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Politische Gemeinde Lütisburgzh. GemeinderatFlawilerstrasse 179604 LütisburgLütisburg-Station, den 31. Mai 2013<strong>Einsprachen</strong>gegen Teilzonenplan Station Nord 2 und Strassenbauprojekt DammstrasseSehr geehrte Frau GemeindepräsidentinSehr geehrte Damen und HerrenWir, die Unterzeichneten, finden den Ausbau der Dammstrasse grundsätzlich gut und hoffen, dass ermöglichst bald realisiert wird. Unsere Einsprache richtet sich lediglich gegen zwei Punkte, die dasProjekt aber nicht als Ganzes tangieren sollten.Strassenbauprojekt Dammstrasse1. EinspracheWir erheben Einsprache gegen das Strassenbauprojekt Dammstrasse im Sinne dernachfolgenden Anträge.2. Antrag 1Die Gonzenbachstrasse zwischen dem Grundstück Körner und dem Bahnübergang seisolange offen zu halten, bis auf der Kantonsstrasse eine Abbiegespur für den Verkehr, deraus der Richtung Wattwil kommend in die Dammstrasse einfährt, erstellt ist.3. Antrag 2Die Gonzenbachstrasse sei ab dem Grundstück Körner in Richtung Bahnübergang alsEinbahnstrasse zu führen.4. BegründungDas Verkehrsaufkommen Richtung Gonzenbach und Parkplätze Bahnhof Lütisburg aus allenRichtungen ist in Spitzenzeiten grösser als gemeinhin angenommen und wird in der Zukunftauch noch anschwellen. Allein das Kinderdörfli Lütisburg verursacht schon täglich ein hohesVerkehrsaufkommen von ortsfremden Autofahrern (ca. 40 Parkplätze). Dies gilt auch für dasParkareal Lütisburg-Station. Es ist daher unumgänglich, dass sichere und übersichtlicheAnschlussmöglichkeiten zur Kantonsstrasse bestehen oder dementsprechend gebautwerden.Einsprache gegen ‘Teilzonenplan Nord 2’Einsprache gegen ‘Strassenbauprojekt Dammstrasse’Seite 1


