Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) - Sparkasse Sonneberg
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� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />
3. Vorstandsvergütung<br />
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt im Rahmen der auf landesgesetzlicher<br />
Grundlage durch die <strong>Sparkasse</strong>naufsichtsbehörde erlassenen Anstellungsrichtlinien für<br />
Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong>n in Thüringen. Die Vergütung kann neben der<br />
Festvergütung eine der Höhe nach begrenzte variable Zulage enthalten, die jährlich nach<br />
Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird.<br />
4. Einbindung externer Berater<br />
Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.<br />
Quantitative Angaben gemäß <strong>§</strong> 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV<br />
„Die festen Vergütungen der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong> betragen 7.558 TEUR. Die variablen<br />
Vergütungen betragen 183 TEUR. 215 Beschäftigte insgesamt erhalten variable<br />
Vergütungen. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der<br />
Vorstandsmitglieder enthalten.“<br />
<strong>Sonneberg</strong> im August 2012<br />
Der Vorstand<br />
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