04.12.2012 Aufrufe

Satzung GWG "Eigene Scholle" e.G. Halle (Saale) - Gemeinnützige ...

Satzung GWG "Eigene Scholle" e.G. Halle (Saale) - Gemeinnützige ...

Satzung GWG "Eigene Scholle" e.G. Halle (Saale) - Gemeinnützige ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 5<br />

Eintrittsgeld<br />

(1) Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld<br />

von DM 50,00 DM<br />

zu zahlen, das entspricht dem<br />

amtlichen Kurs Euro 25,56. Ab<br />

dem 01.01.2002 ist ein Eintrittsgeld<br />

von 25 Euro zu zahlen.<br />

(2) Das Eintrittsgeld ist zu erlassen<br />

dem Ehegatten und den minderjährigen<br />

Kindern eines Mitgliedes,<br />

dem die Mitgliedschaft<br />

fortsetzenden Erben.<br />

§ 6<br />

Beendigung<br />

der Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft endet durch<br />

a) Kündigung,<br />

b) Übertragung des Geschäftsguthabens,<br />

c) Tod,<br />

d) Auflösung oder Erlöschen einer<br />

juristischen Person oder einer<br />

Personengesellschaft des Handelsrechts.<br />

e) Ausschluß<br />

2<br />

§ 7<br />

Kündigung<br />

der Mitgliedschaft<br />

(1) Das Mitglied kann zum Schluß<br />

eines Geschäftsjahres durch<br />

Kündigung seinen Austritt aus<br />

der Genossenschaft erklären.<br />

(2) Die Kündigungsfrist beträgt ein<br />

Jahr. Die Kündigung muß<br />

schriftlich erfolgen und spätestens<br />

am letzten Tage des<br />

Geschäftsjahres, in dem sie<br />

ausgesprochen wird, der Genossenschaft<br />

zugegangen<br />

sein.<br />

(3) Das Mitglied hat ein auf einen<br />

Monat befristetes außerordentliches<br />

Kündigungsrecht nach<br />

Maßgabe § 67a GenG, wenn<br />

die Generalversammlung<br />

a) eine wesentliche Änderung<br />

des Gegenstandes der Genossenschaft,<br />

b) eine Einführung oder Erweiterung<br />

der Verpflichtung der Mitglieder<br />

zur Leistung von Nachschüssen,<br />

c) die Verlängerung der Kündigungsfrist<br />

über 1 Jahr hinaus,<br />

d) die Einführung oder Erweiterung<br />

der Verpflichtung zur<br />

Inanspruchnahme von Einrichtungen<br />

oder von anderen Leis-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!