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Drei-Franken-Aktuell - Stadt Schlüsselfeld

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<strong>Aktuell</strong>e Informationen und Veranstaltungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Schlüsselfeld</strong> 16/2013 7lungen vorzunehmen sind, können Personen, die Bedenken erhoben haben,von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigtwerden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung überdie Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.Darüber hinaus wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 3 c Abs. 1 Satz 1des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindungmit den in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Diese hatergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umwelteinwirkungenzu erwarten sind.Für die geplante Grundwasserentnahme zur öffentlichen Wasserversorgungder <strong>Stadt</strong> <strong>Schlüsselfeld</strong> besteht deshalb keine Verpflichtung zur Durchführungeiner Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 3 a Satz 1 und Satz 2 UVPG).Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.Landratsamt Bamberggez. Lieb, Verw.-HauptsekretärinVollzug der Wassergesetze;Abwasserentsorgung von Einzelanwesen;Ablauf der Förderung zur Nachrüstung von Kleinkläranlagen(RZKKA) durch den FreistaatBayern zum 31. Dezember 2014Aufgrund der Änderung der Abwasserverordnung im Jahr 2002 (Ausdehnungdes Anhanges 1 der Abwasserverordnung auf Kleineinleitungen) entsprechenabflusslose Gruben bzw. Mehrkammerausfaulgruben ohne biologische Nachreinigungnicht mehr dem Stand der Technik. Bestehende Anlagen müssendeshalb innerhalb angemessener Fristen angepasst werden, dies soll bayernweitbis spätestens 2015 abgeschlossen sein.In der Vergangenheit wurden die Betreiber der Kleinkläranlagen in den Gemeindeteilen,die dauerhaft mittels Kleinkläranlagen entsorgt werden sollen,wiederholt von Seiten des Landratsamtes Bamberg aufgefordert, die Abwasseranlagennachzurüsten.Bau bzw. Nachrüstung der Kleinkläranlagen, die vor dem 1. Januar 2002 Abwasseranfallhatten, werden vom Freistaat Bayern nach den Richtlinien zurFörderung von Kleinkläranlagen (RZKKA) gefördert. Diese Förderung wurdebereits im Jahr 2003 von Seiten des Freistaates Bayern aufgelegt und bereitsmehrmals verlängert.Die RZKKA ist nunmehr bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Eine weitereVerlängerung der RZKKA ist jedoch ausgeschlossen!Sollten die Betreiber von Kleinkläranlagen also ein Interesse haben, die derzeitbestehende Fördermöglichkeit noch in Anspruch nehmen zu wollen, weisenwir darauf hin, dass die letzten Förderanträge bis spätestens etwa November2014 bei den Gemeinden eingegangen sein sollten, da der Sammelantrag derGemeindeverwaltung bis spätestens zum 31. Dezember 2014 beim WasserwirtschaftsamtKronach vorliegen muss. Dies bedeutet, dass ihre Kleinkläranlage beiAntragstellung nachgerüstet sein muss und die Bauabnahme durch einen privatenSachverständigen in der Wasserwirtschaft durchgeführt sein muss.Da es aber erfahrungsgemäß zu Engpässen bei der Begutachtung, der Lieferungund dem Einbau der Kleinkläranlagen kommen kann, wird ein Bau bzw.eine Nachrüstung der Kleinkläranlage deutlich vor Ende 2014 empfohlen.Voraussetzung für eine Förderung nach RZKKA ist dabei jedoch auch ein abgestimmtesAbwasserentsorgungskonzept der Gemeinde.Die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA 2010) sowieweitere Informationen stehen unter www.rzkka.bayern.de als Download zurVerfügung.Landratsamt Bamberggez. Romig, RegierungsrätinLändliche Entwicklung in Dorf und Flur,Verfahren Mühlhausen III, Markt Mühlhausen,Landkreis Erlangen-HöchstadtÖffentliche Bekanntmachung und Ladung zur periodischen Neuwahl des Vorstandsder TeilnehmergemeinschaftDie Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrens gebietwerden hiermit ein ge laden zu einer Teilnehmerversammlung.Versammlungsort: Feuerwehrhaus Mühlhausen - SchulungsraumVersammlungszeit: Donnerstag, 12. September 2013, 19.30 UhrTagesordnung:1. Bericht über den Stand des Verfahrens2. Erläuterung der Aufgaben des Vorstands und des Wahlverfahrens3. Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft4. Allgemeine AusspracheNach Art.4 Abs.3 des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz istder Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen.Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll dasvolle Vertrauen der Teil nehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sichmöglichst viele Teil neh mer an der Wahl des Vorstands beteiligen.Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat die Zahl der zu wäh lendenMit glie der des Vor stands und de ren Stell ver tre ter auf je sechs fest ge setzt.J e d e r s t i m m b e r e c h t i g t e Te i l n e h m e r o d e r B e vo l l m ä c h t i g t e k a n n s o m i t a l s M i t-glie der und Stell ver tre ter ins ge samt zwölf Per so nen in den Vor stand wäh len.Sie werden auf die Dau er von sechs Jah ren ge wählt; eine Wieder wahl ist zulässig.Eine weitere Neu wahl ist in sechs Jah ren nicht mehr er for der lich, wennder neue Rechts zu stand einge treten ist oder wenn in Verfah ren nach §§ 86und 91 ff FlurbG die Schluss fest stellung abzu sehen ist.Um eine ausreichende Vertretung aus den einzelnen Ortschaften si cher zustellen, wur de für die grup pen mäßi ge Zu sam men set zung des Vor stan des bestimmt,dass drei Vorstandsmitglieder und drei Stellvertreter für Mühlhausen,ein Vorstandsmitglied und ein Stellvertreter für Decheldorf, ein Vorstandsmitgliedund ein Stellvertreter für Schirnsdorf und ein Vorstandsmitglied und einStellvertreter für Simmersdorf gewählt werden sollen.Zur Vorbereitung der Wahl können Wahlvorschläge schriftlich beim Amt (Postfach6 19, 91511 Ans bach) bis zum 04.09.2013 oder münd lich in der Teil neh merversamm lung vor ge bracht wer den.Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind die Eigen tü mer derzum Ver fah rens ge biet ge hö ren den Grund stücke; Erb bau be rech tig te ste henden Eigen tümern gleich (§ 10 Nr.1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat ein Stimmrecht;gemeinschaftliche Eigen tü mer gelten als ein Teil neh mer. Einigen sichgemeinschaftliche Eigen tümer nicht über die Stimm ab gabe, so müs sen sievon der Wahl aus ge schlossen werden.Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Be voll mäch tig te ha ben sichin der Ver samm lung durch eine schrift li che Voll macht aus zu wei sen, bei derd i e U nt e r s c h r i f t d e s Vo l l m a c h t g e b e r s ö f f e n t l i c h o d e r a m t l i c h b e g l a u b i g t s e i nmuss. Die amt li che Be glau bi gung er teilt die Ge mein de ge büh renfrei. Bei fehlenderBeglaubigung muss der Bevollmächtigte von der Stimmabgabeaus ge schlos sen wer den. Zu beach ten ist jedoch, dass nach § 21 Abs.3 FlurbGim Wahl ter min jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur ein Stimmrecht hat,auch wenn er meh rere Teil nehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in derWahlversamm lung an we send sein kön nen, werden daher zweckmäßig einePerson be vollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimm be rech tigt ist.Ansbach, den 30.07.2013Der Vorsitzende des Vorstandes der TeilnehmergemeinschaftWegner Erich, BauoberratEinberufung einer BürgerversammlungAm Dienstag, den 24. September 2013, findet um 19.30 Uhr im Pfarrsaal<strong>Schlüsselfeld</strong>, Pfarrer-Weißenberger-Straße 1, eine Bürgerversammlung für dieGesamtgemeinde statt.Zur Bürgerversammlung ergeht folgender Hinweis:Die Bürgerversammlung dient dem Zweck, den Gemeindebürgern Gelegenheitzu geben, sich über die örtlichen Angelegenheiten zu informieren undMeinungen auszutauschen. Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindebürgererhalten.STADT SCHLÜSSELFELDZipfel, 1. BürgermeisterSONSTIGE BEKANNTMACHUNGENProbebetrieb der an die Funkalarmierungangeschlossenen FeuerwehrsirenenDas Landratsamt Bamberg führt in Zusammenarbeit mit der IntegriertenLeitstelle Bamberg-Forchheim einen Probebetrieb der Feuerwehrsirenen imLandkreis Bamberg am Samstag, 21. September 2013 in der Zeit von 9.00bis ca. 12.00 Uhr durch.Manöver der Bundeswehr, der US Streitkräfteund der EntsendestaatenIn der Zeit bis 31. Okt. 2013 finden wieder Manöver der Bundeswehr, der US-Streitkräfte und Entsendestaaten statt, die sich auch auf das Gebiet der Einheitsgemeinde<strong>Schlüsselfeld</strong> erstrecken können. Die Bevölkerung wird gebeten,sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.Anzeigen an dfa@laufer-medien.de

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