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InhaltImpressum:Wild <strong>Bestattungen</strong>Schulstr. 16, 71154 NufringenTelefon: 07032 / 82616<strong>Tafel</strong> <strong>Bestattungen</strong>Hildrizhauser Str. 40, 71139 EhningenTelefon: 07034 / 6 45 18 93Mobiltelefon: 0 171 89 49 300E-Mail: info@bestattungen-tafel.deText und Gesamtkonzeption:www. dialogmanufaktur.deGrafische Gestaltung:www.seeboth.netFotos:Annette Wandel,Stand: August 2013Einführende Worte Seite 02VorsorgeDie Patientenverfügung Seite 05Das Testament Seite 06Die Bestattungsform Seite 07Die Bestattungsart: Erd- oder Feuerbestattung Seite 08Der Bestattungsort: Friedhöfe und Grabwahl Seite 09Aufgaben für Hinterbliebene ab Seite 13Kurzüberblick ab Seite 16Trauerfeier Seite 18Grabpflege Seite 19Wichtige Anschriften von A - Z ab Seite 213


Sterben müssen wir alle. Zwar ist es nicht leicht, sich mit existenziellenFragen auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden,Sterben und Tod betreffen. Dennoch ist dies notwendig undgehört zu unserem Leben dazu. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Siesich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Fall der FälleIhr letzter Wunsch ist. Dies umfasst nicht nur das eigene Habund Gut. Wer seit langem einen treuen tierischen Begleiter hat,sollte auch regeln, wer sich im Todesfall um das geliebte Haustierkümmern wird.Darüber hinaus sollten Sie auch frühzeitig eine Entscheidungdarüber treffen, welche medizinischen Maßnahmen Sie inAnspruch nehmen möchte. Auch Wünsche, wie mit dem eigenenKörper verfahren werden soll, sind am besten frühzeitig schriftlichzu fixieren. Ob Sie auf verlängernde Maßnahmen verzichten,Organe spenden oder eine Feuerbestattung bevorzugen odernicht, hängt nicht zuletzt auch von den Wertvorstellungen sowiereligiösen Empfindungen des Einzelnen ab.Welcher Weg für Sie der Richtige ist, sollten Sie für sich rechtzeitigfestlegen und die anstehenden Fragen regeln. Damiterleichtern Sie nicht nur Ihren Angehörigen im Falle Ihres Todesdiese schwere Zeit. Sie können auch sicher sein, dass alles so vonstatten geht, wie Sie es sich wünschen.4


VorsorgeAllgemeine VorsorgeregelungenDie PatientenverfügungZahlreiche Bestattungs- und Beerdigungsunternehmenbieten Vorsorgevereinbarungen an. Diese ermöglichen,alle in Zusammenhang mit der Bestattung stehendenGegebenheiten – wie finanzielle Angelegenheiten sowieAbläufe – rechtzeitig zu regeln.Selbstverständlich bieten auch wir Ihnen entsprechendeMöglichkeiten, diese Fragen zu klären.Wie bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmenunternommen werden sollen, wenn Sie dies selbst nichtmehr mitteilen können? Wer nicht möchte, dass ein andererüber die ärztliche Behandlung entscheiden muss, kann seineWünsche in einer Patientenverfügung frühzeitig festhalten.Die Patientenverfügung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)in § 1901a geregelt. Vorschläge für Patientenverfügungen undentsprechende Textbausteine finden sich auch in der vomBundesministerium der Justiz herausgegebenen <strong>Broschüre</strong>,die im Internet unter www.bmj.de -> A-Z Themen -> Patientenverfügungabgerufen werden oder telefonisch unter 01805-778090 (14 Cent pro Minute) bestellt werden kann. Hinterlegtwerden kann eine Patientenverfügung beim Zentrale Vorsorgeregisterder Bundesnotarkammer (ZVR).Weitere Informationen unter www.vorsorgeregister.de5


