04.12.2012 Aufrufe

Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) - Sparkasse Sonneberg

Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) - Sparkasse Sonneberg

Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) - Sparkasse Sonneberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

3. Vorstandsvergütung<br />

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt im Rahmen der auf landesgesetzlicher<br />

Grundlage durch die <strong>Sparkasse</strong>naufsichtsbehörde erlassenen Anstellungsrichtlinien für<br />

Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong>n in Thüringen. Die Vergütung kann neben der<br />

Festvergütung eine der Höhe nach begrenzte variable Zulage enthalten, die jährlich nach<br />

Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird.<br />

4. Einbindung externer Berater<br />

Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.<br />

Quantitative Angaben gemäß <strong>§</strong> 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV<br />

„Die festen Vergütungen der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong> betragen 7.558 TEUR. Die variablen<br />

Vergütungen betragen 183 TEUR. 215 Beschäftigte insgesamt erhalten variable<br />

Vergütungen. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der<br />

Vorstandsmitglieder enthalten.“<br />

<strong>Sonneberg</strong> im August 2012<br />

Der Vorstand<br />

� - Finanzgruppe Seite: 18 von 18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!