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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und ... - Windeit

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http://www.windeit.de/daten/agb_windeit.htmPage 6 of 921.04.20108.1. Für von uns gelieferte Neuware gilt gegenüber Verbrauchern die gesetzlicheGewährleistungsfrist von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware.Gewährleistungsansprüche gegenüber Unternehmern werden bei der Lieferung von Neuware aufeinen Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung beschränkt. Bei gebrauchter Ware können wirlediglich gegenüber Verbrauchern <strong>und</strong> nur innerhalb eines Jahres nach übergabe der Warekostenfreie Gewährleistung übernehmen. Bei der Lieferung von gebrauchter Ware anUnternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.8.2. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einerFrist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Bei der Entdeckung nichtoffensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge, spätestens innerhalb von14 Tagen ab Entdeckung des Mangels. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt dierechtzeitige Absendung der Anzeige. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligenMangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für Kaufleute giltergänzend § 377 HGB.8.3. Von in den vorstehenden Regelungen zu 8.1. <strong>und</strong> 8.2. erfolgten Beschränkungen oderAusschlüssen der Gewährleistungshaftung ausdrücklich ausgenommen sind die auf einem Mangelberuhenden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGes<strong>und</strong>heit, die aus einer durch uns zu vertretenden Pflichtverletzung folgen, sowieSchadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung durch uns folgen. Für die vorstehend ausgenommenen Ansprüche kommt diegesetzliche Verjährung von 2 Jahren zur Anwendung. Beschränkungen oder Ausschlüsse vonGewährleistungsansprüchen insgesamt gelten nicht im Fall der übernahme einerBeschaffenheitsgarantie durch uns oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch unsi.S.v. § 444 BGB. Eine eventuelle Herstellergarantie bleibt ebenfalls unberührt. Unberührt bleibtdaneben die Regelung des § 478 BGB zum Händlerregress beim Verkauf von neu hergestelltenWaren an einen Verbraucher. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist bzw.vorstehend Ausnahmen hiervon geregelt werden, gilt dies auch für die persönliche Haftungunserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen.8.4. Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind wir bei Mängeln, die der gesetzlichen Gewährleistungunterliegen, zur kostenfreien Nacherfüllung, d.h. zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferungverpflichtet. Verbraucher als Vertragspartner haben die Wahl, ob im Fall eines Mangels dieNacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind bei Vorliegenbesonderer im Gesetz geregelter Voraussetzungen berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllungzu verweigern, insbesondere wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist <strong>und</strong> dieandere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt. BeiVerträgen mit Unternehmern erfolgt die Art der Nacherfüllung nach unserer Wahl. Sind wir zurMängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sichdiese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt insonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, sind Sie nach Ihrer Wahlberechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertragzurückzutreten. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können auch Ansprüche aufSchadensersatz bestehen. Der Rücktritt sowie der Schadensersatz statt der ganzen Leistung sindzudem ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache bzw. desWerkes nur unerheblich mindert.8.5. Wir legen Wert auf Ihre K<strong>und</strong>enzufriedenheit. Sie können sich jederzeit auf einem dereingangs angegebenen Kontaktwege an uns wenden. Wir bemühen uns Ihr Anliegen möglichstschnell zu prüfen <strong>und</strong> werden uns hierzu nach Eingang der Unterlagen bzw. Ihrer Eingabe oderBeschwerde bei Ihnen melden. Geben Sie uns aber etwas Zeit, da es in Gewährleistungsfällenhäufig der Einschaltung des Herstellers bedarf. Bei Beschwerden helfen Sie uns, wenn Sie unsmöglichst genau den Gegenstand des Problems schildern <strong>und</strong> gegebenenfalls Bestellunterlagen in

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