<strong>Wurth</strong> <strong>Preisliste</strong> <strong>2013</strong> / Gültig ab 01.03.<strong>2013</strong>Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma <strong>Wurth</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> GmbH,Appenweier für UNTERNEHMERI. ALLGEMEINESa. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für UNTERNEHMERALS KÄUFER. Sie gehen den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma <strong>Wurth</strong><strong>Pflanzenschutz</strong> GmbH“, wie sie z.B. auf Rechnungen oder Lieferscheinen abgedrucktsind vor.II. GELTUNGSBEREICHa. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich dienachfolgenden AGB des Verkäufers zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigenGeschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneutenHinweises auf die AGB bedarf.b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden, selbstbei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklichschriftlich zugestimmt.III. VERTRAGSSCHLUSSa. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als festbezeichnet werden.b. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigenSelbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall,dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere beiAbschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den Zulieferern. DauerhafteBetriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe,die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, berechtigen den Verkäufer zum Rücktrittvon noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Käufer hieraus nichtableiten.c. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. DieGegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.d. Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischem Wege, bestätigt der Verkäufer unverzüglichdie Bestellung. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahmeder Bestellung dar.e. Sofern der Käufer die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstextvom Verkäufer gespeichert und dem Käufer auf Verlangen nebst den vorliegendenAGB per E-Mail zugesandt.IV. EIGENTUMSVORBEHALTa. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlungsämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen,Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, vor.b. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen desVerkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogenund anerkannt wird.c. Wird die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt,vermengt oder verbunden, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache dasMiteigentum im Verhältnis der Menge der von ihm gelieferten Ware zu der nicht inseinem Eigentum stehenden Ware, mit der seine Ware vermischt, vermengt oder verbundenwurde.d. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat siegegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichenUmfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, dieihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften odersonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertesder Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.e. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur unter Berücksichtigung der nachfolgendenBestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäßZiffer IV f. auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.f. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltswarezu veräußern enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigenVerschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellungoder mit der Beantragung Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.g. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen einschließlich der Umsatzsteuer mit allenNebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, die ihm gegen seine Abnehmeroder Dritte erwachsen, – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an denVerkäufer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischtweiterverkauft worden ist. Ebenso tritt er die Vorbehaltsware betreffende Ansprücheauf Steuerentlastung an den Verkäufer ab.h. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt,die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischtbei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicherVerschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall kann derVerkäufer dem Käufer den Forderungseinzug durch sich oder beauftragte Dritte unterFristsetzung androhen.i. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Verkäufer bevollmächtigt, die Abnehmer von derAbtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer istverpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehendenForderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnenForderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für dieGeltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilensowie die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.j. Sofern der Verkäufer das Eigentum an der Vorbehaltsware verliert, da die Vorbehaltswareim Zusammenhang mit einem sonstigen Rechtsgeschäft des Käufers untergeht(z.B. bei Verbrauch zur Erbringung von Dienst- oder Werksleistungen), so tritt derKäufer die ihm aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Forderungen schon jetztin Höhe des Fakturen-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer), der sich aus diesenLiefergeschäften zwischen dem Käufer und dessen Kunden ergibt, an Verkäufer zurSicherung ab.k. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird dieForderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretendeForderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretungan.l. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen sämtlicheForderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufersoder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweitzur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.m. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet die Vorbehaltsware herauszugeben.Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstandzurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäuferdies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltswaredurch freihändigen Verkauf befriedigen.n. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenenForderungen sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen ZugriffDritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung unter Angabe des Pfandgläubigerssowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware sofort mitzuteilen,sowie den Dritten unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen. Sofern der Drittenicht in der Lage ist, uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oderaußergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Einen Besitzwechselder Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglichanzuzeigen.o. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen indiesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellungaus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käuferseingegangen ist, bestehen.p. Für Lieferung landwirtschaftlicher Produkte durch Landwirte an uns gelten die Absätzea-o entsprechend.V. KAUFPREIS / ZAHLUNGa. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Dem Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuerhinzuzufügen. Die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung sind, bei einemWarenwert ab 200 €, im Kaufpreis enthalten. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.b. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetragohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.c. Die Rechnungserteilung gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristenist ausschließlich der Tag des Versandes. Bei bargeldloser Zahlung ist in jedemFall der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem Konto des Verkäufers maßgebend.d. Nach Mahnung oder nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen kommt der Käufer in Zahlungsverzug.Der Verkäufer behält sich vor, während des Verzugs die Geldschuld inHöhe von 8 % über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen.e. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB ist der Verkäufer berechtigt, bei Zahlungenohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche der Forderungen die Zahlungendes Käufers gutzuschreiben sind.74