Das TestamentDamit es im Todesfall nicht zu unschönenErbrechtsstreitigkeiten unter den Hinterbliebenenkommt, sollten im Testament unmissverständlicheFormulierungen niedergeschriebensein. Wenn Sie auf Nummer sichergehen wollen, dass alles eindeutig geregeltist, empfiehlt es sich, erbrechtliche Fragenmit einem Notar oder einem in diesemBereich erfahrenen Rechtsanwalt zu klären.Die Themenfelder erstrecken sich von derErmittlung der gesetzlichen Erbfolge überdie Gestaltung eines Testamentes, einesErbvertrages, einer Vollmacht, Vorsorgevollmachtbis hin zur Bestätigung einer Patientenverfügung.Auch die Art der eigenen Bestattung kannman in einem Testament festlegen. EinTestament muss mit Datum und Unterschriftversehen und handgeschrieben bzw.bei einem Notar hinterlegt sein. Ist keinTestament auffindbar, gilt die gesetzlicheErbfolge.6


VorsorgeDie BestattungsformSo unterschiedlich wie die Menschen sind auch die Wünschefür die eigene Bestattung. Diese können von religiösen undmoralischen Vorstellungen geprägt sein. Möchten Sie IhrenKörper im Erdreich bestattet wissen oder bevorzugen Sie eineFeuerbestattung? Ist ein Familiengrab vorhanden oder favorisierenSie eher eine anonyme Bestattung?Von der Wahl des Bestattungsortes ist nicht selten auchbereits die Bestattungsform abhängig. Die Entscheidung fürein Reihengrab bedeutet gleichzeitig, dass die Nutzungsdauernicht verlängert werden kann. Deshalb sollten Sie sich genauüberlegen, wie Sie sich Ihren letzten Ruheort vorstellen.Egal welche Bestattungsform Sie wählen, Sie sollten nichtvergessen, dass diese Entscheidung auch die Hinterbliebenenbetrifft. Es gibt Menschen, die fühlen sich dem Verstorbenendurch die Grabpflege, durch das Pflanzen von Blumen am Grabnäher. Es gibt aber auch Menschen, denen solche Arbeiten eherweniger bedeuten und die ihre Erinnerung an den Verstorbenenan anderen Orten wach werden lassen.Wem es nicht egal ist, wie man selbst zur letzten Ruhe gebettetwird, sollte auf jeden Fall schriftlich Vorsorge treffen. Dennrechtlich bindend sind Bestattungswünsche nur, wenn sie alsformgerechter letzter Wille verfasst wurden. Hat der Verstorbeneseine Bestattungswünsche nicht fixiert, entscheiden dieAngehörigen darüber. Sie sind grundsätzlich berechtigt, die Artund den Ort der Bestattung zu beschließen und dürfen auchdie Details dazu festlegen.Der Wille des hinterbliebenen Ehepartners hat Vorrecht gegenüberden Wünschen der Kinder und aller weiteren Verwandten.Sollte der Ehepartner nicht mehr am Leben sein, entscheidenseine Kinder über alle Bestattungsdetails. Nur wenn wederKinder noch Ehepartner vorhanden sind, entscheiden dienäheren bzw. entfernten Verwandten oder ein(e) etwaige(r)Verlobte(r).7


Die BestattungsartenErdbestattungUnter dem Begriff der Erdbestattungwird die Beisetzung des toten Körpersin Gänze in einem Grab im Erdreichverstanden.Das bedeutet, dass der Verstorbene ineinem Sarg zur letzten Ruhe gebettetwird. Die Lage und Größe des Grabes,die Ruhezeit, Nutzungszeiten, Gebühren,Grabpflege etc. sind in den Friedhofssatzungengeregelt.FeuerbestattungEbenso wie die Erdbestattung hatauch die Feuerbestattung eine langeTradition. Mit der Verbreitung desChristentums verlor die Feuerbestattungaufgrund des Glaubens aneine Auferstehung nach dem Tode anBedeutung und wurde unter Karl demGroßen sogar verboten. Im 18. Jahrhundertrückten vor allem die hygienischenVorteile einer Feuerbestattung wiederin das Bewusstsein. Rechtlich sind heuteErd- und Feuerbestattung gleichermaßenerlaubt.Bei der Feuerbestattung wird derVerstorbene nach der Trauerfeierlichkeitmit dem Sarg eingeäschert. Die Urnewird im Allgemeinen 5 bis 10 Tage nachder Trauerfeier beigesetzt.Über Nutzungs- und RuhezeitenÜber die Dauer der Nutzungszeit könnenAngehörige durch die Wahl des Grabesentscheiden.Die Ruhezeiten sind im „Gesetz über dasFriedhofs- und Leichenwesen“ geregeltund von der jeweiligen Bodenbeschaffenheit,die die Verwesungszeit beeinflusst,abhängig. Die Ruhezeit beginnt mit derBestattung. Die jeweiligen Nutzungs- undRuhezeiten sind in den jeweiligen Friedhofsatzungender Gemeinden Nufringen,Ehningen und Gärtringen geregelt.8


