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SZ-Folge 1 / 2010 - VAEB

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SICHERHEIT1/10 ZUERSTwww.vaeb.atNeueVerordnungenSeite 3EisbAV-NovelleSeite 5Fit in den FrühlingSeite 6xxxxxxxxxMitteilungsblatt des Unfallverhütungsdienstes der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau


<strong>VAEB</strong> positiv!Wenn man in diesen Tagen etwas über die Österreichischen Sozialversicherungsträgerin den Medien hört, so ist meist von Verlustenund Liquiditätsproblemen die Rede. Gute Nachrichten sehen zugegebenerMaßen anders aus, doch erwartungsgemäß hat die Wirtschaftskriseauch hier ihre Spuren hinterlassen und den erhofftenAufschwung verhindert.Umso erfreulicher ist es daher, dass es auch Abweichungen von diesemNegativtrend gibt und dass einige Versicherungsträger nach wievor positiv bilanzieren, besonders wenn der eigene Träger eben diesesZiel erreicht und damit zu den wenigen Ausnahmen gehört.Mit Stolz kann ich Ihnen daher berichten, dass das Jahresergebnisder <strong>VAEB</strong> auch im Jahr 2008 deutlich, nämlich mit 8,7 MillionenEuro, im Plus liegt.Besonders bemerkenswert wird dieser Umstand, vor allem aus der Tatsache heraus betrachtet, dass die<strong>VAEB</strong> ihr Leistungsangebot im fraglichen Zeitraum sogar erweitert und nicht verringert hat. Dies wirdvor allem in der Krankenversicherung deutlich, wo ein großer Teil der Mehraufwendungen auf diePrävention entfällt. Gleichzeitig zeigen sich aber auch deutliche Verbesserungen bei den Kosten, diesvor allem bei der ärztlichen Hilfe und der Rehabilitation, worin durchaus ein erstes Signal für die Richtigkeitdes neuen Weges der <strong>VAEB</strong>, künftig vermehrt auf Prävention zu setzen, zu sehen ist.Die interne Struktur der <strong>VAEB</strong> ist seit 01.01.2009 jedenfalls ganz auf dieses Ziel ausgerichtet undwurde nach dem Drei-Säulenprinzip gestaltet. So gibt es neben der Säule „Sozialversicherung“, welchedie klassischen Versicherungszweige KV, UV und PV zusammenfasst und der Säule interne Dienstleistungen,nun auch eine eigene Säule für Gesundheit und Innovation, welcher in Zukunft eine wichtigeBedeutung zukommen wird. Angesichts stets steigender Kosten im Gesundheitssektor werden signifikanteEinsparungen unserer Ansicht nach nur über eine Verringerung der Zahl der Versicherungsfällemöglich sein. Genau an diesem Punkt soll die neue, präventionsorientierte Politik der <strong>VAEB</strong> – die denim Teilbereich der Arbeitsunfälle bereits seit Jahren erfolgreichen Weg auch abseits des Arbeitsplatzesgehen möchte – ansetzen. Erste Anzeichen für die Richtigkeit des Weges sind bereits vorhanden: EineHochrechnung für das Jahr 2009 weist erneut einen deutlichen Bilanzgewinn aus und auch der Voranschlagfür das Jahr <strong>2010</strong> liegt markant im positiven Bereich.Doch es gibt noch einen weiteren, erfreulichen Umstand zu berichten: Die Versichertenzahlen sind imVergleich zum Vorjahr praktisch gleich geblieben. Überhaupt zeigt sich, betrachtet man die Versichertenzahlenseit 2005, dass diese nur mehr geringfügig zurückgehen. Sicher, von einer Trendumkehr kannin diesem Zusammenhang noch nicht gesprochen werden, aber zumindest ein Anfang scheint geschafftund die stabilen Versichertenzahlen haben auch Anteil daran, dass im Jahr 2009 die Beitragseinnahmender drei Versicherungszweige sogar leicht gesteigert werden konnten.In Summe kann man daher festhalten, dass die <strong>VAEB</strong> finanziell auf sicheren Beinen steht und auch fürdie Zukunft gut gerüstet ist. Die Weichen sind jedenfalls gestellt und es liegt nun an uns allen das Bestedaraus zu machen. Daher ersuche ich Sie, auch im gerade erst angebrochenen Jahr, mit gewohntemEngagement und Tatendrang zu Werke zu gehen und zum nachhaltigen Erfolg unserer Versicherungsanstaltbeizutragen.Euer<strong>VAEB</strong>-ObmannGottfried WINKLER2


