortlich.Er trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzungder Arbeits- Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen durchseinen Subunternehmer. Zwischen Fremd- und Subunternehmer müssen diemit FMgo! vereinbarten Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen vertraglicheinbezogen werden.

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