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Hinweisblätter zum betr. Auftrag

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Hinweise und Vorgaben <strong>zum</strong> <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong> und <strong>zum</strong> Fachgesprächin den AusbildungsberufenGeomatiker/in,Vermessungstechniker/in – Fachrichtung VermessungFolgende Formulare benötigen Sie für die Bearbeitung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>es:Beantragung• Antrag auf Genehmigung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s• Beurteilungsmatrix für die Auswahl/Genehmigung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>sDurchführung• Beschreibung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s• Persönliche Erklärung <strong>zum</strong> <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>Diese Vorlagen finden Sie auf www.geobasis-bb.de unter: Wir bilden aus/ZuständigeStelle/Formulare. Die Bearbeitung der Formulare hat rechnergestützt zu erfolgen.Betrieblicher <strong>Auftrag</strong>Der <strong>betr</strong>iebliche <strong>Auftrag</strong> soll ein berufstypischer Arbeitsauftrag sein, der real in der<strong>betr</strong>ieblichen Praxis anfällt. Es soll sich nicht um einen künstlich (extra für die Prüfung)geschaffenen <strong>Auftrag</strong> handeln. Die Auswahl des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s hat im Rahmen der<strong>betr</strong>ieblichen Ausbildung durch den Ausbildenden und den Prüfungsteilnehmer gemeinsamzu erfolgen. Grundlage dafür ist die Beurteilungsmatrix für die Auswahl/Genehmigungdes <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s anhand derer die Teilaufgaben des <strong>Auftrag</strong>s festzulegen sind.Die Vorgaben der Ausbildungsordnung unter § 7, Absatz 4 bzw. § 12, Absatz 4 sind dabeizu beachten.BeantragungDer Antrag auf Genehmigung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s und die Beurteilungsmatrixfür die Auswahl/Genehmigung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s sind vom Prüfungsteilnehmervollständig auszufüllen und zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung durch denAusbildenden fristgemäß (entsprechend der Anmeldeaufforderung) bei der ZuständigenStelle einzureichen. Die Beschreibung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s in den einzelnenBearbeitungsphasen ist in kurzer und verständlicher Form anhand der auf dem Antragvorgegebenen Gliederung durchzuführen. In der Beurteilungsmatrix für dieAuswahl/Genehmigung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s sind die Teilaufgaben entsprechenddem gewählten <strong>Auftrag</strong> in der Spalte „Auswahl Teilaufgaben“ anzukreuzen. Dabei sind dieVorgaben in der Spalte „Zeitplanung“ zu berücksichtigen.Stand: 23/01/2013 Seite 1 von 4