Regelungen sind am 1. Oktober 2009 in Kraftgetreten (BGBl. II Nr. 302/2009).VI. ELEKTROSCHUTZ-VERORDNUNG - ESVIm Frühjahr 2009 hat das Sozialministeriumeine neue Elektroschutzverordnung (ESV2009) in Begutachtung versendet. Die bishergeltende ESV 2003 soll aufgelassen unddurch die neue Regelung ersetzt werden.Die derzeit zum Schutz der ArbeitnehmerInnenvor den Gefahren durch den elektrischenStrom geltenden Vorschriften sollen entsprechenddem Stand der Technik neu gefasstwerden, die Elektroschutzbestimmungen inanderen Verordnungen (z.B. BauV) sollen einbezogenwerden, um die Materie durch denVerzicht auf Sonderbestimmungen außerhalbder ESV übersichtlicher zu gestalten. Die bisherigenVerweise auf ÖVE-Vorschriften werdenentfallen, darüber hinaus wird die VEXAThinsichtlich der Prüfabstände an die ESV2009 angepasst.Das Begutachtungsverfahren für die neueESV 2009 wurde bereits abgeschlossen, dieVerordnung wird daher wahrscheinlich inKürze kundgemacht werden.VII. VERORDNUNG OPTISCHESTRAHLUNG - VOPSTSeit einigen Wochen ist der Entwurf für eineVOPST in Begutachtung. Mit dieser Verordnungsoll die Richtlinie der EuropäischenUnion zum Schutz von Sicherheit und Gesundheitder Arbeitnehmer vor der Gefährdungdurch physikalische Einwirkungen („OptischeStrahlung-Richtlinie“) in Österreich umgesetztwerden. Darin werden Schutzmaßnahmengegen eine Schädigung von Augenund Haut auf Grund der Exposition gegenüberoptischer Strahlung festgelegt. Die Umsetzungsfristendet am 27. April <strong>2010</strong>.VIII. SCHLUSSBEMERKUNGDurch die neuen Arbeitnehmerschutzbestimmungenergeben sich auch unmittelbare Auswirkungenauf den Verkehrsbereich. Einerseitssind die Regelungen auch von den Verkehrsunternehmenzu beachten und umzusetzen,andererseits sind in weiterer <strong>Folge</strong> auchbestehende Arbeitsunterlagen an die neuenRegelungen anzupassen.Dies betrifft beispielsweise die Merkblätter R 9(Eisenbahnfahrzeuge), R 10 (Eisenbahnanlagen)und R 11 (Seilbahnanlagen).Nähere Auskünfte über die aktuellen Regelungenund deren Auswirkungen auf den Verkehrsbereicherhalten Sie im Bundesministeriumfür Verkehr, Innovation und Technologie,Verkehrs-Arbeitsinspektorat, Tel.-Nr. 017116265 – 4500 oder 4506, E-Mail:reinhart.kuntner@bmvit.gv.at oder ruth.wedam@bmvit.gv.at.Offenlegung gem. § 25 Mediengesetz:Medieninhaber (Eigentümer, Herausgeber und Verleger) der Zeitschrift „Sicherheit zuerst“:Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (Leitender Angestellter: DI Kurt Völkl)1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52.Sie ist als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes (§§ 24 u. 32 ASVG).Erklärung über die grundlegende Richtung der periodischen Zeitschrift:Werbung für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe (§§ 185 u. 186 ASVG).4Erscheint viermal jährlich. Wird allen in den Versicherungsbereich der <strong>VAEB</strong>/Unfallversicherung für Eisenbahnbedienstete fallenden Mitgliedsunternehmenkostenlos zugeleitet.


