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Aufnahmeantrag Kinder und Jugendliche - Bremer Hockey Club e.V.

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<strong>Aufnahmeantrag</strong> <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendliche</strong>Name:Vorname:Geburtsdatum:Straße / Nr.:PLZ / Ort: BremenErreichbarkeit Eltern:Name:Vorname:Telefon: Mobil: E-Mail:Mobil-Nummer <strong>und</strong> E-Mail sind wichtig bei kurzfristigen MiteilungenIch beantrage unter Anerkennung der Satzung des <strong>Bremer</strong> <strong>Hockey</strong>-<strong>Club</strong> e.V. die Aufnahme (meinesKindes) als:Kids in Motion – Mitglied|_| CrossKids, |_| HipHop, |_| BoxFit, |_| Kung Fu, |_| Kickboxen, |_| ParkourWochentag_______, Zeit____:____Der Monatsbeitrag beträgt 25,- Euro bei Teilnahme an Trainingsgruppen mit wöchentlichem Training von 60Minuten <strong>und</strong> 40,- Euro bei Teilnahme an Trainingsgruppen mit wöchentlichem Training von 90 Minuten. DieTeilnahme am Trainingsspiel am Samstag ist möglich.Die Mitgliedschaft im BHC kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende derWintersaison (31. März) oder der Sommersaison (30. September) gekündigt werden. Die Kündigung mussschriftlich erfolgen. Die Regelungen des umseitig abgedruckten Trainingsvertrages gelten ergänzend.Ort, DatumUnterschrift Erziehungsberechtigte/rSEPA LastschriftmandatGläubiger-Identifikationsnummer DE71BHC00000414530Mandatsreferenz (wird separat mitgeteilt)Hiermit ermächtige ich den <strong>Bremer</strong> <strong>Hockey</strong>-<strong>Club</strong> e.V. zu Lasten meines Kontos die von mir zu entrichtendenBeiträge mittels Lastschrift bis auf Widerruf monatlich im Voraus einzuziehen. Zugleich weise ich meinKreditinstitut an, die vom <strong>Bremer</strong> <strong>Hockey</strong>-<strong>Club</strong> e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung desbelasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.Zahlungsart: Wiederkehrende ZahlungIBANBIC (8 oder 11 Stellen)Kontoinhaber:(Bitte in Druckschrift)Ort, DatumUnterschrift Kontoinhaber/in<strong>Bremer</strong>-<strong>Hockey</strong>-<strong>Club</strong> e.V.Heinrich-Baden-Weg 2528355 BremenTelefon 0421 259221Telefax 0421 2575390E-Mail info@bremerhockeyclub.deInternet www.bremerhockeyclub.de


