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Download Broschüre - Tafel Bestattungen

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VorsorgeDie BestattungsformSo unterschiedlich wie die Menschen sind auch die Wünschefür die eigene Bestattung. Diese können von religiösen undmoralischen Vorstellungen geprägt sein. Möchten Sie IhrenKörper im Erdreich bestattet wissen oder bevorzugen Sie eineFeuerbestattung? Ist ein Familiengrab vorhanden oder favorisierenSie eher eine anonyme Bestattung?Von der Wahl des Bestattungsortes ist nicht selten auchbereits die Bestattungsform abhängig. Die Entscheidung fürein Reihengrab bedeutet gleichzeitig, dass die Nutzungsdauernicht verlängert werden kann. Deshalb sollten Sie sich genauüberlegen, wie Sie sich Ihren letzten Ruheort vorstellen.Egal welche Bestattungsform Sie wählen, Sie sollten nichtvergessen, dass diese Entscheidung auch die Hinterbliebenenbetrifft. Es gibt Menschen, die fühlen sich dem Verstorbenendurch die Grabpflege, durch das Pflanzen von Blumen am Grabnäher. Es gibt aber auch Menschen, denen solche Arbeiten eherweniger bedeuten und die ihre Erinnerung an den Verstorbenenan anderen Orten wach werden lassen.Wem es nicht egal ist, wie man selbst zur letzten Ruhe gebettetwird, sollte auf jeden Fall schriftlich Vorsorge treffen. Dennrechtlich bindend sind Bestattungswünsche nur, wenn sie alsformgerechter letzter Wille verfasst wurden. Hat der Verstorbeneseine Bestattungswünsche nicht fixiert, entscheiden dieAngehörigen darüber. Sie sind grundsätzlich berechtigt, die Artund den Ort der Bestattung zu beschließen und dürfen auchdie Details dazu festlegen.Der Wille des hinterbliebenen Ehepartners hat Vorrecht gegenüberden Wünschen der Kinder und aller weiteren Verwandten.Sollte der Ehepartner nicht mehr am Leben sein, entscheidenseine Kinder über alle Bestattungsdetails. Nur wenn wederKinder noch Ehepartner vorhanden sind, entscheiden dienäheren bzw. entfernten Verwandten oder ein(e) etwaige(r)Verlobte(r).7

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