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finden Sie eine Übersicht über sämtliche Nachweise ... - TQB monitor

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aspern – Die Seestadt WiensQualitätssicherung mit <strong>TQB</strong>, Voreinstellung der Qualitätspunkte für die Wettbewerbsausschreibungund Nachweisliste nach unterschiedlichen PlanungsphasenNr.ThemaMax.PunkteVoreinstellungWettbewerbA.1 Infrastruktur 50 50A.1.1 Anschluss an den öffentlichen Verkehr - FIXWERT 20 20A.1.2 Qualität der Nahversorgung – FIXWERT 10 10A.1.3 Qualität der sozialen Infrastruktur – FIXWERT 10 10A.1.4 Nähe zu Erholungs- und Freizeiteinrichtungen - FIXWERT 10 10Nachweis A.1.1. bis A.1.4.:Lageplan mit Ausweisung / Benennung der relevanten Infrastrukturqualität bzw. den Entfernungenfür die jeweiligen Ausstattungsmerkmale. Für aspern – Die Seestadt Wiens wird der Endausbau desStadtteils bewertet und damit erhalten die Baufelder in allen Teilkriterien die Höchstpunktezahl. DerNachweis gilt für das gesamte Qualitätssicherungsverfahren als „zentral beigestellt“ und muss vonden einzelnen Planungsteams nicht gesondert erbracht werden.A.2 Standortsicherheit und Baulandqualität 50 33A.2.1 Basisrisiko für Naturgefahren – FIXWERT 10 10Nachweis A.2.1.:Auszüge aus der Gefahrenzonenplanung und vergleichbarer Kataster (siehe: EHORA – KostenloserInformationsserver des Lebensministerium unter http://www.hochwasserrisiko.at/). Bezüglich derErdbebentauglichkeit der Gebäude wird davon ausgegangen, dass diese auch bestehendenGrundrisken per positiven Baubescheid durch die Baubehörde als „geprüft“ vorauszusetzen ist. Dienotwendigen <strong>Nachweise</strong> gelten für das gesamte Qualitätssicherungsverfahren als „zentralbeigestellt“ und müssen von den einzelnen Planungsteams nicht gesondert erbracht werden.A.2.2 Qualität des Baulands und Versiegelung 20 13a) davon: Qualität des Baulandes – FIXWERT 5b) davon: begrünte Dachflächen – kann <strong>über</strong>boten werden 8c) davon: Versiegelungsgrad – frei wählbar 0Nachweis A.2.2.:- Nachweis gem. lit a) gilt für das gesamte Verfahren als erbracht und braucht von denPlanungsteams nicht mehr beigestellt werden.- Nachweis gem. lit b) stellt <strong>eine</strong> Mindestanforderung (Dachbegrünung) für das gesamte Gebiet gem.UVP dar und ist rechnerisch bzw. durch die Benennung der relevanten Dachaufbauten in derBewertung „Einreichung“ und der Bewertung „Fertigstellung“ zu belegen.- Nachweis gem. lit c) ist frei wählbar und für die Bewertungsstufe „Einreichung“ rechnerisch samtPlandarstellung zu belegen.NACHWEISLISTE <strong>TQB</strong>.<strong>monitor</strong> für aspern Seestadt 1


A.2.3A.2.4Magnetische Wechselfelder im Niederfrequenzbereich – Durchschnittswert, kanngeändert werden 10 4Niederfrequent gepulste hochfrequente Felder – Durchschnittswert, kann geändertwerden 10 6Nachweis A.2.3. und A.2.4.:In der Wettbewerbsphase wurden mittlere Grundbelastungen angenommen, welche in der Regelunterschritten werden können. In der Planungsphase (Einreichung) ist lediglich die Benennung derDistanzen bzw. Lageplan mit Ausweisung / Benennung der relevanten Infrastrukturqualität bzw. denEntfernungen für die jeweiligen Ausstattungsmerkmale für A.2.3 notwendig.A.2.4. wird als Zielwert für die Umsetzung vorausgesetzt, braucht vor der Fertigstellung auch k<strong>eine</strong>gesonderte Nachweisführung.Sowohl für A.2.3 als auch für A.2.4. ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung <strong>eine</strong> Messung bezüglich dertatsächlich erreichten Qualitäten umzusetzen (welche in der Regel die für den Wettbewerbgetroffenen Annahmen bestätigen wird).A.3 Ausstattungsqualität 50 19A.3.1 Innere Erschließung – FIXWERT 10 10Nachweis A.3.1.:Eingestellt wurde im Wettbewerb ein Fixwert, da es sich hierbei um Mindestqualitäten(Zufahrtmöglichkeit für Lieferdienste; Fahrradabstellplätze) gemäß Ausschreibung handelt. Die<strong>Nachweise</strong>rbringung erfolgt mittels Plandarstellung bzw. Berechnung (Fahrradabstellplätze) in derBewertungsphase „Einreichung“ und wird dann als realisiert vorausgesetzt.A.3.2 Ausstattungsmerkmale der Wohnhausanlage – frei wählbar 20 2Nachweis A.3.2.:Die <strong>Nachweise</strong>rbringung erfolgt durch Beschreibung der Ausstattungsmerkmale des Objekts (in derRegel: Textliche Beschreibung mit ergänzenden Plandarstellungen) im Rahmen der Bewertungsstufe„Einreichung“.A.3.3 Wohnungsbezogene Freiräume – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 10 7Nachweis A.3.3.:Die <strong>Nachweise</strong>rbringung erfolgt durch Beschreibung der Freiraumversorgung des Objekts / derWohnungen (in der Regel: Textliche Beschreibung mit ergänzenden Plandarstellungen / Berechnung)im Rahmen der Bewertungsstufe „Einreichung“.A.3.4 Einbruchsschutz – frei wählbar 10 0Nachweis A.3.4.:Die <strong>Nachweise</strong>rbringung erfolgt mit der Bewertungsstufe „Vergabe“ in Form von Beschreibungen desrealisierten Einbruchsschutzes.A.4 Barrierefreiheit 50 10A.4.1 Barrierefreiheit – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 50 10Nachweis von A.4.1.:Plandarstellung in der Bewertungsstufe „Einreichung“.NACHWEISLISTE <strong>TQB</strong>.<strong>monitor</strong> für aspern Seestadt 2


B Wirtschaft & techn. Qualität 200 125B.1 Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus 100 70B.1.1 Wirtschaftlichkeitsberechnungen – LCCA – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 50 25Nachweis B.1.1:Die Ermittlung der laufenden Betriebskosten (Energie, Ver-/Entsorgung, etc.) wird als Teil der<strong>Nachweise</strong>rbringung in Bauträgerverfahren als gegeben vorausgesetzt (= 25 Fixpunkte) und deshalbentfällt die Notwendigkeit <strong>eine</strong>r gesonderten <strong>Nachweise</strong>rbringung gem. ÖGNB. Werden dieZusatzpunkte für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen LCCA in Anspruch genommen, so sindderartige Berechnungen spätestens per rechnerischen Nachweis gemeinsam mit den allgem<strong>eine</strong>n<strong>Nachweise</strong>n zur Betriebskostengestaltung im Rahmen der Bewertungsstufe „Vergabe“ vorzulegen.Für die Berechnung der Lebenszykluskosten ausgewählter Varianten wird beispielhaft auf dieVerwendung des Tools „econ calc“ verwiesen, welches kostenlos via www.klimaaktiv.at erhältlich ist.B.1.2 Integrale Planung und Variantenanalyse – FIXWERT 25 25Der Nachweis für das Kriterium B.1.2. gilt durch