VorsorgeDie FriedhöfeEhningenDer Wunsch der Menschen nach einernaturnahen Bestattung nimmt zu. DerWald als Hort der Ruhe, in dem dieGräber sich mit der landschaftlichenGestaltung verbinden. Der EhningerWaldfriedhof Eschbach wurde 1982seiner Bestimmung übergeben undist direkt am Wald am nordöstlichenRand von Ehningen.GärtringenDie Gemeinde Gärtringen verfügt überzwei Friedhöfe. Einer ist in Gärtringen,am Eisenbergle, gelegen, der anderefindet sich im Ortsteil Rohrau. Er istumgeben von einer Mauer, eine Mauer,die dem Hinterbliebenen sowohl dasGefühl von Schutz als auch das Gefühldes Tragens symbolisiert. Der älteste,denkmalgeschützte Teil der Mauerstammt aus dem Jahr 1833.NufringenSymbole des Lebens für den Ort derToten bietet der 2012 umgestalteteFriedhof in Nufringen. Einen besonderenSchwerpunkt erhält hier dasElement Wasser als „Lebensfluss“ – dieQuelle symbolisiert die Geburt. Entsprechenddes siebenjährigen Rhythmusder menschlichen Lebens ist auchdie Wasserführung des Baches gegliedert.Eine Brücke nebst Steg verbindetden alten und den neuen Friedhof.9


GrabartenReihengräber – Einzelgräbermit fester NutzungszeitUnter dem Begriff Reihengräberversteht man Grabstättenfür Erdbestattungen, die derReihe nach belegt und imTodesfall für die Dauer derRuhezeit zugeteilt werden.Reihengräber sind Einzelgräber,in denen sowohl Erdalsauch Urnenbestattungenmöglich sind. Eine Verlängerungder Nutzungszeit istnicht möglich. In jedem Grabdieser Beisetzungsart darfjeweils nur ein Toter bestattetwerden. Die Grabpflegeobliegt den Angehörigen.Wahlgräber – FamiliengräberDas Wahlgrab ist wohl dieflexibelste Art der Bestattungsform.Es gibt einzelneund mehrstellige Grabstättenin verschiedenen Lagen.Gedacht ist das Wahlgrab fürErdbestattungen, für die Beisetzungvon Fehlgeburtenoder Totgeburten. Auf Wunschder Eltern ist die Bestattungeiner Fehlgeburt (auch unter500 g) auf jedem Friedhof inBaden-Württemberg möglich.Ungeborene aus einemSchwangerschaftsabbruchgelten als Fehlgeburten undkönnen ebenfalls bestattetwerden. Auch eine Verlängerungder Nutzungzeit istmöglich. Die Grabpflege obliegtwie bei den Reihengräbernebenfalls den Angehörigen.Die Regelungen fürUrnenwahlgrabstätten sindanalog zu Wahlgräbern.RasengräberFür Särge: Diese Gräber müssennicht von Angehörigengepflegt werden. Die Gräberbefinden sich in einem Rasenfeldund werden wiedermit Rasen eingesät. Grabschmuckist bei dieser Grabwahlnicht überall erlaubt.10


VorsorgeBaumgräber(Bisher nur in Ehningen)Bis zu acht Urnen könnenum einen vorhandenen Baumbeigesetzt werden. Die Kennzeichnungder entsprechendenGrabstelle erfolgt durchein einheitliches Täfelchen.Eine Bepflanzung und Grabschmucksind nicht erlaubt.Anonyme <strong>Bestattungen</strong>Wer nicht möchte, dass seineAngehörigen erfahren, woman begraben ist, entscheidetsich für eine anonymeUrnenbestattung. Weitere Informationenzu diesem Themabieten wir Ihnen gerne aufAnfrage.11


