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DAHEIMjournal als PDF - Volkswohnung

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Wer haftet bei HochwasserundSturmschäden?VOLKSWOHNUNGS-Mieter erhalten attraktiveAngebote beim BGV / Badische Versicherungen.Als die Pegelstände der großen Flüsse in diesem Frühjahr unaufhaltsamstiegen und ganze Landstriche unter Wasser gerieten, betrug der Schadenmehrere Milliarden Euro. Doch nicht nur in den Katastrophengebietenentlang der Donau und der Elbe gab es Hochwasserschäden: Auch inKarlsruhe liefen viele Keller voll nach den starken Regenfällen. So standdas Wasser Anfang Juni 2013 bis zu 80 Zentimeter hoch in den Kellerräumender VOLKSWOHNUNGS-Häuser im Dammerstock. Für „erste Hilfe“ sorgtedas Immobilienunternehmen unverzüglich, ließ die Keller leerpumpen undSchuttmulden für die vom Wasser zerstörten Habseligkeiten aufstellen.> Starke Regenfälle ließen die Alb am 1. Juni 2013über die Ufer treten. Die Feuerwehr rückte aus,um Keller in der Dammerstock-Siedlung leer zupumpen.„Vor allem Mobiliar, Küchengeräte, Bücher und Kleider fielen dem Hochwasserbzw. dem gestiegenen Grundwasserspiegel zum Opfer. Die Container waren sehrschnell voll mit Dingen, die in den Kellern aufbewahrt wurden“, berichtet ChristianLaubscher, Leiter des Bestandsmanagements bei der VOLKSWOHNUNG. Doch nachAufräumarbeiten und Schadenserfassung folgte für einige Mieterinnen und Mieterder nächste Schock: Die Versicherung des Hauseigentümers haftet grundsätzlichnur für Schäden am Gebäude, für alle anderen brauchen Mieter eine privateHausratversicherung. „Zum Glück hatten die meisten der Betroffenen eine solcheVersicherung abgeschlossen“, so Laubscher.„Der Abschluss einer Hausratversicherung ist aufjeden Fall sinnvoll, denn auch in Karlsruhe lassensich Hochwasserschäden niem<strong>als</strong> ganz ausschließen.“Mieter der VOLKSWOHNUNG erhalten beim BGV attraktive Angebote wiebeispielsweise eine Hausratversicherung inklusive Sturm-, Hagel- und Elementarschäden(z. B. nach einer Überschwemmung). Die Beiträge richten sich bei derHausratversicherung nach der Versicherungssumme bzw. nach der Wohnungsgrößein m². Der BGV bietet auch eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckungssummevon 50 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschädensowie eine Rechtsschutzversicherung für Mieter an.„Der Abschluss einer Hausratversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, dennauch in Karlsruhe lassen sich Hochwasserschäden niem<strong>als</strong> ganz ausschließen“,betont Christian Laubscher. Zudem deckt eine solche Versicherung die Folgen vonRohrbrüchen, Wohnungsbränden, Glasbruch und Einbruchdiebstahl am Inventar desMieters ab. Beispielsweise hat der Sturm, der am 20. Juni 2013 in den Abendstundendurch die Fächerstadt fegte, zahlreiche Bäume entwurzelt und manches zerstört,was sich auf Terrassen und Balkonen befand. „Für viele unserer Mieter gab es einböses Erwachen am Tag darauf, denn ohne Hausratversicherung erhalten sie keineEntschädigung.“Wer Informationen zu einem auf VOLKSWOHNUNGS-Mieter zugeschnittenenVersicherungskonzept beim BGV erhalten möchte, kann sich an OrganisationsleiterAndreas Hund wenden: Festnetz 0721 578 912, Mobil 0172 530 59 23 oder E-Mailhund.andreas@bgv.de.<strong>DAHEIMjournal</strong> 03/201319

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