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- 2 -5. Probleme bei der Vollziehung:Durch die vorliegende Änderung der NÖ Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung wirdmit keinen Problemen bei der Vollziehung gerechnet.6. Beschreibung der finanziellen Auswirkungen:Durch den vorliegenden Entwurf entstehen keine Mehrkosten.7. Konsultationsmechanismus:Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden übereinen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften,LGBl. 0814, unterliegt die vorliegende rechtsetzende Maßnahme dieserVereinbarung.8. Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele des Klimabündnisses:Durch die Novelle sind keine Auswirkungen auf die Ziele des Klimabündnisses zuerwarten.Besonderer Teil:Zu Art. I Z. 1 (Einleitungssatz):Auch wenn zur Erlassung von Durchführungsverordnungen nach Art. 18 Abs. 2 B-VG eskeiner ausdrücklichen einfachen gesetzlichen Ermächtigung bedarf (vgl. VfSlg. 13.818,14.146), wird im Sinne der Rechtsklarheit mit der Novelle LGBl. 2002-10 zumNÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz im § 13 Abs. 18 NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz die Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelungvorgesehen.Zu Art. I Z. 2 (§ 1 Abs. 3):Durch die Abschaffung des administrativen Instanzenzuges durch dieVerwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, ist der Hinweis aufBerufungsfristen obsolet.

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