Die EisbAV-Novelle2009Von Dr. Reinhart KuntnerDie Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV)regelt die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Arbeitsvorgängeund Bauarbeiten im Gefahrenraum der Gleise. Mit derEisbAV-Novelle 2009 wurden die Bestimmungen über Sicherungsmaßnahmenfür Bauarbeiten im Tunnel sowie über Fachkenntnissefür Betriebsleiter an die aktuellen Erfordernisseangepasst.I. EINLEITUNGDie Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung(EisbAV) regelt die besonderenSchutzmaßnahmen für Arbeitsvorgänge undBauarbeiten im Gefahrenraum der Gleise. DieBestimmungen der EisbAV gelten jeweils ergänzendzu den allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnungendes Sozialministers(AStV, AM-VO, BauV, FK-V usw.).Mit der EisbAV-Novelle 2009 (BGBl. II Nr.208/2009 vom 1. Juli 2009) wurden die Bestimmungenüber Sicherungsmaßnahmen fürBauarbeiten im Tunnel (§ 26a EisbAV) und dieBestimmungen über Fachkenntnisse für Betriebsleiter(§ 49 EisbAV) an die aktuellen Erfordernisseangepasst.II. SICHERUNGSMASSNAHMENFÜR BAUARBEITEN IM TUNNELDie erforderlichen Sicherungsmaßnahmen fürBauarbeiten im Tunnel werden in § 26a EisbAVfestgelegt. Dort wird – entsprechend denGrundsätzen der Gefahrenverhütung gemäß §7 ASchG – eine Reihenfolge der anzuwendendenSicherungsmaßnahmen vorgegeben.Grundsätzlich sind Fahrten von Schienenfahrzeugennicht zulässig (§ 26a Abs. 2 EisbAV).Wenn dies nicht möglich ist, so sind die Arbeitnehmerdurch technische Einrichtungenvor der Annäherung von Schienenfahrzeugenzu warnen und müssen rechtzeitig sichere Bereiche(Rettungsnischen, bereitgestellte Fahrzeugeoder andere mobile Einrichtungen zumSchutz der Arbeitnehmer, z.B. mobile Instandhaltungseinheit)aufsuchen können (§ 26aAbs. 3 und Abs. 4 EisbAV).Wenn Maßnahmen gemäß § 26a Abs. 2 bisAbs. 4 EisbAV nicht möglich sind, so kannauch vorgesehen werden, dass die Arbeitnehmerdurch technische Einrichtungen vor derAnnäherung von Schienenfahrzeugen gewarntwerden und den Randweg aufsuchenkönnen. In diesem Fall dürfen Schienenfahrzeugein zweigleisigen Tunneln bei einerSperre des Arbeitsgleises und einem Aufenthaltder Arbeitnehmer auf dem Randweg desArbeitsgleises mit höchstens 40 km/h vorbeifahren(§ 26a Abs. 5 lit. a EisbAV), in eingleisigenTunneln mit einem Abstand zwischenGleisachse und Tunnelwand von mindestens2,5 m dürfen Schienenfahrzeuge mit höchstens10 km/h vorbeifahren (§ 26a Abs. 5 lit. bEisbAV). Durch den Mindestabstand von 2,5m bei eingleisigen Tunneln wird sichergestellt,dass die Arbeitnehmer bei der Vorbeifahrt desSchienenfahrzeuges mindestens eine Aufstellflächein der Breite des Bedienungsraumes (§7 EisbAV) zur Verfügung haben (1,7 m Raumbedarffür halbe Fahrzeugbreite + 0,8 m Bedienungsraumbreite= Mindestabstand vonder Gleisachse von 2,5 m).Im Jahr 2009 haben die Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft und die ÖBB-Infrastruktur BetriebAG Gutachten vorgelegt in denen nachgewiesenwird, dass bei einer Ausführung von Neubautunnelnnach moderneren bautechnischenParametern und einem Aufenthalt der Arbeitnehmerauf dem Randweg des Arbeitsgleiseseine höhere Geschwindigkeit bei der Vorbeifahrtvon Schienenfahrzeugen möglich ist,ohne die Arbeitnehmer auf dem Randweg desArbeitsgleises zu gefährden.Die moderneren bautechnischen Parameterumfassen im Regelfall- einen Gleisabstand von 4,70 m (anstelleGleisabstand 3,50 m in alten