13.07.2015 Aufrufe

Hinweise zu Meldepflicht und Haltungsauflagen in Thüringen - DGHT

Hinweise zu Meldepflicht und Haltungsauflagen in Thüringen - DGHT

Hinweise zu Meldepflicht und Haltungsauflagen in Thüringen - DGHT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>H<strong>in</strong>weise</strong> <strong>zu</strong> <strong>Meldepflicht</strong> <strong>und</strong> <strong>Haltungsauflagen</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>genH<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>Viele privat gehaltene Amphibien, Reptilien <strong>und</strong> Wirbellose gehören geschützten Arten an <strong>und</strong>unterliegen deshalb Handelsbeschränkungen. Außerdem erwachsen aus e<strong>in</strong>em SchutzstatusAuflagen für Käufer <strong>und</strong> Verkäufer. Es gibt e<strong>in</strong>e Vielzahl von Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen, die <strong>zu</strong>beachten s<strong>in</strong>d. Durch die föderale Struktur unseres B<strong>und</strong>esstaates s<strong>in</strong>d die Verantwortlichkeiten fürdie Überwachung <strong>und</strong> Durchführung des Artenschutzes <strong>und</strong> der Haltung teilweise bei den e<strong>in</strong>zelnenB<strong>und</strong>esländern, was die Orientierung im Behördendschungel weiter erschwert. Der folgende Textkann naturgemäß ke<strong>in</strong>e umfassende Darstellung aller gesetzlicher Regelungen se<strong>in</strong>, er soll Ihnenjedoch e<strong>in</strong>en Weg durch die Instanzen weisen.Die B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung (BArtSchV)Gr<strong>und</strong>lage der Haltung von <strong>und</strong> des Handels mit geschützten Arten ist die B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung(BArtSchV). Durch sie wurden die EU-Artenschutzverordnung (EU-ArtSchV)sowie das Wash<strong>in</strong>gtoner Artenschutzübere<strong>in</strong>kommen (CITES) <strong>in</strong> nationales Recht umgesetzt. DieBArtSchV gilt b<strong>und</strong>esweit <strong>und</strong> steht über Landesrecht, so dass ihre Regelungen im gesamtenB<strong>und</strong>esgebiet e<strong>in</strong>heitlich s<strong>in</strong>d. Sie ist umfangreicher als CITES <strong>und</strong> EU-ArtSchV <strong>und</strong> umfasst denSchutz e<strong>in</strong>heimischer Arten, welche durch die EU-ArtSchV nicht erfasst s<strong>in</strong>d. Daneben gibt es nochweitere Verordnungen, die für die Terraristik eher nicht relevant s<strong>in</strong>d. Die BArtSchV stellt alle <strong>in</strong>Deutschland vorkommenden Amphibien- <strong>und</strong> Reptilienarten unter Schutz. Über der BASchV steht alsumfassende Rechtsgr<strong>und</strong>lage das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzt (BNatSchG). Dort nach<strong>zu</strong>lesen s<strong>in</strong>dDef<strong>in</strong>itionen, Verbote, Sanktionen bei Verstößen usw. Die Texte aller den Artenschutz betreffendenRegelungen können im Internet unter http://www.bfn.de/0302_regelungen.html bzw. beim CITES(www.cites.org) nachgelesen werden. Für den Artenschutz <strong>in</strong> Deutschland <strong>zu</strong>ständig ist dasB<strong>und</strong>esamt für Naturschutz (BfN), e<strong>in</strong>e B<strong>und</strong>esbehörde, die direkt dem B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Umwelt<strong>und</strong> Naturschutz unterstellt ist.Dokumentenpflicht für geschützte ArtenDie BArtSchV stellt verschiedene Arten unter Schutz, die je nach Bedürftigkeit <strong>in</strong> verschiedeneKlassen unterteilt werden, welche entsprechend <strong>in</strong> Anhängen gelistet werden. Dabei handelt es sichum Positivlisten, d. h. die nicht <strong>in</strong> diesen Anhängen gelisteten Arten s<strong>in</strong>d nicht geschützt. Es gibt„streng geschützte“ sowie „besonders geschützte“ Arten, wobei erstere die <strong>in</strong> Anhang I <strong>und</strong> letzteredie <strong>in</strong> Anhang II CITES gelistete Arten enthalten, aber darüber h<strong>in</strong>aus weitere Arten, beispielsweisealle europäischen