<strong>Aktuell</strong>e Informationen und Veranstaltungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Schlüsselfeld</strong> 16/2013 7lungen vorzunehmen sind, können Personen, die Bedenken erhoben haben,von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigtwerden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung überdie Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.Darüber hinaus wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 3 c Abs. 1 Satz 1des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindungmit den in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Diese hatergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umwelteinwirkungenzu erwarten sind.Für die geplante Grundwasserentnahme zur öffentlichen Wasserversorgungder <strong>Stadt</strong> <strong>Schlüsselfeld</strong> besteht deshalb keine Verpflichtung zur Durchführungeiner Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 3 a Satz 1 und Satz 2 UVPG).Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.Landratsamt Bamberggez. Lieb, Verw.-HauptsekretärinVollzug der Wassergesetze;Abwasserentsorgung von Einzelanwesen;Ablauf der Förderung zur Nachrüstung von Kleinkläranlagen(RZKKA) durch den FreistaatBayern zum 31. Dezember 2014Aufgrund der Änderung der Abwasserverordnung im Jahr 2002 (Ausdehnungdes Anhanges 1 der Abwasserverordnung auf Kleineinleitungen) entsprechenabflusslose Gruben bzw. Mehrkammerausfaulgruben ohne biologische Nachreinigungnicht mehr dem Stand der Technik. Bestehende Anlagen müssendeshalb innerhalb angemessener Fristen angepasst werden, dies soll bayernweitbis spätestens 2015 abgeschlossen sein.In der Vergangenheit wurden die Betreiber der Kleinkläranlagen in den Gemeindeteilen,die dauerhaft mittels Kleinkläranlagen entsorgt werden sollen,wiederholt von Seiten des Landratsamtes Bamberg aufgefordert, die Abwasseranlagennachzurüsten.Bau bzw. Nachrüstung der Kleinkläranlagen, die vor dem 1. Januar 2002 Abwasseranfallhatten, werden vom Freistaat Bayern nach den Richtlinien zurFörderung von Kleinkläranlagen (RZKKA) gefördert. Diese Förderung wurdebereits im Jahr 2003 von Seiten des Freistaates Bayern aufgelegt und bereitsmehrmals verlängert.Die RZKKA ist nunmehr bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Eine weitereVerlängerung der RZKKA ist jedoch ausgeschlossen!Sollten die Betreiber von Kleinkläranlagen also ein Interesse haben, die derzeitbestehende Fördermöglichkeit noch in Anspruch nehmen zu wollen, weisenwir darauf hin, dass die letzten Förderanträge bis spätestens etwa November2014 bei den Gemeinden eingegangen sein sollten, da der Sammelantrag derGemeindeverwaltung bis spätestens zum 31. Dezember 2014 beim WasserwirtschaftsamtKronach vorliegen muss. Dies bedeutet, dass ihre Kleinkläranlage beiAntragstellung nachgerüstet sein muss und die Bauabnahme durch einen privatenSachverständigen in der Wasserwirtschaft durchgeführt sein muss.Da es aber erfahrungsgemäß zu Engpässen bei der Begutachtung, der Lieferungund dem Einbau der Kleinkläranlagen kommen kann, wird ein Bau bzw.eine Nachrüstung der Kleinkläranlage deutlich vor Ende 2014 empfohlen.Voraussetzung für eine Förderung nach RZKKA ist dabei jedoch auch ein abgestimmtesAbwasserentsorgungskonzept der Gemeinde.Die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA 2010) sowieweitere Informationen stehen unter www.rzkka.bayern.de als Download zurVerfügung.Landratsamt Bamberggez. Romig, RegierungsrätinLändliche Entwicklung in Dorf und Flur,Verfahren Mühlhausen III, Markt Mühlhausen,Landkreis Erlangen-HöchstadtÖffentliche Bekanntmachung und Ladung zur periodischen Neuwahl des Vorstandsder TeilnehmergemeinschaftDie Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrens gebietwerden hiermit ein ge laden zu einer Teilnehmerversammlung.Versammlungsort: Feuerwehrhaus Mühlhausen - SchulungsraumVersammlungszeit: Donnerstag, 12. September 2013, 19.30 UhrTagesordnung:1. Bericht über den Stand des Verfahrens2. Erläuterung der Aufgaben des Vorstands und des Wahlverfahrens3. Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft4. Allgemeine AusspracheNach Art.4 Abs.3 des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz istder Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen.Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll dasvolle Vertrauen der Teil nehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sichmöglichst viele Teil neh mer an der Wahl des Vorstands beteiligen.Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat die Zahl der zu wäh lendenMit glie der des Vor stands und de ren Stell ver tre ter auf je sechs fest ge setzt.J e d e r s t i m m b e r e c h t i g t e Te i l n e h m e r o d e r B e vo l l m ä c h t i g t e k a n n s o m i t a l s M i t-glie der und Stell ver tre ter ins ge samt zwölf Per so nen in den Vor stand wäh len.Sie werden auf die Dau er von sechs Jah ren ge wählt; eine Wieder wahl ist zulässig.Eine weitere Neu wahl ist in sechs Jah ren nicht mehr er for der lich, wennder neue Rechts zu stand einge treten ist oder wenn in Verfah ren nach §§ 86und 91 ff FlurbG die Schluss fest stellung abzu sehen ist.Um eine ausreichende Vertretung aus den einzelnen Ortschaften si cher zustellen, wur de für die grup pen mäßi ge Zu sam men set zung des Vor stan des bestimmt,dass drei Vorstandsmitglieder und drei Stellvertreter für Mühlhausen,ein Vorstandsmitglied und ein Stellvertreter für Decheldorf, ein Vorstandsmitgliedund ein Stellvertreter für Schirnsdorf und ein Vorstandsmitglied und einStellvertreter für Simmersdorf gewählt werden sollen.Zur Vorbereitung der Wahl können Wahlvorschläge schriftlich beim Amt (Postfach6 19, 91511 Ans bach) bis zum 04.09.2013 oder münd lich in der Teil neh merversamm lung vor ge bracht wer den.Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind die Eigen tü mer derzum Ver fah rens ge biet ge hö ren den Grund stücke; Erb bau be rech tig te ste henden Eigen tümern gleich (§ 10 Nr.1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat ein Stimmrecht;gemeinschaftliche Eigen tü mer gelten als ein Teil neh mer. Einigen sichgemeinschaftliche Eigen tümer nicht über die Stimm ab gabe, so müs sen sievon der Wahl aus ge schlossen werden.Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Be voll mäch tig te ha ben sichin der Ver samm lung durch eine schrift li che Voll macht aus zu wei sen, bei derd i e U nt e r s c h r i f t d e s Vo l l m a c h t g e b e r s ö f f e n t l i c h o d e r a m t l i c h b e g l a u b i g t s e i nmuss. Die amt li che Be glau bi gung er teilt die Ge mein de ge büh renfrei. Bei fehlenderBeglaubigung muss der Bevollmächtigte von der Stimmabgabeaus ge schlos sen wer den. Zu beach ten ist jedoch, dass nach § 21 Abs.3 FlurbGim Wahl ter min jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur ein Stimmrecht hat,auch wenn er meh rere Teil nehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in derWahlversamm lung an we send sein kön nen, werden daher zweckmäßig einePerson be vollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimm be rech tigt ist.Ansbach, den 30.07.2013Der Vorsitzende des Vorstandes der TeilnehmergemeinschaftWegner Erich, BauoberratEinberufung einer BürgerversammlungAm Dienstag, den 24. September 2013, findet um 19.30 Uhr im Pfarrsaal<strong>Schlüsselfeld</strong>, Pfarrer-Weißenberger-Straße 1, eine Bürgerversammlung für dieGesamtgemeinde statt.Zur Bürgerversammlung ergeht folgender Hinweis:Die Bürgerversammlung dient dem Zweck, den Gemeindebürgern Gelegenheitzu geben, sich über die örtlichen Angelegenheiten zu informieren undMeinungen auszutauschen. Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindebürgererhalten.STADT SCHLÜSSELFELDZipfel, 1. BürgermeisterSONSTIGE BEKANNTMACHUNGENProbebetrieb der an die Funkalarmierungangeschlossenen FeuerwehrsirenenDas Landratsamt Bamberg führt in Zusammenarbeit mit der IntegriertenLeitstelle Bamberg-Forchheim einen Probebetrieb der Feuerwehrsirenen imLandkreis Bamberg am Samstag, 21. September 2013 in der Zeit von 9.00bis ca. 12.00 Uhr durch.Manöver der Bundeswehr, der US Streitkräfteund der EntsendestaatenIn der Zeit bis 31. Okt. 2013 finden wieder Manöver der Bundeswehr, der US-Streitkräfte und Entsendestaaten statt, die sich auch auf das Gebiet der Einheitsgemeinde<strong>Schlüsselfeld</strong> erstrecken können. Die Bevölkerung wird gebeten,sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.Anzeigen an dfa@laufer-medien.de
8 <strong>Aktuell</strong>e Informationen und Veranstaltungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Schlüsselfeld</strong> 16/2013Öffnungszeiten desWertstoffhofes <strong>Schlüsselfeld</strong>(Debersdorfer Str.)Sommerzeit (ab Uhrenumstellung)Dienstag 15.00 – 18.00Uhr Samstag 9.00 – 14.00 UhrWinterzeit (ab Uhrenumstellung)Dienstag 15.00 – 17.00Uhr Samstag 9.00 – 13.00 UhrInformationen der DBWegen Bauarbeiten auf der Strecke Würzburg – Ansbach kommt es im Zeitraumvom 5. August bis 5. September an einigen Tagen jeweils von 22 bis 7Uhr zu Einschränkungen für die Regionalbahnen der „Mainfrankenbahn“. AlsErsatz verkehren Busse auf den entsprechenden Abschnitten. Bitte beachtenSie die frühere Abfahrtszeit des Busses an den jeweiligen Haltestellen.Weitere Infos im Internet unter: www.bahn.de/bauarbeiten mit Newsletterund RSS-Feed. Die Service-Nummer der Bahn Telefon 0180 6 99 66 33*NACHRICHTEN AUS DEM STADTMUSEUM<strong>Stadt</strong>museum <strong>Schlüsselfeld</strong>Geöffnet von Ostern bis NovemberSonntag 10 - 16 Uhr(Zusätzliche Termine für Gruppen und Führungen nach Vereinbarung mit der<strong>Stadt</strong>verwaltung, Tel. 09552/9222-10 oder Herrn Auer Tel. 09552/1763)SCHULNACHRICHTENMittelschule <strong>Schlüsselfeld</strong>Sommerkonzert junger Nachwuchsmusiker in der Mittelschule<strong>Schlüsselfeld</strong> ein voller ErfolgTraditionell zum Schuljahresende laden junge Musikerund Musikerinnen um Kapellmeister Geo Sturmzu einem feierlichen Konzert in die Aula der Mittelschule<strong>Schlüsselfeld</strong> ein. Unterstützt werden sie dabeivon Musikern aus verschiedenen Blaskapellender Einheitsgemeinde <strong>Schlüsselfeld</strong> sowie seiner Enkelin Barbara, welche anhandder von Johannes Krapp erstellten Moderation souverän und elegantdurch das Programm führte.Das diesjährige Konzert am Freitag, den 26. Juli, bot den zahlreich erschienenenZuhörern bei hochsommerlichen Temperaturen erneut ein anspruchsvollesund abwechslungsreiches Programm, welches die Vielfalt der Blasmusikzum Ausdruck brachte. Dabei wurden neben typisch böhmisch-mährischerBlasmusik beswingte und konzertante Werke flott und unterhaltsam zu Gehörgebracht. Das Repertoire reichte von Märschen (z.B. ‚Mars der Medici’ oder ,ProCaro‘ von Alexander Pfluger) und Polkas (z.B. ‚Am Bischofsee‘) über Schlagervon Roberto Blanco und Udo Jürgens bis hin zur flotten ‚Klarinettenkomik‘.Für zusätzliche Abwechslung sorgten Einlagen des Gemeinschaftschores,bestehend aus Mitgliedern des