An was Hinterbliebene denken solltenHinweise für HinterbliebeneWenn ein nahestehender Angehöriger,ein Freund oder Partner verstirbt, reißtdies eine Lücke in das eigene Leben. Mitaller Trauer um den Verlust des geliebtenMenschen sind allerhand mit dem Todund der Beerdigung in Zusammenhangstehende Aufgaben zu erledigen.Eine der vordringlichsten Aufgabenist das Anzeigen des Todesfalles beimzuständigen Standesamt, d. h. demStandesamt, in dessen Bezirk derTod des Menschen eingetreten ist.Dies muss möglichst am folgendenWerktag nach dem Eintritt des Todeserfolgen. Das Anzeigen beim Standesamtkann entweder durch einen Angehörigenoder aber durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmenerfolgen.Folgende Unterlagen sind für die Anzeige des Todes beim Standesamtund zur Ausstellung einer Sterbeurkunde erforderlich:• Todesbescheinigungen/Totenscheindes Arztes.• Ist der Verstorbene zum Todeszeitpunktverheiratet bzw. war er vorherverheiratet, ist ein Auszug aus demFamilienbuch, nicht zu verwechselnmit dem Stammbuch, vom Standesamtdes Heiratsortes notwendig.• Im Zweifel sind folgende Dokumentedes Verstorbenen mitzubringen:bei Ledigen die Geburtsurkunde, beiVerheirateten die Heiratsurkunde,bei Witwern die Sterbeurkunde desverstorbenen Partners, bei Geschiedenendas Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.• Bei mündlicher Anzeige des Todesfallesist der Personalausweis desAnzeigenden erforderlich.13


An was Hinterbliebene denken solltenKurzübersicht: Die anstehenden AufgabenBenachrichtigung eines Arztes.Dieser stellt einen Totenschein aus.Anzeige beim Standesamt bzw. Beauftragungeines Bestattungsunternehmenszur Organisation aller die Beerdigungbetreffenden AngelegenheitenSuchen eventueller Verfügungen(Testament, Vorsorgebescheinigungenetc.). Wird im Nachlass ein handschriftliches Testament mit Datum undUnterschrift des Erblassers gefunden,muss dies unverzüglich dem zuständigenNotariat ausgehändigt werden.Angehörige und Freunde desVerstorbenen benachrichtigenEventuell vorhandene Haustiereversorgen. Sollte die artgerechte Versorgungdes Haustieres des Verstorbenenim Familien- und Freundeskreisnicht möglich sein, sollten die Angehörigenmit einer Tierschutzorgani-sation Kontakt aufnehmen, z. B. demDeutschen Tierschutzbund.Bestattungsform (Feuer- oder Erdbestattung,Sarg, Beisetzungsort und-art auswählen) wählen bzw. schauen,ob der Verstorbene dies bereitsgeregelt hat. (evtl. in Absprache mitdem Bestattungsunternehmen).Terminfestlegung mit dem Pfarreroder Grabredner und dem Organistenfür die Trauerfeier und Beerdigung.Weitergabe von Informationen überdas Leben des Verstorbenen an dieRedner. Besprechung zur Ausgestaltungder Trauerfeier, evtl. in Absprachemit dem Bestattungsunternehmen.Eventuell Beerdigungskaffee mitVerwandten, Freunden und Nachbarnorganisieren (evtl. in Absprache mitdem Bestattungsunternehmen).14


Hinweise für HinterbliebeneAdressen für Trauerbriefe an Freundeund Verwandte des Verstorbenenzusammenstellen, Karten druckenlassen und versenden.Trauerannonce in der Tageszeitungverfassen und buchen.Erwerb bzw. Verlängerung des Grabnutzungsrechtesbei der Friedhofsverwaltungveranlassen (evtl. in Absprachemit dem Bestattungsunternehmen).Steinmetz kontaktieren zur Fertigungeines Grabsteines bzw. für die Entfernung vorhandener Grabmale oderEinfassungen (evtl. in Absprache mitdem Bestattungsunternehmen).Falls notwendig, Erbschein beimNachlassgericht beantragen. Meist istdas Amtsgericht am Wohnort desVerstorbenen zuständig.Klärung von Verpflichtungen undAnsprüchen des Verstorbenen gegenüberDritten.Fälligkeiten von Zahlungen prüfenVermögen – evtl. mit einem Notar bzw.Rechtsanwalt – prüfen (Geld, Eigentum,Sachwerte, Grundbesitz)Vorschusszahlung bei der Rentenversicherungsstellebeantragen: DerEhepartner des Verstorbenen erhält,vorausgesetzt der Verstorbene warüber die allgemeine Rentenversicherungversichert, eine Vorschusszahlung.Der Antrag dafür muss aber innerhalbeines Monats nach Ableben des Ehepartnersdort vorgelegt werden. DieserVorschuss soll zur Überbrückung derersten drei Monate nach Ablebendes Partners dienen.Ggf. Rentenanspruch geltend machen,Abrechnung mit der Sterbekasse bzw.den entsprechenden Versicherungenvornehmen.15


