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Mediadaten 2014 - Fahrzeug + Karosserie

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Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeberträgt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der beider Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.Ziffer 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nachArt der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.Ziffer 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnungsofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. DieRechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnungan laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andereZahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitigeZahlung werden nach der Preisliste gewährt.Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskostenberechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführungdes laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichenAnzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel ander Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch währendder Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohneRücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlungdes Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängigzu machen.Ziffer 15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wusch einen Anzeigenbeleg. Jenach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseitenoder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehrbeschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigungdes Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.Ziffer 16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungensowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erheblicheÄnderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.Ziffer 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrereAnzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn imGesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahresdie in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflageoder wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (beiFachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderungist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn siebei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu100 000 Exemplaren 15 v.H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren10 v.H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v.H. beträgt. Darüber hinaussind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wennder Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitigKenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertragzurücktreten konnte.Ziffer 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitigeWeitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalenPostweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vierWochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werdenvernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtetzu sein. „Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumtwerden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interessedes Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht250 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchensind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise fürden Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kostenübernimmt.“Ziffer 19 Matern werden nur auf besonderer Anforderung an den Auftraggeberzurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf desAuftrages.Ziffer 20 Erfüllungsort ist Bielefeld. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischenPersonen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögenist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüchedes Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sichder Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitzoder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, imZeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschlussseinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereichdes Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Bielefeld vereinbart.15

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