Gesangvereins <strong>Schlüsselfeld</strong> und des Kirchenchoresaus Elsendorf, unter der Leitung von Joseph Krapp. Mit mehreren Liedern,wie etwa dem Klassiker ‚Im schönsten Wiesengrunde‘, dem nachdenklichenStück ‚In mir klingt ein Lied’ oder dem Schlager ‘Marmor, Stein und Eisenbricht‘ bereicherte der Chor das kurzweilige Programm.Das Publikum dankte nach zwei unterhaltsamen Stunden den Musikern undden Dirigenten mit lang anhaltendem Applaus für die hervorragenden Leistungenund hofft auf ein Wiedersehen beim Weihnachtskonzert im Dezember.KINDERGARTENNACHRICHTENFAMILIENSTÜTZPUNKTBEGEGNUNGENEINBLICKEKindertagesstätte mit Familienstützpunkt- Projekt Kita Schwerpunkt Sprache & Integration -St. Johannes der TäuferAn der Reichen Ebrach 2, 96132 <strong>Schlüsselfeld</strong>, Tel. 09552/981383„Eltern sind die Spezialisten ihrer Kinder!“Und wieder kann sich unser Familienstützpunkt St. Johannes über einen neuenMeilenstein freuen. In einer Fortbildungsreihe von drei Modulen hat sichFrau Martin zur Fachkraft für Familienbildungkurz benannt „Elternbegleiter“ weitergebildet.Die Aufgabe eines Elternbegleiters bestehtüberwiegend darin, die Eltern beider Erziehung ihrer Kinder zu unterstützenund zu begleiten. Der Schwerpunkt in derUnterstützung und Begleitung ist, die Elternin ihrer Erziehungsaufgabe zu stärken,denn letztendlich haben die Eltern die Verantwortung für ihr Kind!Wer als Spezialist dennoch Unterstützung wünscht, kann sich gerne in unseremFamilienstützpunkt unter der Telefonnummer: 09552/981383 meldenund einen Termin vereinbaren. Diese Begleitung können alle Eltern nutzen,auch jene, die nicht unsere Einrichtung besuchen. Hierfür entstehen keine Kosten,denn unser Motto lautet: „Elternchance ist Kinderchance!“JUGENDARBEITInfos unter: andre.leipold@iso-ev.de, 0151 - 271 498 28KIRCHLICHE NACHRICHTENKath. öffentliche Bücherei <strong>Schlüsselfeld</strong>Abschluss der Leseförderaktion der Vorschulkinder„Büchereiführerschein“„Bücherei fit“ sind jetzt die Vorschulkinderder Kindergärten St. Johannesd. T. in <strong>Schlüsselfeld</strong> und „Sonnenschein“in Elsendorf.Gemeinsam lernten sie in der Bücherei<strong>Schlüsselfeld</strong> alles Wichtige rund umeine Bücherei kennen. Alle waren mitgroßem Eifer dabei. Selbstverständlichkam an den vier Vormittagen auchder Spaß nicht zu kurz. So freuten sich die Kinder jedes Mal auf Geschichtenrund um die „Schusselhexe“, für die alle Kinder gemeinsam nach einen Namensuchten.Am Ende bekamen alle Kinder, neben den bereits erhaltenen Rucksack, eineUrkunde. Die Erzieherinnen der Kindergärten und die Büchereileiterinnenfreuten sich mit den Kindern über den „Büchereiführerschein“ und diese gemeinsameAktion.Weitere Informationen unterwww.st-johannes-schluesselfeld.de Rubrik Wir über unsUnsere ÖffnungszeitenDi. 17.30 - 19.00 Uhr, Do. 16.00 – 18.00 Uhr, So. 10.00 – 11.30 UhrPfarrer-Weißenbergerstr. 3, Tel: 09552/930 99 11 (während den Öffnungszeiten)Evangelische Kirchengemeinden Aschbachund Hohn am BergKirchenkaffeeSonntag, 25.08.2013, nach dem Gottesdient, in der PfarrscheuneFamiliengottesdienstzum SchuljahresbeginnSonntag, 15.09.2013, 9.30 Uhr, in der St.-Gallus-Kirche in Hohn am BergÖkumenischer Frauentreffzur Frühstückszeit in <strong>Schlüsselfeld</strong>Dienstag, 17.09.2013, 9.00 Uhr, im Pfarrzentrum in <strong>Schlüsselfeld</strong>:UrlaubsgeschichtenKirchenvorstandssitzungDienstag, 17.09.2013, 19.30 Uhr, in der PfarrscheuneEv. Öffentl. Gemeindebücherei Aschbach-HohnMartin-Luther-Haus, 96132 AschbachHeuchelheimer Str. 9Unsere Öffnungszeiten:Mittwoch 16–18 Uhr, Freitag 17-19 Uhr.In allen Schulferien ist die Bücherei nur mittwochs geöffnet!