die erfolgreiche Teilnahme am Bauträgerwettbewerboder vergleichbaren Vergabeverfahren zur Seestadt Aspern als erbracht und braucht nicht mehrgesondert beigestellt werden.B.1.3 Grundlagen für Gebäudebetrieb – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 25 20Betriebshandbuch für NutzerInnen, Wartungshandbuch und Energie<strong>monitor</strong>ing werden in denBauträgerwettbewerben zur Seestadt Aspern als obligatorisch vorausgesetzt (FIXWERT). Wirdzusätzlich die Option „Facility Management“ realisiert, so ist der Nachweis dafür ebenso wie jene fürdie genannten Handbücher mit Projektfertigstellung in PDF-Form beizustellen.B.2 Baustellenabwicklung 30 30B.2.1 Baustellenabwicklung und –Logistik – FIXWERT auf Basis aspern Logistik 30 30Die angegebene Qualität für das Kriterium B.2.1. Baustellenabwicklung ist ein Fixwert, welcher sichnicht zuletzt aus den Vorgaben der UVP zur Stadtentwicklung aspern Seestadt ergeben.Vorausgesetzt wird dabei die Abwicklung <strong>eine</strong>r zentralen Baustellenlogistik. Die TeilnehmerInnen amBauträgerwettbewerb erhalten deshalb die volle Punktezahl, ohne dass <strong>eine</strong> gesonderteNachweisführung erstellt werden muss. Wird die zentrale Baustellenlogisitik ohne Zutun derrelevanten Projektbetreiber nicht realisiert, so sind die hier dargestellten 30 Punkte „neutral“ zustellen; d.h. der Punkteverlust kann den Bauträgern nicht angelastet werden. Die formlose<strong>Nachweise</strong>rbringung ist mit Projektfertigstellung durchzuführen (zentral; oder durch formloseBestätigung, dass die Baustellenlogistik in Anspruch genommen wurde).B.3 Flexibilität und Dauerhaftigkeit 40 15B.3.1 Dimensionierung und statisches Konzept – darf <strong>über</strong>boten werden 20 15B.3.2 Erweiterbarkeit / Entkernbarkeit – frei wählbar 20 0Die <strong>Nachweise</strong> für die Kriterien B.3.1. und B.3.2. bestehen im Wesentlichen aus Einreichplänen (zurEinreichung) bzw. Ausführungsplänen (nach Fertigstellung relevant) sowie ggf. aus Beschreibungenzum Haustechnikkonzept, welche ebenfalls mit Fertigstellung vorgelegt werden müssen.NACHWEISLISTE <strong>TQB</strong>.<strong>monitor</strong> für aspern Seestadt 3


B.4 Brandschutz 30 10B.4.1 Anforderungen an Bauteile – FIXWERT 10 10B.4.2 Brandmeldeeinrichtungen – frei wählbar 10 0B.4.3 Besondere Löscheinrichtungen – frei wählbar 10 0In der Bewertungskategorie B.4. sind <strong>sämtliche</strong> Aspekte des Brandschutzes verankert. In B.4.1. wirddavon ausgegangen, dass mit behördlicher Genehmigung auch die brandschutztechnischenAnforderungen an Bauteile eingehalten werden (Fixwert). Bei B.4.2 und B.4.3. handelt es sich umgesonderte Maßnahmen, deren Nachweisführung in Form der verwendeten Produkten / desgesonderten Brandschutzkonzepts in der Bewertungsstufe „Vergabe“ durchgeführt werden muss.C Energie & Versorgung 200 30C.1 Energiebedarf 75 0C.1.1 Heizwärmebedarf HWB (OIB oder PHPP) – frei wählbar 45 0C.1.2 Endenergiebedarf EEB – frei wählbar 25 0C.1.3 Luftdichtheit des Gebäudes – frei wählbar 10 0C.1.4 Wärmebrückenoptimierung – frei wählbar 10 0Die Kriterien zum Kapitel C.1. sind im Wesentlichen durch die Vorlage <strong>eine</strong>s Energieausweis (oder<strong>eine</strong>r Passivhausprojektierung) belegbar.Für C.1.1. und C.1.2. sind die entsprechenden Dokumente jeweils für die Phasen „Einreichung“ und„Fertigstellung“ vorzulegen.Der Blower Door Test ist mit Fertigstellung vorzulegen und die Berechnung zurWärmebrückenoptimierung unter Verwendung geeigneter Berechnungsmethoden mit derEinreichung und dann wieder zum Zeitpunkt der Fertigstellung. Hat sich zwischen Einreichung undFertigstellung k<strong>eine</strong> Änderung der relevanten Dokumente / Berechnungen ergeben, so sind dieidenten <strong>Nachweise</strong> zu verwenden.C.2 Energieaufbringung 75 0C.2.1 Primärenergiebedarf – frei wählbar 50 0C.2.2 Photovoltaikanlage – frei wählbar 20 0C.2.3 Energieeffiziente Lüftungsanlage – frei wählbar 10 0C.2.4 CO2-Emissionen aus dem Gebäudebetrieb – frei wählbar 50 0Ähnlich wie bei den Kriterien zum Kapitel C.1. sind auch bei der Energieaufbringung in C.2. die<strong>Nachweise</strong> im Wesentlichen durch die Vorlage <strong>eine</strong>s Energieausweises (oder <strong>eine</strong>rPassivhausprojektierung) zu erbringen.Für C.2.1. und C.2.4. sind die entsprechenden Dokumente jeweils für die Phasen „Einreichung“ und„Fertigstellung“ vorzulegen.Die Projektierung der Photovoltaik-Anlage (C.2.3.) ist ebenso wie die konkrete Spezifikation derLüftungsanlage (falls vorhanden) in der Bewertungsstufe „Vergabe“ vorzulegen.NACHWEISLISTE <strong>TQB</strong>.<strong>monitor</strong> für aspern Seestadt 4


C.3 Wasserbedarf und Wasserqualität 50 30C.3.1 Individuelle Verbrauchsabrechnung – FIXWERT 5 5C.3.2 Regenwassernutzung – frei wählbar 15 0C.3.3 Wassersparende Sanitäreinrichtungen – frei wählbar 20 0C.3.4 Hygienische Qualität von Kalt- und Warmwasser – FIXWERT 25 25Sämtliche <strong>Nachweise</strong> zu Wasserbedarf und Wasserqualität sind jeweils für die Bewertungsphase„Vergabe“ und „Fertigstellung“ beizustellen. Hat sich zwischen diesen beiden Stadien k<strong>eine</strong>Veränderung ergeben, so sind die identen <strong>Nachweise</strong> zu verwenden.D Gesundheit & Komfort 200 67D.1 Thermischer Komfort 50 25D.1.1 Thermischer Komfort im Winter – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 20 10D.1.2 Thermischer Komfort im Sommer – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 30 15D.1.3 Gebäudeautomation und Benutzerfreundlichkeit – frei wählbar 20 0Sämtliche Berechnungsnachweise zum thermischen Komfort (D.1.1. und D.1.2.) müssen erstmals imZuge der Einreichplanung vorgelegt werden und dann nach Fertigstellung des Projekts, sofern esÄnderungen gegeben hat. Bei beiden Kriterien sind Mindestniveaus vorgegeben, die in verbesserterQualität <strong>über</strong>schritten werden dürfen. Die Nachweisführung zur Gebäudeautomation undBenutzerfreundlichkeit erfolgt mit Hilfe technischer Beschreibungen zum Automationskonzept in derBewertungsstufe „Vergabe“.D.2 Raumluftqualität 50 10D.2.1 Lüftung – frei wählbar 25 0D.2.2 Emissionsarme Bau- und Werkstoffe im Innenausbau – frei wählbar 40 0D.2.3 Vermeidung von Schimmel und Feuchte / Schadstoffbegehung – FIXWERT 10 10Beim Kriterium D.2.1. Qualität der Lüftung handelt es sich ebenso um ein frei wählbares Kriterium,wie bei der Verwendung