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Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF) - Alexas AG

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> – Wegacker 18, FL -9493 Maurenfür den Kunden - im Folgenden Auftraggeber (<strong>AG</strong>) genannt.§ 1 GeltungsbereichRechtsbeziehungen zwischen der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> und seinem <strong>AG</strong> gestalten sich ausschließlich nachdiesen <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> (<strong>AG</strong>B). Abweichungen von diesen <strong>Geschäftsbedingungen</strong>sind nur wirksam, wenn sie von der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> schriftlich bestätigt werden. Die <strong>AG</strong>B des AN gelten imkaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, ohne dass sie bei jedemweiteren Vertragsschluss erneut vereinbart werden. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des <strong>AG</strong>unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden von vornherein durch den ANwidersprochen. Diese <strong>AG</strong>B werden wirksam mit der Mandatserteilung bzw. der Auftragserteilung andie <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong>. Ein Auftrag kann auch formloserteilt werden.§ 2 Gegenstand des VertragesGegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht dieErzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderenWerken. Die Leistungen der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Berichteerstellt und gegenüber dem <strong>AG</strong> erläutert sind. Die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen imBesonderen den Beschluss zur Umsetzung erarbeiteter Maßnahmen obliegen alleinig dem <strong>AG</strong>.Soweit nicht anders vereinbart, kann sich die <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> zur Auftragsausführung sachverständigerUnterauftragnehmer bedienen, wobei sie dem <strong>AG</strong> stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Rechtliche undsteuerliche Beraterleistungen werden nicht erbracht.§ 3 LeistungenLeistungsschwerpunkte der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> sind:• Projektmanagement• Verkaufsschulungen• Prozess- und Logistikanalysen• Organisationsberatung• Strategische Ziele• PersonalsucheArt und Umfang der Leistungen sind durch die individuellen Merkmale eines jeden Projektes oderUnternehmens gekennzeichnet. Die <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets aufdie individuelle Situation und die Bedürfnisse des <strong>AG</strong> bezogen durch. Maßgebend bei der Erstellungjeder Leistungsbeschreibung sind der Umfang und inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligenProjektphase, die zuvor mit dem <strong>AG</strong> abgestimmt wird.§ 4 Angebote und PreiseAngebote der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> sind freibleibend. Alle Angaben in Angeboten sind nur verbindlich, wenn diesausdrücklich bestätigt wird. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicherMehrwertsteuer.§ 5 Rechnung und FälligkeitRechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.Zahlungsverzug tritt nach Ablauf von 10 Tagen nach Fälligkeit ein. Andere Regelungen bedürfen derSchriftform.§ 6 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht<strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> kommt mit ihren Leistungen in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermineals Fixtermine vereinbart sind oder sie die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die<strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> beispielsweise höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nichtvorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oderunzumutbar erschweren. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong>berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtung um die Dauer der Verhinderung um eine angemesseneLaufzeit hinauszuschieben. Ist dagegen das Leistungshindernis dauerhaft unmöglich, so wird die<strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> von ihrer Leistungsverpflichtung frei.Der <strong>AG</strong> kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeitund Zugang einer Rechnung die vereinbarte Vergütung leistet. Während des Verzuges hat der <strong>AG</strong>


den Vergütungsanspruch der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem beiVereinbarungsabschluss geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung einesweitergehenden Verzugsschadens bleibt der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> vorbehalten. Der <strong>AG</strong> ist zur Aufrechnung mitder Vergütungsforderung der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> nur berechtigt, wenn seine Gegenansprücherechtskräftig festgestellt sind, von <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist derAuftraggeber zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aufdemselben Vertragsverhältnis beruht.§ 7 HaftungDie <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> haftet dem <strong>AG</strong>, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für die ihr bzw.ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichteFahrlässigkeit besteht nicht, ebenfalls ist die Haftung für untypische, Dritt- und Folgeschädenausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Wert des für dieLeistungserbringung gezahlten Honorars begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe derSchadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlichzusammenhängend erbrachten Leistung ergibt.§ 8 Vorzeitige VertragsbeendigungSoweit keine andere individuelle vertragliche Vereinbarung getroffen ist, räumt die <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> dem <strong>AG</strong>das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Im Falleeiner vorzeitigen Kündigung, die sich nicht auf Verletzung von wesentlichen Vertragsvereinbarungseitens des AN bezieht, behält sich die <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> das Recht vor, 50% des Honorars in Rechnung zustellen, welches sich aus der im Vertrag genannten Projektzeit abzüglich der geleisteten undabgerechneten Beratungsleistung ergibt. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarteVerschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die bis zumZugang einer vorzeitigen Kündigung entstandenen Honorare der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> sind abzurechnen und zubegleichen.§ 9 MitwirkungspflichtenDer <strong>AG</strong> ist verpflichtet, die <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre allezur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesonderehat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zurVerfügung zu stellen.§ 10 Schutz des geistigen EigentumsDie Urheberrechte an den vom AN und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondereAngebote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe,Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong>. Sie dürfen vom <strong>AG</strong>während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfassteZwecke verwendet werden. Der <strong>AG</strong> ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohneausdrückliche Zustimmung der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Der Verstoß des<strong>AG</strong> gegen diese Bestimmungen berechtigt die <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> zur sofortigen vorzeitigen Beendigung desVertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere aufUnterlassung und/oder Schadenersatz.§ 11 GerichtsstandFür alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Aufträgen aus dem Ausland, ist ausschließlichliechtensteinisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand im geschäftlichen Verkehr ist Vaduz.§ 12 Salvatorische KlauselSollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihreRechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührtwerden. Dergleichen gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelleder unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten,die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt habenoder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.§ 13 GeheimhaltungBeider Vertragsteile verpflichten sich Dritten gegenüber zur absoluten Verschwiegenheit. Der <strong>AG</strong>darf Unterlagen der <strong>Alexas</strong> <strong>AG</strong> nur nach vorheriger Abstimmung Dritten zur Verfügung stellen.

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