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zum schluss31zum schlussDeutschlandUrteil in Sachen «Absprachen im Strafprozess»Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 19. Märzauf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 7. November2012 sein Urteil in Sachen «Absprachen im Strafprozess»verkündet. Danach sind gesetzliche Reglungen zur Verständigungim Strafprozess trotz eines erheblichen Vollzugsdefizitsderzeit noch nicht verfassungswidrig. Allerdings müssen sichzukünftig Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachenstärker an Recht und Gesetz halten. Der Gesetzgeber muss dieweitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten. Unzulässigsind sog. informelle Absprachen, die außerhalb der gesetzlichenRegelungen erfolgen. Der DAV begrüßt die Entscheidungdes BVerfG zu den Urteilsabsprachen. Zu den wichtigstenMaximen des Strafprozesses gehören die Pflicht zur Aufklärungdes Sachverhalts und der Anspruch des Angeklagten auf Freispruch,wenn die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist. DerDAV hatte dies bereits in der Verhandlung beim BVerfG betont.Wachstum der Anwaltschaft nur noch bei1,58 ProzentWie sich in den vergangenen Jahren bereits angedeutete, hatsich der Zuwachs zur Anwaltschaft in den letzten Jahren weiterverlangsamt. Während in den Jahren 1996 – 2001 das Wachstumjährlich bei über 6 Prozent lag, es 2002 noch 5,9 Prozentbetrug, war es in den Jahren 2003 bis 2006 bei über 4 Prozent.Seit 2007 sinkt es deutlich auf nunmehr 1,58 Prozent imVergleich zum Vorjahr. Zum 1. Januar 2013 gab es 160.894Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Vorjahr: 158.426), teiltdie Bundesrechtsanwaltskammer mit. (aus: DAV-Depesche,21.03.2013)Hinweis:Der Präsident der <strong>Liechtenstein</strong>ischen Rechtsanwaltskammer,Dr. Mario Frick, teilte anlässlich der Generalversammlung der<strong>Liechtenstein</strong>ischen Rechtsanwaltskammer am 20.03.2013 mit,dass die Anzahl der liechtensteinschen Rechtsanwälte auf 190angestiegen ist.<strong>Liechtenstein</strong>Am Dienstag, 14. Mai 2013 findet der vom Lehrstuhl für Gesellschafts-,Stiftungs- und Trustrecht veranstaltete «23. Rechtsprechtag»statt.Der Referent, Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M. (EHI), Institutsleitersowie Leiter der Task Force Europäisches, Vergleichendesund Internationales Privatrecht (EVIP) am Institut fürZivilrecht, Universität Innsbruck, wird sich folgendem Themawidmen:«Aktuelle Rechtsprechung zum liechtensteinischenund österreichischen IPR»In Zeiten der Globalisierung nimmt auch in <strong>Liechtenstein</strong> dieZahl an Sachverhalten mit Auslandsberührung stetig zu. Nachwelchem nationalen Recht derartige Sachverhalte zu beurteilensind, richtet sich überwiegend nach dem IPRG (1996). AlsRezeptionsvorlage diente, mit kleineren Abweichungen, dasösterreichische IPRG, welches 20 Jahre früher in Kraft getretenist. Die Auslegung zentraler Bestimmungendes IPRG soll daher nicht nur anhand aktueller Entscheidungender Fürstlichen Gerichte erfolgen. Es sollte stets auch die Rechtsprechungzum öIPRG berücksichtigt werden, soweit die Bestimmungendem liechtensteinischen Kollisionsrecht entsprechen.Der Referent Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M. (EHI) istausgewiesener Experte auf dem Gebiet des internationalenPrivat rechts. Der Schwerpunkt des Vortrags wird auf den allgemeinenkollisionsrechtlichen Regelungen, dem Schuldrechtund dem Sachenrecht liegen. Auch ausgewählte Bereiche desFamilienrechts werden behandelt. Prof. Dr. Francesco A. Schurr,Inhaber des Lehrstuhls für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht,Institut für FinanzdienstleistungenHinweis:Der 24. Rechtsprechtag findet am 13. Juni 2013, 18:00 Uhrstatt, Referent ist Rechtsanwalt Mag jur. Raphael Näscher, PartnerRitter + Wohlwend Rechtsanwälte, Vaduzliechtenstein-journal 1 /2013

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