Bestandstunneln),- einen Tunnelquerschnitt von etwa 77 m2(anstelle Tunnelquerschnitt 43m2 in altenBestandstunneln),- eine Randwegbreite von 1,2 m auch nebendem Fahrzeug (anstelle einer ebenenFläche zwischen Außenschiene und Tunnelwandin alten Bestandstunneln) und- einen Mindestabstand zwischen der Gleisachsedes Betriebsgleises zur Tunnelwandneben dem Arbeitsgleis von 7,0 m(anstelle Mindestabstand zwischen derGleisachse des Betriebsgleises zurAußenschiene des Arbeitsgleises 4,25 min alten Bestandstunneln).In einer ergänzenden Bestimmung zu § 26aEisbAV wurde daher festgelegt, dass in zweigleisigenTunneln, in denen zwischen der Gleisachsedes Betriebsgleises und der Tunnelwandneben dem Arbeitsgleis ein Abstand vonmindestens 7,0 m vorhanden ist, die Schienenfahrzeugemit höchstens 100 km/h vorbeifahrendürfen (§ 26a Abs. 8 EisbAV). Wennder Abstand kleiner als 7,0 m ist, gilt weiterhindie Beschränkung auf höchstens 40 km/h (§26a Abs. 5 lit. a EisbAV).III. FACHKENNTNISSE FÜRBETRIEBSLEITERDie erforderlichen Fachkenntnisse für Arbeitenim Gefahrenraum der Gleise werden in § 49EisbAV festgelegt. Bisher waren Fachkenntnissefür Arbeiten als Sicherungsposten (§ 49Z 1 und Anhang 1 EisbAV), als Sicherungsaufsicht(§ 49 Z 2 und Anhang 2 EisbAV) und alsBetriebsleiter auf Anschlussbahnen (§ 49 Z 3und Anhang 3 EisbAV) vorgeschrieben.Eine Regelung der Fachkenntnisse für alleBetriebsleiter ist vorerst nicht erfolgt, weil bishervorgesehen war, dass alle Ausbildungserfordernissefür Betriebsleiter von Haupt- undNebenbahnen sowie Straßenbahnen in einerBetriebsleiter-Ausbildungsverordung (BLAVO)der Obersten Eisenbahnbehörde zusammenfassendgeregelt werden.In dieser Verordnung sollten unter anderemauch die erforderlichen Kenntnisse der Arbeitnehmerschutzvorschriftenausreichendberücksichtigt werden. Nunmehr hat sich aberherausgestellt, dass die Betriebsleiter-Ausbildungsverordnung(BLAVO) in nächster Zeitdoch nicht zu erwarten ist. Somit waren Bestimmungenüber die erforderlichen Kenntnisseder Arbeitnehmerschutzvorschriften fürBetriebsleiter von Haupt- und Nebenbahnensowie Straßenbahnen in § 49 EisbAV aufzunehmen.Eine Evaluierung der bisherigen Ausbildungsinhaltefür Betriebsleiter auf Anschlussbahnenhat ergeben, dass der bisher geltende Ausbildungsumfang(28 Unterrichteinheiten) bei einergeringfügigen Adaptierung der Ausbildungsinhalteauch für Betriebsleiter von5


Haupt- und Nebenbahnen sowie Straßenbahnenausreicht.Somit wurde die bisherige Regelung des § 49Z 3 EisbAV ab 1. Jänner <strong>2010</strong> auf alle Betriebsleiterausgedehnt.Die Ausbildungsinhalte für Betriebsleiter umfassenab 1. Jänner <strong>2010</strong> nunmehr einheitlich28 Unterrichtseinheiten, und zwarll4 Unterrichtseinheiten über Arbeitnehmerschutzvorschriftenfür Eisenbahnunternehmen(Grundsätze des ASchG, EisbAV,Unfalluntersuchung),l12 Unterrichtseinheiten über betrieblicheAngelegenheiten des Arbeitnehmerschutzesbei Eisenbahnen (Betriebsführung,Baustellen, Umschlag, Ausbildungund Einsatz der Betriebsbediensteten)sowie12 Unterrichtseinheiten über technischeAngelegenheiten des Arbeitnehmerschutzesbei Eisenbahnen (Bautechnik,Maschinentechnik einschließlich Fahrzeugtechnik,Elektrotechnik, Instandhaltung).Vor dem 1. Jänner <strong>2010</strong> bestellte Betriebsleitervon Haupt- und Nebenbahnen sowieStraßenbahnen werden durch die neuen Regelungennicht erfasst, für Bestellungen ab 1.Jänner <strong>2010</strong> ist