Emissionsarmer Bau-/Werkstoffe im Innenausbau(Chemikalienmanagement). Die Nachweisführung erfolgt durch entsprechende Dokumentationender Lüftungsanlage bzw. des Chemikalienmanagements, welche in der Bewertungsstufe „Vergabe“vorgelegt werden müssen. Die Messungen zum Chemikalienmanagement (Summe VOC,Formaldehyd) müssen zusätzlich für die Endbewertung beigestellt werden.Das Kriterium D.2.3. wird als Fixwert vorgegeben und in diesem Sinne auch ohne Nachweisführungakzeptiert.D.3 Schallschutz 50 17D.3.1 Umgebungslärm – FIXWERT, abhängig vom Baufeld 12 0D.3.2 Schalltechnisch günstige Grundrissgestaltung – frei wählbar 12 0D.3.3 Luftschallschutz der Trennwände – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 12 2D.3.4 Luftschallschutz von Wohnungstrenndecken – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 12 2D.3.5 Trittschallschutz von Wohnungstrenndecken – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 12 1Bemessung der Außenfassade, Grundgeräuschpegel im Innenraum (Nacht) bzw.D.3.6 Geräuschpegel der Lüftungsanlage – FIXWERT, Nachweis mit Messung 12 12Sämtliche <strong>Nachweise</strong> zur Schallschutzqualität des Objekts sind durch Berechnungen in derBewertungsstufe „Einreichung“ zu belegen. Für D.3.2. gilt dies durch die Vorlage der Einreichpläne.Sämtliche Messungen zum Schallschutz sind naturgemäß erst für die Bewertungsstufe„Fertigstellung“ relevant.NACHWEISLISTE <strong>TQB</strong>.<strong>monitor</strong> für aspern Seestadt 5


D.4 Tageslicht und Besonnung 50 15D.4.1 Tageslichtquotient – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 25 10D.4.2 Direkte Besonnung im Winter – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 25 5Sämtliche Berechnungen sind zur Bewertungsstufe „Einreichung“ vorzulegen. Die zugehörigenMessungen haben naturgemäß mit Fertigstellung zu erfolgen.E Ressourceneffizienz 200 126E.1 Vermeidung kritischer Stoffe 50 39E.1.1 Vermeidung von HFKW – FIXWERT 15 15E.1.2 Vermeidung von PVC – Mindestwert, darf <strong>über</strong>boten werden 35 24E.1.3 Vermeidung von VOC – frei wählbar 5 0Sämtliche <strong>Nachweise</strong> (in der Regel: Produktdatenblätter) zu den verwendeten Baustoffen /Produkten sind im Rahmen der Bewertungsstufe „Vergabe“ vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen,dass im geförderten Wohnbau zahlreiche Materialien ohnehin nicht zugelassen sind: Darausresultiert letztendlich die Vorgabe von Fixwerten in einzelnen der oben angeführtenBewertungspunkte.E.2 Regionalität, Recyclinganteil, Zertifizierte Produkte 50 27E.2.1 Regionalität – Vorschlagswert 20 10E.2.2 Verwendung von Recyclingmaterialien – Vorschlagswert 15 5E.2.3 Verwendung von Produkten mit Umweltzertifikaten – Vorschlagswert 30 12Die genannten Bewertungskategorien E.2.1. und E.2.2. bestehen im Wesentlichen aus Berechnungenauf Basis der verwendeten Baustoffe. Diese Berechnungen sind erst mit der BewertungsstufeFertigstellung vorzulegen; es wird darauf hingewiesen, dass <strong>eine</strong> frühere Abschätzung schon zurBewertungsstufe „Vergabe“ sinnvoll ist.Produkte mit Umweltzertifikaten (wie das nature plus – Label, Blauer Engel, Österr. Umweltzeichenoder IBO Gütesiegel) müssen mit