Dadurch, dass die Gonzenbachstrasse nur noch in Richtung Bahnübergang durchfahrenwerden darf, gibt es keine Kreuzungen von Verkehrsteilnehmern auf den angrenzendenGrundstücken mehr und entfällt auch Notwendigkeit des Baus eines Wendeplatzes fürLastwagen, wie im Projekt vorgesehen, da die 6m breite Dammstrasse auch für grosseLastwagen genug Raum zum Abbiegen Richtung Kantonsstrasse bieten wird.Die Abbiegemöglichkeit beim Anschluss Mosnang zum Bahnhof Lütisburg und oderGonzenbach via Einspurstrecke auf der Kantonsstrasse hat sich seit Jahren als sehr sicher undeffizient erwiesen.Der Verkehr, der aus der Richtung Wil bis zum Anschluss Mosnang kommt, ist vomHaltepunkt der dort bestehenden Einspurstrecke aus gut sichtbar und verlangsamt sich dortvöllig automatisch, da es dort einen Fussgängerstreifen mit Insel gibt und viele ortskundigeAutolenker und Autolenkerinnen die Situation dort richtig einschätzen können.Der Verkehr, der aus der Richtung Wil bis zum Anschluss Mosnang kommt, verlangsamt sich,weil etliche der Verkehrsteilnehmer sowieso nach Mosnang abzweigen wollen. Es gibt immerwieder die Situation, dass ein Fahrer, eine Fahrerin von Wil kommend und in Kenntnis derVerkehrssituation freiwillig und absichtlich vor dem Fussgängerstreifen hält und mitLichtzeichen demjenigen, der nach Mosnang/Gonzenbach abbiegen möchte, zu erkennengibt, dass dieser, diese Abbiegende gefahrlos einbiegen darf.Der komplette Verkehr, der von Bütschwil (Schule, Schwimmbad) und von Mosnang auskommt, biegt seit vielen Jahren im Anschluss Mosnang/Kantonsstrasse zum BahnhofLütisburg/Gonzenbach ab, ohne dabei die Kantonsstrasse überhaupt zu tangieren und denstarken Verkehr dort zu stören oder gar zu beeinflussen. Besonders in Stosszeiten ist dieseErleichterung für die Verkehrsteilnehmer auf der Kantonsstrasse nicht hoch genugeinzuschätzen, ein Sicherheitsfaktor, der für sich spricht.Es gibt viele Gründe für den Bau einer Abbiegespur auf der Kantonsstrasse zurDammstrasse Richtung Gonzenbach/Bahnhof Lütisburg.Das Abbiegen, von Wattwil/Mosnang kommend, in die Dammstrasse gilt allgemein als riskantund als gefährlicher Stauverursacher. Es war ein solcher Stau, der dazu führte, dass einMotorradfahrer vor Jahren die stehenden Autos überholte und dann mit dem nach links,Richtung Gonzenbach, eindrehenden, langsamen Traktor kollidierte. Seit diesem Unfallmeiden Kenner das Links-Abbiegen an der Stelle und nutzen stattdessen die sichereMöglichkeit, bereits beim Anschluss Mosnang nach links auf die Gonzenbachstrasseabzubiegen.Wenn ein Fahrer, eine Fahrerin von Wattwil kommend bereits selber in einer Autokolonnefährt, muss er, muss sie beim Abbiegen in die Dammstrasse den ganzen Verkehr, der hinterdem eigenen Fahrzeug ist, ebenfalls zum Stehen bringen. Der Teil der Autokolonne, die vordem abbiegungswilligen Fahrzeug fuhr, muss allerdings erst die Kurve nach dem AnschlussDammstrasse passieren, damit für den Abbiegenden, für die Abbiegende die Sicht auf dieFahrbahn von Will kommend frei wird. Das verursacht eine Verlängerung der Wartezeit undUngeduld bei denen, die gestaut werden.Einsprache gegen ‘Teilzonenplan Nord 2’Einsprache gegen ‘Strassenbauprojekt Dammstrasse’Seite 2


Die verhältnismässig vielen Langsamfahrer wie die grosse Traktoren mit besonders schwerenAnhängern des Holzhandels im Gonzenbach und sonstige Lastwagen gehen ein sehr hohesRisiko ein, wenn sie in der zur Verfügung stehenden kurzen Zeitspanne, die die Sicht auf dieKurve der Kantonsstrasse Richtung Wil ermöglicht, vom Stand aus die Gegenfahrbahn zurDammstrasse hin überqueren müssen.Leider ist es nicht gewährleistet, dass die Fahrer, von Wil kommend, auch wirklich immer 60Stundenkilometer einhalten. Im Gegenteil, nach Passieren der letzten Kurve vor demAnschluss der Dammstrasse ist es eher üblich, dass sie – endlich - eine gerade Strecke vorsich sehen und, ohne dabei die Dammstrasse oder diejenigen, die von Wattwil kommend indie Dammstrasse abbiegen wollen, rechtzeitig zu bemerken, die eigene Geschwindigkeitwissentlich oder unwissentlich erhöhen. Das ist für alle Verkehrsteilnehmer, die dieDammstrasse befahren, seit vielen Jahren ein Ärgernis und eine Gefahrenquelle. Nicht ohneGrund hat der Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes vor Jahren eine Barriereaus Steinen am Rande seines Grundstücks gesetzt, weil es immer wieder Fahrer gab, die ausSchreck vor einem so schnell auftauchendem Fahrzeug aus der Richtung Wil von derDammstrasse kommend aus dem Stand heraus zu viel Gas gaben und mit dem Schwung zwareinen Unfall verhinderten, aber natürlich damit auf das fremde Grundstück gerieten.Teilzonenplan Station Nord 21. EinspracheWir erheben Einsprache gegen den Teilzonenplan Station Nord 2.2. Antrag 1Auf die Erstellung eines Fussgängerweges und einer Fussgängertreppe sei zu verzichten3. Antrag 2Bei der Umzonung der Parzelle Nord in eine Landwirtschaftszone soll der im Projekt für einenFussgängerweg vorgesehene Streifen Land wie im Projekt vorgesehen, als Bauland erhaltenbleiben, aber zum Anschluss Dammstrasse an die Kantonsstrasse verlegt werden, damitdadurch der Bau einer Einspurstrecke ermöglicht wird.4. Begründung:Der Erhalt dieses Streifens Land in der Bauzone für einen Fussgängerweg istunverhältnismässig, da es auch in der Zukunft kaum Benutzer dieses Fussgängerweges gebenwird. Ein kleiner Umweg für die Fussgänger über die Bahnhofsstrasse ist durchaus zumutbar.Der Bau einer Treppe von diesem geplanten Fussgängerweg aus zum Bahnhofsniveau istunverhältnismässig, da im Winter der dementsprechende Dienst (Enteisung) nur mit grossenKosten zu gewährleisten ist.Es ist durchaus denkbar, dass die Gemeinde haftbar gemacht werden kann für Unfälle, diedurch den Gebrauch der Treppe entstehen können.Einsprache gegen ‘Teilzonenplan Nord 2’Einsprache gegen ‘Strassenbauprojekt Dammstrasse’Seite 3