der Nachweis der oben dargestelltenFachkenntnisse erforderlich.IV. SCHLUSSBEMERKUNGDie neue Regelung des § 26a Abs. 8 EisbAV(Sicherungsmaßnahmen für Bauarbeiten imTunnel) gilt seit 2. Juli 2009, die neue Regelungdes § 49 Z 3 EisbAV (Fachkenntnisse fürBetriebsleiter) gilt seit 1. Jänner <strong>2010</strong>.Nähere Auskünfte über die aktuellen Regelungenund deren Auswirkungen auf den Verkehrsbereicherhalten Sie im Bundesministeriumfür Verkehr, Innovation und Technologie,Verkehrs-Arbeitsinspektorat, Tel.-Nr. 017116265 – 4500 oder 4506, E-Mail:reinhart.kuntner@bmvit.gv.at oder ruth.wedam@bmvit.gv.at.Fit in den FrühlingVon Dr. Julija VrablHusten, Schnupfen, rinnende Augen – alles Zeichen einer Erkältung, welche die Leistungsfähigkeitund Freude am Arbeitsplatz deutlich einschränken. Temperaturschwankungen undnasskaltes Wetter sind starke Herausforderungen für unser Immunsystem. Ist dieses geschwächt,können Krankheitserreger leicht in den Körper eindringen, sich vermehren und dietypischen Erkältungsbeschwerden auslösen. Die Übertragung der Viren erfolgt meistens durchTröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch. Eine “Ansteckung“ über die Luft ist zwar möglich,jedoch erfolgt eine Infektion in den meisten Fällen durch direkten Kontakt mit einem Erkrankten,wie z.B. beim Hände schütteln.Wie kann man Erkältungen vorbeugen?Erkältungen werden zumeist durch Viren verursacht.Diese lauern überall. Einmalerkältet, können nur die Symptome behandeltwerden, die Viren werden von unserem Immunsystembekämpft. Am Wichtigsten ist daherein starkes Immunsystem um gesundzu bleiben.Was stärkt das Immunsystem ?Das Immunsystem wird vor allem durch ausreichendeFlüssigkeitszufuhr, Bewegung undgesunde Ernährung gestärkt. Gerade im Winterfehlt es aber oft an vitamin- und mineralstoffreicherKost mit Obst und Gemüse. Nahrungsmittel,die viel Vitamin A, B, C und E undvor allem die Mineralstoffe Zink und Selenenthalten, sollten jetzt vermehrt auf den Tischkommen.l Vitamin A: Kalbs- und Rinderleber, Karotten,Feldsalat, Mangold, Chicorée, Wirsing,Grünkohl, Fenchel, Mango, Papayal Vitamin C: Sauerkraut, Wirsing, Broccoli,Kohlsprossen, Kohlrabi, Hagebutten, Grapefruits,Kiwis, Zitrusfrüchte, Johannisbeeren,Erdbeeren, Papaya, Paprika,l Vitamin E: in fast allen Lebensmittelnl Vitamin B: Fisch, Milchprodukte, Vollkornprodukte,Hülsenfrüchte, Zucchini,Pilze, Erdäpfel, Karfioll Zink: Kalbsleber, Rindfleisch, Vollkornbrotl Selen: Fisch, Getreide, Petersilie,Kokosnuss, SteinpilzeDie kalte Luft im Winter, stark beheizte Räume– dies alles trocknet verstärkt die Schleimhäuteder Nase aus. Schnupfen und Nasennebenhöhlenentzündungentreten gehäuft auf.Wichtig ist daher das reichliche Trinken. Eshält die Schleimhäute feucht und damit widerstandsfähigergegen Infekte. Besonders zuempfehlen sind Tees, aber auch Fruchtsäfteoder mildes Mineralwasser, nicht zu kalt genossen.6Regelmäßige Saunagänge, Wechselduschen,Massagen oder Vorbeugungsmaßnahmennach der Kneipp-Methode tragen ebenso zurStärkung des Immunsystems bei, wie vielSport und Bewegung an der frischen Luft.Wichtig auch: In stark geheizten Räumen sollteimmer wieder ausreichend gelüftet werden.Auch die seelische Ausgeglichenheit ist für dieGesundheit von entscheidender Bedeutung.Vermeiden Sie Dauerstress. Entspannen Siesich, ev. mit geeigneten Übungen und achtenSie auf ausreichende Erholungsphasen underholsamen Schlaf.