Kriterien zur Genehmigung des Antrages1. Vollständigkeit aller Angaben auf dem Antrag und der Beurteilungsmatrix2. Verständlichkeit der <strong>Auftrag</strong>sbeschreibung3. Der <strong>Auftrag</strong> muss berufsrelevant sein und den <strong>betr</strong>iebsüblichen Standards entsprechen4. Die Arbeiten müssen einen Geodatenprozess bzw. einen vermessungstechnischenProzess widerspiegeln5. Durchführbarkeit des <strong>Auftrag</strong>es einschließlich Dokumentation in der vorgegebenen Zeitvon 20 StundenDie Genehmigung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s durch den Prüfungsausschuss erfolgt in derRegel zeitgleich mit der Zulassung zur Abschlussprüfung. Sollte der Antrag abgelehntwerden, so wird diese Entscheidung durch den Prüfungsausschuss begründet. DerPrüfungsteilnehmer wird aufgefordert, bis zu einem genannten Termin einen neuen Antragbei der Zuständigen Stelle einzureichen. Wird der Antrag erneut abgelehnt, gilt derPrüfungsbereich als nicht abgelegt. Das Prüfungsverfahren kann dann frühestens <strong>zum</strong>nächsten Prüfungstermin abgeschlossen werden. Erfolgt die Genehmigung des Antrages mitAuflagen, werden diese dem Prüfungsteilnehmer mitgeteilt und sind zwingend bei derDurchführung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s zu berücksichtigen.Zeitfenster für die Durchführung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>sDer <strong>betr</strong>iebliche <strong>Auftrag</strong> wird grundsätzlich vor den schriftlichen Prüfungen durchgeführt.Dafür steht ein Zeitfenster zur Verfügung. Innerhalb dieses Zeitfensters bestimmt derAusbildende zusammen mit dem Prüfungsteilnehmer einen Durchführungszeitraum von biszu zwei Kalenderwochen. Dieser Durchführungszeitraum ist der Zuständigen Stelle mit demAntrag auf Genehmigung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s anzuzeigen und grundsätzlicheinzuhalten. Das vorgegebene Zeitfenster für die jeweilige Prüfung finden Sie aufwww.geobasis-bb.de unter: Wir bilden aus/Zuständige Stelle/Prüfungstermine.Durchführung und Dokumentation des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>sErst nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss und frühestens am ersten Tagdes im Antrag angegebenen Durchführungszeitraumes kann mit der Bearbeitung des<strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s begonnen werden. Der Prüfungsteilnehmer ist vor Beginn der Prüfungdurch den <strong>Auftrag</strong>sverantwortlichen nach den Vorgaben des § 20 PrüfO-GIT zu belehren.Kann der Durchführungszeitraum wider Erwarten nicht eingehalten werden, so ist dies derZuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen. Eine schriftliche Begründung ist schnellstmöglichnachzureichen. Sollte die Ursache krankheitsbedingt sein, ist eine ärztlicheBescheinigung vorzulegen. Die Zuständige Stelle kann ein amtsärztliches Gutachtenverlangen.Die Durchführung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s wird mit prozess- und produktbezogenenUnterlagen dokumentiert. Der Prüfungsteilnehmer erstellt dazu eine Dokumentation. Durchden Ausbildenden ist sicherzustellen, dass durch die Abgabe der Dokumentation keineschutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten <strong>betr</strong>offen sind. Alle Mitglieder derPrüfungsausschüsse und sonstige mit der Prüfung befasste Personen haben über allePrüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.Stand: 23/01/2013 Seite 2 von 4


Gemäß Ausbildungsordnung <strong>betr</strong>ägt die Prüfungszeit für die Bearbeitung des <strong>betr</strong>ieblichen<strong>Auftrag</strong>s einschließlich Dokumentation 20 Stunden. Die Prüfungszeit ist grundsätzlicheinzuhalten. Der Nachweis der Bearbeitungszeit in den einzelnen Bearbeitungsphasen des<strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s erfolgt in der Dokumentation mit der Beschreibung des<strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s bzw. der Persönliche Erklärung <strong>zum</strong> <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>.Alle Änderungen, die sich im Rahmen der Bearbeitung des <strong>Auftrag</strong>s gegenüber demursprünglichen Antrag ergeben, sind in der Dokumentation nachzuweisen und zu begründen.Formvorschriften für die Dokumentation des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s1. Papierformat DIN A 42. Eine Seitennummerierung ist vorgeschrieben3. Der Umfang der Beschreibung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s in der Dokumentation sollhöchstens vier DIN A 4 Seiten Text <strong>betr</strong>agen4. Die prozess- und produktbezogenen Unterlagen sind als Anlagen beizufügen5. Die Dokumentation ist in einem Schnellhefter abzulegen1. Deckblatt mit folgenden Angaben:Inhalt und Gliederung der Dokumentation- Thema des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s- Ausbildungsberuf- Ausbildungs-/Umschulungsstätte- Kennzeichnung: Original oder Kopie2. Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben3. Antrag auf Genehmigung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s einschließlichBeurteilungsmatrix für die Auswahl/Genehmigung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s4. Persönliche Erklärung <strong>zum</strong> <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong> Diese ist auszufüllenund vom Prüfungsteilnehmer und vom <strong>Auftrag</strong>sverantwortlichen in derAusbildungs-/Umschulungsstätte zu unterschreiben.5. Beschreibung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s In der Beschreibung ist derauftragsbezogene Hintergrund (Ausgangszustand, Ziel, Rahmenbedingengen)zu erläutern sowie die Arbeitsschritte in ihrer zeitlichen Abfolge mit den erreichtenErgebnisse darzustellen. Evtl. Abweichungen vom genehmigten Antrag sind in derBeschreibung zu begründen. Der vorgegebene Umfang soll nicht überschritten werden.6. Anlagen (prozess- und produktbezogene Unterlagen) Grundsätzlich ist auf alleAnlagen in der Beschreibung zu verweisen. Der Umfang der prozess- undproduktbezogenen Unterlagen ist auf das Notwendigste zu beschränken.Hinweise: Zeichnungen sind auf entsprechenden Formblättern zu fertigen. Aufvorschriftsmäßig und vollständig ausgefüllte Textfelder sowie fachgerechteBemaßung, Beschriftung und normgerechte Darstellungen ist zu achten.Stand: 23/01/2013 Seite 3 von 4