An was Hinterbliebene denken solltenIm Sterbefall sollten folgenden Unternehmen, Organisationen,Vereinen etc. benachrichtigt werden:Arbeitgeber: War der Verstorbenenoch berufstätig, d. h. in einer Pflichtversicherung,übernimmt derArbeitgeber die Abmeldung beiKrankenkasse, Renten-, ArbeitslosenundPflegeversicherung. Die Durchschriftdieser Abmeldung erhalten dieHinterbliebenen. Dieser muss einemAntrag auf Witwen- oder Waisenrentebeigefügt werden. Der Antrag aufHinterbliebenenrente muss im Zeitraumdes „Sterbevierteljahres“ beimzuständigen Rentenversicherungsträgergestellt werden.Rentenservice der Deutschen Post AG(Anträge gibt es bei den Postfilialenbzw. Agenturen oder den Rathäusern)WohnungsvermieterLebensversicherungUnfallversicherungKrankenversicherungHaftpflicht-, Hausratversicherungen,RechtsschutzBanken und Sparkassen. Wenn derVerstorbene ein Konto hatte, solltedies gekündigt werden. Verfügt derHinterbliebene über keine Kontovollmacht,muss ein Erbscheindes zuständigen Nachlassgerichtes(meist das Amtsgericht am Wohnortdes Verstorbenen) vorgelegt werden,um Zahlungsanweisungen etc. zutätigen.Versorgungsunternehmenfür Strom, Wasser und GasPostZulassungsstelle und Versicherungfür Kfz etc.Zeitungszusteller/Zeitungsvertrieb,Zeitschriftenclubs etc.16


Hinweise für HinterbliebeneVereine und Verbände. Wenn derVerstorbene Mitglied in einem Vereinoder Verband war, sollten die Mitgliederschnellstens über den Tod desVereinsmitgliedes unterrichtet werden. Denn häufig möchten diese eineAbordnung zur Beerdigung entsendenund evtl. eine Trauerrede halten.Hausärzte und FachärzteFür weitere Fragen stehen wir Ihnen gernzur Verfügung:Wild <strong>Bestattungen</strong>Schulstr. 16, 71154 NufringenTelefon 07032 / 82616<strong>Tafel</strong> <strong>Bestattungen</strong>Hildrizhauser Str. 40, 71139 EhningenTelefon 07034 / 6 45 18 93Mobiltelefon: 0 171 89 49 300E-Mail: info@bestattungen-tafel.deHilfestellung beim Ausfüllen des Antrageszur Hinterbliebenenrente gibtdie Auskunfts- und Beratungsstelle derDeutschen Rentenversicherung in denRathäusern.Deutschlandweit ist die Deutsche Rentenversicherungbundesweit auch unter0800/100048010 zu erreichen. Unterdieser kostenlosen Service-Nummerbeantworten Experten die Fragen derHinterbliebenen.17


Die TrauerfeierDie Trauerfeier gibt Angehörigen und Freunden die Gelegenheit,sich gemeinsam in einem festlichen Rahmenan den Verstorbenen zu erinnern und sich von diesem zuverabschieden. Eventuell hat der Verstorbene bereits zuLebzeiten seine Wünsche über den Ablauf der Trauerfeiergeäußert. Wenn nicht, müssen die Angehörigen entscheiden,wie diese aussehen soll. Diese sollte sich aber immeran der Persönlichkeit des Verstorbenen orientieren.Hilfestellungen geben wir Ihnen gerne und stellen auchKontakt zu den entsprechenden Pfarrämtern oder Grabrednernbzw. Trauerredner her.18