Fertigstellung nachgewiesen werden. Auch hier ist es sinnvoll, dieentsprechende Qualität spätestens bei der Ausschreibung/Vergabe zu berücksichtigen (und vomLieferanten auch dokumentieren zu lassen).E.3 Umwelteffizienz des Gesamtgebäudes 60 30E.3.1 OI3-Index als Leitindikator für die Umwelteffizienz des Gebäudes – Vorschlagswert 60 30E.4 Entsorgung 60 30E.4.1 Entsorgungsindikator – Vorschlagswert 60 30Die Berechnungen zum OI3-Index und zum Entsorgungsindikator sind in der Bewertungsstufe„Einreichung“ vorzulegen. Die bislang verwendeten Vorschlagswerte stellen durchschnittlicheQualitäten dar, die sowohl <strong>über</strong>- als auch unterboten werden können. Als Berechnungssoftwareempfiehlt sich „ECOSOFT“ vom IBO (http://www.ibo.at/de/ecosoft.htm) oder die zugehörige Online-Version (siehe www.baubook.at; derzeit nur Berechnung des OI3-Index).NACHWEISLISTE <strong>TQB</strong>.<strong>monitor</strong> für aspern Seestadt 6


A Thema Nachweisart VerfahrensphaseA.1 Infrastruktur Wettbewerb Einreichung Vergabe FertigstellungA.1.1 Anschluss an den öffentlichen Verkehr LageplanA.1.2 Qualität der Nahversorgung LageplanA.1.3 Qualität der sozialen Infrastruktur LageplanKein Nachweis notwendigA.1.4 Nähe zu Erholungsgebieten und Freizeit LageplanA.2 Standortsicherheit und BaulandqualitätA.2.1 Basisrisiko für Naturgefahren Gefahrenzonenplan Kein Nachweis notwendigA.2.2 Qualität des Baulands und Versiegelung Berechnung, Plan NachweisA.2.3 Magnetische Wechselfelder im NF-Bereich <strong>Übersicht</strong>splan, Messung Nachweis MessungA.2.4 Niederfrequent gepulste hochfrequente Felder Messung Nachweis MessungA.3 AusstattungsqualitätA.3.1 Innere Erschließung Plan Nachweis ÜberprüfungA.3.2 Ausstattungsmerkmale der Wohnhausanlage Beschreibung Nachweis ÜberprüfungA.3.3 Wohnungsbezogene Freiräume Berechnung, Plan Nachweis ÜberprüfungA.3.4 Einbruchsschutz Produktnachweis NachweisA.4 BarrierefreiheitA.4.1 Barrierefreiheit Plan Nachweis ÜberprüfungB Wirtschaft & techn. QualitätB.1 Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus Wettbewerb Einreichung Vergabe FertigstellungB.1.1 Wirtschaftlichkeitsberechnungen - LCCA Berechnung NachweisB.1.2 Integrale Planung und Variantenanalyse Prozessbeschreibung Kein Nachweis notwendigB.1.3 Grundlagen für Gebäudebetrieb Handbuch, Beschreibung NachweisB.2 BaustellenabwicklungB.2.1 Baustellenabwicklung und –Logistik Logistikkonzept Kein Nachweis notwendigB.3 Flexibilität und DauerhaftigkeitB.3.1 Dimensionierung und statisches Konzept Plan Nachweis ÜberprüfungB.3.2 Erweiterbarkeit / Entkernbarkeit Plan, HT-Konzept Nachweis NachweisB.4 BrandschutzB.4.1 Anforderungen an Bauteile Baugenehmigung Kein nachweis notwendigB.4.2 Brandmeldeeinrichtungen Produktbeschreibung NachweisB.4.3 Besondere Löscheinrichtungen Produktbeschreibung NachweisC Energie & VersorgungC.1 Energiebedarf Wettbewerb Einreichung Vergabe FertigstellungC.1.1 Heizwärmebedarf HWB (OIB oder PHPP) Energieausweis oder PHPP Nachweis ÜberprüfungC.1.2 Endenergiebedarf EEB Energieausweis oder PHPP Nachweis ÜberprüfungC.1.3 Luftdichtheit des Gebäudes Blower Door Test MessungC.1.4 Wärmebrückenoptimierung Berechnung Nachweis ÜberprüfungC.2 EnergieaufbringungC.2.1 