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Preisliste 2013 - Wurth Pflanzenschutz

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<strong>Wurth</strong> <strong>Preisliste</strong> <strong>2013</strong> / Gültig ab 01.03.<strong>2013</strong>f. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle demVerkäufer gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig.Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge.g. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.h. In den Fällen des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, wegen aller nochausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenbzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Esbleibt ihm weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.i. Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftigfestgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurden.VI. KONTOKORRENTa. Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen könnensoweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrentkonto eingestellt werden, fürdas die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Für die Geschäftsverbindungen mitLandwirten gilt das Kontokorrent als vereinbart,b. Auf dem Kontokorrentkonto werden unsere Forderungen mit 8 Prozentpunkten überdem Basiszinssatz verzinst.c. Für Kontokorrent-Konten gelten unsere Kontoauszüge per 31.03., 30.06., 30.09., und31.12. jeden Jahres als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn derKontoinhaber nicht innerhalb von 6 Wochen seit Zugang des RechnungsabschlussesEinwendungen erhebt. Wir werden bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hieraufbesonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.b. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllungden Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruchwegen des Mangels zu.c. Wählt der Käufer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt dieWare beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sichauf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies giltnicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.d. Unbeschadet der Ziff. a. dieser Bestimmungen kann der Käufer grundsätzlich nachseiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung desVertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesonderebei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrechtzu.e. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Wochenab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt dierechtzeitige Absendung.f. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochennach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.g. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesonderefür den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels undfür die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.h. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.i. Vom Verkäufer übergebene Proben oder Mustern sind nur dann als Vertragsgegenstandanzusehen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt auch für alle Analyseangabenund Spezifikationen einschließlich der Höchst- und Mindestangaben.VII. LIEFERUNGa. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Versandkostenvom Verkäufer übernommen werden.b. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waregeht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an denSpediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmtenPerson oder Anstalt auf den Käufer über.c. Die Art der Versendung steht im Ermessen des Verkäufers.d. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen ist derVerkäufer zu Teillieferungen berechtigt.e. Eine mit dem Unternehmer vereinbarte Anlieferung setzt eine mit schwerem Lastzugbefahrbare und von der Witterung unbeeinträchtigte Anfuhrstraße bzw. Lieferstellevoraus. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Unternehmers die befahrbareAnfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Kosten, die durch die Unbefahrbarkeitder Anfuhrstraße oder Lieferstelle entstehen, trägt der Käufer. Ist beiAnlieferung die Lieferstelle nicht besetzt, so dass der Empfang der Lieferung nichtquittiert werden kann, wird Zeitpunkt und Ort der Lieferung durch Unterzeichnung desLieferscheins vom Fahrer dokumentiert.XI. GARANTIENGarantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantienbleiben hiervon unberührt.XII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGENa. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet derVerkäufer nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen seiner gesetzlichenVertreter oder Erfüllungsgehilfen.b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren KörperundGesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers sowie bei Ansprüchendes Käufers aus Produkthaftung.c. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einemJahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschuldenvorwerfbar ist sowie im Falle ihm zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschädenoder bei Verlust des Lebens des Käufers.d. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auchfür die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreterund Erfüllungsgehilfen.VIII. VERPACKUNGDie Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers verpackt.Leihverpackungen sind vom Kunde unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiemZustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderenWaren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.IX. ANNAHMEVERZUGa. Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn derKäufer in Annahmeverzug kommt.b. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstandenen Schaden, einschließlich etwaigerMehraufwendungen, zu verlangen.c. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung derWare geht in diesem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzuggerät.d. Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn aufgrund der Bereitstellung einer nichtzulässigen, mangelfreien Anfuhrstraße bzw. Lieferstelle die Lieferung nicht erfolgenkann.X. GEWÄHRLEISTUNGa. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, dieNacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGENa. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.b. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichesSondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käuferkeinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dieganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.75

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