Gebührentarifezur FriedhofsatzungDie jeweils aktuellenGebührentarife zurFriedhofsatzung erhaltenSie über die Friedhofsverwaltungenoder finden sieauf den Homepages derGemeinden.Bei Fragen und für weitereInformationen stehen auchwir Ihnen gerne zur Verfügung.Zusätzliche Informationenfinden Sie unterwww.wild-bestattungen.dewww.tafel-bestattungen.de20


Wichtige AdressenAmtsarzt/PathologieLandratsamt BöblingenGesundheitsamt Böblingen:Tel. 07031 / 663 – 1740Parkstraße 1671034 BöblingenTel. 07031 / 663 - 0Fax 07031 / 663 - 1483E-Mail: posteingang@lrabb.deInternet: www.landkreis-boeblingen.deAmtsgericht BöblingenSteinbeisstrasse 7, 1171034 BöblingenTel. 07031 / 13 - 02Fax 07031 / 13 - 4999E-Mail:Poststelle@agboeblingen.justiz.bwl.deBundesministerium für Gesundheithttp://www.bmg.bund.deBürgertelefon zur KrankenversicherungTel. 030 / 340 60 66 - 01Bürgertelefon zur PflegeversicherungTel. 030 / 340 60 66 - 02Bürgertelefon zur gesundheitlichenPräventionTel. 030 / 340 60 66 - 03Beratungsservice für Gehörlose undHörgeschädigte (Schreibtelefon)Tel. 030 / 340 60 66 - 09Fax 030 / 340 60 66 - 07E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de info.gehoerlos@bmg.bund.deFriedhofsverwaltungGärtringen:Rohrweg 271116 GärtringenTel. 07034 / 923-109Nufringen:Hauptstraße 2871154 NufringenTel. 07032 / 9680-33Fax 07032 / 9680-833Ehningen:Königstraße 2971139 EhningenTel. 07034 / 121 13621


Wichtige AdressenHospizStationäres Hospiz LeonbergSeestraße 8471229 LeonbergTel. 07152 / 33 55 2-02Fax 07152 / 33 55 2-202KirchenKatholische GemeindeGärtringen/EhningenPfarrbüro GärtringenGoethestr. 1671116 GärtringenTel. 07034 / 21266Pfarrbüro EhningenMaurener Straße 2271139 EhningenTel. 07034 / 31117Kath. PfarramtNufringen/KuppingenZwerchweg 971083 HerrenbergTel. 07032 /330413Evangelische KircheGärtringenPfarramt West:Schloßweg 1071116 GärtringenTel. 07034 / 2 34 13Pfarramt OstMax-Eyt.Str 32/171116 GärtringenTel. 07034 / 2 00 61NufringenPfarrbüroKirchgasse 1071154 NufringenTel. 07032 / 8231522


Wichtige AdressenEvangelische KircheEhningenEvang. Pfarrbüro WestSchulstraße 271139 EhningenTel. 07034 / 53 05Fax 07034 / 6 26 05Evang. Pfarrbüro OstEichendorffstraße 2371139 EhningenTel. 07034 / 277544Rentenversicherung (Deutsche)Telefon 0800 / 100048010oder im Rathaus HolzgerlingenStandesämter derGemeindenGärtringenTel. 07034 / 923-106NufringenTel. 07032 / 9680-51EhningenTel. 07034 / 121-136Tierschutzbund (Deutscher)Kreisverband Böblingen e.V.Herrenberger Str. 204,71034 BöblingenTel. 07031 / 25 025Fax 07031 / 22 18 60E-Mail: Tierschutzverein.Boeblingen@t-online.deTrauerrednerein Angebot derBestattungsunternehmenWild und <strong>Tafel</strong>23


Haben Sie Fragen zum Thema Bestattung?Wir helfen Ihnen gerne:Wild <strong>Bestattungen</strong> Nufringen, Telefon 07032 / 82616<strong>Tafel</strong> <strong>Bestattungen</strong>, Ehningen, Telefon 07034 / 6 45 18 93www.wild-bestattungen.de www.tafel-bestattungen.de

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