Primärenergiebedarf Energieausweis oder PHPP Nachweis ÜberprüfungC.2.2 Photovoltaikanlage Berechnung, Beschreibung Nachweis ÜberprüfungC.2.3 Energieeffiziente Lüftungsanlage Produktbeschreibung Nachweis ÜberprüfungC.2.4 CO2-Emissionen aus dem Gebäudebetrieb Energieausweis oder PHPP Nachweis ÜberprüfungC.3 Wasserbedarf und WasserqualitätC.3.1 Individuelle Verbrauchsabrechnung Anschluss Kein Nachweis notwendigC.3.2 Regenwassernutzung Beschreibung NachweisC.3.3 Wassersparende Sanitäreinrichtungen Produktbeschreibung NachweisC.3.4 Hygienische Qualität von Kalt- und Warmwasser Dimensionierung Kein Nachweis notwendigD Gesundheit & KomfortD.1 Thermischer Komfort Wettbewerb Einreichung Vergabe FertigstellungD.1.1 Thermischer Komfort im Winter Berechnung/Simulation Nachweis ÜberprüfungD.1.2 Thermischer Komfort im Sommer Berechnung/Simulation Nachweis ÜberprüfungD.1.3 Gebäudeautomation / Benutzerfreundlichkeit Beschreibung NachweisD.2 RaumluftqualitätD.2.1 Lüftung Berechung, Beschreibung NachweisD.2.2 Emissionsarme Bau- und Werkstoffe Chemikalienmanagment Nachweis MessungD.2.3 Vermeidung von Schimmel und Feuchte Bestätigung Kein Nachweis notwendigD.3 SchallschutzD.3.1 Umgebungslärm Umgebungslärm Kein Nachweis notwendigD.3.2 Schalltechnisch günstige Grundrissgestaltung Plan Nachweis ÜberprüfungD.3.3 Luftschallschutz der Trennwände Berechnung, Messung Nachweis MessungD.3.4 Luftschallschutz von Wohnungstrenndecken Berechnung, Messung Nachweis MessungD.3.5 Trittschallschutz von Wohnungstrenndecken Berechnung, Messung Nachweis MessungD.3.6 Grundgeräuschpegel im Innenraum Berechnung, Messung Nachweis MessungD.4 Tageslicht und BesonnungD.4.1 Tageslichtquotient Berechnung, Messung Nachweis MessungD.4.2 Direkte Besonnung im Winter Berechnung, Messung NachweisNACHWEISLISTE <strong>TQB</strong>.<strong>monitor</strong> für aspern Seestadt 7


E RessourceneffizienzE.1 Vermeidung kritischer Stoffe Wettbewerb Einreichung Vergabe FertigstellungE.1.1 Vermeidung von HFKW Produktbeschreibung NachweisE.1.2 Vermeidung von PVC Produktbeschreibung NachweisE.1.3 Vermeidung von VOC Produktbeschreibung NachweisE.2 Regionalität, Recyclinganteil, LabellingE.2.1 Regionalität Berechnung NachweisE.2.2 Verwendung von Recyclingmaterialien Berechnung NachweisE.2.3 Produkten mit Umweltzertifikaten Produktbeschreibung NachweisE.3 Umwelteffizienz des GesamtgebäudesE.3.1 OI3-Berechnung Berechnung Nachweis ÜberprüfungE.4 EntsorgungE.4.1 Entsorgungsindikator Berechnung Nachweis ÜberprüfungAnmerkung 1: Die genaue Definition der <strong>Nachweise</strong> entnehmen <strong>Sie</strong> den Hilfetexten des Online-Tools.Anmerkung 2: „Nachweis“ steht für den Zeitpunkt der <strong>Nachweise</strong>rbringung; „Messung“, wenn es sich hierbei um <strong>eine</strong> Messung handeltund „Überprüfung“, wenn möglicherweise der bereits vorliegende Nachweis aus <strong>eine</strong>r voran gegangenen Bewertungsstufe aktualisiertoder nachgeführt werden muss. Diese Überprüfung kann aber auch ergeben, dass der bisherige Nachweis weiter verwendet wird.NACHWEISLISTE <strong>TQB</strong>.<strong>monitor</strong> für aspern Seestadt 8

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