Es ist durchaus denkbar, dass sehr bald die juristisch nicht weg zu argumentierendeForderung gestellt wird, dass diese Treppe für die Öffentlichkeit auch gemäss Gesetz miteinem Behindertenlift auszustatten sei.Die Kosten für den Bau stehen nicht im Verhältnis zum Nutzen.Die Quadratmeter, die für den Fussweg vorgesehen sind, können besser für dieVerbreiterung der Kantonsstrasse (Einspurstrecke) beim Anschluss der Dammstrasseverwendet werden.Abschliessend:Der Gemeinde und dem Kanton sei ein Dank dafür auszusprechen, dass sie überhaupt sich mit demProblem des Verkehrs im Gonzenbach befassen und dazu bereit sind, mit grossem Einsatz Abhilfe zuschaffen. Es darf aber nicht sein, dass eine seit vielen Jahren bestehende, sichere Variante durch eineunsichere, stauverursachende Verkehrsvariante in Sachen Anschluss Dammstrasse ersetzt wird.Ich erhebe Einsprache im Sinne der vorangehenden Ausführungen.Nr. Name/Vorname Strasse / PLZ Unterschrift12345678Einsprache gegen ‘Teilzonenplan Nord 2’Einsprache gegen ‘Strassenbauprojekt Dammstrasse’Seite 4


Ich erhebe Einsprache im Sinne der vorangehenden Ausführungen.Nr. Name/Vorname Strasse / PLZ Unterschrift910111213141516171819202122Einsprache gegen ‘Teilzonenplan Nord 2’Einsprache gegen ‘Strassenbauprojekt Dammstrasse’Seite 5


Ich erhebe Einsprache im Sinne der vorangehenden Ausführungen.Nr. Name/Vorname Strasse / PLZ / Ort Unterschrift2324252627282930313233343536Einsprache gegen ‘Teilzonenplan Nord 2’Einsprache gegen ‘Strassenbauprojekt Dammstrasse’Seite 6


Ich erhebe Einsprache im Sinne der vorangehenden Ausführungen.Nr. Name/Vorname Strasse / PLZ / Ort Unterschrift3738394041424344454647484950Einsprache gegen ‘Teilzonenplan Nord 2’Einsprache gegen ‘Strassenbauprojekt Dammstrasse’Seite 7


Ich erhebe Einsprache im Sinne der vorangehenden Ausführungen.Nr. Name/Vorname Strasse / PLZ / Ort Unterschrift5152535455565758596061626364Einsprache gegen ‘Teilzonenplan Nord 2’Einsprache gegen ‘Strassenbauprojekt Dammstrasse’Seite 8

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