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Schule Unterägeri

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ÄnDERunGEn IM PROMOtIOnS- unD ÜBERtRIttSREGlEMEnt15Auf das Schuljahr 2013 / 14 treten verschiedene Änderungenin Kraft, welche für die Schülerinnen undSchüler und für die Erziehungsberechtigten relevantsind. Die wesentlichsten Änderungen, welche derBildungsrat beschlossen hat, sind die folgenden:Primar- und OberstufeIm Zeugnis sowie in den Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagenwerden für die Erfüllung derLernziele in den Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzendie Symbole wie folgt geändert:•••• = deutlich erkennbar••• = ausreichend erkennbar•• = teilweise erkennbar• = noch nicht erkennbarDabei wird «ausreichend erkennbar» (•••) als Normbereichdefiniert, welcher üblicherweise erwartetwerden kann. Die bisherigen Symbole (+ und -) werdensomit durch Punkte (•) ersetzt.In den Sprachfächern Deutsch, Englisch und Französischwird im Zeugnis auf die Unterteilung in«mündlich» und «schriftlich» verzichtet. Es wird proSprachfach nur eine Note erteilt. Diese setzt sichaus den folgenden fünf Bereichen zusammen: Lesen,Hören, Sprechen, Schreiben, Sprachformales.Zu «Lesen» gehören Leseverständnis und Lesetechnik,zu «Hören» das Hörverstehen, zu «Sprechen»der mündliche Ausdruck und die Sprachgewandt-heit, zu «Schreiben»das Verfassen vonTexten und zu«Sprachformales»Grammatik, Rechtschreiberegelnsowie Wort- undSatzbau. Für dieZeugnis-note sind diese Bereiche ausgewogen zu berücksichtigensowie die schriftlichen und mündlichenAnteile gleichwertig zu behandeln.PrimarstufeAb der 2. Klasse werden Zeugnisnoten erteilt, in der2. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik sowieMensch und Umwelt. Ab der 3. Klasse werdenin allen Fächern, welche unterrichtet werden, Notenerteilt.Für den Übertritt in die 1. Oberstufe erfolgt die Niveauzuteilungin Mathematik und neu auch in Französischaufgrund der entsprechenden Zeugnisnotenim 2. Semester der 6. Klasse. Zeugnisnoten ab4,5 entsprechen dem Niveau A, tiefere Zeugnisnotendem Niveau B.OberstufeIm Zeugnis werden bewilligte bzw. begründete sowieunbewilligte bzw. unbegründete Absenzen inHalbtagen festgehalten. Neu sind sie wie folgt definiert:Als Absenz gilt, wenn die Mehrheit der Unterrichtslektionenan einem Vor- oder Nachmittagnicht besucht wurde.Am Ende der 1. Klasse der Sekundarschule ist keinÜbertritt in die 1. Klasse des Langzeitgymnasiumsmehr möglich. Ein solcher Wechsel kann bei deutlicherUnterforderung in der Sekundarschule jeweilsnur noch bis zum 1. Dezember erfolgen. Am Endeder 2. und 3. Klasse der Sekundarschule ist weiterhinein Übertritt ins Kurzzeitgymnasium möglich.Für den Übertritt nach der Sekundarschule in eineanschliessende Mittelschule (Kurzzeitgymnasium,Wirtschaftsmittelschule, Fachmittelschule) odereine lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule giltein neues Übertrittsverfahren. Dieses wird demÜbertrittsverfahren von der Primarstufe in die Oberstufeangeglichen. Es umfasst eine Gesamtbeurteilungverschiedener Kriterien und Voraussetzungen(Zeugnisnoten und fächerübergreifende Kompetenzen)sowie einen gemeinsamen Entscheid derKlassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten.Grundlage dazu bilden die in den BeobachtungsundBeurteilungsunterlagen festgehaltenen Beurteilungender Lehrperson.Auskünfte zum Promotions- und Übertrittsreglementerteilen die Klassenlehrpersonen oder dieSchulleiter. Zudem wird an Elternabenden über Änderungen,welche die jeweilige Stufe betreffen, ausführlichinformiert. Die Reglemente sind unter www.zug.ch/bildung aufgeschaltet.Marco Egli, Rektor

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