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Taxordnung PZ 2013 - Pflegezentrum Wald - Stiftung Drei Tannen

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<strong>Taxordnung</strong> <strong>PZ</strong> <strong>2013</strong><strong>Pflegezentrum</strong> <strong>Wald</strong> • Asylstrasse 16 • 8636 <strong>Wald</strong> • Tel. 055 256 11 11<strong>Taxordnung</strong> <strong>Pflegezentrum</strong> <strong>Wald</strong>gültig ab 1. Februar <strong>2013</strong>1. Allgemeine BestimmungenSeit dem 1. Januar 2011 sind die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen zur neuenPflegefinanzierung gültig. Die Tarife reichten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen vonCuraviva, den aktuellen Verträgen mit den Krankenversicherern, bzw. den vom Regierungsratfestgesetzten Tarifen. Diese Tarife sind Bestandteil der durch den <strong>Stiftung</strong>srat genehmigte<strong>Taxordnung</strong>.1.1 AufnahmeEin Eintritt kann erst erfolgen, wenn auch die Finanzierung gesichert und die Bezahlung dererbrachten Leistungen garantiert sind. Die Geschäftsleitung ist befugt, vor Eintritt die nötigenGarantien (z.B. subsidiäre Kostengutsprache beim Sozialamt der zuständigen Wohngemeinde)einzuholen.1.2 DepotFür einen Aufenthalt wird ein unverzinsliches Depot von CHF 3'000.00 geschuldet. Das Depot wirdmit der letzten Rechnung verrechnet, ein allfälliger Restbetrag wird nach der Endabrechnung denAnspruchsberechtigten vergütet.1.3 Berechnung der AufenthaltstageEin- und Austrittstag werden als ganze Tage berechnet.Bei Urlaubsaufenthalt ausserhalb der SDT bis 4 Tagen (inkl. Ein- und Austrittstag) wird die vollePensionstaxe verrechnet. Bei Abwesenheiten von 5 und mehr Tagen werden ab dem 2. Tag Fr.75.00 plus Zimmerzuschläge verrechnet.1.4 Aufenthaltsdauer ÜbergangspflegeBei Akut- und Übergangspflege handelt es sich um einen Behandlungsabschnitt der stationärenPflege für die ersten 14 Tage, sofern diese von einem Spitalarzt verordnet wurde. Ab dem 15. Tagwird der Anteil an die Pflege in Rechnung gestellt.1.5 KündigungEine Kündigung ist schriftlich einzureichen. Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage und bei Temporäraufenthalten5 Tage. Bei vorzeitigem Austritt werden pro Tag Fr. 75.00 plus Komfortzuschlägeverrechnet.1.6 RechnungsstellungDie regelmässig anfallenden Kosten werden detailliert in Rechnung gestellt. Die Bezahlung derRechnungen der SDT erfolgt jeweils per Ende Monat im Lastschriftverfahren. BesondereVereinbarungen sind möglich. Gegen die Rechnungsstellung kann der Bewohner bzw. dergesetzliche Vertreter innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erheben.QA1502c_<strong>Taxordnung</strong> <strong>PZ</strong> <strong>2013</strong> Version: 11.07.13 Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 1 (1)


<strong>Taxordnung</strong> <strong>PZ</strong> <strong>2013</strong><strong>Pflegezentrum</strong> <strong>Wald</strong> • Asylstrasse 16 • 8636 <strong>Wald</strong> • Tel. 055 256 11 112. Tarifgestaltung2.1 AllgemeinDie Kosten zu Lasten der Bewohner setzen sich zusammen aus einem Pensions- undBetreuungstarif sowie einem Eigenanteil Pflegekosten. Der Eigenanteil des Bewohners an diePflegekosten beträgt maximal CHF 21.60. Die zur Berechnung gelangenden Ansätze desPflegetarifes richten sich nach dem RAI-RUG- Pflegegrad (Bewohnereinstufungs- undAbrechnungssystem). Bei allfälliger Neueinstufung mit schriftlicher Verordnung des Arztes wird derPflegetarif sofort angepasst.2.2 Taxen stationär pro Tag Pensionstaxe CHF 115.00 Zuschläge erhöhter Komfort CHF 15.00 - CHF 50.00Betreuungstaxe (je nach Pflegestufe) CHF 55.00 - CHF 75.00 Eigenanteil Pflegekosten max. CHF 21.60Nebenleistungen KVG (Arzt, Arzneimittel, Therapie, Pflegematerial) nach Aufwand Persönliche Zusatzleistungen (z.B. Coiffeur, Podologie usw.) nach AufwandBei einem Neueintritt wird eine einmalige Eintrittspauschale von CHF 500.00 erhoben.2.3 Taxen Tages- und Nachtklinik Pensions- und Betreuungstarif für 1 Tag (max. 9 Stunden) CHF 120.00 Pensions- und Betreuungstarif für ½ Tag (max. 5 Stunden) CHF 60.00 Pensions- und Betreuungstarif für 1 Nacht (max. 13 Stunden) CHF 120.00 Eigenanteil Pflegekosten max. CHF 21.60 Nebenleistungen KVG (Arzt, Arzneimittel, Therapie, Pflegematerial) nach Aufwand Zusatzleistungen (z.B. Coiffeur, Podologie usw.) nach AufwandBei einem Neueintritt wird eine einmalige Pauschale von CHF 200.00 erhoben.2.4 PflegetarifDie zur Berechnung gelangenden Ansätze richten sich nach dem RAI-RUG Pflegegrad.Diese werden direkt der Krankenversicherung in Rechnung gestellt. Die Einstufung erfolgterstmals ca. drei Wochen nach Eintritt, rückwirkend auf den Eintrittstag.Gemäss Bedarfsabklärung werden den Krankenversicherern pro Tag zwischen CHF 9.55und CHF114.90 für die Pflegeaufwendungen verrechnet.RAI / RUGBeitragKrankenversicherungpro Tagin CHFQA1502c_<strong>Taxordnung</strong> <strong>PZ</strong> <strong>2013</strong> Version: 11.07.13 Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 2 (1)