Arbeitssicherheit undArbeitsunfallkostenVon Reinhard LacknerErfreulich, die gesunkene Unfallrate in der ÖBB Infrastuktur Betrieb AG im Jahr 2009.Besonders in den Bereichen Verschub und Infra Service. Der Vorstand hebt die Bedeutung desArbeitnehmerschutzes für die Unfallverhütung hervor.Arbeitsunfälle sind ungeplanteund ungewollte Ereignisse, dieden täglichen Betriebsablauf erheblichunterbrechen undstören. Es werden Personen undSachen beschädigt. Jeder dieserArbeitsunfälle verursacht Kostenin Form von Ertrags- undGewinnschmälerungen, Ausfällenund Verlusten und anderennegativen wirtschaftlichen <strong>Folge</strong>n.In der <strong>Folge</strong> haben Arbeitsunfällenegative finanzielle Auswirkungenauf den gesamten Wirtschaftskomplex.Die <strong>Folge</strong>n vonArbeitsunfällen stellen für dieVolkswirtschaft einen Verlust anWertschöpfung dar. Die <strong>Folge</strong>wirkungender Arbeitsunfälletreffen ursächlich in wirtschaftlicherHinsicht jedoch die Betriebeselbst.Selbstverständlich ist, dass zurGestaltung des Arbeitsplatzesoft erhebliche Mittel aufgewendetwerden müssen. Jedochneben der gesetzlichen und moralischenVerpflichtung, Unfallverhütungzu betreiben, müsstenauch wirtschaftliche Überlegungendazu führen, Arbeiten sicherheitsbewusstdurchzuführen.Durch sinnvolle und gezieltangewandte Sicherheitstechnikwerden nicht nur Kostenverursacht, sondern wird geholfenKosten zu sparen.der <strong>Folge</strong>kosten. Das heißt, dass für den BetriebUnfallfolgekosten bis zum 40fachen derAusgaben für Unfallverhütungsmaßnahmenanfallen.Auswirkungsebenen der ArbeitsunfallfolgekostenDie Auswirkungen der wirtschaftlichen Kostenvon Arbeitsunfällen können grundsätzlich aufdrei Bereiche bezogen werden bzw. könnendie wirtschaftlichen Auswirkungen für jedender drei Bereiche ermittelt werden, sowieübergreifend auch für die Volkswirtschaft.Die drei Bereiche sind, der Verletzte, die Sozialversicherungund der Betrieb.lllder VerletzteEinkommensverlusteIntangiblekosten (Schmerzen), etc.die SozialversicherungHeilbehandlungRehabilitationRentenPensionen, etc.der BetriebLohnfortzahlungProduktionsausfallSachschaden, etc.In der VolkswirtschaftVolkswirtschaft:Ausfall von ArbeitsvermögenundVerlust von SachvermögenDer ArbeitsunfallArbeitsunfall:Arbeitsunfälle gem. § 175, Abs. 1 ASVG. Eshandelt sich dabei um Arbeitsunfälle im engerenSinn, dass heißt, um Unfälle, die sich imörtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhangmit der die Versicherung begründendenBeschäftigung ereigneten.Wegunfall:Wegunfälle sind Arbeitsunfällen gleichgestellteUnfälle gem. § 175, Abs. 2 bzw. § 176 ASVG.Schwerer Arbeits(Weg)unfall:Als schwerer Arbeitsunfall gem. DienstvorschriftP 42 bei den Österreichischen Bundesbahnengilt, wenn ein Bediensteter mehr als 8Wochen Krankenhausaufenthalt, Verlust vonGliedmaßen, schwere innere Verletzungenoder Verbrennungen erleidet.Tödlicher Arbeits(Weg)unfall:Als tödlicher Arbeits(Weg)unfall gilt, wenn einBediensteter in Ausübung seines Dienstes einenUnfall erleidet, (§ 175 Abs. 1 und Abs. 2,Z.1 ASVG und § 176 ASVG) an dessen <strong>Folge</strong>ner innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monatenstirbt.ArbeitsunfallkenngrössenUnfallrate:= Arbeitsunfälle x 1.000 dividiert durch denPersonalstand.= Arbeitsunfälle je 1.000 BeschäftigteUnfallhäufigkeit:= Arbeitsunfälle x 1,000.000 dividiert durchgeleistete Arbeitsstunden.= Arbeitsunfälle je Million ArbeitsstundenGerade für die betrieblichen Ebenen stellt dieUnfallfolgebelastung einen nicht unerheblichenKostenfaktor dar, der sich zwangsläufigin den Herstellkosten des Produktes bzw. imPreis niederschlägt.Wie Erhebungen zeigen, beträgt in einigenBranchen die Relation von Unfallverhütungskostenzu Unfallfolgekosten – wenn auf dieHerstellkosten des Produktes (Produktionseinheit)bezogen wird – bis zu 1:40 zu ungunsten7