Abgabe der DokumentationNach der Bearbeitung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s ist die Dokumentation in 3-facherAusfertigung (ein Original, zwei Kopien – getrennte Exemplare) am nächsten Werktag perEinschreiben der Zuständigen Stelle zuzuleiten. Der termingerechte und ordnungsgemäßeVersand der Dokumentation ist durch den Prüfungsteilnehmer sicherzustellen und ggf.nachzuweisen. Wird die Dokumentation ohne wichtigen Grund nicht oder nicht fristgerechteingereicht, gilt der Prüfungsbereich gemäß § 24 Abs. 2 PrüfO-GIT als nicht bestanden.Wichtig: Eine vierte Ausfertigung der Dokumentation (Kopie) verbleibt beim Prüfungsteilnehmerund ist <strong>zum</strong> Fachgespräch mitzubringen!FachgesprächNach Ausbildungsordnung wird mit dem Prüfungsteilnehmer ein Fachgespräch vonhöchstens 30 Minuten geführt. Grundlage des Fachgespräches sind die prozess- undproduktbezogenen Unterlagen (Dokumentation) sowie das Ergebnis des bearbeiteten<strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s. Zur Prüfung bringt der Prüfungsteilnehmer das eigene Exemplar derDokumentation mit.Zu Beginn des Fachgesprächs soll der Prüfungsteilnehmer seinen <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong> kurzvorstellen. Die Vorstellung des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s soll keine Präsentation sein(PowerPoint, Folien etc.). Eine Zeitvorgabe von maximal 5 Minuten ist zwingend einzuhalten.Im Gespräch selbst soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er- fachbezogene Probleme und deren Lösung darstellen,- die für den <strong>Auftrag</strong> relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie- die Vorgehensweise bei der Ausführung des <strong>Auftrag</strong>es begründen kann.Das Fachgespräch wird nach den schriftlichen Prüfungen durchgeführt. Das dafürvorgesehene Zeitfenster finden Sie auf www.geobasis-bb.de unter: Wir bildenaus/Zuständige Stelle/Prüfungstermine. Eine Einladung geht den Prüfungsteilnehmern dazurechtzeitig zu. Das Fachgespräch wird als Einzelprüfung durchgeführt.BewertungBewertet werden im Rahmen dieses Prüfungsbereiches die prozessrelevanten Kompetenzenin Bezug <strong>zum</strong> <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>, das Ergebnis des <strong>betr</strong>ieblichen <strong>Auftrag</strong>s sowie die sachundfachgerechte Erstellung der Dokumentation.Für Ihre Abschlussprüfung wünschen wir Ihnen viel Erfolg!Stand: 23/01/2013 Seite 4 von 4

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