13.07.2015 Aufrufe

„Und haltet den Vertrag Allahs ein, so ihr Verträge ... - Hizb-ut-Tahrir

„Und haltet den Vertrag Allahs ein, so ihr Verträge ... - Hizb-ut-Tahrir

„Und haltet den Vertrag Allahs ein, so ihr Verträge ... - Hizb-ut-Tahrir

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Im Namen <strong>Allahs</strong>, des Erbarmungsvollen, des Barmherzigen<strong>„Und</strong> <strong>haltet</strong> <strong>den</strong> <strong>Vertrag</strong> <strong>Allahs</strong> <strong>ein</strong>, <strong>so</strong> <strong>ihr</strong> <strong>Verträge</strong> <strong>ein</strong>geht“Der Islam hat nichts Großes oder Kl<strong>ein</strong>es im Leben der Menschen ausgelassen, das er nicht behandelt unddessen Rechtsspruch er nicht dargelegt hätte. So kam er mit sehr umfassen<strong>den</strong> und präzisen Rechtssprüchen,welche die Beziehung des Menschen zu s<strong>ein</strong>em Schöpfer, zu sich selbst und zu anderen Menschen regeln.Der Erhabene sagt:(( ))<strong>„Und</strong> wir haben zu dir das Buch hinabgesandt, erklärend für alle Dinge und als Rechtleitung, Gnade undFrohbotschaft für die Muslime.“ (Al-Nahl 16, Aya 89) Was der Islam behandelt und als Rechtsspruch insehr befriedigendem Maße dargelegt hat, ist das Verhältnis der Muslime zu Nichtmuslimen. Dies gilt <strong>so</strong>wohlfür <strong>ihr</strong> Verhältnis in <strong>den</strong> Ländern der Muslime als auch in <strong>den</strong> Ländern anderer Völker, in <strong>den</strong>en sich dieMuslime aus irgend<strong>ein</strong>em Grund in dauerhafter oder vorübergehender Weise niederlassen.Der Islam hat das Verhältnis zwischen bei<strong>den</strong> Seiten, al<strong>so</strong> zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, auf<strong>ein</strong>em <strong>Vertrag</strong> aufgeba<strong>ut</strong>, der in s<strong>ein</strong>em Wesen aus dem Sch<strong>ut</strong>zprinzip besteht. Ein <strong>Vertrag</strong> ist <strong>ein</strong>Pflichtabkommen zwischen zwei oder mehr Per<strong>so</strong>nen, das <strong>ein</strong>gehalten und erfüllt wer<strong>den</strong> muss. Und dasSch<strong>ut</strong>zprinzip, das das Wesen dieses <strong>Vertrag</strong>es ausmacht, bede<strong>ut</strong>et <strong>den</strong> Sch<strong>ut</strong>z vor allem Schlechten und vordem Verrat <strong>so</strong>wie <strong>den</strong> Sch<strong>ut</strong>z des Bl<strong>ut</strong>es, des Vermögens und der familiären Ehre.Allah, der Erhabene, hat die Muslime dazu verpflichtet, <strong>ein</strong>en <strong>Vertrag</strong>, <strong>den</strong> sie <strong>ein</strong>gegangen sind, auch<strong>ein</strong>zuhalten. Er hat es ihnen verboten, <strong>den</strong> <strong>Vertrag</strong> zu brechen und jene zu verraten, mit <strong>den</strong>en sie diesen<strong>Vertrag</strong> <strong>ein</strong>gegangen sind. Der Islam hat die Wertigkeit der <strong>Vertrag</strong>s<strong>ein</strong>haltung auch dadurch hervorgehoben,indem er für <strong>den</strong> <strong>Vertrag</strong>sbruch k<strong>ein</strong>e Sühne akzeptiert, obwohl er diese im Falle des Eidbruches – der vonAllah streng verboten wurde - sehr wohl angenommen hat. So sagt der Erhabene:(( ))<strong>„Und</strong> <strong>haltet</strong> die <strong>Verträge</strong> <strong>ein</strong>. Wahrlich, über die <strong>Verträge</strong> wird der<strong>ein</strong>st Rechenschaft abgelegt wer<strong>den</strong>.