<strong>Taxordnung</strong> <strong>PZ</strong> <strong>2013</strong>Stufe 1 9.55Stufe 2 19.15Stufe 3 29.70Stufe 4 38.30Stufe 5 47.85Stufe 6 57.45Stufe 7 67.00Stufe 8 76.60Stufe 9 86.15Stufe 10 95.75Stufe 11 105.30Stufe 12 114.90<strong>Pflegezentrum</strong> <strong>Wald</strong> • Asylstrasse 16 • 8636 <strong>Wald</strong> • Tel. 055 256 11 11Zu Lasten des Bewohners wird von der SDT, gemäss Art. 25a Krankenversicherungsgesetz,ein Eigenanteil von maximal CHF 21.60 pro Tag erhoben.Die öffentliche Hand übernimmt mindestens die vom Regierungsrat festgelegten Pflegebeiträge.Im Kanton Zürich stellt die SDT den betroffenen Gemeinden direkt Rechnung.2.5 Definition des LeistungsumfangsPensionstaxeUnterkunft mit Pflegebett in einem Mehrbettzimmer, Zimmerreinigung, Bettwäsche, sowieWäsche fürs Badezimmer, Wäschebesorgung (exkl. Chemische Reinigungen),Verpflegung gemäss Menuplan inkl. Diätkost.BetreuungstaxeDie Betreuungsleistungen umfassen insbesondere: Einführung und Unterstützung beim Einleben in die SDT Tagesstruktur und Tagesgestaltung Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden(Bewohneralarm kann jederzeit betätigt werden, 24 Stunden Präsenz, gezielteBeobachtung durch das Personal, um so bald als nötig Hilfe/Dienstleistungen anbietenzu können) Kommunikation im Alltag (vermittelnde Gespräche mit Angehörigen / Dritten usw;Beratung in alltäglichen Angelegenheiten und führen von Gesprächen in Alltagssituationen) Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte Beschaffung von Arzneimitteln, Pflegematerial, medizinisches Material und Hilfsmitteln Koordination zwischen den verschiedenen, an der Betreuung involvierten Dienstenund den Bewohnern (Pflege, Arzt, Therapien, Wäscherei, Reinigungsdienst,Technischer Dienst usw.) Einfache Aktivierung und Betreuung Beratung und Motivation in Entscheidungsfindungen rund um die Freizeitgestaltung Gemeinsame Anlässe (z.B. Advents-, Weihnachts-, Osterfeiern usw.) Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen Begleitung der Bewohner und deren Angehörigen in der Sterbephase Nicht pflegespezifische Gemeinkosten für Verwaltung, Hausdienst, Nutzung derallgemeinen AnlagenQA1502c_<strong>Taxordnung</strong> <strong>PZ</strong> <strong>2013</strong> Version: 11.07.13 Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 3 (1)


<strong>Taxordnung</strong> <strong>PZ</strong> <strong>2013</strong><strong>Pflegezentrum</strong> <strong>Wald</strong> • Asylstrasse 16 • 8636 <strong>Wald</strong> • Tel. 055 256 11 11PflegetaxeDie Pflegeleistungen umfassen die Pflichtleistungen gemäss KrankenversicherungsgesetzKVG nach dem RAI / RUG System.NebenleistungenÄrztliche und therapeutische Leistungen, sowie Arzneimittel, Laboruntersuchungen,Pflegematerial und die Miete von speziellen Hilfsmitteln werden nach den gültigenBestimmungen bzw. den aktuellen Verträgen mit den Krankenversicherungen einzeln oderin Pauschalen verrechnet.Nebenleistungen die von den Krankenversicherern nicht übernommen werden, stellt dieSDT dem Bewohner direkt in Rechnung.3. ZusatzleistungenAlle Zusatzleistungen werden separat, bzw. nach Aufwand verrechnet: Erhöhter Zimmerkomfort Konsumationen in der Cafeteria Coiffeur, Podologin Taschengeld Telefongesprächstarife Transporte Begleitung durch Personal zu Untersuchungen, Einkäufen etc. Anschaffung und Unterhalt von Kleidern, Schuhen, Leibwäsche und persönlicheBedürfnisse Beschriftung persönlicher Wäsche Individuelle Betreuung durch Krisenbegleiterin Entsorgungskosten (Mobiliar usw.) Todesfallkosten4. BeschwerdestelleAllfällige Reklamationen, Wünsche, Anregungen sind an die Betriebsleitung oder dieGeschäftsleitung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Tannen</strong> zu richten. Werden Differenzen oder Beschwerdennicht zur beiderseitigen Zufriedenheit bereinigt, so wenden Sie sich bitte anden Bezirksrat von Hinwil.<strong>Wald</strong>, 1. Februar <strong>2013</strong><strong>Stiftung</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Tannen</strong>Walter RamseierPräsident <strong>Stiftung</strong>sratHubert J. RüeggGeschäftsleiterQA1502c_<strong>Taxordnung</strong> <strong>PZ</strong> <strong>2013</strong> Version: 11.07.13 Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 4 (1)

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