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Hinweise zu Meldepflicht und Haltungsauflagen in Thüringen - DGHT

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Herkunftsnachweis für jedes Tier (bei Terrariennach<strong>zu</strong>chten) Importgenehmigung des Importeurs, ausgestellt vom BfN (bei Wildfängen) Exportgenehmigung der entsprechenden Behörde des Landes, <strong>in</strong> dem die Entnahmestattgef<strong>und</strong>en hat (bei Wildfängen) KaufvertragSollte e<strong>in</strong>es der Dokumente fehlen oder ist der Händler/Verkäufer nicht bereit, ihnen dieseaus<strong>zu</strong>stellen oder aus<strong>zu</strong>händigen (Herkunftsnachweis <strong>und</strong> Kaufvertrag im Orig<strong>in</strong>al, Import- <strong>und</strong>Exportgenehmigungen als Kopie), sollten Sie von e<strong>in</strong>em Kauf unbed<strong>in</strong>gt Abstand nehmen. Ansonstenkönnen Ihnen erhebliche Schwierigkeiten entstehen.Sollten Sie als Händler geschützter Arten auftreten, <strong>in</strong>dem Sie selbst erworbene Tiere oder Ihreeigenen Nach<strong>zu</strong>chten weitergeben, müssen Sie dem neuen Eigentümer die genannten Dokumenteungefragt mit dem betroffenen Tier aushändigen.Inhalt des HerkunftsnachweisesFür den Herkunftsnachweis gibt es ke<strong>in</strong>e formalen Vorschriften, d. h. der Händler / Verkäufer ist <strong>in</strong> derGestaltung frei. Der Herkunftsnachweis muss folgende Informationen enthalten: Gr<strong>und</strong>lage der Ausstellung (z. B. § 6 BASchV) Name <strong>und</strong> Anschrift des alten Besitzers / Verkäufers / Händlers Name <strong>und</strong> Anschrift des neuen Besitzers / Käufers Herkunft (Eigen<strong>zu</strong>cht, Fremd<strong>zu</strong>cht, Naturentnahme) Wissenschaftlicher <strong>und</strong> falls vorhanden Deutscher Trivialname der Art Anzahl <strong>und</strong> falls bekannt Geschlecht des/der weitergegebenen Tiere/s Schlupfdatum (bei Nach<strong>zu</strong>chten) Nachweisnummer (bei Nach<strong>zu</strong>chten) bzw. Genehmigungsnummer (bei Naturentnahme)des/der weitergegebenen Tiere/s <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Elterntiere Ort <strong>und</strong> Datum der Übergabe sowie Unterschrift des alten Besitzers Besondere Kennzeichen, die e<strong>in</strong>e Identifizierung <strong>zu</strong>lassen sowie Information über e<strong>in</strong>eaktenk<strong>und</strong>ige Kennzeichnung, sofern erfolgtMusterformulare für Kaufverträge <strong>und</strong> Herkunftsnachweise s<strong>in</strong>d für <strong>DGHT</strong>-Mitglieder unterhttp://www.dght.de/ im Mitgliederbereich herunterladbar.Gültigkeitsbereich der DokumenteAlle genannten Dokumente gelten EU-weit, d. h. e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen Land der EU legales Tier ist<strong>in</strong> der gesamten EU legal, e<strong>in</strong> Transport von e<strong>in</strong>em Land der EU <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes gilt nicht als Importbzw. Export, es müssen also auch ke<strong>in</strong>e neuen Dokumente ausgestellt werden. Sollten Sie Tiereerwerben oder weitergeben wollen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Anhang als A oder B gelistet s<strong>in</strong>d oderwollen Sie e<strong>in</strong>en Tiertransfer zwischen Eu- <strong>und</strong> Nicht-EU-Staaten durchführen, gelten weitergehendeBestimmungen, <strong>in</strong> die u. a. der Zoll <strong>in</strong>volviert ist. Bitte <strong>in</strong>formieren Sie sich <strong>in</strong> diesem Fall persönlich<strong>und</strong> vor allem rechtzeitig über die <strong>zu</strong> erledigen Formalitäten. Ich empfehle Ihnen, sich direkt an dasBfN <strong>zu</strong> wenden.<strong>Meldepflicht</strong>Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt für alle <strong>in</strong> den Anhängen A <strong>und</strong> B gelisteten Arten der BArtSchV e<strong>in</strong>e <strong>Meldepflicht</strong><strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Buchführungspflicht. Die behördliche Zuständigkeit liegt dabei <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen bei den UnterenNaturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Dort muss jede Veränderung desBestandes, also Neuerwerb, Abgabe, Verenden, Entweichen e<strong>in</strong>es Tieres usw. angemeldet werden.Bei der Anmeldung müssen dem Amt Kopien der Ihnen mit dem Tier übergebenen Dokumente, mitAusnahme des Kaufvertrages, übergeben werden. E<strong>in</strong>e Genehmigungspflicht besteht dagegen nicht.Wird e<strong>in</strong> Tier endgültig abgemeldet (Tod, Entweichen usw.), s<strong>in</strong>d die Papiere ungültig, dann müssenbehördliche Genehmigungen im Orig<strong>in</strong>al der Behörde übergeben werden. Möchten Sie eigeneNach<strong>zu</strong>chten legal gehaltener Elterntiere abgeben, welche im Anhang A gelistet s<strong>in</strong>d, müssen Sievorab bei der Unteren Naturschutzbehörde e<strong>in</strong>e Befreiung vom Vermarktungsverbot beantragen. DieBehörde muss Ihnen diese Befreiung erteilen, sie kann Ihnen nicht verwehrt werden. Weiterh<strong>in</strong>besteht für Tiere von Anhang A-Arten e<strong>in</strong>e Kennzeichnungspflicht, Transponder werden aber nur

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