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Datenblatt - engelbert strauss

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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH)Druckdatum 09.07.2013überarbeitet 08.07.2013 (D) Version 8.0Rostlöser (D)Nach HautkontaktBei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen.Nach AugenkontaktBei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.Nach VerschluckenKein Erbrechen einleiten.Ärztlicher Behandlung zuführen.4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenHinweise für den Arzt / Mögliche SymptomeFolgende Symptome können auftreten:NarkosezustandKopfschmerz4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungEs liegen keine Informationen vor.ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1. LöschmittelGeeignete LöschmittelSchaumLöschpulverKohlendioxidWassernebelUngeeignete LöschmittelWasservollstrahl5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenBerstgefahr.Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen.5.3. Hinweise für die BrandbekämpfungBesondere Schutzausrüstung bei der BrandbekämpfungLösch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schweremAtemschutz durchgeführt werden.Sonstige HinweiseGefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende VerfahrenFür ausreichende Lüftung sorgen.Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.Persönliche Schutzkleidung verwenden.6.2. UmweltschutzmaßnahmenNicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungMit geeigneten flüssigkeitsbindenden Materialien aufnehmen.Das aufgenommene Material vorschriftsmässig entsorgen.Zusätzliche HinweiseUndicht Dosen aussortieren und vorschriftsmäßig entsorgen.Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.Seite 3/8


Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH)Druckdatum 09.07.2013überarbeitet 08.07.2013 (D) Version 8.0Rostlöser (D)6.4. Verweis auf andere AbschnitteEs liegen keine Informationen vor.ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungHinweise zum sicheren UmgangAbsaugung geschlossener Räume in Bodenhöhe.Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.Allgemeine SchutzmaßnahmenBerührung mit den Augen und der Haut vermeiden.Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.HygienemaßnahmenBei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.Hinweise zum Brand- und ExplosionsschutzVon Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.Nicht gegen Flammen oder glühende Körper sprühen.Behälter steht unter Druck.Nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennenDas Produkt ist brennbar.Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.Vermeiden von Hitzeeinwirkung.7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von UnverträglichkeitenAnforderung an Lagerräume und BehälterIn Originalverpackung dicht geschlossen halten.Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.Weitere Angaben zu den LagerbedingungenVor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.Die Lagertemperatur darf 50 °C nicht übersteigen.Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.Lagerklasse 2B7.3. Spezifische EndanwendungenEs liegen keine Informationen vor.ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen8.1. Zu überwachende ParameterBestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden GrenzwertenCAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Spitzenb. Bemerkung106-97-8 Butan 8 Stunden 2400 1000 4(II) DFG74-98-6 Propan 8 Stunden 1800 1000 4(II) DFG95-63-6 1,2,4-Trimethylbenzol 8 Stunden 100 20 2(II) DFG, EU, YArbeitsplatz-Richtgrenzwerte (91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU)CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Bemerkung95-63-6 1,2,4-Trimethylbenzol 8 Stunden 100 208.2. Begrenzung und Überwachung der ExpositionAtemschutzAtemschutz bei ungenügender Absaugung oder längerer Einwirkung.Kurzzeitig Filtergerät, Filter AX, sonst umluftunabhängiges Atemschutzgerät.HandschutzEs wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mitdem Handschuhhersteller abzuklären.Angaben zum Handschuhmaterial [Art/Typ, Dicke, Durchdringzeit/Tragedauer, Benetzungsstärke]: Nitril, 0,4mm, 60 min,480min. Strauss Handschuhe""Green Nitrile"Seite 4/8


Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH)Druckdatum 09.07.2013überarbeitet 08.07.2013 (D) Version 8.0Rostlöser (D)Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -mengearbeitsplatzspezifisch auszuwählen.AugenschutzSchutzbrilleKörperschutzArbeitschutzkleidungZusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer AnlagenAusreichende Be- und Entlüftung.ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen EigenschaftenFormFarbeAerosolverschieden, je nach EinfärbungWichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur SicherheitpH-Wert im LieferzustandSiedebereich -44 °CGeruchcharakteristischWert Temperatur bei Methode Bemerkungnicht bestimmtZersetzungspunktnicht bestimmtFlammpunkt -97 °CZündtemperatur 270 °CUntere ExplosionsgrenzeObere Explosionsgrenze0,6 Vol-%10,9 Vol-%Dampfdruck 4 bar 20 °CRelative Dichte 0,715 g/ml 20 °CLöslichkeit in Wassernicht mischbarLösemittelgehalt 67,1 %Festkörpergehalt 7,4 %Explosive EigenschaftenDas Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf -/Luftgemische möglich.9.2. Sonstige AngabenEs liegen keine Informationen vor.ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität10.1. ReaktivitätEs liegen keine Informationen vor.10.2. Chemische StabilitätEs liegen keine Informationen vor.10.3. Möglichkeit gefährlicher ReaktionenEs liegen keine Informationen vor.Seite 5/8


Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH)Druckdatum 09.07.2013überarbeitet 08.07.2013 (D) Version 8.0Rostlöser (D)10.4. Zu vermeidende BedingungenHitze fernhalten.Bildung entzündlicher Dampf-/Luftgemische.10.5. Unverträgliche MaterialienEs liegen keine Informationen vor.10.6. Gefährliche ZersetzungsprodukteKohlenmonoxid und KohlendioxidThermische ZersetzungBemerkungKeine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben11.1. Angaben zu toxikologischen WirkungenAkute Toxizität/Reizwirkung / SensibilisierungWert/Bewertung Spezies Methode BemerkungLD50 Akut Oral > 5000 mg/kg RatteLD50 Akut Dermal > 5000 mg/kg RatteLC50 Akut Inhalativ 4951 mg/m3 (4 h) RatteReizwirkung HautReizwirkung AugeSensibilisierungHautnicht reizendnicht reizendnicht sensibilisierendErfahrungen aus der PraxisHäufiger und länger andauernder Hautkontakt kann die Haut entfetten und austrocknen, was zu Hautbeschwerden und -entzündungen (Dermatitis) führen kann.Allgemeine BemerkungenDas Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben.Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden.Die Kennzeichnung wurde nach dem Berechnungsverfahren der RL 1999/45/EG vorgenommen.ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben12.1. ToxizitätEs liegen keine Informationen vor.12.2. Persistenz und AbbaubarkeitEs liegen keine Informationen vor.12.3. BioakkumulationspotenzialEs liegen keine Informationen vor.12.4. Mobilität im BodenEs liegen keine Informationen vor.12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungDieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.12.6. Andere schädliche WirkungenAllgemeine HinweiseTrinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den UntergrundProdukt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.Seite 6/8


Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH)Druckdatum 09.07.2013überarbeitet 08.07.2013 (D) Version 8.0Rostlöser (D)Produkt darf nicht in Gewässer gelangen.ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung13.1. Verfahren der AbfallbehandlungAbfallschlüsselAbfallname15 01 04 Verpackungen aus Metall15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffeverunreinigt sindMit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle.Empfehlung für das ProduktUnter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.Empfehlung für die VerpackungNach behördlichen Vorschriften entsorgen.Empfohlenes Reinigungsmittelz.B. Waschbenzin.ABSCHNITT 14: Angaben zum TransportLandtransport ADR/RID (GGVSEB)UN 1950 DRUCKGASPACKUNGEN, 2.1, (D), Klassifizierungscode: 5FBeförderung als "Begrenzte Menge" gemäß Kapitel 3.4 ADRSeeschiffstransport IMDG (GGVSee)UN 1950 AEROSOLS, 2.1Lufttransport ICAO/IATA-DGRUN 1950 Aerosols, flammable, 2.1Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den VerwenderEs liegen keine Informationen vor.Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Codenicht anwendbarABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder dasGemischVOC RichtlinieBemerkungDaten separat anfragen / Request data separately.Nationale VorschriftenHinweise zur BeschäftigungsbeschränkungBeschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.Die nationalen Gesetze betreffend Beschäftigungsbeschränkung sind zu beachten.Wassergefährdungsklasse 3 Selbsteinstufung nach VwVwS vom 17.05.1999 Anhang 4Stark wassergefährdendTechnische Anleitung (TA) LuftKlasse III Ziffer NK Anteil 50 - 100 %StörfallverordnungAnhang I -Nr.8Seite 7/8


Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH)Druckdatum 09.07.2013überarbeitet 08.07.2013 (D) Version 8.0Rostlöser (D)15.2. StoffsicherheitsbeurteilungStoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in diesem Gemisch wurden nicht durchgeführt.ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenEmpfohlene Verwendung und BeschränkungenBestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.Weitere InformationenDie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zutreffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenenProduktes dar.Danish MAL Code 5-3Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde in Übereinstimmung mit folgenden Richtlinien und Verordnungen erstellt:Verordnung (EG)Nr. 1907/2006 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008; Verordnung (EG) Nr. 453/2010:Richtlinie 1999/45/EG; Richtlinie 67/548/EWGwie geändertWortlaut der in Kapitel 3 angegebenen R/H-Sätze (Nicht Einstufung des Gemisches!)R 10 Entzündlich.R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.H315 Verursacht Hautreizungen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.H335 Kann die Atemwege reizen.H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Seite 8/8

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