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Belehrung der personensorgeberechtigten (Eltern ... - Orange Care

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<strong>Orange</strong> <strong>Care</strong> e.V.Zugspitzstraße 14086165 Augsburg<strong>Belehrung</strong><strong>Belehrung</strong> <strong>der</strong> <strong>personensorgeberechtigten</strong> (<strong>Eltern</strong>, Vormün<strong>der</strong>, Betreuer) nach § 34Abs. 4 Satz 1 und § 34 Abs. 5 Satz 1 IfSG)1. Kin<strong>der</strong>, die ana. Cholerab. Diphtheriec. Enteritis durch enterohämorrhgische E. coli (EHEC)d. Virusbedingtem hämorrhagischem Fiebere. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitisf. Impetigo contagosa (ansteckende Borkenflechte)g. Keuchhustenh. anstecken<strong>der</strong> Lungentuberkulosei. Masernj. Meningokokken - Infektionk. Mumpsl. Parathyphusm. Pestn. Poliomyelitiso. Scabies (Krätze)p. Scharlach o<strong>der</strong> sonstigen Streptococcus pyogenes - Infektionq. Shigelloser. Typhus abdominaliss. Virushepatitis A o<strong>der</strong> Et. Windpockenerkrankt o<strong>der</strong> dessen verdächtig o<strong>der</strong> die verlaust sind,dürfen die dem Betrieb <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong>krippe „<strong>Orange</strong> <strong>Care</strong>“dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>krippe nicht benutzenund nicht an ihren Veranstaltungen teilnehmen. Dies gilt auch für Kin<strong>der</strong>,die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritiserkrankt o<strong>der</strong> dessen verdächtig sind. Diese Verbote gelten, bis nachärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung <strong>der</strong> Krankheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verlausungdurch sie nicht mehr zu befürchten ist.2. Kin<strong>der</strong>, die Ausschei<strong>der</strong> vona. Vibrio cholerae O 1 und O 139b. Corynebacterium diphthariae, Toxin bildendc. Salmonella Typhid. Salmonella Paratyphie. Shigella sp.f. Enterohämorrhagischen E.colli (EHEC)Seite 1 von 2


<strong>Orange</strong> <strong>Care</strong> e.V.Zugspitzstraße 14086165 Augsburgsind, dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung<strong>der</strong> gegenüber dem Ausschei<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Gemeinschaftseinrichtung dienendenRäume betreten, Einrichtungen <strong>der</strong> Gemeinschaftseinrichtung benutzenund an Veranstaltungen teilnehmen.3. Für Kin<strong>der</strong>, in <strong>der</strong>en Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankungo<strong>der</strong> ein Verdacht aufa. Cholerab. Diphtheriec. Enteritis durch enterohämorrhgische E. coli (EHEC)d. virusbedingtem hämorrhagischem Fiebere. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitisf. anstecken<strong>der</strong> Lungentuberkuloseg. Masernh. Meningokokken - Infektioni. Mumpsj. Parathyphusk. Pestl. Poliomyelitism. Shigellosen. Typhus abdominaliso. Virushepatitis A o<strong>der</strong> E aufgetreten ist,gelten die Verbote nach Nr. 1 entsprechend.4. Für die Einhaltung <strong>der</strong> Pflichten <strong>der</strong> in Nrn. 1-3 genannten geschäftsunfähigeno<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen hat zu sorgen,dem die Sorge für diese Personen zusteht (<strong>Eltern</strong> / Vormün<strong>der</strong> / Betreuer).Tritt einer <strong>der</strong> Tatbestände <strong>der</strong> Nrn. 1-3 auf, haben sie <strong>der</strong> Einrichtunghiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.5. Die Einrichtung hat die betreuten Personen und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Sorgeberechtigtegemeinsam mit dem Gesundheitsamt über die Bedeutung eines vollständigen,altersgemäßen, nach den Empfehlungen <strong>der</strong> ständigen Impfkommissionausreichenden Impfschutz und über die Prävention übertragbarerKrankheiten aufgeklärt.6. Der Personensorgeberechtigte erhält eine Ausfertigung dieser <strong>Belehrung</strong>mit <strong>der</strong> Bitte um Beachtung.Seite 2 von 2

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