Männlich <strong>und</strong> weiblichDer Gebrauch der männlichen Schreibweise für den Begriff „Trainingsteilnehmer“, dient lediglich derVereinfachung <strong>und</strong> bezieht sich selbstverständlich auch auf die Mädchen.1. Rechte der TrainingsteilnehmerDer Trainingsteilnehmer ist berechtigt, sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen des BHCwährend seiner Trainingszeit uneingeschränkt zu benutzen. Änderungen der Trainingszeiten bleibenvorbehalten. Die Rechte des Trainingsteilnehmers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.2. Ausrüstung der TrainingsteilnehmerEin Trainingsteilnehmer darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihnoder einen anderen Trainingsteilnehmer eine Gefahr darstellen (einschließlich jeder Art von Schmuck).Die zwingend vorgeschriebene Gr<strong>und</strong>ausrüstung eines Trainingsteilnehmer besteht aus den folgendeneinzelnen Gegenständen: Hemd oder Trikot mit Ärmeln, Hose, Stutzen, Schienbeinschützern <strong>und</strong>Fußballschuhen. Die Schienbeinschützer müssen von den Strümpfen vollständig bedeckt sein <strong>und</strong> einenangemessenen Schutz vor Verletzungen bieten.Hallenfußball: Für die Ausrüstung der Trainingsteilnehmer gelten – mit Ausnahme der Schuhe – diegleichen Bestimmungen wie bei anderen Trainingseinheiten. Die Trainingsteilnehmer dürfen nur mitHallenfußballschuhen trainieren.3. Ges<strong>und</strong>heitsbestätigungMit der Unterschrift unter den <strong>Aufnahmeantrag</strong> bestätigt der Vertragspartner, dass derTrainingsteilnehmer ges<strong>und</strong> <strong>und</strong> sportlich belastbar ist. Vor Inanspruchnahme des Trainings ist eine vomArzt erstellte sportliche Belastbarkeits-Bestätigung für Ballsportarten abzugeben.4. HaftungsausschlussEine Haftung des BHC - auch aus außervertraglicher Haftung - für eventuell auftretende Schäden,welche sich der Trainingsteilnehmer bei der Benutzung der Einrichtungen bzw. durch Inanspruchnahmeder Dienstleistungen des BHC zuzieht, ist ausgeschlossen. Desgleichen wird die Haftung für den Verlustmitgebrachter Kleidung, für Wertgegenstände oder Geld hiermit vertraglich ausgeschlossen.5. Krankheit / Ausfallzeiten des TrainingsteilnehmersAusfallzeiten, wie Krankheit oder sonstige, entbinden nicht von der Bezahlung des Beitrags. BeiDauererkrankung oder Härtefällen kann die Mitgliedschaft schriftlich im Einvernehmen aufgehoben oderausgesetzt werden.6. Verlegung der Trainingsstätte / höhere GewaltDie Verlegung der Trainingsstätte innerhalb des Stadtteils <strong>und</strong> angrenzender Stadtteile berechtigt nichtzur vorzeitigen Kündigung der Mitgliedschaft. Wird es dem BHC aus Gründen, die dieser nicht zuvertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Trainingsteilnehmer keinen Anspruch aufSchadenersatz, jedoch bei Nachhaltigkeit ein Kündigungsrecht.7. ProbezeitDie ersten 14 Tage nach Abgabe des Antrags auf Mitgliedschaft gelten als Probezeit. Während dieserZeit sind beide Parteien berechtigt, jederzeit die Aufhebung der Mitgliedschaft schriftlich mit sofortigerWirkung zu verlangen.8. BeiträgeDer Monatsbeitrag bleibt bis zum Ende der jeweils ersten Saison nach Beitritt zum BHC bindend. NachAblauf dieser Zeit kann eine Beitragserhöhung nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung desBHC erfolgen. Verändert das Mitglied den Umfang seiner Trainingszeit, ändert sich der Beitragentsprechend. Der Monatsbeitrag wird zum 15. eines jeden Monats mittels Lastschrift im Vorauseingezogen. Es wird keine gesonderte Rechnung ausgestellt. Der Beitrag ist auch dann fällig, wenn dieLeistungen des BHC vom Trainingsteilnehmer nicht in Anspruch genommen werden. Die Berechnungder Beiträge beginnt mit dem Monat der Anmeldung.9. Trainingsfreie ZeitDas Training findet an den gesetzlichen Feiertagen, sowie während der Schulferien in Bremen nichtstatt. Die trainingsfreie Zeit ist nicht beitragsfrei gestellt. Etwaige Leistungen, die vom BHC oder einerVertretung während der trainingsfreien Zeit erbracht werden, sind freiwillig <strong>und</strong> begründen keinenLeistungsanspruch des Mitglieds.10. Gültigkeit des Vertrages / NebenabredenDas Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser Anmeldung erhalten zu haben. Eine Ausfertigung der Satzungdes BHC wird auf Wunsch ausgehändigt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag haben keineGültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollte eine der Vertragsbedingungen unwirksam odernichtig sein, tritt an deren Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Der Vertrag bleibt im Übrigenwirksam.<strong>Bremer</strong>-<strong>Hockey</strong>-<strong>Club</strong> e.V.Heinrich-Baden-Weg 2528355 BremenTelefon 0421 259221Telefax 0421 2575390E-Mail info@bremerhockeyclub.deInternet www.bremerhockeyclub.de

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