Unfallschwere:= Arbeitsunfallausfallstunden dividiert durchArbeitsunfälle= Fehlzeit je ArbeitsunfallUnfallfehlzeit:= Unfallausfallstunden x 100 dividiert durchgeleistete Arbeitsstunden= Fehlzeit in % der ArbeitsstundenUnfallstunden Ausfall:= Arbeitsunfallausfallstunden dividiert durchBeschäftigte= Jahresstunden Ausfall je BeschäftigtenArbeitsunfallstatistik:In dieser Statistik sind in der Regel alle Arbeitsunfälleerfasst, die beim Unfallversicherungsträgerim Berichts(jahr)zeitraum anerkanntwurden.Instrumente zur PräventionPrävention im Arbeitnehmerschutz:Eine umfassende Prävention ist ein wesentlichesInstrument bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen.Die durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetzvorgeschriebene und durchdie Dokumentationsverordnung konkretisierteGefahrenermittlung – Gefahrenbeurteilung –und Maßnahmenfestlegung ist dabei ein wichtigesInstrument. (Evaluierung)Unterweisung:Wichtig ist eine Sensibilisierung durch Unterweisungender Arbeitnehmer. Unachtsamkeitoder Leichtsinn führen zu Arbeitsunfällen, diemit Einsicht oder etwas mehr Aufmerksamkeitleicht vermieden werden könnten.Arbeitsunfallstatistik undArbeitsunfallanalyse:Die Arbeitsunfallstatik soll dem UnternehmerBemessungs- und Vergleichswerte liefern.Zum Beispiel sollen absolute Zahlen oder Prozentanteilemit Unternehmensbereichen odermit dem gesamtem Unternehmen verglichenwerden. Um diese Informationen auszuwertenist eine sinnvolle Struktur zu überlegen.Liegt z.B. eine technische Unfallursache vor?Oder ist der Unfall durch das Fehlverhaltendes Arbeitnehmers passiert? An welcher Maschine,Anlagenteil oder Waggon ist der Arbeitsunfallpassiert? Welche Körperteile desArbeitnehmers wurden verletzt?Antworten auf diese Fragen erhält man vonden betroffenen Arbeitnehmern und aus denArbeitsunfallanzeigen. Die Nachevaluierungvon Arbeitsunfällen, die bereits im Unternehmenpassiert sind, sind Ansatz zur künftigenPrävention.Unternehmensinterne Kontrolle:Abhängig von der Größe jedes Unternehmensoder Unternehmensbereiches ist der sorgfältigeUmgang mit der Arbeitsunfallstatistik notwendig.Je größer die Zahl der beschäftigtenArbeitnehmer ist, umso wichtiger ist die zeitnaheund sorgfältige Analyse der Arbeitsunfallentwicklung.MusterbeispieleArbeitsunfallfolgekostenMusterbeispiel:„Lenker Kleinlastkraftwagen -fahrer“Ein Lenker eines Kleinlastkraftwagens ist beauftragt,an der Gleisbaustelle Restmaterial zuladen, und an die nächste Baustelle zu transportieren.Der Lenker ist ständig als Lenkeram Standort beschäftigt. Der Transportweg fürden genannten Transport beträgt etwa 45 kmund liegt im ländlichen hügeligen Gebiet mitteils unübersichtlichen Kurven.Es ist erforderlich, dass der Lenker die Ladungdurch Verzurrung zu sichern hat. Dabeifällt der Lenker vom Ladegut etwa 2,50m zuBoden und erleidet einen Bruch des Wadenbeines.Die