Amphibien <strong>und</strong> Reptilien. Sie müssen sich daher aktiv selbst darum kümmern, obTiere, die Sie erwerben oder abgeben wollen, geschützt s<strong>in</strong>d. Da<strong>zu</strong> leitst die ArtenschutzdatenbankWisia, erreichbar unter http://www.wisia.de/ sehr gute Dienste. Die BASchV <strong>in</strong>kl. dem Anhang dergeschützten Arten kann man sich unter http://www.gesetze-im<strong>in</strong>ternet.de/b<strong>und</strong>esrecht/bartschv_2005/gesamt.pdfals pdf herunterladen. F<strong>in</strong>den Sie die für Sie<strong>in</strong>teressante Art <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er dieser Listen, müssen Sie weitergehende Vorschriften beachten.„Streng geschützte“ Arten (Anhang A): Diese dürfen für kommerzielle Verwendung nicht der Naturentnommen <strong>und</strong> nicht gehandelt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die e<strong>in</strong>e legale Haltung<strong>zu</strong>lassen. Erwerben Sie e<strong>in</strong> Anhang A-Tier (z. B. e<strong>in</strong>e der beliebten Griechischen LandschildkrötenTestudo hermanni boettgeri), müssen Sie folgende Dokumente mit dem Tier / den Tierenübernehmen: Befreiung vom Vermarktungsverbot des Verkäufers (diese besche<strong>in</strong>igt dem Verkäufer dieLegalität se<strong>in</strong>er Elterntiere <strong>und</strong> Nach<strong>zu</strong>chten) Herkunftsnachweis für jedes Tier Dokumentation e<strong>in</strong>er erfolgten Kennzeichnung (s. u.) Kaufvertrag„Besonders geschützte“ Arten (Anhang B): Für diese Arten ist <strong>in</strong> beschränktem Maß e<strong>in</strong>eNaturentnahme („Wildfänge“) gestattet, deren jährliche Quote vom CITES festgelegt ist. Erwerben Siee<strong>in</strong> Anhang B-Tier (z. B. e<strong>in</strong>en Taggecko der Gattung Phelsuma), müssen Sie folgende Dokumentemit dem Tier / den Tieren übernehmen:


Herkunftsnachweis für jedes Tier (bei Terrariennach<strong>zu</strong>chten) Importgenehmigung des Importeurs, ausgestellt vom BfN (bei Wildfängen) Exportgenehmigung der entsprechenden Behörde des Landes, <strong>in</strong> dem die Entnahmestattgef<strong>und</strong>en hat (bei Wildfängen) KaufvertragSollte e<strong>in</strong>es der Dokumente fehlen oder ist der Händler/Verkäufer nicht bereit, ihnen dieseaus<strong>zu</strong>stellen oder aus<strong>zu</strong>händigen (Herkunftsnachweis <strong>und</strong> Kaufvertrag im Orig<strong>in</strong>al, Import- <strong>und</strong>Exportgenehmigungen als Kopie), sollten Sie von e<strong>in</strong>em Kauf unbed<strong>in</strong>gt Abstand nehmen. Ansonstenkönnen Ihnen erhebliche Schwierigkeiten entstehen.Sollten Sie als Händler geschützter Arten auftreten, <strong>in</strong>dem Sie selbst erworbene Tiere oder Ihreeigenen Nach<strong>zu</strong>chten weitergeben, müssen Sie dem neuen Eigentümer die genannten Dokumenteungefragt mit dem betroffenen Tier aushändigen.Inhalt des HerkunftsnachweisesFür den Herkunftsnachweis gibt es ke<strong>in</strong>e formalen Vorschriften, d. h. der Händler / Verkäufer ist <strong>in</strong> derGestaltung frei. Der Herkunftsnachweis muss folgende Informationen enthalten: Gr<strong>und</strong>lage der Ausstellung (z. B. § 6 BASchV) Name <strong>und</strong> Anschrift des alten Besitzers / Verkäufers / Händlers Name <strong>und</strong> Anschrift des neuen Besitzers / Käufers Herkunft (Eigen<strong>zu</strong>cht, Fremd<strong>zu</strong>cht, Naturentnahme) Wissenschaftlicher <strong>und</strong> falls vorhanden Deutscher Trivialname der Art Anzahl <strong>und</strong> falls bekannt Geschlecht des/der weitergegebenen Tiere/s Schlupfdatum (bei Nach<strong>zu</strong>chten) Nachweisnummer (bei Nach<strong>zu</strong>chten) bzw. Genehmigungsnummer (bei Naturentnahme)des/der weitergegebenen Tiere/s <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Elterntiere Ort <strong>und</strong> Datum der Übergabe sowie Unterschrift des alten Besitzers Besondere Kennzeichen, die e<strong>in</strong>e Identifizierung <strong>zu</strong>lassen sowie