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Mediadaten 2014 - Fahrzeug + Karosserie

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Allgemeine Geschäftsbedingungenfür Anzeigen und Fremdbeilagenin BVA-Zeitungen und BVA-MagazinenZiffer 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungenist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigeneines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zumZweck der Verbreitung.Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nachVertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zumAbruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seitErscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb derin Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbartenbzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmengehinaus weitere Anzeigen abzurufen.Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertretenhat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahmeentsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenndie Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilendem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlichin bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzender Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlageingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werdenkann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigenwerden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichenVereinbarung bedarf.Ziffer 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an denText und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellenGestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solchevom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe imRahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunftoder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigtenGrundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oderbehördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlagunzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellenoder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlagerst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteilsder Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeberunverzüglich mitgeteilt.Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreierDruckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbarungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglichErsatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualitätim Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigemoder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderungoder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweckder Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemesseneFrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachungdes Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch beitelefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche ausUnmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbarenSchadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlendeEntgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seinesgesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlagesfür Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Imkaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht fürgrobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüberKaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbarenSchaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb vonvier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.14

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