“(Al-Isra’ 17, Aya 34) Auch sagt Er:(( ))<strong>„Und</strong> <strong>haltet</strong> <strong>den</strong> <strong>Vertrag</strong> <strong>Allahs</strong> <strong>ein</strong>, <strong>so</strong> <strong>ihr</strong> <strong>Verträge</strong> <strong>ein</strong>geht. Und brecht die Eide nicht nach derenFestigung, <strong>den</strong>n <strong>ihr</strong> habt Allah zum Garanten über euch gemacht. Wahrlich, Allah weiß wohl, was <strong>ihr</strong>t<strong>ut</strong>.“ (Al-Nahl 16, Aya 91). Von Aischa, <strong>Allahs</strong> Wohlgefallen über sie, wird berichtet, dass derGottesgesandte sprach:" "„Die Verpflichtung der Muslime ist (für alle) <strong>ein</strong>e. Wenn <strong>ein</strong>er von ihnen <strong>ein</strong>e Sch<strong>ut</strong>zgewähr leistet, <strong>so</strong>brecht diese nicht. Denn jeder <strong>Vertrag</strong>sbrecher trägt am Jüngsten Tag <strong>ein</strong> Banner, an dem er erkanntwird.“ (Von al-Hakim im „al-Mustadrak“ überliefert)Die Muslime, die sich in <strong>den</strong> Ländern des Westens durch <strong>ein</strong>en Sch<strong>ut</strong>zvertrag zwischen ihnen und demGastland aufhalten, sei es in Form <strong>ein</strong>es Visums, <strong>ein</strong>er Aufenthaltserlaubnis oder <strong>ein</strong>erStaatsbürgerschaftsverleihung, haben islamrechtlich die Verpflichtung, diesen Sch<strong>ut</strong>zvertrag <strong>ein</strong>zuhalten undalle sich daraus ergeben<strong>den</strong> Verpflichtungen zu erfüllen. Es steht ihnen nicht zu, <strong>den</strong> Bewohnern des Landes,mit dem sie <strong>ein</strong>en Sch<strong>ut</strong>zvertrag <strong>ein</strong>gegangen sind, in irgend<strong>ein</strong>er Form Leid zuzufügen. Sie dürfen derenVermögen nicht antasten, deren Familienehre nicht verletzen, deren Glauben nicht beschimpfen und derenheiligen Städten, wie z.B. Kirchen, nicht schän<strong>den</strong>. Eben<strong>so</strong> dürfen die Muslime, die sich in <strong>den</strong> Ländern desWestens durch <strong>ein</strong>en Sch<strong>ut</strong>zvertrag aufhalten, sich nicht in irgend<strong>ein</strong>er Form gegen jene Per<strong>so</strong>nen wen<strong>den</strong>,die ebenfalls unter dem Sch<strong>ut</strong>z der westlichen Menschen stehen. So dürfen weder Hindus noch Ju<strong>den</strong> nochandere Gem<strong>ein</strong>schaften, die sich in <strong>den</strong> westlichen Ländern befin<strong>den</strong>, in <strong>ihr</strong>em Leben, <strong>ihr</strong>em Vermögen,<strong>ihr</strong>er Ehre oder <strong>ihr</strong>en Heiligtümern angetastet wer<strong>den</strong>. Denn der Sch<strong>ut</strong>zvertrag, <strong>den</strong> die Muslime bei <strong>ihr</strong>erEinreise <strong>ein</strong>gegangen sind, umfasst in <strong>den</strong> westlichen Ländern auch sie.Nachdem der Sch<strong>ut</strong>zvertrag zwischen zwei Seiten abgeschlossen wird, sind auch beide Seiten verpflichtet,diesen <strong>ein</strong>zuhalten. Denn <strong>ein</strong> <strong>Vertrag</strong> kann nicht umgesetzt und s<strong>ein</strong> Zweck nicht erfüllt wer<strong>den</strong>, wenn nur1