<strong>Wurth</strong> <strong>Preisliste</strong> <strong>2013</strong> / Gültig ab 01.03.<strong>2013</strong>f. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle demVerkäufer gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig.Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge.g. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.h. In den Fällen des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, wegen aller nochausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenbzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Esbleibt ihm weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.i. Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftigfestgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurden.VI. KONTOKORRENTa. Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen könnensoweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrentkonto eingestellt werden, fürdas die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Für die Geschäftsverbindungen mitLandwirten gilt das Kontokorrent als vereinbart,b. Auf dem Kontokorrentkonto werden unsere Forderungen mit 8 Prozentpunkten überdem Basiszinssatz verzinst.c. Für Kontokorrent-Konten gelten unsere Kontoauszüge per 31.03., 30.06., 30.09., und31.12. jeden Jahres als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn derKontoinhaber nicht innerhalb von 6 Wochen seit Zugang des RechnungsabschlussesEinwendungen erhebt. Wir werden bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hieraufbesonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.b. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllungden Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruchwegen des Mangels zu.c. Wählt der Käufer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt dieWare beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sichauf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies giltnicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.d. Unbeschadet der Ziff. a. dieser Bestimmungen kann der Käufer grundsätzlich nachseiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung desVertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesonderebei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrechtzu.e. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Wochenab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt dierechtzeitige Absendung.f. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochennach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.g. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesonderefür den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels undfür die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.h. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.i. Vom Verkäufer übergebene Proben oder Mustern sind nur dann als Vertragsgegenstandanzusehen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt auch für alle Analyseangabenund Spezifikationen einschließlich der Höchst- und Mindestangaben.VII. LIEFERUNGa. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Versandkostenvom Verkäufer übernommen werden.b. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waregeht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an denSpediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmtenPerson oder Anstalt auf den Käufer über.c. Die Art der Versendung steht im Ermessen des Verkäufers.d. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen ist derVerkäufer zu Teillieferungen berechtigt.e. Eine mit dem Unternehmer vereinbarte Anlieferung setzt eine mit schwerem Lastzugbefahrbare und von der Witterung unbeeinträchtigte Anfuhrstraße bzw. Lieferstellevoraus. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Unternehmers die befahrbareAnfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Kosten, die durch die Unbefahrbarkeitder Anfuhrstraße oder Lieferstelle entstehen, trägt der Käufer. Ist beiAnlieferung die Lieferstelle nicht besetzt, so dass der Empfang der Lieferung nichtquittiert werden kann, wird Zeitpunkt und Ort der Lieferung durch Unterzeichnung desLieferscheins vom Fahrer dokumentiert.XI. GARANTIENGarantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantienbleiben hiervon unberührt.XII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGENa. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet derVerkäufer nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen seiner gesetzlichenVertreter oder Erfüllungsgehilfen.b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren KörperundGesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers sowie bei Ansprüchendes Käufers aus Produkthaftung.c. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einemJahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschuldenvorwerfbar ist sowie im Falle ihm zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschädenoder bei Verlust des Lebens des Käufers.d. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auchfür die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreterund Erfüllungsgehilfen.VIII. VERPACKUNGDie Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers verpackt.Leihverpackungen sind vom Kunde unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiemZustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderenWaren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.IX. ANNAHMEVERZUGa. Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn derKäufer in Annahmeverzug kommt.b. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstandenen Schaden, einschließlich etwaigerMehraufwendungen, zu verlangen.c. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung derWare geht in diesem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzuggerät.d. Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn aufgrund der Bereitstellung einer nichtzulässigen, mangelfreien Anfuhrstraße bzw. Lieferstelle die Lieferung nicht erfolgenkann.X. GEWÄHRLEISTUNGa. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, dieNacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGENa. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.b. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichesSondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käuferkeinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dieganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.75