Information über e<strong>in</strong>eaktenk<strong>und</strong>ige Kennzeichnung, sofern erfolgtMusterformulare für Kaufverträge <strong>und</strong> Herkunftsnachweise s<strong>in</strong>d für <strong>DGHT</strong>-Mitglieder unterhttp://www.dght.de/ im Mitgliederbereich herunterladbar.Gültigkeitsbereich der DokumenteAlle genannten Dokumente gelten EU-weit, d. h. e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen Land der EU legales Tier ist<strong>in</strong> der gesamten EU legal, e<strong>in</strong> Transport von e<strong>in</strong>em Land der EU <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes gilt nicht als Importbzw. Export, es müssen also auch ke<strong>in</strong>e neuen Dokumente ausgestellt werden. Sollten Sie Tiereerwerben oder weitergeben wollen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Anhang als A oder B gelistet s<strong>in</strong>d oderwollen Sie e<strong>in</strong>en Tiertransfer zwischen Eu- <strong>und</strong> Nicht-EU-Staaten durchführen, gelten weitergehendeBestimmungen, <strong>in</strong> die u. a. der Zoll <strong>in</strong>volviert ist. Bitte <strong>in</strong>formieren Sie sich <strong>in</strong> diesem Fall persönlich<strong>und</strong> vor allem rechtzeitig über die <strong>zu</strong> erledigen Formalitäten. Ich empfehle Ihnen, sich direkt an dasBfN <strong>zu</strong> wenden.<strong>Meldepflicht</strong>Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt für alle <strong>in</strong> den Anhängen A <strong>und</strong> B gelisteten Arten der BArtSchV e<strong>in</strong>e <strong>Meldepflicht</strong><strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Buchführungspflicht. Die behördliche Zuständigkeit liegt dabei <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen bei den UnterenNaturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Dort muss jede Veränderung desBestandes, also Neuerwerb, Abgabe, Verenden, Entweichen e<strong>in</strong>es Tieres usw. angemeldet werden.Bei der Anmeldung müssen dem Amt Kopien der Ihnen mit dem Tier übergebenen Dokumente, mitAusnahme des Kaufvertrages, übergeben werden. E<strong>in</strong>e Genehmigungspflicht besteht dagegen nicht.Wird e<strong>in</strong> Tier endgültig abgemeldet (Tod, Entweichen usw.), s<strong>in</strong>d die Papiere ungültig, dann müssenbehördliche Genehmigungen im Orig<strong>in</strong>al der Behörde übergeben werden. Möchten Sie eigeneNach<strong>zu</strong>chten legal gehaltener Elterntiere abgeben, welche im Anhang A gelistet s<strong>in</strong>d, müssen Sievorab bei der Unteren Naturschutzbehörde e<strong>in</strong>e Befreiung vom Vermarktungsverbot beantragen. DieBehörde muss Ihnen diese Befreiung erteilen, sie kann Ihnen nicht verwehrt werden. Weiterh<strong>in</strong>besteht für Tiere von Anhang A-Arten e<strong>in</strong>e Kennzeichnungspflicht, Transponder werden aber nur


Tieren über 200g, bei Schildkröten über 500g, e<strong>in</strong>gesetzt. Es steht dem Halter frei, se<strong>in</strong>e Tiere aufandere Weise als durch E<strong>in</strong>setzen e<strong>in</strong>es Transponders <strong>zu</strong> kennzeichnen. Dabei ist <strong>in</strong>sbesondere diefotografische Dokumentation von e<strong>in</strong>deutigen Merkmalen wie <strong>in</strong>dividuelle Zeichnungen, Narben etc.,die e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Zuordnung <strong>und</strong> Erkennung <strong>zu</strong>lassen, <strong>zu</strong> nennen.Buchführungspflicht bei der Haltung geschützter ArtenWeiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d Halter geschützter Arten da<strong>zu</strong> verpflichtet, über Ihren Bestand lückenlos Buch <strong>zu</strong>führen. Wenn Sie ke<strong>in</strong>e Nachkommen Ihrer Tiere haben, genügt die Dokumentation <strong>zu</strong>m Nachweisder legalen Haltung. Wenn Sie jedoch Nachkommen heranziehen, müssen Sie e<strong>in</strong> Zuchtbuch führen.Da<strong>zu</strong> können Sie die z. B. vom VDA erhältlichen Vordrucke nutzen, s<strong>in</strong>d da<strong>zu</strong> aber