<strong>ein</strong>e Seite s<strong>ein</strong>e Verpflichtungen <strong>ein</strong>hält. Genau<strong>so</strong> wie der Sch<strong>ut</strong>zvertrag <strong>den</strong> Muslimen Pflichten auferlegt,legt er auch <strong>den</strong> westlichen Menschen ihnen gegenüber Pflichten auf. Wenn die Muslime gemäß demSch<strong>ut</strong>zvertrag dazu verpflichtet sind, das Bl<strong>ut</strong>, das Vermögen, die Ehre und die Heiligtümer der westlichenMenschen nicht zu verletzen, <strong>so</strong> gilt dies in gleicher Weise für die Menschen im Westen gegenüber <strong>den</strong>Muslimen. Hier gelten an erster Stelle der Sch<strong>ut</strong>z der Muslime in <strong>ihr</strong>em Glauben, die Unverletzbarkeit <strong>ihr</strong>esGlaubens und <strong>ihr</strong>e Unverletzbarkeit in <strong>ihr</strong>em Glauben.Obwohl dieser islamische Rechtsspruch, der das Verhältnis der Muslime zu Nichtmuslimen in westlichenLändern regelt, <strong>so</strong>nnenklar ist, blieb er manchen Muslimen wegen der schlechten Behandlung, die sie von<strong>den</strong> Menschen im Westen erleben, und die große Ungerechtigkeit, die ihnen widerfährt, doch verborgen.Deswegen sahen wir es als unsere Pflicht an, diesen Le<strong>ut</strong>en im Be<strong>so</strong>nderen und <strong>den</strong> Muslimen imAllgem<strong>ein</strong>en <strong>ein</strong>en aufrichtigen Rat zu geben, indem wir <strong>ein</strong>en großartigen islamischen Rechtsspruch insGedächtnis rufen, der fast in Vergessenheit geraten ist, nämlich die Pflicht zur Einhaltung der <strong>Verträge</strong>. DerIslam ist <strong>ein</strong>e sehr tolerante Glauben<strong>so</strong>rdnung. Er hat die tugendhafteste Moral gesetzlich festgeschriebenund die schönsten <strong>ihr</strong>er Eigenschaften vervollkommnet. Weder gehören Verrat und Betrug dazu noch derBruch von <strong>Verträge</strong>n und das Hintergehen desjenigen, der Sch<strong>ut</strong>z gewährt. Abdullah Ibn Amr berichtet, dassder Prophet, Friede sei mit ihm, sprach: : "" „Vier Eigenschaften gibt es. Wer sie alle besitzt, ist <strong>ein</strong> r<strong>ein</strong>er Heuchler. Und wer <strong>ein</strong>e davon in sichträgt, der trägt <strong>ein</strong> Heuchlerattrib<strong>ut</strong> in sich, bis er davon ablässt: Wenn ihm etwas in Treuhandübergeben wurde, verrät er es. Wenn er spricht, dann lügt er. Wenn er <strong>ein</strong>en <strong>Vertrag</strong> abschließt,hintergeht er. Und wenn er mit jemandem in <strong>ein</strong>en Zwist gerät, übertritt er in s<strong>ein</strong>er F<strong>ein</strong>dschaft alleMaßen.“ (Über<strong>ein</strong>stimmend überliefert)Es ist uns durchaus bewusst, dass all das, was die Muslime überall auf der Welt an Erniedrigung undSchwäche erlei<strong>den</strong> müssen, explosiven Zorn erzeugt. Dies rechtfertigt aber für uns Muslime nicht, dasislamische Gesetz zu brechen und aus der bloßen Reaktion heraus zu handeln. Denn der Ungehorsamgegenüber Allah durch Verrat und Hintergehung führt nicht zum Sieg. Er bringt k<strong>ein</strong>en N<strong>ut</strong>zen und holt k<strong>ein</strong>Recht zurück. Denn Erlaubtes darf nicht durch Verbotenes erlangt wer<strong>den</strong> und der Zweck heiligt nicht dieMittel. Allah ist das G<strong>ut</strong>e und Er nimmt nur das G<strong>ut</strong>e an. Nachdem die Muslime <strong>ein</strong>e Botschaft der Wahrheittragen, die mit Bede<strong>ut</strong>ungen der Würde und Barmherzigkeit wahrlich überfl<strong>ut</strong>et ist, obliegt es ihnengrundsätzlich, <strong>den</strong> gera<strong>den</strong> Plan <strong>ein</strong>zuhalten, <strong>den</strong> Allah, der Erhabene, ihnen vorgeschrieben hat. Weder inKriegs- noch in Frie<strong>den</strong>szeiten dürfen sie davon abkommen, auch nicht im Zustand der Stärke oder derSchwäche. Möge der Gesandte <strong>Allahs</strong> beim Erfüllen der <strong>Verträge</strong> und dem Einhalten der Verpflichtungenunser Vorbild s<strong>ein</strong>. So wird von H<strong>ut</strong>haifa Ibn al-Yaman folgendes berichtet: „Nichts hat mich davonabgehalten, der Schlacht von Badr beizuwohnen, außer der Umstand, dass ich und m<strong>ein</strong> Vater ausgezogenwaren und von <strong>den</strong> ungläubigen Mekkanern gefasst wur<strong>den</strong>. Sie sagten uns: „Ihr wollt zu Muhammad, nichtwahr?“ Wir antworteten: „Wir wollen nicht zu ihm, <strong>so</strong>ndern nur nach Medina.“ Sie nahmen uns vor Allahdas Versprechen und die Verpflichtung ab, nach Medina zu ziehen, aber nicht mit Muhammadmitzukämpfen. Als wir zum Gesandten <strong>Allahs</strong> kamen, erzählten wir ihm, was geschehen war. Er sagte:" ."„Ihr könnt euch entfernen. Wir erfüllen ihnen gegenüber unser Versprechen und suchen bei AllahBeistand gegen sie.“ (Von Muslim überliefert)23. Safar 1425 n. H. <strong>Hizb</strong>-<strong>ut</strong>-<strong>Tahrir</strong>13. April 2004 n. C. Europa2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!