ärztliche Versorgung einschließlichRehabilation dauert 9 Wochen, wovon 6Wochen durch den Betrieb zu tragen sind.Von den beschäftigten Arbeitnehmern, an derBaustelle seinerseits wurde der Arbeitsunfallunverzüglich der zuständigen Rettungsstellegemeldet. Der Verunfallte Arbeitnehmer wurdemit einem Rettungsfahrzeug in das nächstgelegeneKrankenhaus transportiert. Dort wurdedie ärztliche Versorgung vorgenommen.Ebenso wurde von den beschäftigten Arbeitnehmern,an der Baustelle der Arbeitgeberverständigt, der seinerseits sofort Maßnahmeneinleitetewie:l Beauftragung eines Arbeitnehmers ausder Verwaltung, der sich um die Unfallaufnahmevor Ort und die Betreuung desVerunfallten kümmert.l Stellung eines Ersatzfahrzeuges undErsatzfahrers zur Erledigung des Fahr -auftrages.l Stellung eines Ersatzfahrers für die Rückholungdes verunfallten Fahrzeuges.l Stellen eines Ersatzfahrers während derAusfallszeit des Stammfahrers.l Beitragszahlung an den UnfallversicherungsträgerMusterbeispiel:„Verhütungsaufwand Kosten –Nutzen persönliche Schutzausrüstung“Es zahlt sich nicht aus, für einen Betrieb beimAnkauf von Schutzhelmen auf teurere, jedochin ihrem Tragekomfort weitaus bessere Helmezurückzugreifen, mit welchen eine zweifelloshöhere Tragequote erreicht wird und so dasUnfallrisiko gesenkt wird.Ein durchaus vermeidbarer Arbeitsunfall, derdurch Tragen von Sicherheitsschuhen vermiedenworden wäre, ist der in die Fußsohle eingetretenespitze Gegenstand. Sofern nichtKomplikationen eintreten, führt dieser Arbeitsunfallim Mittel zu 50 betrieblichen Ausfallstundendie den Betrieb mit Kosten belasten.Ähnliches gilt für eine Fremdkörperverletzungdes Auges. Hier liegt die Kostenbelastung desBetriebes bei durchschnittlich 27 Ausfallstunden.Oder die betrieblichen Unfallfolgekosten einesArbeitsunfalls durch einen herabfallenden Gegenstand,der zu einer Platzwunde am Kopfführt, entsprechen den jährlichen Ausrüstungskostenfür Schutzhelme von 360 Arbeitnehmern.Also der gesamten Arbeitnehmer einesMittelbetriebes.Kosten eines Arbeitsunfalls entsprechen folgendenjährlichen AusrüstungskostenKopfverletzungAugenverletzungHandverletzungFußverletzungIMPRESSUM:360 Helme75 Brillen12 Handschuhe12 SchuheMusterbeispiel:„Verschubunfall“Ein dreiteiliger Doppelstock Pendelzug wolltein den Bahnhof einfahren. Im selben Zeitpunktschob ein Verschubteil aus ungeklärter Ursachein die Flanke des einfahrenden Pendelzuges.Der begleitende Spitzenverschieberwurde dabei unbestimmten Grades schwerverletzt. Der Fahrdienstleiter verständigte sofortdie Rettungsmannschaften. Feuerwehrund Rettung trafen rasch an der Unfallstelleein.Da der Pendelzug wegen der Beschädigungnicht mehr weiter aufgerüstet werden konnte,wurde der Zug evakuiert. Nun musste manden Bahnhof zur Gänze sperren. Bis die Reisendenumgestiegen waren, dauerte es etwaeine Stunde bevor der Evakuierungszug abfahrenkonnte. Nahezu zeitgleich mit demEvakuierungszug traf der Hilfszug ein. Derwurde am Gleis des entgleisten Verschubteilsaufgestellt.„Sicherheit Zuerst“Medieninhaber, Herausgeber undVerleger: Versicherungsanstalt fürEisenbahnen und Bergbau (<strong>VAEB</strong>);Redaktion: Direktor Werner Bogendorfer;Layout: W. Meissner;alle: 1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52;Konzeption: Othmar Limpel GmbH.Druck: SVD Büromanagement GmbH

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