nicht verpflichtet.Das Zuchtbuch muss lediglich den formalen Kriterien genügen, es muss e<strong>in</strong> fest geb<strong>und</strong>enes Buch mitdurchgehend nummerierten Seiten se<strong>in</strong>. Dar<strong>in</strong> müssen Schlupf von Jungtieren mit fortlaufenderNummer sowie Veränderungen des Bestandes e<strong>in</strong>getragen werden. Bei Abgabe von Tieren wird auchdas Datum der Abgabe sowie Name <strong>und</strong> Adresse des neuen Besitzers e<strong>in</strong>getragen. Diese Datenmüssen ebenfalls der Behörde bei der Abmeldung weitergegeben werden.Ausnahmen <strong>und</strong> Verbote. Gefährliche TiereFür e<strong>in</strong>ige Arten des Anhang B wurde die behördliche <strong>Meldepflicht</strong> b<strong>und</strong>esweit aufgehoben, weilregelmäßig Terrariennach<strong>zu</strong>chten gel<strong>in</strong>gen. Diese Arten s<strong>in</strong>d:Python regius, Boa c. constrictor, Boa c. imperator, Phelsuma grandis, Phelsuma madagascariensis,Phelsuma laticauda, Iguana iguana, Trachemis scripta elegans, Dendrobates auratus, Dendrobatesa<strong>zu</strong>reus, Bomb<strong>in</strong>a orientalis, Ambystoma mexicanum.Die Nachweis- <strong>und</strong> Buchführungspflicht ist davon jedoch nicht tangiert. Verkäufer, die mit H<strong>in</strong>weis aufden Wegfall der <strong>Meldepflicht</strong> die Herausgabe e<strong>in</strong>es Herkunftsnachweises verweigern s<strong>in</strong>d unseriös,auch hier sollte man unbed<strong>in</strong>gt von e<strong>in</strong>em Kauf absehen.Sicherheit <strong>und</strong> öffentliche Ordnung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland Sache der B<strong>und</strong>esländer,die aufgr<strong>und</strong> der föderalen Struktur <strong>in</strong> diesem Bereich autonom handeln, so lange ke<strong>in</strong>eB<strong>und</strong>esgesetze betroffen s<strong>in</strong>d. In e<strong>in</strong>igen B<strong>und</strong>esländern s<strong>in</strong>d deshalb <strong>in</strong> den letzten Jahrenunterschiedliche Gesetze entstanden, welche die Haltung „gefährlicher Tiere wildlebender Arten“ <strong>zu</strong>mThema haben, am bekanntesten wohl <strong>in</strong> Hessen <strong>und</strong> Berl<strong>in</strong>. Diese Gesetze be<strong>in</strong>halten <strong>in</strong> der Regelumfassende Haltungsverbote <strong>und</strong> verwirrende Genehmigungsverfahren. In Thür<strong>in</strong>gen gibt es derzeitke<strong>in</strong>erlei Gesetze, Verordnungen oder E<strong>in</strong>schränkungen bezüglich gefährlicher Tiere. Vonbehördlicher Seite aus kann damit jedes beliebige Tier genehmigungs- <strong>und</strong> meldefrei gehalten werden(sofern nicht sowieso e<strong>in</strong>e <strong>Meldepflicht</strong> nach der BArtSchV besteht). E<strong>in</strong>zelfälle, die aus Konflikten mitVermietern, Nachbarn etc. resultieren, s<strong>in</strong>d natürlich getrennt <strong>zu</strong> regeln.Kle<strong>in</strong>e Terrarientiere werden nach gängiger Rechtsprechung <strong>in</strong>zwischen anderen Kle<strong>in</strong>tieren wieHamstern, Meerschwe<strong>in</strong>chen etc. gleichgestellt, d. h. sie müssen von e<strong>in</strong>er Hausgeme<strong>in</strong>schaftgeduldet werden, auch dann, wenn Haustiere verboten s<strong>in</strong>d, da beispielsweise von kle<strong>in</strong>en Echsen,Schlangen oder auch Sp<strong>in</strong>nen ke<strong>in</strong>e Geräusch- <strong>und</strong> Geruchsbelästigung ausgeht. Konflikte könnenjedoch auch <strong>in</strong> diesen Fällen z. B. durch laut rufende Tokehs, entlaufende Schaben etc. entstehen,weshalb <strong>zu</strong>r Vorsicht geraten wird.E<strong>in</strong> b<strong>und</strong>esweites Haltungsverbot gilt für die Arten Chelydra serpent<strong>in</strong>a (Schnappschildkröte) <strong>und</strong>Macroclemis temm<strong>in</strong>ckii (Geierschildkröte) aufgr<strong>und</strong> der Gefahr der Faunenverfälschung beiEntweichen.Text: Sven Zeeb Stand: Mai 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!